Südlich der Stadtmitte Madrids liegt einer der größten Busbahnhöfe Spaniens, rund 20 Millionen Fahrgäste werden in „Méndez Álvaro“ jährlich abgefertigt. Was bislang aber kaum jemand wusste: Die biometrischen Gesichtsdaten der täglich mehr als 50.000 Passagiere werden seit 2016 automatisch aufgenommen, ausgewertet und eine Zeit lang gespeichert. Ziel der Überwachung ist es Personen aufzuspüren, die von der Polizei mit Haftbefehl gesucht werden oder in der Vergangenheit am Bahnhof durch Diebstahl aufgefallen sind.
Die Zusammenarbeit zwischen dem privaten Betreiber des Busbahnhofes, dem Hersteller der Gesichtserkennungs-Software und der spanischen Polizei ist charakteristisch für die Einführung neuer Überwachungswerkzeuge. Über persönliche Kontakte werden so immer wieder neue Technologien implementiert und erst im nach hinein auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Kooperation zwischen Polizei und Überwachungsindustrie
Für AlgorithmWatch hat die Journalistin Naiara Bellio López-Molina rekonstruiert, wie der Hersteller der Gesichtserkennungs-Software den damaligen Chef für den Bereich Sicherheit an der Busstation umwarb und von dem Einsatz der Gesichtserkennung überzeugte. Später tritt der Sicherheitschef sogar in einem Werbevideo von Herta Security auf, dem spanischen Software-Unternehmen.
Fahrgäste und Ladenbesitzer:innen, deren biometrischen Profile – „Gesichtsabdrücke“ – seither erhoben und analysiert werden, wurden nicht benachrichtigt. Im Live-Einsatz werden seit vier Jahren die sich an der Station aufhaltenden Besucher:innen mit Fotos aus polizeilichen Datenbanken sowie einer Liste an Personen abgeglichen, die in der Vergangenheit dem Sicherheitspersonal negativ aufgefallen sind. Gibt es einen Treffer, wird ein Alarm ausgelöst.
Das rund um die Uhr aufgezeichnete Videomaterial und die daraus gewonnenen Gesichtsprofile werden laut dem Einsatzteam in der Regel für 30 Tage gespeichert. In dieser Zeit ist eine Recherche nach einzelnen Person anhand eines Fotos möglich, erst danach wird gelöscht.
Fehlende Überprüfbarkeit
Das Projekt sei ein voller Erfolg, behauptet das Unternehmen, das die Hardware installiert hat. Es sei ein deutlicher Rückgang an „Vorfällen“ verzeichnet worden, heißt es in einer Werbebroschüre. Überprüfbare Zahlen und Vergleichswerte lieferte das Unternehmen auf Nachfrage von López-Molina jedoch nicht.
So weist die Journalistin etwa darauf hin, dass zwischen 2014 bis 2016 das gesamte Sicherheitskonzept an der Busstation überarbeitet und unter anderem die Beleuchtung verbessert wurde. Zugleich war mehr Sicherheitspersonal als früher anwesend, was ebenfalls zu angeblich geringeren Fallzahlen beigetragen haben könnte.
In der Öffentlichkeit wurde der Einsatz von Gesichtserkennungs-Software am Busbahnhof von Madrid bisher kaum diskutiert. Erst letzten Monat wurde bekannt, dass eine große spanische Supermarkt-Kette den Einsatz von Biometrie zur Verfolgung von Diebstahl einsetzt, allerdings zunächst in einer Testphase.
Eine gesetzliche Grundlage benötigt es wohl nicht zwingend, weil das öffentliche Interesse an der Identifizierung von mit Haftbefehl gesuchten Personen gegenüber Datenschutzinteressen überwiege und Löschfristen eingehalten würden, schreibt López-Molina. Hinzu komme, dass eine europäische Richtlinie zur Datenverarbeitung bisher nicht in spanisches Recht umgesetzt worden sei.
Keine Gesichtserkennungs-Projekte in Deutschland geplant
In Deutschland gibt es bisher keinen Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung in vergleichbaren Umfang. Es seien nach den Tests am Berliner Bahnhof Südkreuz derzeit keine Live-Gesichtserkennungsprojekte der Bundespolizei geplant, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Ulla Jelpke (Die Linke), die netzpolitik.org vorliegt. Sollte in Zukunft eine Live-Videoüberwachung mit Gesichtserkennung an Bahnhöfen oder Flughäfen beabsichtigt sein, müsse aus Sicht der Bundesregierung zunächst eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Wie ist denn so die Stimmung in Spanien bezügl. Gesichtserkennung?
Gibt es spanische Netz-Aktivisten oder Datenschützer? Kümmern die sich?
Welche spanische Rechtsgrundlagen ermöglichen dort eine automatisierte Gesichtserkennung?
Steht die spanische Praxis bezügl. automatisierter Gesichtserkennung im Einklang mit EU-Recht?