Wie bereits von der Queen angekündigt wurde nun ein Gesetzentwurf für eine Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien im Unterhaus eingebracht. Mit der „Communications Data Bill“ werden nicht nur die Vorgaben der EU-Richtlinie umgesetzt, sondern deutlich darüber hinaus gegangen. (Wir berichteten bereits hier und hier). Die Daten sollen 1 Jahr gespeichert und von Strafverfolgern ohne Richterbeschluss live abgerufen werden können. Ansonsten benötigen die zugriffsberechtigten Behörden (Polizei, Geheimdienste, Zoll) einen Richterbeschluss.
Gespeichert werden sollen nicht nur wie von der EU-Richtlinie vorgesehen Verbindungsdaten von E‑Mail und Telefon sowie die IP-Adresse des Internetzugangs, sondern auch die aufgerufenen Webseiten (ohne Unterseiten), Dienste wie Facebook-Nachrichten, Chats und alle anderen Kommunikationsprotokolle. Was konkret aufgezeichnet werden soll, findet sich in dem über 100 Seiten starken Entwurf nirgends.
Hauptziel ist zwar die Vorratsdatenspeicherung von Online-Kommunikation im weitesten Sinne, doch auch vor der Offline-Kommunikation soll kein Halt gemacht werden. Wie Erich Moechel schreibt fallen unter die Communications Data Bill auch die „normale“ Post, mit allem was sie transportiert – von der Postkarte bis zum Paket.
Wie die Datenspeicherung technisch gelöst werden soll ist noch offen, da bei verschlüsselten Tunneln (VPN) oder auch bei verschlüsseltem Zugriff auf Dienste (z.B. https) unklar ist, wie die Provider an die Daten gelangen sollen. Es wird aber bereits über „Man in the Middle“ Techniken, in denen alle Kommunikation über Regierungsserver umgeleitet wird, spekuliert. Das „Lawful Interception“ genannte System wird auch auf europäischer Ebene vorangetrieben. Das European Telecom Standards Institute (ETSI) arbeitet bereits an einer Standardisierung. Das FBI hat ähnliche Pläne und nennt diese sogar in ihren Strategic Gaps 2011 – 2015.