Polizei

  • Buchpirat Spiegelbest nach Razzien im Interview: „Es gibt erheblich wichtigeres als 50.000 ungelesene E‑Books!“
    Buchpirat Spiegelbest nach Razzien im Interview „Es gibt erheblich wichtigeres als 50.000 ungelesene E‑Books!“

    Spiegelbest ist der wohl bekannteste E‑Book-Pirat Deutschlands und letzte Woche wohl nur knapp einer Durchsuchung entgangen. Im Interview mit netzpolitik.org spricht er über den Wandel von Idealismus zu Geldgier, Streitigkeiten in der Buchpiraten-Szene und dass die Razzien letzte Woche angeblich nur kleine Fische getroffen haben.

    17. Dezember 2014
  • Urheberrechtsverletzungen: Polizei-Razzien gegen spiegelbest.me und ebooksspender.me
    Buch und E-Book-Reader. Bild: <a href="http://ceslava.com/">Cristian Eslava</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.en">BY-SA 2.0</a>.
    Urheberrechtsverletzungen Polizei-Razzien gegen spiegelbest.me und ebooksspender.me

    Diese Woche wurden mehrere Wohnungen und Büros im Zusammenhang mit den E‑Book-Seiten spiegelbest.me und ebooksspender.me durchsucht. Das berichten Betroffene und Anwälte. Der berüchtigte Buchpirat Spiegelbest scheint weiter auf freiem Fuß zu sein und veröffentlicht ein eigenes Statement zum Stand des E‑Book-Marktes.

    12. Dezember 2014
  • : Italienische Militär-Drohnen können jetzt Demonstrationen und Fußballspiele überwachen
    "Predator"-Drohne des US-Heimatschutz (Bild: White House).
    "Predator"-Drohne des US-Heimatschutz (Bild: White House).
    Italienische Militär-Drohnen können jetzt Demonstrationen und Fußballspiele überwachen

    Drei italienische Sicherheitsbehörden haben vergangene Woche ein Abkommen zur Nutzung großer Drohnen des Militärs auch für die innere Sicherheit unterzeichnet. Der Generalstabschef des Militärs sichert zu, Drohnen des Typs „Predator“ („Raubtier“) sowohl der Polizei als auch der Carabinieri zu überlassen. Die Carabinieri unterstehen dem Militär, übernehmen aber Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    „Predator“-Drohnen des US-Konzerns General Atomics gehören zur MALE-Klasse (Medium Altitude Long Endurance) und können bewaffnet werden. Im Gegensatz zu Großbritannien verfügt das italienische Militär nur über die unbewaffnete Ausführung, jedoch mittlerweile auch in der neueren Version „Reaper“. Die Drohnen mit einer Reichweite von 300 Kilometern sind auf der Luftwaffenbasis Amendola in der Region Apulien, in Sigonella (Sizilien) und dem Flughafen Trapani stationiert. Nach Medienberichten sollen für polizeiliche Zwecke aber die Drohnen aus Amendola zum Einsatz kommen.

    Demnach freut sich die Polizei über die Nutzung der Drohnen, ohne dass damit eigene Kosten verbunden wären. Die „Predator“ könnten nach Einschätzung der JournalistInnen für die Überwachung großer Proteste oder Streiks genutzt werden, für die bislang Hubschrauber eingesetzt werden. Auch Einsätze bei großen Sportereignissen wären denkbar.

    Einsätze bereits bei Gipfeltreffen

    Italiens große Drohnen waren nach eigener Auskunft bereits in Afghanistan, Dschibuti, Irak, Kosovo und Kuwait eingesetzt. Die Militärdrohnen fliegen auch über dem Mittelmeer, um dort die Anstrengungen zur Eindämmung unerwünschter Migration zu unterstützen. Im Herbst vergangenen Jahres hatten Libyen und Italien eine Vereinbarung zur bilateralen militärischen Zusammenarbeit unterzeichnet. Geregelt wird, dass das italienische Militär seine Drohnen bis weit ins Landesinnere fliegen darf, um dort an der Grenze zur Sahara zu patrouillieren.

    Im Bereich der inneren Sicherheit waren die „Predator“-Drohnen bereits zur Kontrolle des Luftraums beim G8-Gipfel in L’Aquila sowie beim italienisch-russischen Gipfel in Bari 2009 in der Luft. Damals war der italienische Zivilschutz mit dem Militär eine Kooperation eingegangen.

    In Europa war der Einsatz von militärischen Drohnen bei „polizeilichen Großlagen“ bis dahin nur vom G8-Gipfel 2003 im französischen Evian sowie der Fussballmeisterschaft Euro08 in der Schweiz bekannt geworden. In Nordamerika waren „Predator“-Drohnen 2010 zu den Olympischen Spielen und dem G8-Treffen in Kanada ins Sicherheitskonzept eingebunden. Das US-Heimatschutzministerium verfügt mittlerweile über eigene „Predator“, die nach einem Zeitungsbericht zuallererst gegen Viehdiebstahl in die Luft stiegen.

    Gebrauchtmarkt für ausrangierte Militärdrohnen

    Dass zivile Sicherheitsbehörden weltweit mittlerweile nach größeren Drohnen schielen, ist bekannt. Auch die australische Polizei zieht die Beschaffung ausrangierter Militärdrohnen in Betracht. Der Polizeiminister Jack Dempsey freute sich vergangenes Jahr über den Rückzug von Militärs westlicher Länder aus Afghanistan oder dem Irak, denn dadurch würden die großen Drohnen bald zu niedrigen Preisen auf den Markt geworfen. Hier müsse die Polizei zugreifen.

    Dempsey begründete seinen Vorschlag mit finanziellen Vorteilen. Verglichen mit der Überwachung aus Hubschraubern oder Flugzeugen ließen sich demnach enorme Kosten einsparen. Zunächst sollten die Drohnen für den G20-Gipfel eingesetzt werden, dann stünden sie für den polizeilichen „Anti-Terror-Kampf“ zur Verfügung. Auch zur Überwachung des Verkehrs und zur Drogenbekämpfung seien sie nach Angaben eines Polizeisprechers zu gebrauchen. Im Gespräch war sogar die Spionage gegen Rockergruppen aus der Luft.

    Auch die Bundesregierung plant die Beschaffung von bis zu 16 Drohnen der MALE-Klasse für das Militär. So wie es aussieht setzen sich gerade die „Predator“-Drohnen von General Atomics durch. Einsätze militärischer Drohnen im Innern wären auch in Deutschland möglich.

    1. Dezember 2014
  • : netzpolitik.org vs. Bundestag: Wir gehen rechtlich gegen Überwachung durch die Bundestagspolizei vor
    Einsatzleitzentrale der Bundestagspolizei. Bild: <a href="http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/-/284842">Deutscher Bundestag</a>.
    netzpolitik.org vs. Bundestag: Wir gehen rechtlich gegen Überwachung durch die Bundestagspolizei vor

    Welche Daten hat die Bundestagspolizei über uns gespeichert und wo kommen die her? Das wollen wir vom Bundestagspräsidenten wissen und haben ihn von einem Anwalt anschreiben lassen. Damit wehren wir uns dagegen, durch die Bundestagspolizei bei unserer Berichterstattung überwacht zu werden.

    7. November 2014
  • : Hausdurchsuchungen bei Uploadern von boerse.bz: Einfache Downloader „haben nichts zu befürchten“
    Hausdurchsuchungen bei Uploadern von boerse.bz: Einfache Downloader „haben nichts zu befürchten“

    Einfache Nutzer und Downloader des Portals boerse.bz werden wahrscheinlich weder strafrechtlich noch zivilrechtlich verfolgt. Das sagt Rechtsanwalt Wachs, der mehrere Betroffene der gestrigen Durchsuchungen vertritt. In den 121 Wohnungen sollen Internet-Anschlüsse angemeldet sein, denen dutzendfache Uploads vorgeworfen werden.

    5. November 2014
  • : Boerse.bz: 121 Wohnungen in 14 Bundesländern nach Beweismitteln durchsucht
    Boerse.bz: 121 Wohnungen in 14 Bundesländern nach Beweismitteln durchsucht

    Das Polizeipräsidium Köln verkündet per Pressemitteilung:

    Polizei und Staatsanwaltschaft Köln durchsuchen bundesweit wegen gewerbsmäßiger Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Film- und Musikmaterials auf dem Portal „boerse.bz.“

    Die Polizei in Köln hat unter Beteiligung von über 400 Polizeibeamten unter Federführung der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC) heute bundesweit insgesamt 121 Wohnungen in 14 Bundesländern nach Beweismitteln durchsucht.

    Den Verantwortlichen wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum in erheblichem Ausmaß aktuelle, urheberrechtlich geschützte Kino- und Spielfilme, Musikalben, Software und E‑Books bei diversen Filehostern hochgeladen und über das Portal „boerse.bz“ einer überwiegend deutschen Downloadszene in einer Größenordnung von ca. 2,7 Mio. Nutzern zum kostenlosen Herunterladen bereitgestellt zu haben. Hierdurch erzielen die Uploader monatliche Gewinne in Höhe von bis zu mehreren tausend Euro – die Rechteinhaber, insbesondere von Film- und Musikindustrie, gehen hingegen leer aus.

    Die GVU freut sich:

    Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) initiierte das Verfahren mit einem Strafantrag. Demnach handelt es sich bei Boerse.bz um ein Download-Board im Form eines so genannten „Vollsortimenters“, das unerlaubt Zugriff auf unlizenzierte Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken der Kreativwirtschaft ermöglicht. Zuletzt konnten registierte Nutzer unter 11.231 E‑Books bzw. E‑Book-Kollektionen, 29.865 Titeln der Unterhaltungssoftware-Wirtschaft für die Plattformen Nintendo, PlayStation, Xbox und PC, 61.776 Kino- und Spielfilmen, 13.560 TV-Serien sowie 15.866 Dokumentationen wählen. Diese Inhalte wurden über die auf dem Board eingestellten elektronischen Verweise (Links) in zumeist mehreren illegalen Kopien öffentlich zugänglich gemacht.

    Die Seite ist weiterhin online.

    4. November 2014
  • : Polizei Niedersachsen kurz vor Wechsel zu Windows – aus intransparenten „Wirtschaftlichkeitsgründen“
    Polizei Niedersachsen kurz vor Wechsel zu Windows – aus intransparenten „Wirtschaftlichkeitsgründen“

    polizeitux

    Seit gut zehn Jahren arbeitet die Polizei in Niedersachsen mit Linux-Rechnern, das könnte jedoch bald der Vergangenheit angehören. Laut einem internen Schreiben des Landespolizeipräsidenten, das wir hier veröffentlichen, steht am 7. November eine Entscheidung über „das zukünftige Betriebssystem für die polizeilichen Clients“ – in etwa 12.000 PCs – an, die planmäßig bis 2018 umgesetzt werden soll. Und die Tendenz wird in selbigem Schreiben bereits vorweggenommen:

    Aktuell gehen wir davon aus, dass es auf Basis einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu einer Systementscheidung entsprechend dem Landesstandard zugunsten Microsoft kommen wird […]

    Aus Hintergrundinformationen haben wir erfahren, dass die Realität noch definitiver aussieht, die Entscheidung für einen Wechsel von Linux nach Windows stünde unmittelbar bevor. Aber aufgrund von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, die Windows gewinnen soll? Diese Absurdität fällt wohl jedem auf, der an Open Source Software versus proprietäre Software denkt. So viel Support‑, Schulungs- und Wartungskosten kann es doch kaum geben, dass dies den Kauf proprietärer Lizenzen und eventueller ebenso proprietärer Anwendungsprogramme rechtfertigt, oder? Vor allem wenn erstere seit Jahren in Gebrauch ist.

    Daher haben wir beim zuständigen niedersächsischen Innenministerium nachgefragt, wie diese Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zu Stande kommen und (keine) Antwort erhalten:

    Zu den in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einbezogenen Parametern gehört die gesamte IT-Infrastruktur der Polizei Niedersachsen sowie geschützte wirtschaftliche Kennzahlen. Darüber hinaus lassen die darin untrennbar enthaltenen taktisch und technisch vertraulichen Informationen eine Veröffentlichung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht zu.

    Man will also nichts sagen. Doch aus unseren Informationen wird klar, dass die Linux-Umstellung von Anfang an krankte und die Ursache keineswegs Linux selbst ist, sondern hanebüchene, vorgeschobene Gründe, die eine halbherzige Umstellung maskieren.

    So existieren schon jetzt parallele Windowsrechner auf den Wachen, Mitarbeiter waren „nicht bereit ihr Microsoft-Office“ aufzugeben und auch auf Entwicklerseite scheint die Windowsfraktion dominant zu sein. Fakt ist, dass Nivadis, das „Niedersächsische Vorgangsbearbeitungs‑, Analyse‑, Dokumentations- und Informations-System“, zwar auf Linux verwendet, jedoch primär auf Windows entwickelt wird, …

    …, was zu einem erhöhten Testaufwand führt, da sichergestellt werden muss, dass die Software unter zwei Betriebssystemen läuft, obwohl sie effektiv nur auf einem – nämlich Linux – produktiv genutzt wird.

    Und auch die Admins seinen nicht in der Lage, ein Linux-System zu administrieren. Stellt sich die Frage, warum man nicht von Anfang an Linux-affine und ‑erfahrene Entwickler und Administratoren beschäftigt? Die Probleme im Nachhinein im Betriebssystem zu suchen und sich nicht an die eigene Nase zu fassen, ist an Lächerlichkeit grenzende Inkompetenz und man muss sich fragen, wer für die Auftragsvergabe zuständig ist.

    Es gibt noch weitere Scheinargumente, warum Windows bevorzugt wird: Auf den offiziellen Linuxrechnern werden derzeit Funktionalitäten aus Sicherheitsgründen beschnitten, zum Beispiel sind USB-Ports und CD-Laufwerke deaktiviert. Das bringt Frustration, laut unseren Informationen führt das unter anderem dazu, dass man auf den Wachen nicht ohne Weiteres Überwachungsvideos auswerten kann. Die Lösung lag aber keineswegs darin, die Prozesse umzugestalten, nein: Es wurden Windows-PCs aufgestellt, die derartige Sicherheitsbeschränkungen nicht aufweisen. Es scheint gekonnt ignoriert zu werden, dass man hier ein Problem nicht löst, sondern auf fahrlässige Weise wegignoriert. Und das bequeme Anschauen von Überwachungsvideos wird offensichtlich über den verantwortungsvollen Umgang mit den Systemen gestellt.

    Realitätsfremd ist auch die Kurzsichtigkeit, die hier herrscht. Denn würde Windows als offizielles System administriert, befände man sich am selben Punkt, Sicherheitsbestimmungen könnten dann nicht mehr einfach unter den Tisch gekehrt werden. Doch das scheint dem Anwender nicht bewusst, der „fälschlicherweise davon ausgeht, mit einem Wechsel des Betriebssystems werden Dinge möglich, die zur Zeit nicht gehen.“ Und offensichtlich ist niemand ernsthaft bemüht, ihn eines Besseren zu belehren.

    Man merkt, irgendwas ist hier gehörig faul. Die Umstellung auf Linux bei der Polizei Niedersachsen ist de facto bereits seit Längerem gescheitert und das aus Gründen, die man im wohlwollenden Fall als persönliches Versagen oder als strukturelle Inkompetenz bezeichnen kann. Im weniger wohlwollenden Fall könnte man den Begriff Sabotage wählen. Vor allem wenn man einen weiteren Fakt beleuchtet: Das niedersächsische Innenministerium treibt die Windowsmigration, die unseren Informationen zufolge mit einem zweistelligen Millionenbetrag zu Buche schlagen soll, aus nicht ersichtlichen Gründen voran und erste Schritte hat die Zentrale Polizeidirektion bereits vorweggenommen. Im Mai diesen Jahres seien 1000 Windows-/Office- und Serverlizenzen erworben worden. Unter diesen Umständen fällt es leichter, zu behaupten, es sei wirtschaftlich sinnvoll auf Windows umzusteigen, denn das erste Geld dafür wurde bereits ausgegeben.

    Wie und ob überhaupt diese Lizenzen ausgeschrieben wurden, ob nach technischen Merkmalen – „Office-Lösung“ – oder dem direkten Microsoft-Produkt gefragt wurde, teilte man uns auf Nachfrage nicht mit. Dabei dürfte das auch die niedersächsischen IT-Unternehmen interessieren, die Dienstleistungen für Freie Software anbieten. Durch den Um- und Rückstieg auf proprietäre Produkte wird der regionalen Wirtschaftsförderung hier ein riesiger Stein in den Weg gelegt – die Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, wie sie auch so gern von Wirtschaftsminister Gabriel zitiert wird, geht anders. Und gerade in Zeiten nach teilweiser Enthüllung der NSA-Überwachung sollte eine technologische Souveränität ein weiteres starkes Argument gegen den Einsatz proprietärer Lösungen sein, gerade bei sicherheitskritischen Stellen wie der Polizei.

    Torsten Grote, Vize-Koordinator der Free Software Foundation Europe in Deutschland, kommentiert:

    In Europa wird gerade versucht, die Kontrolle über die staatliche IT-Infrastruktur zurück zu erlangen und verstärkt auf Freie Software zu setzen. Dieser Prozess ist leider langwierig. Da ist es völlig unverständlich, dass gerade die Niedersächsische Polizei statt weiter in die richtige Richtung zu laufen, jetzt einen ganzen Sprung zurück machen will.

    Anstatt sich zurück in ein Abhängigkeitsverhältnis zu begeben, muss die öffentliche Verwaltung wieder mehr in Freie-Software-Lösungen investieren!

    Wir fürchten, dass das Kind für die im Brief erwähnte Entscheidung Anfang November in den Brunnen gefallen ist und man zunächst vor vollendeten Tatsachen stehen wird. Aber es ist offensichtlich wie wacklig die Begründungen sind. Das gibt Raum für öffentlichen Druck, die Verantwortlichen zu einer Auseinandersetzung und der Rechtfertigung ihres Handelns zu zwingen. Etwa wie in München, wo eine in Diskussion gewesene Abkehr vom LiMux-Projekt zurückgenommen wurde, nachdem man keine stichfesten Begründungen vorlegen konnte.

    Falls jemand nähere Informationen hat, vor allem zu den erwähnten „Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen“ oder den Ausschreibungen und dem Erwerb von Lizenzen, nehmen wir diese über die üblichen Kanäle gern entgegen.

    31. Oktober 2014
  • : „Personengebunde Hinweise“: Neue Folge, diesmal mit SPD und CDU? [Update: Nein]
    Frank Henkel, Berliner Innensenator, sammelt fragwürdige persönliche Daten.
    Frank Henkel, Berliner Innensenator, sammelt fragwürdige persönliche Daten.
    „Personengebunde Hinweise“: Neue Folge, diesmal mit SPD und CDU? [Update: Nein]

    Mehrfach hatten wir hier über „personengebundenen Hinweise“ (PHW) berichtet: Polizeidatenbanken von Bund und Ländern, die Kategorien wie „geisteskrank“, „Ansteckungsgefahr“ oder „Straftäter links“ enthalten. In letztere gelangt man übrigens auch ohne Verurteilung, die Kategorie ist also absolut irreführend für PolizeibeamtInnen, wenn sie diesen Warnhinweis bei einer Kontrolle der Betroffenen aufblinken sehen.

    Heute ist das Thema im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses – wo die ganze Sache auf Initiative der Piraten ihren Ursprung nahm – auf der Tagesordnung .

    Mittlerweile hat sogar das Bundeskriminalamt (BKA) mitgeteilt, einige der Kategorien löschen zu wollen. Es handele sich um „Altbestände“. Die Aussage überrascht, denn das bedeutet dass Informationen über „Prostituierte“ oder „Landstreicher“ jahrelang in den BKA-Informationssystemen (und denen einiger Bundesländer?) schlummerten, ohne dass es dem BKA oder deren datenschutzbeauftragten auffiel.

    Die Berliner Oppositionsfraktionen von Piraten, Grünen und Linken haben einen Antrag auf Löschung einiger Kategorien eingebracht. Begriffe wie „geisteskrank“ und „Ansteckungsgefahr“ seien diskriminierende und sollten gestrichen werden. Aus dem Antrag:

    Auch ist nicht erkennbar, dass die Kenntnis dieses Merkmales Polizeibeamt*innen im polizeilichen Alltag einen besseren Schutz vor einer Ansteckung gewährleistet. Die Berliner Polizei kann auf Nachfrage für die letzten zehn Jahre keinen statistisch erfassten Vorfall nennen, bei dem sich Polizeibeamt*innen im Dienst mit dem HI-Virus infiziert haben bzw. Opfer eines bewussten Angriffs mit dem Ziel einer Ansteckung wurden.
    Auch in der Zeit davor hat das Merkmal „Ansteckungsgefahr“ für den polizeilichen Alltag in Berlin offenkundig keine praktische Bedeutung gehabt. Seit Dezember 1988 war die Speicherung dieses Merkmales nicht mehr zulässig. In der Folgezeit hat es über einen Zeitraum von 25 Jahren keinen Bedarf gegeben, diese Regelung wieder einzuführen.

    Es sieht so aus, dass auch SPD und CDU der Sache aufgeschlossen gegenüber stehen – jetzt wird wohl nur noch verhandelt, welche PHW zukünftig nicht mehr erhoben werden. Spannend wird, ob sich die Opposition mit der Streichung von „Ansteckungsgefahr“ durchsetzen kann, denn dort werden auch HIV-Infizierte gespeichert. Vielleicht wird auch die Kategorie „Straftäter links“ in „Personen von polizeilichem Interesse links“ umbenannt?

    Im Antrag heißt es auch, dass sich der Berliner Senat bei der Innenministerkonferenz der Länder gegen die Diskriminierung und Stigmatisierung Betroffener einsetzen soll.

    Update: Die Opposition ist mit dem Antrag gescheitert. Henkel findet, es gebe keine Stigmatisierung durch Begriffe wie „geisteskrank“ oder „Ansteckungsgefahr“, denn diese würden nur nach ärztlichem Attest zu „Verdächtigen“ erfasst. Die Daten würden auch wieder gelöscht. Vielleicht wird „geisteskrank“ jetzt aber umbenannt. Die Morgenpost schreibt:

    Ob „geisteskrank“ als Begriff aber noch zeitgemäß sei, solle die nächste Konferenz der Innenminister diskutieren, so Henkel. Polizeipräsident Klaus Kandt sagte, die Speicherung sei „weit ab von einer Massen-Erfassung“. Es gehe ausschließlich um Verdächtige; kein Fall von Daten-Missbrauch, wie von den Piraten befürchtet, sei bekannt. Laut Polizei können keine Namenslisten „erzeugt“ werden.

    13. Oktober 2014
  • : Bundesinnenministerium veröffentlicht rückwirkende Zahlen zu „personengebundenen Hinweisen“
    Zahlen zu "Personengebundenen Hinweisen" (PHW beim BKA. Die gelöschten Kategorien sind nicht berücksichtigt.
    Zahlen zu "Personengebundenen Hinweisen" (PHW beim BKA. Die gelöschten Kategorien sind nicht berücksichtigt.
    Bundesinnenministerium veröffentlicht rückwirkende Zahlen zu „personengebundenen Hinweisen“

    In den vergangenen Wochen gab es einige öffentliche Aufmerksamkeit zu „personengebundenen Hinweisen“ (PHW), die in polizeilichen Datenbanken gespeichert werden und die Betroffenen stigmatisieren und auch kriminalisieren. Die Vergabekriterien von in der bundesweiten INPOL-Datei eingespeisten PHW werden in einem sogenannten PHW-Leitfaden definiert. Der ist jedoch als Verschlusssache eingestuft, das Bundeskriminalamt (BKA) weigert sich diese Einstufung zurückzunehmen.

    Zunächst hatten die Piraten in Berlin deshalb entsprechende Auskünfte zu den PHW erfragt, es folgte eine Anfrage im Bundestag und in weiteren Landtagen. Deutlich wurde, dass es zwar eine Reihe bundesweit einheitlicher PHW gibt, einige Bundesländer aber nach Gutdünken weitere Kategorien hinzufügen. Berlin sammelt etwa Daten zu „Geisteskranken“.

    Angeblich dienen die PHW der „Eigensicherung“ von Polizeikräften. Das ist dann wohl so gemeint, dass die BeamtInnen vorsorgen wollen nicht von „Fixern“ angesprungen zu werden oder von „Landstreichern“ belästigt zu werden. Nachdem auch Zeitungen darüber berichteten, gerieten die Behörden unter Druck. Das Bundesinnenministerium kündigte eilig an, dass es sich bei mehreren PHW-Kategorien um „Altbestände“ handele. Diese würden längst nicht mehr genutzt.

    Das war dem Amt angeblich vorher gar nicht aufgefallen. Deshalb habe das BKA veranlasst, die PHW „Prostitution“, „Landstreicher“, „Hilflosigkeit vermutet“, „Straftäter militanter Organisationen“ und „Fixer“ nun zu löschen. Ob das bereits passiert ist, bleibt aber unklar, auch ob eventuelle Backups auf Nimmerwiedersehen verschwunden sind.

    Trotzdem werden weiterhin viele PHW erhoben. Das BKA hat nun eine Historie veröffentlicht, die bis 2008 zurückreicht. Die nun gelöschten PHW werden nicht beauskunftet, da sie nicht mehr existierten. Dies teilte die Behörde auf neuerliche Anfrage mit:

    Auf welche Weise die Betroffenen in den Datenbanken kategorisiert werden ist häufig unklar. Als „ansteckend“ werden in Berlin Beispielsweise Personen mit Hepatitis B, Hepatitis C und HIV gekennzeichnet. Woher die Polizei über dieses vermeintliche Wissen verfügt, ist vielfach unklar.

    Die Berliner Piratenfraktion hatte im Mai zusammen mit der Fraktion Die Linke und den Grünen die Abschaffung der Kategorien „Ansteckungsgefahr“ und „geisteskrank“ gefordert:

    Zudem bleibt auch offen, ob und auf welche Weise die jeweiligen Beamt*innen dieser behaupteten Gefahr überhaupt mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln begegnen können. Daran wird erkennbar, dass mit der Einstufung „geisteskrank“ kein Erkenntnisgewinn verbunden ist, der in einer konkreten Einsatzsituation eine sinnvolle Hilfe bieten kann.

    Eine Benachrichtigungspflicht zu den PHW ist laut dem Bundesinnenministerium (außer bei Kindern) gesetzlich nicht vorgesehen. Angeblich können Betroffene aber beim BKA auf Nachfrage entsprechende Auskünfte erhalten. Diese dürfen aber nur erteilt werden, wenn die einspeisende Stelle kein Veto dagegen hat – ansonsten bleiben die Daten unter Verschluss.

    Deswegen wäre interessant zu wissen: Hat schon jemand vom BKA bzw. Landeskriminalämtern jemals Auskunft über seine/ ihre PHW erhalten?

    9. Oktober 2014
  • : Gesichtserkennung mit Google Glass: Nach ersten Apps jetzt auch die Polizei in Dubai
    Foto: Tim.Reckmann Lizenz: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">CC BY-SA 3.0</a>
    Gesichtserkennung mit Google Glass: Nach ersten Apps jetzt auch die Polizei in Dubai

    Google untersagt zwar „derzeit“ eine Gesichtserkennungsfunktion in Apps auf der umstrittenen Datenbrille Google Glass. Vermutlich will Google damit den Datenschutzdiskussionen etwas Wind aus den Segeln nehmen. Aber nur weil Google solche Apps untersagt und (voerst) nicht in seinen Markt aufnehmen wird, hält sich der Rest der Welt nicht an das Verbot.

    Bisher vor allem Machbarkeitsstudien und Previews

    Eine der ersten Apps die Gesichtserkennung einsetzt heisst Medref und entstand bei einem Medical Hackathon: Die App richtet sich an medizinisches Personal und soll dafür sorgen, dass diese die Patienten immer mit ihrem Namen ansprechen können. Dazu werden Informationen aus der Krankenakte und ein Referenzfoto eingeblendet – das Ganze funktioniert auch mit vorlesen des Patientennamens. Die Gesichtserkennung wird dabei Online über den Dienst Betaface abgewickelt.

    Ganz ohne Gesichtserkennung kann Insight Menschen erkennen. Das von Google mitfinanzierte Projekt erkennt Personen anhand von Kleidung, Brillen und sonstige Accessoires – in ersten Tests mit einer Erkennungsrate von 93 Prozent.

    Die Firma FacialNetwork.com geht mit ihrer App NameTag deutlich weiter und hofft auf eine Lockerung der Regelungen seitens Google. Die App greift auf eine Datenbank mit zwei Millionen Bildern zu – bisher vor allem Stars und Sternchen. In einem Testvideo wird auf die Datenbank mit verurteilten Sexualstraftätern zurückgegriffen. In Zukunft sollen Bilder aus sozialen Netzwerken wie Facebook in die Datenbank eingepflegt werden und mit Partnerbörsen kooperiert werden. Wer nicht in der Datenbank sein möchte kann nachträglich widersprechen.

    Dubais Polizei plant Einsatz von Google Glass zur Fahndung

    Dubai möchte die dortige Polizei mit Google Glass ausrüsten. Auf diesen soll eine von der Dubaier Polizei entwickelte Software zum Einsatz kommen, mit deren Hilfe die Polizei ihr Sichtfeld mit der Datenbank gesuchter Personen abgleichen können soll. Zu Beginn soll die Brille zur Bekämpfung von Verkehrsdelikten und zur Fahrzeug-Fahndung eingesetzt werden. Später sollen auch Kriminalbeamte mit den Brillen ausgestattet werden.

    8. Oktober 2014
  • : Cybercops gesucht! Bayerischer Polizei fehlen Internetexperten
    CC BY 3.0 via deviantart.com
    Cybercops gesucht! Bayerischer Polizei fehlen Internetexperten

    Der Bayerische Rundfunk berichtet, es gebe derzeit nur 25 Cyber-Ermittler, geplant gewesen seien 50. Das Problem: In der freien Wirtschaft verdiene man mehr, die fertig ausgebildeten Polizisten wechselten in die freie Wirtschaft. Allzu erfolgreich waren die Bayerischen Polizeibehörden deman nicht, als sie vor circa drei Jahren begannen, „Cybercops“ auszubilden, die auf die Herausforderungen des Internets reagieren sollten. Günther Seibold, Leiter des Dezernats Cybercrime des LKA Bayern:

    Heute hat fast jedes Delikt mit dem Internet zu tun. Kriminelle Daten werden häufig in der sogenannten Cloud versteckt, also im Internet – eine einfache Hausdurchsuchung reicht da nicht mehr.

    Auch BKA-Leiter Jörg Ziercke verkündete jüngst, dass die Anzahl der Straftaten, die mit dem „Tatmittel Internet“ durchgeführt würden, stark ansteige. Eine Nummernschönfärberei, wenn man bedenkt, dass darunter auch Fahrraddiebstähle fallen können. Denn das Internet ist mittlerweile allgegenwärtig und genauso ein tägliches Werkzeug wie Papier und Stift. Und Kriminalstatistiken mit dem „Tatmittel Stift“ zu erstellen, fällt trotzdem niemandem ein.

    25. September 2014
  • : Was die Novellierung des Antiterrordateigesetzes mit den Snowden-Enthüllungen zu tun hat
    Eingabemaske der Rechtsextremismus-Datei, der "kleine Bruder" der Antiterrordatei.
    Was die Novellierung des Antiterrordateigesetzes mit den Snowden-Enthüllungen zu tun hat

    Am 22. September findet im Innenausschuss des Bundestages eine Sachverständigenanhörung zur Novelle des Antiterrordateigesetzes statt. Die Novelle war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Angesichts der beschränkten Gewährleistung des individuellen Rechtsschutzes durch das Antiterrordateigesetz will das Verfassungsgericht Transparenz und Kontrolle gestärkt sehen. Doch selbst wenn der Bundestag die Vorgaben Karlsruhes mit der Gesetzesänderung vollständig umsetzen würde, bliebe die Kontrolle der Datei im Schatten internationaler Geheimdienstkooperation lückenhaft. Doch eben diese Kooperation, das haben zuletzt die Enthüllungen Edward Snowdens gezeigt, ist seit 9/11 von wachsender Bedeutung.

    Dies ist ein Gastbeitrag von Eric Töpfer, zuständig für Innere Sicherheit und Berichterstattung an die EU-Grundrechteagentur beim Deutschen Institut für Menschenrechte.

    „Eine Geheimpolizei ist nicht vorgesehen.“

    Als das Bundesverfassungsgericht am 24. April 2013 sein Urteil zur Antiterrordatei verkündete, erklärte es die gemeinsame Verbunddatei von Polizei und Geheimdiensten zur Enttäuschung vieler Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler nicht für verfassungswidrig, sondern in ihren „Grundstrukturen“ für vereinbar mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Gericht erkannte aber den erheblichen Eingriff an, den der regelmäßige und standardisierte Informationsaustausch zwischen einer mit Zwangsbefugnissen ausgestatteten Polizei und den weit im Vorfeld von Gefahren überwachenden Diensten darstellt und betonte, dass diese Zusammenarbeit Grenzen haben muss: „Eine Geheimpolizei ist nicht vorgesehen.“

    Um die informationelle Zusammenarbeit zwischen Polizei und Diensten entsprechend zu begrenzen, forderte Karlsruhe den Gesetzgeber auf, das Antiterrordateigesetz (ATDG) bis Ende 2014 auf ein verhältnismäßiges Maß zurechtzustutzen. Hierzu sollen nun u.a. der Kreis der beteiligten Behörden präziser und nachvollziehbar bestimmt, der Umfang der erfassten Personen eingeschränkt und die Möglichkeiten zur Recherche im gemeinsamen Datenpool limitiert werden. Daneben sind aber auch Transparenz und Kontrolle zu stärken, weil, so das Gericht, Speicherung und Nutzung der Daten sich weitgehend der Wahrnehmung durch die Betroffenen und die Öffentlichkeit entziehen. So soll das Defizit kompensiert werden, dass der eigentlich durch Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz verbriefte individuelle Rechtsschutz für Betroffene bei der Antiterrordatei erheblich eingeschränkt ist. Denn das Gericht weiß, dass sich vollumfängliche Auskunftsersuchen zu gespeicherten Daten, wie sie § 10 Abs. 2 Antiterrordateigesetz vorsieht, gegenüber den an der Datei beteiligten 17 Verfassungsschutzbehörden, dem Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesnachrichtendienst (BND) praktisch kaum realisieren lassen.

    „Praktisch wirksame „Kontrollen

    Das Gericht fordert daher nicht nur regelmäßige und „hinreichend gehaltvolle“ Berichte des Bundeskriminalamtes zu Datenbestand und Nutzung der Datei. Es schreibt auch regelmäßige Kontrollen durch Aufsichtsinstanzen vor, die mit angemessenen Befugnissen und Ressourcen auszustatten sind. Zuvor war in der mündlichen Verhandlung der Verfassungsbeschwerde im Herbst 2012 bekannt geworden, dass in den knapp sechs Jahren, die die Datei bis dahin bereits lief, ihr Betrieb in acht Bundesländern nicht ein einziges Mal überprüft worden war. Zudem war berichtet worden, dass Mitarbeitenden des Bundesdatenschutzbeauftragten mit Hinweis auf ihre Nichtzuständigkeit die umfassende Prüfung der protokollierten Nutzungsdaten ebenso verwehrt wurde wie die Kontrolle von Daten aus Maßnahmen nach dem Artikel 10-Gesetz (G 10), also von Daten aus geheimdienstlicher Kommunikationsüberwachung. Daher soll die Wirksamkeit der Kontrollen zukünftig nicht durch unklare und konkurrierende Zuständigkeiten behindert werden: „Wenn der Gesetzgeber eine informationelle Kooperation der Sicherheitsbehörden vorsieht muss er auch die kontrollierende Kooperation zugunsten des Datenschutzes ermöglichen.“ Wichtig ist Karlsruhe, dass im Zusammenspiel von Datenschutzbeauftragten und G 10-Kommission auch die Aufsicht über die G 10-Daten „praktisch wirksam“ sichergestellt wird, weil diese, so das Gericht, „in einer Datei, die maßgeblich auch vom Bundesnachrichtendienst befüllt wird, besondere Bedeutung haben“.

    Tatsächlich kommen knapp 50 Prozent der Daten in der Antiterrordatei vom BND. Nicht beschäftigt hat sich das Gericht allerdings mit der Quelle dieser Daten: Denn diese stammen nicht notwendigerweise aus der strategischen Fernmeldeüberwachung, die durch § 5 des Artikel 10-Gesetzes geregelt ist und der Kontrolle der kleinen, geheim tagenden G 10-Kommission des Bundestages unterliegt. Vielmehr ist anzunehmen, dass ein erheblicher Anteil der Informationen aus der durch den NSA-Untersuchungsausschuss vor der Sommerpause intensiv behandelten extralegalen Auslandsüberwachung des BND stammt oder von fremden Diensten angeliefert wird und somit eben gerade nicht in die Zuständigkeit der G 10-Kommission fällt.

    „Besonderes Geheimhaltungsinteresse“

    Theoretisch ist also die Bundesdatenschutzbeauftragte zuständig; allerdings erlaubt die „Staatswohlklausel“ des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 24 Abs. 4 BDSG) dem Bundeskanzleramt, die Kontrolle „im Einzelfall“ zu verweigern, wenn „Auskunft oder Einsicht die Sicherheit des Bundes“ gefährden würden. Dem Verfassungsgericht wusste der Bundesdatenschutzbeauftragte zur mündlichen Verhandlung zu berichten, dass ihm die Prüfung der nach § 4 ATDG aus Gründen des besonderen Geheimhaltungsinteresses verdeckt gespeicherten Daten pauschal verweigert worden war. Das Verfassungsgericht störte sich daran nicht. Es vermerkte nur, dass es die Wirksamkeit der Kontrollbefugnisse nicht in Frage stelle, wenn „in besonderen, strikt zu handhabenden Ausnahmefällen eine Auskunft oder Einsicht unter Umständen verweigert werden kann“ und mahnte eine verfassungskonforme Auslegung der Kontrollbefugnisse der Datenschutzbeauftragten aus § 10 Abs. 1 ATDG an.

    Allerdings handelte es sich bei den verdeckt gespeicherten Informationen, deren Prüfung dem BfDI verweigert worden war, nach Angaben der Evaluation des Antiterrordateigesetzes um etwa 2.400 von insgesamt 18.400 Personendatensätzen – davon knapp 1.300 vom BND. Und da die Bundesregierung selbst von einer Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) absehen darf, wenn sie dies „aus zwingenden Gründen des Nachrichtenzugangs“ (§ 6 Abs. 2 PKGrG) – gemeint ist der Quellenschutz – für geboten hält, wäre es überraschend, wenn ausgerechnet das Personal der Bundesdatenschutzbeauftragten bevorzugt behandelt würde, wenn es um Informationen geht, die Hinweise auf Zugänge des BND zu ausländischen Telekommunikationsdienstleistern liefern oder die von der NSA oder anderen Partnerdiensten stammen. Von einzelnen, streng begrenzten Ausnahmefällen kann bei solchen Informationsblockaden im Fall der Antiterrordatei wohl keine Rede mehr sein.

    Vorliegender Gesetzentwurf mangelhaft

    Auch wenn also der Bundestag in den kommenden Wochen die Vorgaben des Verfassungsgerichts vollständig umsetzen würde – wozu die Abgeordneten den seit April vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Antiterrordateigesetzes allerdings nicht nur in Sachen Kontrolle deutlich nachbessern müssten – blieben die Daten des BND zu nicht unwesentlichen Teilen eine „Black Box“. Und dies, obwohl gerade hier eine unabhängige Prüfung dringend geboten wäre.

    Zwar hieß es in der im März 2013 vorgelegten Evaluation des Antiterrordateigesetzes durch die Bundesregierung, dass in einer standardisierten Umfrage nur fünf Prozent der befragten Nutzer der Datei angegeben hätten, dass sie „häufig oder sehr häufig“ Zweifel bei der Erforderlichkeit der Datenspeicherung hätten. Unterschlagen wird dabei allerdings, dass von den 160 Personen, die an der Befragung teilgenommen hatten, nur 34 Prozent (also etwa 55 Personen) von den Diensten waren, wobei die Antiterrordatei-Nutzer aus den Verfassungsschutzbehörden einen Großteil des Rücklaufs ausmachten. Kurzum: Der BND als Hauptlieferant der Daten für die Antiterrordatei war bei der Befragung völlig unterrepräsentiert. Dass Rechtsunsicherheiten bei der Befüllung der Datei also eine marginale Rolle spielen, kann daher kaum als belegt gelten. Wie das Personal in Pullach die Zuverlässigkeit von Daten aus dem Ausland prüft, bleibt das Geheimnis des BND – diese Frage wird allerdings dann brisant, wenn solche Informationen durch die Antiterrordatei regelmäßig der Polizei zugänglich gemacht werden.

    12. September 2014
  • : Funkzellenabfrage in München: Polizei rasterte an einem Tag eine halbe Million Handy-Daten von 70.000 Menschen
    Bei einer Funkzellenabfrage werden sämtliche Handy-Verbindungen innerhalb einer oder mehrerer dieser Funkzellen an die Polizei gegeben.
    Funkzellenabfrage in München: Polizei rasterte an einem Tag eine halbe Million Handy-Daten von 70.000 Menschen

    Die Polizei München hat in einem Mordfall eine halbe Million Handy-Daten per Funkzellenabfrage erhalten. Das geht aus einer Antwort des bayrischen Innenministers Herrmann auf eine schriftliche Frage hervor. Aus diesem Datenberg hat sie 7.400 Personen herausgerastert, die jetzt zur Polizei müssen – weil ihr Handy in der Nähe des Tatorts war.

    10. September 2014
  • : Stets zu Diensten: netzpolitik.org hilft der Polizei mit Kontaktdaten von anonymen Hacker
    Polizeipräsidium Bonn
    Stets zu Diensten: netzpolitik.org hilft der Polizei mit Kontaktdaten von anonymen Hacker

    Heute morgen kurz nach 6 Uhr (!) haben wir folgende Mail erhalten:

    Subject: Auskunftsersuchen der Kriminalpolizei Bonn

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Am 10.07.2014 wurde von Ihnen ein Interview mit dem Titel

    BPjM-Leaker im Interview: „Erfahre ich von Kinderpornografie, nehme ich das von der Liste und aus dem Netz“

    auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Es handelte sich um ein Interview mit einem „anonymen Hacker“.

    Sofern Ihnen Personalien dieses „Hackers“ oder Kontaktdaten bekannt sind, bitte ich um Mitteilung dieser Daten.

    Mit freundlichen Grüßen

    <Name entfernt>
    Polizeipräsidium Bonn

    (Der Link ist von uns, war auch in der HTML-Version nicht)

    Als rechtschaffene Bürger antworten wir selbstverständlich der Polizei. Im Sinne der Transparenz tun wir das mal öffentlich:

    Sehr geehrte<Anrede>

    Vielen Dank für ihre Mail. Da der Hacker oder die Hackerin anonym ist, sind uns die Personalien nicht bekannt. Aber da wir mit dem Hacker oder der Hackerin kommuniziert haben, können wir ihnen selbstverständlich die Kontaktdaten mitteilen.

    Die Webseite des Hackers oder der Hackerin, auf der der Hack publik gemacht wurde ist: http://bpjmleak.neocities.org/. (Den Link dahin mussten wir zwischenzeitlich entfernen, weil uns mit Klage gedroht wurde.) Auf dieser Seite steht ganz unten auch eine Kontaktinformation:

    > I’d prefer to stay anonymous for now, but if you feel the need to contact me you can send an email to bpjmleak@riseup.net

    Ich hoffe, ihnen weitergeholfen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Meister
    Redaktion netzpolitik.org

    Stets zu Diensten.

    5. September 2014
  • : Funkzellenabfragen in München und Halle: Zehntausend Handynutzer müssen zur Polizei – in einem einzigen Fall
    Hat die Verbindungs- und Ortsdaten von 70.000 Handys: Polizeipräsidium München. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Rufus46">Rufus46</a>, Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Funkzellenabfragen in München und Halle: Zehntausend Handynutzer müssen zur Polizei – in einem einzigen Fall

    Die Polizei München überprüft in einem einzigen Fall mehrere tausend Menschen, weil ihr Handy in der Nähe eines Tatorts war. Die umstrittene Funkzellenabfrage wird damit immer eingriffsintensiver. Auch in anderen Bundesländern gab es schon solche Fälle.

    Dass digitale Überwachung oft nicht spürbar ist, merken wir nicht nur bei der Totalüberwachung durch Geheimdienste, sondern auch bei Themen wie der Funkzellenabfrage. Wir vermuten, dass pro Tag mehr als 50 dieser massenhaften Handyüberwachungen in Deutschland durchgeführt werden, mit teilweise mehreren Millionen Datensätzen, die bei Polizeibehörden landen. Da – widerrechtlich – die Betroffen nicht informiert werden, regt sich auch nicht genug Widerstand.

    Aber vielleicht ändert sich das bald. Immer mehr Polizeibehörden ermitteln nicht nur diese Vorratsdaten mit Positionsbestimmung, sondern kontaktieren auch alle Menschen in Tatortnähe. Bereits im Februar berichtete die Abendzeitung München: 7400 Handynutzer müssen zur Polizei!

    4. Juni 2014
  • : Nordrhein-Westfalen – Hort der Verfassungsfeinde?
    Nordrhein-Westfalen – Hort der Verfassungsfeinde?

    In NRW wollte Frank Herrmann, Landtagsabgeordneter der Piraten, wissen wie viele Personen der Landes-Verfassungsschutz als mutmaßlich verfassungsfeindlich in die einschlägigen Datensammlungen eingetragen hat. Zu den betroffenen Sammlungen gehören das landeseigene Register – das „Nachrichtendienstliche Informationssystem und Wissensnetz“ (NADIS WN) die Anti-Terror- und die Rechtsextremismus-Datei.

    Das Ergebnis: Circa 530.000 Menschen sind in der landeseigenen Amtsdatei gelandet, ca. die Hälfte auch in NADIS WN und wiederum ein Teil davon zusätzlich in der Anti-Terror- und Rechtextremismus-Datei. Natürlich nur, wenn die „sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen“ vorliegen.

    27. März 2014
  • : „Entfernen Sie sich bitte in die angegebenen Richtungen“: Berliner Polizei nutzt Twitter für Durchsagen an Demonstrierende
    Mit Twitter gegen die polizeiliche Informationshoheit - Die Polizei schlägt nun zurück.
    Mit Twitter gegen die polizeiliche Informationshoheit - Die Polizei schlägt nun zurück.
    „Entfernen Sie sich bitte in die angegebenen Richtungen“: Berliner Polizei nutzt Twitter für Durchsagen an Demonstrierende

    Seit Donnerstag nutzt die Polizei des Landes Berlin Twitter, um sich dort als „moderne und transparente Polizei zu präsentieren“, wie der Polizeipräsident gegenüber der Presse verlautbarte. Man wolle „bei Einsätzen besser wahrgenommen“ werden. Die Kurznachrichten auf PolizeiBerlin sollen aber auch der „Nachwuchsgewinnung“ dienen. Soll dies so verstanden werden dass die Polizei hofft, vor allem Jugendliche würden den Kanal abonnieren? Bisher freuen sich vor allem Berliner „Polizeireporter“, die zu den ersten Followern gehören. Einige von ihnen organisieren sich überdies in einem „Verein Berlin Polizeireporter“, deren Mitglieder regelmäßig von Behörden eingeladen und über die Schwerpunkt-Arbeit des Innensenators und der Polizei unterrichtet werden. Vor allem der „Tagesspiegel“ und das Bouleveardblatt „BZ“ sind dafür bekannt, Pressemitteilungen der Polizei inhaltlich 1:1 zu übernehmen, aber in eigenen Worten wiederzugeben. Auch andere Tageszeitungen verzichten gern auf eine Gegenrecherche; vor allem für eine Wochenendredaktion ist das leicht verdientes Zeilenhonorar.

    Bislang ist nicht erkennbar, welches Profil die Polizei mit dem Twitter-Account verfolgen wird. Die Rede ist von einer „guten Mischung“. Derzeit finden sich Hinweise auf Sperrungen, Beschädigungen oder einen fünftägigen Ausflug der Polizeispitze und des Innensenators nach Rumänien. Problematisch ist, dass die Polizei Twitter nicht nur für „Nachrichten, Informationen und Hinweise“ nutzen will. Über den Dienst sollen auch „eigene Standpunkte“ wiedergegeben werden. Damit dürften die Beurteilungen der Pressesprecher gemeint sein, für die sich innerhalb der Behörde vermutlich abgestimmt wird. Jeder Tweet wird mit einem Kürzel der jeweils verfassenden Person gekennzeichnet.

    Behauptet wird auch, die Nachrichten über Twitter kämen „schnell und unverfälscht“. Zumindest Letzteres kann bezweifelt werden: Denn immer wieder kommt es zu Polizeiübergriffen, zu denen die Polizei falsche Abläufe kolportiert, die dann von der Presse übernommen werden. Die Meldungen werden später nicht korrigiert. Im Falle der Demonstration „Freiheit statt Angst“ konnte das Fehlverhalten der prügelnden Polizei erst vor Gericht bewiesen werden – beinahe ein Einzelfall, denn oft decken sich PolizistInnen gegenseitig mit abgesprochenen Aussagen.

    23. März 2014
  • : IM Friedrichs Erbe: Neue EU-Vorratsdatenspeicherung aller Ein- und Ausreisen nur mit Zugriff durch Polizei und Geheimdienste
    IM Friedrichs Erbe: Neue EU-Vorratsdatenspeicherung aller Ein- und Ausreisen nur mit Zugriff durch Polizei und Geheimdienste

    Die EU-Kommission ist dabei, eine Vorratsdatenspeicherung aller ausländischen Reisenden in der Europäischen Union anzulegen. Dies beträfe sämtliche Ein- und Ausreisen, egal ob diese aus geschäftlichen, touristischen oder schutzbedürftigen Gründen erfolgen. Das geplante „Ein/Ausreiseystem“ käme mit einem weiteren Programm zur Bevorzugung von „vertrauenswürdigen Vielreisenden“, die zuvor ihre biometrischen Daten abgegeben haben („Registrierungsprogramm für Reisende“). Zusammen bilden sie das „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“, das nach gegenwärtigem Stand 1,35 Milliarden Euro kosten würde. Die genauen Ausgaben können nicht beziffert werden: Die Kommission hat noch keine Übersicht über ihre Verteilung auf den EU-Haushalt bzw. die Haushalte der Mitgliedstaaten vorgelegt. Eine Studie soll nun die verschiedenen Möglichkeiten für die Errichtung der beiden Systeme prüfen. Ergebnisse könnten im Herbst vorliegen.

    Die Programme des „Maßnahmenpakets intelligente Grenzen“ wurden ursprünglich mit einer grenzpolizeilichen Nutzung begründet. Sie sollen dafür sorgen, dass jederzeit die Anzahl ausreisepflichtiger MigrantInnen bestimmt werden kann. Im Fokus stehen mit den sogenannten „Over-Stayern“ jene Personen, deren Visa abgelaufen sind. Zwar werden ihre Ein- und Ausreisen in den meisten Mitgliedstaaten schon protokolliert. Die Systeme sind aber nicht grenzüberschreitend vernetzt. Es kann also nicht festgestellt werden, ob eine Person, die über den Flughafen Frankfurt einreiste, längst über eine EU-Landgrenze wieder ausgereist ist. Mindestens 14 Mitgliedstaaten verfügen bereits über ein nationales Ein- und Ausreisesystem. Hierzu gehören Spanien, Litauen, Polen, Rumänien, Bulgarien, Zypern, Portugal und Großbritannien. Womöglich können die Systeme später in die geplante europäische Plattform integriert werden.

    16. Februar 2014
  • : Britisches “Network for police monitoring” startet Kampagne gegen politische Datensammlung der Polizei
    Britisches “Network for police monitoring” startet Kampagne gegen politische Datensammlung der Polizei

    domestic-extremistNicht nur in Deutschland werden linke AktivistInnen in einer eigenen Datenbank geführt. Auch die britische Polizei hat Ende der 90er Jahre eine entsprechende Datensammlung eingerichtet. Gespeichert werden Personen, die als „domestic extremists“ gelten, übersetzt heißt das soviel wie „einheimische Extremisten“. Häufig ist unklar, wie Betroffene überhaupt in die Datenbanken gelangen (exemplarisch: „Wiesbadener Märchenstunde – Wie das BKA manche Speicherung in seinen Polizeidatenbanken begründet“).

    Im Falle der früheren, beim Bundeskriminalamt (BKA) als Zentraldatei innerhalb von INPOL geführten Datei „International agierende gewaltbereite Störer“ (IgaSt) reichte bereits ein Platzverweis am Rande einer Demonstration. Auch der gemeinsame Grenzübertritt, etwa im Fahrzeug einer bereits in IgaSt gespeicherten Person, galt als verdächtig und führte zur Speicherung. Die Datei wurde dann benutzt, um Reiseverbote für zukünftige Proteste zu verhängen. Legendär war hierzu der Spruch des früheren Berliner Innensenators Ehrhart Körting (SPD) zwölf Jahre nach dem Fall der Mauer:

    Es gibt [in Deutschland] kein Grundrecht auf Ausreise.

    Aufgrund einer Speicherung in IgaSt Ausreiseverbote zu verhängen war zuletzt zum NATO-Jubiläum 2009 in Strasbourg dutzendfach angewendet worden. Das Verwaltungsgericht in Kehl hatte dies allerdings in fast allen Fällen als rechtswidrig erklärt.

    Mittlerweile ist die Datei in „PMK-links‑Z“ umbenannt. „Z“ steht für Zentraldatei, Besitzer der Daten ist also das BKA. „PMK“ bedeutet „Politisch motivierte Kriminalität“. Um die Praxis der rechtswidrigen, politischen Datensammlungen bei deutschen Polizeien aufzudecken hatte das data:recollective vor einigen Jahren die auch von Netzpolitik unterstützte Kampagne „Reclaim Your Data“ gestartet. Sie warb für den „Auskunftsgenerator“ des Projekts „Datenschmutz“, womit die bei Bundes- und Landespolizei gespeicherten Daten bequem nachgefragt werden können. Von einer Abfrage bei Verfassungsschutzämtern wird aber gewarnt, da diese teilweise eine Begründung verlangen

    5. Februar 2014
  • : Wenn die Polizei deinem Arbeitgeber erzählt, was du am Wochenende gemacht hast…
    Wenn die Polizei deinem Arbeitgeber erzählt, was du am Wochenende gemacht hast…

    … kannst du am Montag schon gefeuert sein, weil du am Samstag auf einer Demo warst.

    Das ist jetzt einem Aktivisten passiert, der freitags blau gemacht hatte, um am Samstag an einer Demonstration teilnehmen zu können, die sich gegen Urban Shield in Oakland, Californien, richtete. Urban Shield ist unter dem Deckmäntelchen von Terrorismusbekämpfung und Katastrophenvorbereitung im Kern eine Produktschau und Verkaufsveranstaltung von Waffenherstellern u.ä., ergänzt mit Übungen und Kriegspiel-Wettbewerben, gegen die es jedes Jahr deutliche Proteste gibt. Passend, da kann man die neuen Produkte zur Sicherung der Ordnung gleich an den Demonstranten ausprobieren.

    29. Oktober 2013