Polizei

  • : Apples iPhone 5S: Leichteres Spiel für die Polizei dank Fingerabdruck
    Apples iPhone 5S: Leichteres Spiel für die Polizei dank Fingerabdruck

    Das wohl am heftigsten diskutierte Feature des neuen Apple iPhone 5S ist der integrierte Fingerabdruck-Scanner. Apple bewirbt Touch ID als revolutionären Schritt, um die Daten auf dem iPhone besser zu schützen. Die Rhetorik ist dabei recht simpel und eingängig: Biometrische Daten, wie unser Fingerabdruck, sind gleichzeitig ‚geheim’, einfach zu benutzen (da man sie nicht vergisst und immer bei sich hat) und ’sicher’ da einzigartig und schwer zu fälschen. So sagt auch Dan Riccio, Senior Vice President Hardware Design Apple, im Werbespot, dass der Fingerabdruck eines der besten Passwörter sei.

    Your fingerprint is one of the best passwords in the world. It’s always with you and no two are exactly alike.

    Allerdings wurden nun Stimmen laut, dass die Verwendung des Fingerabdrucks einige Gefahren mit sich bringt: Da Apple mit der NSA kooperiert gibt es Bedenken, dass man biometrische Daten an den Staat weitergibt. Im Gegensatz zu einem Passwort kann die Polizei nach dem Fingerabdruck verlangen, um Zugriff auf das Gerät zu erhalten. Fingerabdrücke sind bestechend einfach zu fälschen. Und Nutzung des Fingerabdrucks zum simplen Sperren des Telefons könnte den leichtsinnigen Umgang mit biometrischen Daten fördern. Im Folgenden wollen wir die verschiedenen Aspekte näher beleuchten. 

    16. September 2013
  • : EU-Studie zu „Crowd Behaviour“ auf Demonstrationen warnt vor Anti-ACTA und Occupy
    "Hi, my name is XX. I am working on an EU research project and we are studying events like this. I would like to ask you a couple of questions".
    EU-Studie zu „Crowd Behaviour“ auf Demonstrationen warnt vor Anti-ACTA und Occupy

    Seit ungefähr zehn Jahren führt die Europäische Union Forschungen durch, um sogenannte „polizeiliche Großlagen“ besser in den Griff zu bekommen. Handelte es sich zunächst um grenzüberschreitende Fussballspiele, rückten mehr und mehr auch internationale Demonstrationen ins Visier der Behörden. Hintergrund sind Erfahrungen mit Protesten gegen den EU-Gipfel in Amsterdam 1997 und das Treffen der WTO in Seattle 1999 (der Geburtsstunde des Internetportals Indymedia). Zentrale Wendepunkte für die polizeiliche Reaktion auf Massenproteste in Europa waren jedoch der EU-Gipfel in Göteborg und der G8-Gipfel in Genua, zu denen im Sommer 2001 als „Summer of Resistance“ mobilisiert wurde.

    Das erste (und später in eine zweite Phase verlängerte) EU-Forschungsprogramm trug den Namen EU-SEC. Ziel waren die Entwicklung von Standards für den Austausch von Informationen unter Polizeibehörden und Geheimdiensten und die präventive Ausforschung internationaler Strukturen. Weil aber DemonstrantInnen auf veränderte Polizeistrategien reagieren, antwortete die EU mit einem weiteren Programm namens GODIAC unter Leitung der schwedischen Polizei.

    Als Problem wurde umrissen, dass die Taktik von AktivistInnen bei internationalen Gipfelprotesten „immer weniger vorhersehbar“ sei. Während EU-SEC Handreichungen und Handbücher zur Polizeizusammenarbeit produzierte, widmete sich GODIAC mehr der Disziplin „Crowd Behaviour“ und „Crowd Research“, also dem Kontrollieren oder sogar Vorhersehen von Massenphänomenen. Sowohl EU-SEC als auch GODIAC sind beendet, Ergebnisse bleiben aber unter Verschluss.

    19. August 2013
  • : Handy-Polizei-Kontrolle von Andreas Baum hat kein juristisches Nachspiel
    Handy-Polizei-Kontrolle von Andreas Baum hat kein juristisches Nachspiel

    Vor zwei Wochen hatten wir darüber berichtet, dass der Berliner Piraten-Abgeordnete Andreas Baum in Berlin von der Polizei kontrolliert und dabei wurde sein Handy offlinedurchsucht wurde. Er schilderte in einem Interview mit uns, was genau passiert war. Baum erstattete Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Polizei. Aber das wird nicht weiter verfolgt, weil alles rechtlich in Ordnung war, da das Smartphone im Moment der Übergabe an die Polizei nicht durch eine PIN geschützt war: Handykontrolle bei Piraten-Politiker Andreas Baum bleibt folgenlos.

    Diese überprüfte den Vorgang unter anderem mit Blick auf Paragraf 202a des Strafgesetzbuches, in dem es um das „Ausspähen von Daten“ geht. Dort heißt es: Daten im Sinne des Paragrafen seien nur solche, „die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden“. Martin Steltner, Sprecher der Staatsanwaltschaft, sagte am Donnerstag: Im aktuellen Fall habe der Beamte wohl keine deutliche Sicherung überwunden, um an Baums SMS zu gelangen, also etwa die Passwörter geknackt. „Nicht alles, was unschön ist, muss strafbar sein“, sagte Steltner.

    Der Innenausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus soll sich jetzt mit der Angelegenheit beschäftigen.

    Goldene Regel, wenn ein Polizist Euer Smartphone untersuchen möchte: Nein sagen.

    9. August 2013
  • : Deutsche Polizeigewerkschaft gegen mehr Überwachung (von Polizisten)
    Deutsche Polizeigewerkschaft gegen mehr Überwachung (von Polizisten)

    In Hamburg sollen demnächst 410 Wagen der Polizei mit GPS-Überwachung versehen werden. Über Sinn und Unsinn kann man sicher debattieren. Lustig wird es nur, wenn die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) dagegen Sturm läuft. Die DPolG ist sonst immer an vorderster Front dabei, wenn es um mehr Überwachung geht, allerdings bezieht sich das immer auf die Überwachung anderer. Diesmal hat man alle passenden Argumente schon parat:

    Video- und Telefondatenüberwachung findet nur an Orten beziehungsweise in Situationen statt, in denen es um die Sicherheit der Menschen geht“, sagt Jungfer. „Bei der GPS-Überwachung der Polizei geht es hingegen um eine dauerhafte und verdachtsunabhängige Überwachung. Der Polizeipräsident scheint seinen eigenen Mitarbeitern nicht zu vertrauen.“

    Was kommt eigentlich raus, wenn man „GPS-Überwachung“ durch „Vorratsdatenspeicherung“ ersetzt, sowie „Polizeipräsident“ durch „Bundesregierung“ und „Mitarbeiter“ durch „Bürger“?

    „Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es hingegen um eine dauerhafte und verdachtsunabhängige Überwachung. Die Bundesregierung scheint ihren eigenen Bürgern nicht zu vertrauen.“

    Keine weiteren Fragen. Vielleicht sollte man der DPolG noch verraten, dass man mit der Funkzellenabfrage auch die Standortdaten aller Dienst- und Privathandies ermitteln könnte? Wer weiß, wie sie dann auf die Barrikaden gehen…

    22. Juli 2013
  • : EU-Richtlinie für die Datenverarbeitung bei Polizei und Justiz in Europa
    EU-Richtlinie für die Datenverarbeitung bei Polizei und Justiz in Europa

    Dieser Gastbeitrag von Matthias Bäcker und Gerrit Hornung erschien zunächst in der Zeitschrift für Datenschutz, Ausgabe 2012, 147 vom Verlag C. H. Beck, München. Wir veröffentlichen ihn hier mit freundlicher Genehmigung der Redaktion und der Autoren. Eine Version mit allen Fußnoten gibt’s als PDF. Alle Rechte vorbehalten.

    Der am 25.1.2012 veröffentlichte Vorschlag der EU-Kommission für eine grundlegende Reform des europäischen Datenschutzrechts besteht aus zwei Teilen. Neben eine „Datenschutz-Grundverordnung“ soll als zweites grundlegendes Regelungsinstrument eine Richtlinie für die Datenverarbeitung bei Polizei und Justiz treten, die nach dem Willen der Kommission den Rahmenbeschluss 2008/977/JI ersetzen wird. Der Beitrag stellt den Richtlinienentwurf im Kontext des Gesamtvorhabens vor und vertieft Fragen zum Anwendungsbereich, zu den Voraussetzungen der Datenverarbeitung, Benachrichtigungspflichten und der Datenübermittlung in Drittstaaten.

    4. Juni 2013
  • : Homepageüberwachung: Polizei NRW hat mindestens 34 mal Webseiten-Besucher gerastert
    Homepageüberwachung: Polizei NRW hat mindestens 34 mal Webseiten-Besucher gerastert

    Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen haben seit 2001 mindestens 34 mal die Besucher ihrer Webseiten überwacht. Das berichtet der Innenminister auf eine kleine Anfrage, die wir veröffentlichen. Demnach wurde zwischen 2002 und 2009 immer mindestens eine staatliche Webseite überwacht.

    Im September 2012 stellte der Dirk Schatz, Abgeordneter der Piratenpartei im Landtag NRW, eine kleine Anfrage zu „Homepageüberwachungen“ in NRW, über die wir hier berichteten. Damals meldete das Innenministerium 19 Fälle, in denen die Behörden „sämtliche Internetzugriffe auf eine bestimmte Seite der Homepage … erhoben, gespeichert und ausgewertet“ und bei „besonders auffälligen Zugriffen“ die Anschlussinhaber hinter den zugreifenden IP-Adressen ermittelt haben. Kurz darauf wurden weitere Fälle bekannt.

    Jetzt hat das Innenministerium eine aktualisierte Liste zusammengestellt, die wir an dieser Stelle veröffentlichen: Homepageüberwachung durch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (PDF).

    Demnach wurden zwischen 2002 und 2010 statistisch zu jeder Zeit mehrere Webseiten des Landes überwacht. Die kürzeste Maßnahme dauerte eine Woche, die längste sechs Jahre. Anlass waren meist Tötungs- und Sexualdelikte, aber auch Brandstiftung und Raub. Im Jahr 2009 untersagten Justiz- und Innenministerium des Bundes diese Maßnahme, trotzdem führte die Polizei in Mönchengladbach noch im Jahr 2010 eine Homepageüberwachung durch. Hier die Zahlen:

    10. Mai 2013
  • : Act of Terror – Ein Film über das Filmen von Polizisten. Und was dann passiert.
    Act of Terror – Ein Film über das Filmen von Polizisten. Und was dann passiert.

    Gemma Atkinson hat in der Londoner U‑Bahn gefilmt, als ihr Freund angehalten und durchsucht wurde. Das reicht schon, um gegen das britische Terrorismus-Gesetz zu verstoßen. Dachte jedenfalls die beteiligte Polizei.

    Tatsächlich steht im Gesetz, dass es in Großbritannien verboten ist, PolizistInnen zu fotografieren oder zu filmen – wenn die Aufnahmen terroristisch nutzbar sind. Ich vermute, dass das eine ziemlich dehnbare Definition ist.

    Sie hat sich vor Gericht dagegen gewehrt, dass sie in Gewahrsam genommen und mit Handschellen gefesselt wurde. Und hat gewonnen. Das Geld aus dem Verfahren hat sie in diesen kurzen Film gesteckt:

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    Nebenbei wird auch sehr anschaulich gezeigt, warum nur wenige Leute die Nerven haben, juristisch gegen die Polizei vorzugehen. Das ist hier nicht anders.

    (via The Guardian)

    7. Mai 2013
  • : Bundesverfassungsgericht: Antiterrordatei zu schwammig, muss nachgebessert werden
    Bundesverfassungsgericht: Antiterrordatei zu schwammig, muss nachgebessert werden

    “Ohne sie würde der Kampf gegen den islamistischen Terrorismus eines Werkzeugs von ganz entscheidender Wirkung beraubt”. Sie, das ist die Antiterrordatei (ATD), die Ende 2006 in Kraft trat und deren Bedeutung Innenminister Friedrich hier betont. Zur “Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland” soll sie dienen, die “gemeinsame standardisierte zentrale Antiterrordatei” von mehr als 60 verschiedenen deutschen Sicherheitsbehörden (auch solcher, die eigentlich nicht mit Terrorabwehr befasst sind). Datenschützer sowie das Verfassungsgericht in Karlsruhe sahen rechtliche sowie eine Reihe von weiteren Problemen bei der Verbunddatei, und soeben urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die ATD zwar grundsätzlich rechtens ist, bis 2015 allerdings Nachbesserungen erforderlich seien. So seien, wie Kai Biermann bei Zeit Online schreibt, einige Bereiche „zu unbestimmt und unverhältnismäßig weit gefasst“. Die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und Polizei zur Bekämpfung von Terrorismus sei aber grundsätzlich zulässig, da sich Terrorismus gegen „das Gemeinwesen als Ganzes“ richte. Er müsse jedoch „mit den Mitteln des Rechtsstaats“ bekämpft werden. Datenauskünfte an Polizeibehörden sollen laut Bundesverfassungsgericht stärker beschränkt werden, der Kreis der mitmachenden Behörden sei außerdem zu groß. Daher solle klargestellt werden, wer welche Daten einsehen darf und wer nicht. Auch Daten von Kontaktpersonen dürfen nicht ausgelesen werden. Das sind solche Personen, bei denen Anhaltspunkte vorliegen, dass sie mit Verdächtigen nicht nur flüchtig oder zufällig in Kontakt stehen und durch die weiterführende Hinweise für die Aufklärung und Bekämpfung internationalen Terrors zu erwarten sind.

    Was ist die Antiterrordatei?

    24. April 2013
  • : Waffenfirma Taser verkauft Überwachungsbrillen für Polizisten
    Waffenfirma Taser verkauft Überwachungsbrillen für Polizisten

    Taser International ist eine Firma mit Sitz in Arizona und vor allem für ihre Elektroschockpistole (Taser) bekannt. Das neuste Produkt ist die Axon Flex, eine kleine Videokamera für Polizisten, die diese an eine Brille oder an den Hemdkragen anstecken können. Sie kann bis zu 14 Stunden Video und Audio aufnehmen, buffert aber die ganze Zeit. Wird die Kamera angeschaltet, sind so auch die 30 Sekunden zuvor, ohne Ton, aufgezeichnet. Dadurch soll der Grund erkennbar werden, warum die Aufnahme gestartet wurde. Überhaupt dient die Kamera laut Taser dazu, der Polizei mehr Rechtssicherheit zu bieten. Filmt ein Polizist seinen Einsatz, gäbe es im Nachhinein zum Beispiel weniger Rechtsstreitigkeiten um Polizeigewalt. Zudem kann die Polizei Kosten sparen und den Verwaltungsaufwand minimieren, wie in diesem Firmenvideo erklärt wird:

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    9. April 2013
  • : Hamburger Polizei und Geheimdienst nutzen bei Ermittlungen immer öfter Soziale Netzwerke – vielleicht bald mit spezieller Software
    Hamburger Polizei und Geheimdienst nutzen bei Ermittlungen immer öfter Soziale Netzwerke – vielleicht bald mit spezieller Software

    Die Hamburger Polizei und der Verfassungschutz nutzen für ihre Ermittlungen zunehmend Soziale Netzwerke. Dies teilte der Senat jetzt auf eine Anfrage der Linksfraktion mit. Die Fragestellerin hatte sich nach behördlichen Streifengängen bei Facebook, LinkedIn, MySpace, Twitter oder StudiVZ erkundigt.

    Die Initiative ist der Versuch, eine ähnliche Anfrage im Bundestag nun auch auf Landesebene nachvollziehbar zu machen. Ausgangspunkt war ein Aufsatz in der Zeitschrift „Kriminalistik“ von 2010, nachgedruckt in der Zeitschrift der „Gewerkschaft“ der Polizei (GdP). Zwei Polizeidozenten illustrieren dort, dass soziale Netzwerke „wahre Fundgruben“ für Ermittlungs- und Fahndungszwecke sind. Die Autoren analysieren, dass eine ganze Reihe realer polizeilicher „Lagen“ auch im Internet abgebildet werden bzw. dort recherchiert werden können. Nützlich seien sie überdies für „präventionspolizeiliche Maßnahmen“, also die vorausschauende „Gefahrenabwehr“.

    Der Hamburger Senat bestätigt das. Adressiert wird demnach ein weites Feld von „extremistische[n] und terroristische[n] Gruppen im In- und Ausland“. Eine entsprechende Abfrage Sozialer Netzwerke scheint für den Verfassungsschutz mittlerweile die Regel zu sein. Der Geheimdienst wird offensichtlich nicht nur bei konkreten Ermittlungen aktiv:

    Ganz allgemein [sic!] werden im Rahmen der Informationsgewinnung zu Ermittlungszwecken Recherchen im Internet zu Personen, Personengruppen oder Organisationen auch in sozialen Netzwerken durchgeführt. […] Es handelt sich um offene und (auch technisch) verdeckte Informationserhebungen zum Zweck themenspezifischer Aufklärung von Bestrebungen im Sinne des § 4 HmbVerfSchG sowie anlässlich entsprechender Identitätsermittlungen.

    26. März 2013
  • : Placebo-Effekt bei Polizeisoftware: Analyse historischer Daten soll Straftaten reduzieren und bestenfalls verhindern
    <a href="http://www.predpol.com/technology/" >predpol.com</a>
    Placebo-Effekt bei Polizeisoftware: Analyse historischer Daten soll Straftaten reduzieren und bestenfalls verhindern

    Vor einigen Tagen erschien Evgeny Morozovs Buch „To Save Everything, Click Here“. Es geht um Smart Technologies und Big Data, und wie deren Anwendung Politik, Kultur und Alltag verändern könnte. Ein Anwendungsfall ist Pre-Crime: Die Generierung von Verdacht, eh überhaupt ein Verbrechen passiert. Morozov schreibt, dass neue intelligente Systeme durch die Analyse von Daten vergangener Verbrechen in Kombination mit ausgefeilten Algorithmen dazu führen könnten, dass Polizeien zukünftige Verbrechen vorausbestimmen und dadurch verhindern können. Diese Praktik wird als predictive policing bezeichnet und ist laut Morozov der Inbegriff des „Solutionismus“: Der Glaube, dass mehr Daten zu mehr Transparenz und Effizienz führen, sei gefährlich und könne mehr Probleme schaffen, als er löse.

    Eine Software, die zum predictive policing verwendet wird, ist PredPol. Sie analysiert zuvor veröffentlichte Statistiken über Straftaten wie Einbrüche oder Autodiebstähle, teilt die Karte mit den Patrouillenrouten der Polizei in Zonen von 500 square feet (ca. 46m²), berechnet die historische Verteilung und Häufigkeit der Verbrechen in diesen Zonen und schlägt dann vor, in welchen Zonen die Polizei verstärkt patrouillieren sollte.

    19. März 2013
  • : EU-Ratsarbeitsgruppe zur Zollzusammenarbeit will Zugriff auf Passagierdaten, um sie womöglich per Data Mining zu durchleuchten
    EU-Ratsarbeitsgruppe zur Zollzusammenarbeit will Zugriff auf Passagierdaten, um sie womöglich per Data Mining zu durchleuchten

    Die EU-Ratsarbeitsgruppe zur Zollzusammenarbeit (Customs Cooperation Working Party, CCWP) untersucht, inwiefern sich Zollbehörden der Mitgliedstaaten an den Datensammlungen zu Flugpassagieren bedienen können. Dies berichtet die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch in einem Dossier. Der Vorschlag entstammt aus der Feder der zypriotischen Delegation, die letztes Halbjahr die Präsidentschaft inne hatte.

    Konkret geht es um die die sogenannten „Passenger Name Records“ (PNR) und die „Advanced Passenger Information“ (API). Während die API erst beim Einchecken erhoben werden und lediglich Personendaten enthalten, gehen die PNR-Daten außerordentlich weit: Gespeichert werden das für die Buchung genutzte Reisebüro, Bankverbindungen, Mailadressen, Mitreisende, gebuchte Hotels oder Essensvorlieben. Allerdings dürfen PNR-Daten in der EU bislang noch nicht genutzt werden, in einzelnen Mitgliedstaaten aber schon. Eine entsprechende EU-Richtlinie wird deshalb vorbereitet. Vorbild ist das PNR-Abkommen mit den USA, das letztes Jahr abgeschlossen wurde und die Vorab-Übermittlung der Daten vor jedem Flug an US-Einwanderungsbehörden vorschreibt. Nach derzeitigem Stand sollen auch innereuropäische Flüge derart ausgeforscht werden.

    28. Februar 2013
  • : Polizeikongress in Berlin: Polizeiarbeit in Social Media
    Aus der <a href="http://things.fit.fraunhofer.de/media/denef-social-media-EPC13.pdf">Präsentation von Sebastian Denef</a>
    Polizeikongress in Berlin: Polizeiarbeit in Social Media

    Am 19. und 20. Februar tagte in Berlin der 16. Europäische Polizeikongress unter dem Titel: „Schutz und Sicherheit im digitalen Raum“. Dabei ging es laut Kongressveranstalter Behördenspiegel auch darum, wie die Polizei „sowohl präventiv, als auch zur Strafverfolgung in sozialen Netzwerken tätig“ werden kann und soll.

    Sebastian Denef, Wissenschaftler am Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik, zeigte beispielsweise die Social Media Aktivitäten europäischer Polizeien auf (PDF).

    21. Februar 2013
  • : Geleakt: Stellenanzeige des BKA für neue Cybercops
    Geleakt: Stellenanzeige des BKA für neue Cybercops

    Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung forderte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt:

    Der nächste 11.-September-Anschlag kommt per E‑Mail. Deshalb brauchen wir schnellstens mindestens 2000 Cyber-Cops.“

    Es ist halt Polizeikongress-Zeit, das ist sowas ähnliches wie Karneval.

    Die Stellenanzeige des Bundeskriminalamt für eine/n Spezialexperten/in für Datenbewachung als Cyber-Cop (m/w) ist jetzt vom von-Leitner Instituts für verteiltes Echtzeit-Java gefunden worden. Man beachte auch die Meta-Daten der PDF.

    Und hier sind die wichtigsten Informationen aus der Stellenanzeige.

    Ihre Aufgaben

    • Selbständige Installation eines Betriebssystems für Dienstreisen auf der Datenautobahn,
    • Stichpunkt-artige Probenentnahme einzelner TCP/IP Pakete und Pflege der engen
    Zusammenarbeit mit der Bundespolizei bei der Inspektion importierter TCP/IP Pakete an den Grenzen des Bundesgebietes,
    • Unterstützung des Bundesgrenzschutzes und der GEMA beim Firewall-Einsatz und
    Internetfiltervorhaben,
    • Lautstarkes Wehklagen über die fehlende Vorratsdatenspeicherung, gerne auch auf
    Volksfesten in enger Kooperation mit dem Gundremminger Polizeichor,
    • Beobachtung und Kontrolle von Bürgern beim Eintritt in das Internet,

    21. Februar 2013
  • : Crowdsourcing-Projekt zu Polizeigewalt und demokratischer Kontrolle der Exekutive
    Crowdsourcing-Projekt zu Polizeigewalt und demokratischer Kontrolle der Exekutive

    Fälle von Polizeigewalt sorgen immer wieder für Empörung. Dabei gibt es verschiedene Ansätze, Polizeiübergriffe in den Griff zu bekommen. Viele hat Amnesty International in einer Kampagne, die von 2010 bis 2012 lief, ausführlich vorgestellt.

    Bei metronaut will man jetzt Fälle von Polizeigewalt sammeln und gleichzeitig die Positionen der Parteien erfragen und zusammenstellen, um die Diskussion auch im Hinblick auf die Bundestagswahl weiter zu führen. Das Thema soll auf breiter Basis recherchiert und aufgearbeitet werden. Hierfür werden interessierte Einzelpersonen, Blogger/innen, Journalist/innen und NGOs zur Mitarbeit gesucht.

    Folgende Schwerpunkte sollen bearbeitet werden:

    - eine umfassende Chronik der bewiesenen Fälle von Polizeigewalt zu erstellen. Bewiesene Fälle meint hierbei Verurteilungen und klar dokumentierte Fälle mit Videos, Aufnahmen, Quellen.

    - Statistiken zu Körperverletzung im Amt sammeln. Hierbei ist auch die Quote Anzeigen/Verurteilungen interessant.

    - Weil Bundestagswahl ist: die Positionen und Vorschläge der antretenden Parteien in Erfahrung bringen. Welche Partei hat welche Vorschläge im Programm? Wie will Partei XY das Problem angehen? Sieht Partei XY überhaupt das Problem? Welche Partei fordert unabhängige Untersuchungsinstanzen?

    - die Sammlung von parlamentarischen Anfragen / Gesetzesinitiativen zum Thema Polizeigewalt, Einsatz von Pfefferspray, usw.

    - Infografiken erstellen, die das Problem auf einfache Weise erklärbar machen.

    18. Februar 2013
  • : Der „digitale Tsunami“ wird wahr: Zweite EU-Studie zu Polizeimaßnahmen im Internet veröffentlicht
    Der „digitale Tsunami“ wird wahr: Zweite EU-Studie zu Polizeimaßnahmen im Internet veröffentlicht

    Umfragen unter europäischen Polizeibehörden sollen die Nutzung sozialer Medien vorantreiben. Zu sechs behandelten „IT-Trends“ gehören „Überwachung“, „digitale Biometrie“ und „Probleme mit der Nutzerakzeptanz“.

    Polizei und Internet: Das passt nicht immer gut zusammen. Um den Verfolgungsbehörden der 27 EU-Mitgliedstaaten zu mehr Überblick verhelfen, hat die Europäische Union das Forschungsprojekt „Comparative Police Studies in the EU“ (COMPOSITE) auf die Schiene gebracht. Dabei geht es unter anderem um die Nutzung von Social Media zu Fahndungszwecken oder zur Präsentation der heimischen Polizeiarbeit im globalen Netz. Aus Deutschland nimmt das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT ) unter der Leitung von Sebastian Denef am Projekt teil. Das Institut sorgt sich, dass die Polizei den „digitalen Tsunami“ (O‑Ton Future Group des früheren Innenministers Wolfgang Schäuble) verschläft:

    Die schnelle Einführung von Technologie ist nicht ohne Probleme für die Polizisten. Oftmals sind die neuen Systeme schwierig zu handhaben oder der Umgang nur schwer zu erlernen. Oder etwa physikalische Grenzen (z.B. Netzabdeckung) schränken den Nutzen ein. Teilweise führt das Festhalten an gewohnten Rollen und Praktiken auch dazu, dass neue Technologie nur eingeschränkt, verzögert oder gar nicht benutzt wird.

    Zunächst wurden Interviews mit Herstellern, Providern und Polizeiorganisationen in zehn europäischen Ländern durchgeführt (Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Mazedonien, den Niederlanden, Rumänien, Spanien, Tschechische Republik). Später durften sich 20 Polizeiausrüster zu Wort melden. Zu den sechs „IT-Trends“ der Polizei gehört demnach neben „digitaler Biometrie“, „Überwachung“ und „Probleme mit der Nutzerakzeptanz“ vor allem die Nutzung Sozialer Medien.

    12. Dezember 2012
  • : Homepageüberwachung in NRW: Innenministerium meldet drei weitere Fälle, verschweigt immer noch mindestens einen
    Homepageüberwachung in NRW: Innenministerium meldet drei weitere Fälle, verschweigt immer noch mindestens einen

    Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen haben in 22 statt 19 Fällen die Besucher ihrer Webseiten überwacht. Das bestätigte Innenminister Jäger und korrigierte damit seine eigene Auskunft, nachdem ein weiterer Fall bekannt wurde. Ob damit jetzt wirklich alle Homepageüberwachungen bekannt sind, darf bezweifelt werden, das Bundesinnenministerium meldet einen weiteren Fall.

    Vor einer Woche berichtete netzpolitik.org, dass Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen in 19 Fällen eine so genannte „Homepageüberwachung“ durchgeführt haben. Dabei werden „sämtliche Internetzugriffe auf eine bestimmte Seite der Homepage … erhoben, gespeichert und ausgewertet“ und bei „besonders auffälligen Zugriffen“ die Anschlussinhaber hinter den zugreifenden IP-Adressen ermittelt. Am Wochenende berichteten wir dann, dass auch bei den Ermittlungen zum Nagelbomben-Attentat in Köln eine Homepageüberwachung durchgeführt wurde, die in der ursprünglichen Antwort nicht erwähnt wurde.

    Jetzt hat das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW diesen und zwei weitere Fälle zugegeben. In einem Brief an den Landtag schreibt Innenminister Ralf Jäger (SPD):

    24. Oktober 2012
  • : Homepageüberwachung bei NSU-Nagelbomben-Attentat: Polizei ermittelt Verdächtigen – den Verfassungsschutz
    Homepageüberwachung bei NSU-Nagelbomben-Attentat: Polizei ermittelt Verdächtigen – den Verfassungsschutz

    Auch bei den Ermittlungen zum Nagelbomben-Attentat in Köln hat die Kölner Polizei die so genannte Homepageüberwachung eingesetzt. Das berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger unter Berufung auf den Unions-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Clemens Binninger. Häufige Zugriffe auf das Täter-Video wurden untersucht – als erstes machte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz verdächtig.

    Wie die Funkzellenabfrage schien auch die Homepageüberwachung, zumindest bis 2009, eine „typische Ermittlungsmaßnahme bei Tötungsdelikten“ zu sein. Dabei werden die Zugriffe auf die Fahndungsseiten der Polizeibehörden überwacht und gerastert – wer sie häufig aufruft, ist verdächtig.

    Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet nun über eine besondere Absurdität:

    20. Oktober 2012
  • : Homepageüberwachung: Polizei NRW rasterte jahrelang Besucher ihrer Webseiten, womöglich auch rechtswidrig
    Homepageüberwachung: Polizei NRW rasterte jahrelang Besucher ihrer Webseiten, womöglich auch rechtswidrig

    Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen haben in 19 Fällen die Besucher ihrer Webseiten überwacht. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine kleine Anfrage hervor. Pikant ist ein Fall aus dem Jahr 2010, anderthalb Jahre nach dem die Bundesjustizministerin diese Ermittlungsmaßnahme untersagt hat.

    Vor einem Monat berichtete netzpolitik.org, dass das Bundeskriminalamt mindestens 38 „Homepageüberwachungen“ auf der eigenen Webseite bka.de durchgeführt hat. Dabei werden „sämtliche Internetzugriffe auf eine bestimmte Seite der Homepage … erhoben, gespeichert und ausgewertet“ und bei „besonders auffälligen Zugriffen“ die Anschlussinhaber hinter den zugreifenden IP-Adressen ermittelt. In weiteren 130 Fällen unterstütze das BKA Dienststellen in anderen Bundesländern bei einer solchen Maßnahme.

    Jahrelang Webseiten gerastert

    Dirk Schatz, Abgeordneter der Piratenpartei im Landtag NRW, hat dazu eine kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, deren Antwort jetzt eingetroffen ist. Daraus geht hervor, dass auch die Behörden des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Homepageüberwachungen durchgeführt haben.

    16. Oktober 2012
  • : Was kommt nach INDECT? Ein Plädoyer für eine fundiertere Überwachungskritik
    Beschreibung von Clean IT aus einem Projektbericht
    Was kommt nach INDECT? Ein Plädoyer für eine fundiertere Überwachungskritik

    Die kürzlich auf netzpolitik.org veröffentlichten Beiträge von Ben Hayes und Alexander Sander diskutieren, wie dem von der Europäischen Union angeheizten Überwachungswahn Einhalt geboten werden kann. Alexander Sander kritisiert, dass Kampagnen gegen das EU-Sicherheitsforschungsprojekt INDECT andere Vorhaben ungeschoren davonkommen lassen: Für durchaus problematischere Projekte stünden sogar weit mehr Gelder zur Verfügung. Er schlägt vor, statt der reflexhaften Kritik an einzelnen Programmen lieber das neue Sicherheitsforschungsprogramm der EU aufs Korn zu nehmen, das derzeit unter dem Namen „Horizon 2020“ rund 3,8 Milliarden Euro für neue Forschungen locker machen soll.

    12. Oktober 2012