Gestern haben wir berichtet, dass 121 Wohnungen in 14 Bundesländern im Zusammenhang mit dem Filesharing-Forum BoerseBZ durchsucht wurden. Jetzt fragen sich viele User, auch bei uns in den Kommentaren, ob auch Downloader etwas zu befürchten haben.
Dazu trägt auch der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke bei, der zunächst behauptet „Auch die 2,7 Millionen Nutzer der Plattform könnten dieses Mal belangt werden“, um anschließend einzuschränken: „Trotz des rechtswidrigen Verhaltens der Nutzer ist fraglich, ob sich die Ermittlungen von GVU und Staatsanwaltschaft überhaupt auf die Nutzer konzentrieren werden.“
Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, der auch Betroffene vertritt, erklärt:
Einfache Nutzer also reine Downloader haben nichts zu befürchten. Und zwar weder strafrechtlich noch zivilrechtlich, wobei allerdings klar festzuhalten ist, dass auch einfache Nutzer das Recht gebrochen haben.
Die derzeitigen Verfahren und die Durchsuchungen richten sich lediglich gegen die Uploader. Bisher ist kein einziger Fall gegen Downloader bekannt:
Die uns derzeitig bekannten Hausdurchsuchungen richten sich gegen die vermeintlichen Uploader also die Nutzer, die Filme, Musik, Software oder ähnliche Produkte auf Server hochladen und anderen Nutzern die ensprechenden Links dazu zur Verfügung stellen.
Auch diesmal war die bekannte Kanzlei Waldorf Frommer („steht für den nachhaltigen Schutz geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter“) beteiligt:
Die Maßnahmen der Kölner Staatsanwaltschaft gehen auf die Anzeigen führender Musik‑, Film- und Verlagsunternehmen zurück, die durch die Kanzlei WALDORF FROMMER vertreten werden.
