151.000 Personen sind polizeilich mit „Drogenkonsum“ getaggt, andere mit „geisteskrank“ oder „Ansteckungsgefahr“

"Polizeiobermeister Sebastian K" (Bild: Polizei Berlin).
„Polizeiobermeister Sebastian K“ (Bild: Polizei Berlin).

Auf Anfrage der Berliner Piratenfraktion hat der zuständige Innensenator Frank Henkel (CDU) Auskunft über die Verwendung sogenannter „personengebundenen Hinweise“ (PHW) erteilt. Demnach sind in der von deutschen Bundes- und Länderpolizeien geführten Datensammlung INPOL derzeit rund 152.000 Menschen als „BTM-Konsument“ (BTM=Betäubungsmittel) gekennzeichnet (INPOL ist das polizeiliche Informationssystem der deutschen Bundes- und Landespolizeien). Ein Viertel davon wurden von der Polizei Berlin eingespeichert. Andere, im gesamten Bundesgebiet genutzte Kategorien sind „geisteskrank“, „Ansteckungsgefahr“, „Freitodgefahr“, „Rocker“ oder „Straftäter linksmotiviert“. Die Berliner Polizei nutzt darüber hinaus weitere PHW, darunter „Auskunftssperre“, „Aufenthaltsverbot“, „BTM-Kontakt“, „Konsument harter Drogen“ oder „Serienbrandstifter“.

Eine frühere Anfrage hatte ergeben, dass der Zuordnung eines PHW keine Verurteilung vorausgehen muss: Der Hinweis wird auch dann vergeben, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden war. Es genüge laut dem Senat sogar der „begründete Anfangsverdacht“, dass eine entsprechende Straftat begangen werden könnte. Auch wenn also keine Straftaten in Sicht sind, darf weiter unter der Kategorie „Straftäter“ gespeichert werden:

Die Verwendung der Begrifflichkeit „Straftäter“ umfasst allgemein und im Zusammenhang mit Politisch motivierter Kriminaliät (PMK) auch den strafprozessualen Status des/ der „Tatverdächtigen“, des/ der „Beschuldigten“, des/ der „Angeschuldigten“ sowie des/ der „Angeklagten“ und dient hier zur Unterscheidung zum Begriff „Betroffener/ Betroffene“, der bei gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen bzw. im Ordnungswidrigkeitenrecht Anwendung findet. Tatsächlich genügt der durch Tatsachen manifestierte und damit begründete Anfangsverdacht des Begehens oder der Beteiligung (an) einer Straftat, die der Politisch motivierten Kriminalität –links- zugeordnet werden kann.

PHW dürfen eigentlich nicht als Grundlage für andere Polizeimaßnahmen genutzt werden

Offiziell werden die PHW zur „Eigensicherung“ von Polizeikräften vergeben. Im Falle der Kategorie „Straftäter linksmotiviert“ können PHW aber auch dann vergeben werden, wenn Verstöße gar nicht gegen die Polizei begangen werden, sondern im Bereich des Versammlungsrechts, des Presserechts oder des Kunsturheberrecht. Das gilt ebenso, wenn deren zukünftige Begehung lediglich vermutet wird. Was soll das also mit der „Eigensicherung“ zu tun haben?

Eine Benachrichtigung der Betroffenen erfolgt nicht, denn die Vergabe des PHW habe laut dem Innensenator „taktische Gründe“. Im Falle der Kategorie „bewaffnet“ mag das einleuchten. Im Falle von „Betäubungsmittel-Konsument“ oder „Straftäter linksmotiviert“ kann aber davon ausgegangen werden, dass die Betroffenen bei einer Polizeikontrolle mit weiteren Maßnahmen, etwa einer Blutentnahme oder einer Durchsuchung, behelligt werden. Dies ist aber eigentlich untersagt: Die PHW dürfen nicht als Grundlage für andere Polizeimaßnahmen genutzt werden.

Unter den Polizeiabteilungen kursiert ein vier Seiten umfassendes Papier „Berliner Ergänzungen zum PHW-Leitfaden“, wo alle Kategorien von PHW enthalten sind und die „berlinspezifischen Ergänzungen“ erläutert werden. Weder der Leitfaden noch „konkrete Einzelheiten“ werden veröffentlicht, da aus ihnen „Rückschlüsse auf das taktische Vorgehen der Polizei“ gezogen werden könnten. Das polizeiliche Handeln würde ansonsten „voraussehbar“ gemacht.

Zur Geschichte der PHW hatte das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage einige Hinweise gegeben. Demnach wurden die rechtlichen Grundlagen bereits 1988 gelegt, diese aber erst Ende 1990 in INPOL „technisch realisiert“. 2005 wurden die PHW dann mit weiteren Datenbanken verknüpft, darunter die Anwendungen „Personenfahndung“, „Erkennungsdienst“ und „Kriminalaktennachweis“. Diese Möglichkeit zur Verknüpfung relativiert eine Angabe des Berliner Innensenators, der erklärt hatte dass die PHW „in keinen anderen Dateien gespeichert“ würden.

Auskunft bei der Polizei Berlin auch per Mail möglich

Wenn sich Betroffene gegen stigmatisierende PHW (die Piraten nennen vor allem die Kategorien „geisteskrank“ und „Ansteckungsgefahr“) wehren wollen, müssen sie zunächst herausfinden ob sie überhaupt in den Datensammlungen geführt werden. Wie bei allen anderen Polizeibehörden sind derartige Auskünfte gebührenfrei zu erhalten. Häufig halten die Behörden entsprechende Informationen aber geheim und geben vor, dies sei dem Interesse des Staatswohl geschuldet. Mittlerweile werden die Hürden für Auskunftsansprüche auch dadurch höher geschraubt, dass beglaubigte Ausweiskopien oder Begründungen für die Anfragen verlangt werden.

In Berlin können die Anträge laut dem Innensenator „formlos, unter Beilegung einer Kopie des Personalausweises“ auf dem Postweg, aber auch per E-Mail eingereicht werden. Die Adresse lautet LKA5542Datenauskunft@polizei.berlin.de.

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39 Ergänzungen

  1. Nur für mein Verständnis: die hier aufgeführte Liste ist nur beispielhaft — oder ist es in der Tat so, dass zwar ‚linksmotiviert‘ gespeichert wird, ‚rechtsmotiviert‘ aber nicht?

    1. Allzusehr wundern würde es mich auch nicht mehr.

      Gibt es in NRW eigentlich auch eine Mail-Kontaktadresse, über die man eine Antwort erhält (oder kennt jemand eine Postanschrift, bei der Briefe nicht einfach „verloren“ gehen)?

    2. Nein, „Straftäter rechts“ etc. gibt es auch. Wenn ich das richtig interpretiere passt die Zunahme entsprechender Einträge mit dem Auffliegen des NSU zusammen. Zu „Straftäter links“ gab es kürzlich eine sehr erhellende, weitere Kleine Anfrage, die ist in dem Text auch verlinkt, deshalb hatte ich mich darauf bezogen..

    3. Klicke auf den ersten Link im Artikel.
      Aus der Tabelle auf Seite drei in der PDF, geht hervor, dass grob genauso viele „Straftäter rechtsmotiviert“ gespeichert werden.

    4. “Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, …
      …musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.” (Voltaire)
      Besoffene alkoholkranke christliche Menschen regieren dieses Land. Gerade diese Menschen haben eine große Angst davor das Alkohol als Droge in der Öffentlichkeit anders dargestellt wird. Nämlich als, hochgiftige, zerstörerische, körperlich-geistig abhängig machende Substanz, gegen die Cannabis, MDMA, LSD, usw. wie ein Glas Milch zu beurteilen sind. Das viele unsere christlich-fundamentalen Politiker von einer Substanz abhängig sind und durch ein Cannabisverbot ihre Sucht decken, das ist unser Drogen/Cannabisproblem! Nicht die Drogen/Cannabiskonsumenten haben ein Problem mit ihrem Konsum, sondern die Alkoholtrinker die in eine Schutzhaltung ihrer eigenen Sucht gegenüber verharren, so unsere Kinder und die Zukunft des Landes gefährden. Die dummen sind trotzdem die Alkoholkonsumenten, denen man keine gesunde Drogen/Cannabisalternative geben will, damit die Pharmaindustrie weiter Profite einfahren kann, denn die meisten Erkrankungen resultieren aus falschem, übermäßigem Alkoholkonsum z.B. Adipositas (Haben viele in der CDU/CSU/SPD), Psychosen, Magen-Darmerkrankungen, Depressionen usw… Alkohol macht unehrlich, ängstlich und lässt den Menschen unmenschlich werden, deshalb ist er erlaubt!! Die christliche Leitkultur verlangt, das daß Blut Christi überall getrunken wird!! Genau diese Machtstruktur der Alkoholkranken hat alle Hochkulturen der Vergangenheit zerstört und wird auch unser Kinder Zukunft zerstören! Also viel Spaß beim dumm saufen ihr christlich-gläubigen Heuchler!!LGLouis

      1. „Nämlich als, hochgiftige, zerstörerische, körperlich-geistig abhängig machende Substanz, gegen die Cannabis, MDMA, LSD, usw. wie ein Glas Milch zu beurteilen sind. “
        Damit, dass Alkohol die gefährlichste aller Drogen ist, bin ich vorbehaltlos einverstanden.
        Allerdings sollte man andere gefährliche Drogen wie MDMA und vor allem LSD nicht so verharmlosen wie Du das tust. Ich habe einige meiner Freunde, dank dieser Substanzen, in der Psychatrie verschwinden sehen. Das wäre mit einem Glas Milch sicher nicht passiert …

    1. Mensch kann es versuchen, die löschen zu lassen. Zum einen ist da aber nie sicher, ob die vollständig gelöscht werden und zum anderen braucht mensch da einen sehr langen Atem. Ich habe das mal durchexerziert, einmal bei einer rechtswidrig erhobenen erkennungsdienstlichen Behandlung und einmal bei einem personengebundenen Hinweis.
      Bei ersterer schrieb das BKA zur Ablehnung der Löschung sinngemäß: „Ob die ed-Behandlung rechtswidrig war interessiert uns nicht, der Datenbesitzer (die erhebende Polizei) hat zwar die Besitzansprüche aufgegeben, aber wir speichern das weiter, weil wir Anhaltspunkte dafür haben, dass Sie Straftaten begehen“ Mit Hilfe des Bundesdatenschutzbeauftragten habe ich sie tatsächlich nach zwei Jahren dazu gebracht, dass sie das Löschen mussten (oder als gelöscht markieren).
      Beim personengebundenen Hinweis ähnlich: Erstmal wird die Löschung abgelehnt und pauschal ein Restverdacht behauptet. Ob die Löschung dann auch von der eintragenden Stelle ans BKA weitergegeben wird bleibt zweifelhaft.

  2. Lasst die Spiele beginnen und begehrt Auskunft komfortabel über: http://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft
    Leider allerdings nicht aus der oben genannten Datei, aber so habe ihr zumindest die relevanten Adressen.

    Ich habe das vor vielen Jahren mal gemacht und alle in Frage kommenden Behörden angeschrieben. Daraufhin bekam ich viel Post mit meist kurzen Erklärungen a la „nix gespeichert“, aber auch „wir haben da was, ist aber veraltet und zählt nicht mehr“ bis hin zu „wir haben da was, sagen aber nicht was, weil dann können wir die Daten nicht mehr gebrauchen (vulgo: Sie sind immer noch von Interesse)“. Ein Beamter rief mich gar an, weil er wohl in kurzer Zeit viele generierte Anfragen bekommen hat und wissen wollte woher die Flut kommt. Und unser Bundesamt für Verfassungsschutz wollte gar wissen weswegen ich um Auskunft bitte und vorher gar nix verraten. Spielverderber.

    1. Dieses „Spiel“ immer mal wieder bzw. stetig zu „spielen“ ist auf jeden Fall sinnvoll. Ich kann die Anfragen per http://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft auch nur empfehlen.

      Wie „Hinz&Kunz“ schreibt bekommt man dann zum Einen die Auskunft das nichts gespeichert ist aber noch viel wichtiger sind die Fälle wo was gespeichert ist.
      Oft sind diese Sachen nie zur Anklage gekommen oder sollten auch aus Datenschutz erwägungen schon längst gelöscht sein. Ein Freund hatte noch ein Ermittlungsverfahren wegen „schwerer Körperverletzung“ bei der Polizei gespeichert von dem sie selbst meinte „das hätte schon längst gelöscht werden müssen, haben wir nun auch gemacht“. Dazu sollte man wissen, dass Richter oft einen Einblick in eure Akten bekommen und dann bei solchen Vermerken oft eine Vorverurteilung stattfindet, obwohl die Anschuldigungen gegenstandslos waren. Diese kann sich dann auf neue Urteile negativ auswirken.

      Was bei den Verfassungsschutzämtern so drin steht dokumentiert dieser Blog ganz anschaulich: http://vsgeschichten.tumblr.com/

      Umso schlimmer, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz einen „Grund“ für die Anfrage und eine Selbstbezichtigung warum man in deren Datei gelangt sein könnte, verlangt. Dagegen sollte es mehr Protest geben: http://www.verfassungsschutz.de/de/service/faq#faq20030602-9.faq

      Wenn ihr dann erstmal wisst, das es was gibt und sie es nicht löschen wollen, könnt ihr immer noch zum Anwalt gehen und klagen.

  3. Eine beglaubigte Ausweiskopie halte ich durchaus für sinnvoll, da man so den Zugriff Dritter auf die Tags verhindert.

    Sicherlich wird man NACH der Anfrage sofort als „nicht hinreichend hörig“ getaggt, da man ja offenbar etwas zu verbergen hat, sonst hätte man ja nicht anfragen müssen.

  4. Ich rate dringend davon ab, in einem totalitärem System freiwillig Kontakt mit Behörden aufzunehmen, alleine der Wille zu diesem Schritt wird als staatsfeindlich eingestuft.

  5. Zum Thema: Straftäter linksmotiviert: Wie schnell man zu einem solchen wird und welchen Einfluss das auf Statistiken haben kann steht heute in der Badischen Zeitung:

    Urteil: Freiburger Studentin stört Demo der Piusbrüder und muss Strafe zahlen –
    Eine Demo gegen die Piusbrüder hat in der Statistik die Zahl linksextremer Straftaten nach oben getrieben. Jetzt wurde eine Freiburger Studentin zu einer Geldstrafe verurteilt… http://www.badische-zeitung.de/freiburg/freiburger-studentin-stoert-demo-der-piusbrueder-und-muss-strafe-zahlen–90922326.html

  6. „152.000 Menschen als “BTM-Konsument” (BTM=Betäubungsmittel)“

    Was sind BTM-Konsumenten? Hier gehts schon um die Alkohol- und Tabakkonsumenten, wobei dann die Zahl zu gering sein dürfte?!

  7. der phw „auskunftsperre“ ist mir inhaltlich nicht klar.

    was für handlungen, gefahren oder behördliche maßnahmen werden damit gekennzeichnet?

    .~.

  8. gibts von dieser „Liste“ auch eine „PDF-Sicherheitskopie“ oder wie ist das?
    Würde mich mal Interessieren ob man für die „Taggs“ dann ein „Fremdwörterbuch“ brauch.
    Zudem würde ich da gerne mal beim BND & Co. Mäusschen spielen … oder Kopierer

    … aber lassen wir das mal …

    Seit CIA und Co. wissen wir ja nun endgültig schwarz auf weiß (was wir ja genau genommen davor auch schon wussten), das die eh mehr über uns wissen als wir und vor allem auch schon viel viel eher als wir selbst. Und wenn ich dann nächste Woche plötzlich eine neue Lebensgefährtin kennen lerne, daraus dann neun Monatspäter ein Kind resultiert usw., dann sind diese dann von Anfang an bei denen schon als „KOMMEND“, „BEVORZUGT“, „GEFÄHRDET“ usw. geTaggt … :D

    Und da wir ja leider nichts genaues wissen, was die denn glauben zu wissen, wollen wir denen das ja mal nicht noch mitteilen, das wir nicht wirklich wissen was die denn glauben zu wissen … denn dann wissen die zumindest schon mal nicht, das wir nicht wissen was die wissen … oder so :D

    In diesem Sinne … ich trete dann man dem FBI (e.V.) bei und spioniere dann im Namen der CIA den BND aus … LG Muggel

    … denn Sie wissen nicht was Sie tun … MuHaHaHa :P

  9. Ich kann jedem, der „nichts zu verbergen“™ hat, nur davor warnen, nun Anfragen zu stellen: Wann wenn nicht hierdurch werdet ihr in einer Datenbank gespeichert, die euch als potentielle Aufwiegler oder Anstifter brandmarkt? Klar, habt ihr das Recht auf Auskunft, aber wer macht denn von so etwas Gebrauch? Natürlich nur diejenigen, die solchen Auswüchsen unseres Rechtsstaats nicht wohlgesonnen gegenüber stehen. Wer sich also rechtskonform verhält und Auskünfte verlangt darf sich nicht wundern, wenn er demnächst in besagten Kategorien geführt wird. Wer das trotzdem wagt, sollte gleich darauf noch eine Auskunft stellen, um das Gegenteil zu beweisen. Oder eben nicht ;)

  10. Ich persönlich finde das völlig okay wenn die Polizei sowas auflistet. Ob ich auf der Liste stehe ist mir dabei völlig egal.

    1. Könnte sich ändern, wenn die Polizei dich „aus Versehen“ mit einem Tag versieht, das dich als Gewaltverbrecher ausweist und die Polizisten dann meinen: lieber einmal zu viel schießen als zu wenig.

  11. Seid wann ist eine Geisteskrankheit Strafbar?
    Wieso ist ein Rocker ein Straftäter, falls Organisiertes Verbrechen gemeint ist, die im Deckmantel einer Lebensweise operiert, soll das bitte auch so erfasst werden.

    Wo sind die Kategorien:
    Lobbyist, Korrupter Staatsbeamter, Korrupter Wirstschaftskapitän

    Zum Kotzen

  12. tl;dr Straftäter Links 9.763/ Rechts 20.054

    „Nachtrag, 24.9.2014, 18 Uhr:
    Das Bundesinnenministerium teilt uns mit, dass es durch ein Versehen falsche Zahlen in der Auflistung aufgeführt hatte. Demnach führt das BKA 9.763 Personen als „Straftäter – linksmotiviert“ und 20.054 „Straftäter – rechtsmotiviviert“. Daraus ergibt sich ein anderes Bild der Verteilung diskriminierender Begriffe, als zuvor vom Innenministerium mitgeteilt.“

    http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-09/bundeskriminalamt-daten-buerger-straftaeter

  13. Ach ne wie herrlich unlustig dieses ganze BRD Agenten Tom & Jerry …. erst gestern wieder mal ne derbst Anekdote der Soap Serie NSA gelesen…-wo BND Zeuge geladen ist-welcher Antworten gibt indem er überhaubt keine Frage klar beantwortet …aber KLAR plätschert trotzdem alles lustig korrupt inkl. komplett für Vollidiot verkauftes Volk weiter so….das noch keiner ne TNT Kiste denen in die Glas Hütte gepfeffert hat wundert mich……- radikal , munter und lustig an Details… tag ein tag aus…..sorry-der humor war schlecht bis wolkig jetzt…geht nicht anders :-D …der Artikel hier klärt mich auch nochmal um einiges auf….noch mehr als wie ich eh schon von allem zuviel wissen wollte …ich kann fast nur noch lachen darüber…… oder sarkasmus versprühen…..Kasperle Puppentheater…

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