Letzte Woche hatten wir hier zu Zahlen „Personenbezogener Hinweise“ (PHW) bei der Berliner Landespolizei berichtet, diese Woche zu jenen des Bundeskriminalamtes. Hintergrund waren parlamentarische Anfragen im Abgeordnetenhaus Berlin und in Bundestag. Heraus kam etwa, dass beim Bundeskriminalamt (BKA) rund 1,5 Millionen Personen mit Zuordnungen wie „Land/ Stadtstreicher“ und „Fixer“ versehen sind. Weitere Kategorien lauten „geisteskrank“ oder „Ansteckungsgefahr“. Die Zuordnungen seien notwendig, um Polizeikräfte im Einsatz zu schützen. Werden die Personalien der betreffenden Personen kontrolliert, erscheint eine Warnmeldung.
Angeblich wegen eines „Büroversehens“ hatte das Bundesinnenministerium zunächst einige falsche Zahlen zu den „Personenbezogenen Hinweisen“ versandt. Sowohl in der alten wie auch der neuen Version sind jedoch weiterhin 245.000 Personen als „gewalttätig“ markiert, über eine Million Betroffene gelten als KonsumentInnen von Drogen.
Die Meldungen schafften es bis in die Tagespresse, das BKA geriet unter Druck. Noch bevor der fragende Abgeordnete entsprechend informiert wurde, hatte das Bundesinnenministerium gestern eine Mitteilung an die Presse versandt und die Löschung einiger Kategorien versprochen.
Demnach gelten die PHW „Prostitution“, „Landstreicher“ und „Fixer“ mittlerweile als „Altbestände“ und würden entfernt. Dadurch können auch Landesbehörden nicht mehr darauf zugreifen. Angeblich unterlägen die PHW einer ständigen Bewertung durch „Fachgremien der Polizei“ und würden wenn erforderlich stets „modifiziert“. Fraglich ist aber, wieso den „Fachgremien“ nicht aufgefallen war, dass Begriffe wie „Landstreicher“ dem NS-Jargon entstammen und auch SexarbeiterInnen der Polizei bei Kontrollen nicht gefährlich werden.
Das Land Berlin hat – soweit uns bekannt – noch nicht reagiert. Gut möglich, dass die beanstandeten Kategorien dort weiter geführt werden, diese dann aber nicht mehr bundesweit in den Informationsverbund INPOL eingestellt werden. Auch beim BKA möchte man übrigens auf Kategorien wie „Ansteckungsgefahr“ nicht verzichten. Auf welche Weise die fast 18.000 dort gespeicherten Personen zuvor auffällig wurden, ist unklar. Möglich, dass entsprechende Meldungen von Gesundheitsämtern kommen.
Hier der Wortlaut der Mitteilung, die vom BKA gestern an die Presse verschickt wurde:
„Personenbezogene Hinweise“ dienen dem Schutz der von polizeilichen Maßnahmen betroffenen Personen und der Eigensicherung von Polizeibediensteten. Hierzu zählen zum Beispiel die Bezeichnungen „bewaffnet“, „BTM-Konsument“, „Ansteckungsgefahr“, „Freitodgefahr“ oder „Gewalttätig“.
Insgesamt sind 13 derartige „Personengebundene Hinweise“ vorgesehen. Der PHW „Freitodgefahr“ beispielsweise kann Leben retten, wenn Polizeibedienstete aufgrund einer derartigen Information nach Beendigung polizeilicher Maßnahmen Vorkehrungen zum Schutz der Personen treffen können. Die „PHW“ werden als ergänzende Informationen bei der jeweiligen Lage- und Gefahrenbeurteilung benötigt.
Die Eintragungen zu den „Personenbezogenen Hinweisen“ erfolgen bundesweit durch diejenigen Polizeidienststellen, bei denen die Ursprungsinformationen dazu vorliegen. Ihre Erfassung geht auf gemeinsame Beschlüsse der polizeilichen Bund-Länder-Gremien zurück und wurde unter Beteiligung der Innenministerien entschieden.
Durch eine bundesweit abgestimmte Regelung wird eine möglichst bundeseinheitliche Verfahrensweise bei der Vergabe des „Personenbezogenen Hinweises“ gewährleistet. Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass immer eine Einzelfallprüfung unter Beachtung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Erfassung zu erfolgen hat. So darf beispielsweise der PHW „Betäubungsmittelkonsument“ nur vergeben werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Person Betäubungsmittel oder entsprechende Ersatzstoffe konsumiert, die eine erhebliche Gesundheitsgefahr für ihn selbst oder für andere, etwa Polizeibedienstete (z. B. durch die für den Konsum genutzten Geräte oder unvorhersehbare Verhaltensweisen der Person) resultieren können.
Die „Personenbezogenen Hinweise“ wie „Prostitution“, „Landstreicher“ oder „Fixer“ sind nicht mehr als „PHW“ vorgesehen und werden insofern auch nicht mehr erfasst. Noch im INPOL enthaltene derartige Hinweise sind sogenannte „Altbestände“, das BKA wird deren Löschung veranlassen. Die „Personenbezogenen Hinweise“ unterliegen einer ständigen Bewertung durch Fachgremien der Polizei und werden – dort wo erforderlich – modifiziert.
