Das Video von der „Freiheit statt Angst“- Demonstration, wo Polizisten gewalttätig werden, macht gut die Runde. Seit heute Mittag hat es auch die größeren deutschen Medien und US-Blogs erreicht und es gibt auch eine erste Reaktion der Polizei in Form einer Pressemitteilung:
Hierbei griff ein Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der 37-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam zur Behandlung in ein Krankenhaus. Die Vorgehensweise der an der Festnahme beteiligten Beamten einer Einsatzhundertschaft, die auch in einer im Internet verbreiteten Videosequenz erkennbar ist, hat die Polizei veranlasst, ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt einzuleiten. Das Ermittlungsverfahren wird durch das zuständige Fachdezernat beim Landeskriminalamt mit Vorrang geführt.
Die Formulierung „einfache körperliche Gewalt“ verwunderte erstmal viele. Mein erster Gedanke war auch, was denn wohl die Steigerung von „einfach“ sei und nach den Video-Bildern blieb da nicht soviel übrig. Aber anscheinend ist das ein normaler juristischer Terminus für „Es wurden keine Waffen eingesetzt“. Das kann man einfach mal zum „Neusprech des Tages“ machen. Ich bin mal gespannt, ob es tatsächlich zum Strafverfahren kommt und wie es ausgeht. Ich bin mir sicher, dass viele genau beobachten werden, ob nicht irgendwann, wie so oft üblich, das Verfahren im Sande verläuft.
Da bei mir schon verschiedene Medien angerufen haben: presse@ccc.de ist die bessere Anlaufstelle, um mehr Informationen/Kontakt zur Quelle und zu den Betroffenen zu erhalten.