In den vergangenen Wochen gab es einige öffentliche Aufmerksamkeit zu „personengebundenen Hinweisen“ (PHW), die in polizeilichen Datenbanken gespeichert werden und die Betroffenen stigmatisieren und auch kriminalisieren. Die Vergabekriterien von in der bundesweiten INPOL-Datei eingespeisten PHW werden in einem sogenannten PHW-Leitfaden definiert. Der ist jedoch als Verschlusssache eingestuft, das Bundeskriminalamt (BKA) weigert sich diese Einstufung zurückzunehmen.
Zunächst hatten die Piraten in Berlin deshalb entsprechende Auskünfte zu den PHW erfragt, es folgte eine Anfrage im Bundestag und in weiteren Landtagen. Deutlich wurde, dass es zwar eine Reihe bundesweit einheitlicher PHW gibt, einige Bundesländer aber nach Gutdünken weitere Kategorien hinzufügen. Berlin sammelt etwa Daten zu „Geisteskranken“.
Angeblich dienen die PHW der „Eigensicherung“ von Polizeikräften. Das ist dann wohl so gemeint, dass die BeamtInnen vorsorgen wollen nicht von „Fixern“ angesprungen zu werden oder von „Landstreichern“ belästigt zu werden. Nachdem auch Zeitungen darüber berichteten, gerieten die Behörden unter Druck. Das Bundesinnenministerium kündigte eilig an, dass es sich bei mehreren PHW-Kategorien um „Altbestände“ handele. Diese würden längst nicht mehr genutzt.
Das war dem Amt angeblich vorher gar nicht aufgefallen. Deshalb habe das BKA veranlasst, die PHW „Prostitution“, „Landstreicher“, „Hilflosigkeit vermutet“, „Straftäter militanter Organisationen“ und „Fixer“ nun zu löschen. Ob das bereits passiert ist, bleibt aber unklar, auch ob eventuelle Backups auf Nimmerwiedersehen verschwunden sind.
Trotzdem werden weiterhin viele PHW erhoben. Das BKA hat nun eine Historie veröffentlicht, die bis 2008 zurückreicht. Die nun gelöschten PHW werden nicht beauskunftet, da sie nicht mehr existierten. Dies teilte die Behörde auf neuerliche Anfrage mit:
Auf welche Weise die Betroffenen in den Datenbanken kategorisiert werden ist häufig unklar. Als „ansteckend“ werden in Berlin Beispielsweise Personen mit Hepatitis B, Hepatitis C und HIV gekennzeichnet. Woher die Polizei über dieses vermeintliche Wissen verfügt, ist vielfach unklar.
Die Berliner Piratenfraktion hatte im Mai zusammen mit der Fraktion Die Linke und den Grünen die Abschaffung der Kategorien „Ansteckungsgefahr“ und „geisteskrank“ gefordert:
Zudem bleibt auch offen, ob und auf welche Weise die jeweiligen Beamt*innen dieser behaupteten Gefahr überhaupt mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln begegnen können. Daran wird erkennbar, dass mit der Einstufung „geisteskrank“ kein Erkenntnisgewinn verbunden ist, der in einer konkreten Einsatzsituation eine sinnvolle Hilfe bieten kann.
Eine Benachrichtigungspflicht zu den PHW ist laut dem Bundesinnenministerium (außer bei Kindern) gesetzlich nicht vorgesehen. Angeblich können Betroffene aber beim BKA auf Nachfrage entsprechende Auskünfte erhalten. Diese dürfen aber nur erteilt werden, wenn die einspeisende Stelle kein Veto dagegen hat – ansonsten bleiben die Daten unter Verschluss.
Deswegen wäre interessant zu wissen: Hat schon jemand vom BKA bzw. Landeskriminalämtern jemals Auskunft über seine/ ihre PHW erhalten?
