INPOL-DateiDeutlich mehr Gesichtserkennung bei Bundespolizei und Kriminalämtern

Die Abfragen von biometrischen Lichtbildern in der INPOL-Datei nehmen drastisch zu, bei der Bundespolizei haben sie sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdreifacht. Immer öfter ist die Gesichtserkennung dabei erfolgreich, doppelt so viele Personen wie noch 2018 wurden identifiziert.

Deutsche Polizeien führten im letzten Jahr rund 54.000 Abfragen im Gesichtserkennungssystem beim BKA durch, rund 2.100 Personen wurden identifiziert. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Wei Ding

Polizeibehörden in Deutschland nutzen die Gesichtserkennung nicht in Echtzeit, sondern nur rückwirkend. Mit der Technik sollen unbekannte Personen ermittelt werden, deren Fotos etwa in der Nähe von Tatorten durch Videoüberwachung im öffentlichen Raum aufgenommen wurden. Auch nach dem G20-Gipfel 2017 in Hamburg hatte die dortige Polizei mutmaßliche StraftäterInnen auf diese Weise ermitteln wollen, der Erfolg war allerdings mäßig.

Die biometrischen Gesichtsbilder, mit denen die Fotos Unbekannter verglichen werden, liegen in der Polizeidatenbank INPOL-Z. Sie wird beim Bundeskriminalamt (BKA) zwar zentral geführt, aber zusammen mit den Landeskriminalämtern betrieben. Auch die Bundespolizei kann darauf zugreifen. Die Zahl der in INPOL mit Personendaten abgelegten Lichtbilder ist mit rund 5,8 Millionen Portraitfotos zu 3,65 Millionen Personen abermals deutlich angestiegen. Gegenüber 2018 beträgt der Zuwachs etwa fünf Prozent (310.000 Bilder).

Unerklärliche Zunahme

Die Angaben stammen aus der Antwort des Staatssekretärs im Bundesinnenministeriums, Hans-Georg Engelke, auf eine Kleine Anfrage. Einen Grund für die starke Zunahme nennt das Ministerium nicht. Die INPOL-Datei enthält vorwiegend Gesichtsbilder aus erkennungsdienstlichen Behandlungen, die aber innerhalb von bestimmten Fristen wieder entfernt werden müssen. Eine detaillierte Auswertung der „hinzugekommenen und gelöschten Lichtbilder“ ist laut Engelke aber wegen der Corona-Lage „zurzeit nicht möglich“.

Auch die Abfragen der 5,8 Millionen Lichtbilder über das beim BKA geführte Gesichtserkennungssystem (GES) nehmen stark zu. Dieser Trend zeigt sich jedes Jahr, für 2019 ist aber besonders die Zunahme bei der Bundespolizei auffällig. Deren Bild-Suchläufe waren mit rund 5.200 noch nie so hoch wie jetzt, im Vergleich zu 2018 haben sie sich sogar mehr als verdreifacht. Insgesamt hatten die deutschen Polizeien damals rund 54.000 Abfragen im GES gestartet.

 

Signifikant zugenommen hat außerdem die Zahl der Personen, die mithilfe der Gesichtserkennung identifiziert wurden. 2019 wurden über 2.100 auf diese Weise namhaft gemacht, doppelt so viele wie im Vorjahr. Hier erfolgte der Anstieg vor allem bei den Kriminalämtern.

 

Eine Erklärung für den Anstieg ist nicht bekannt, er mag an der stetig verbesserten Auflösung von Kameras liegen, möglicherweise ist aber auch die Software erneuert worden. Der Umstieg auf ein komplett neues Erkennungssystem, wie ihn das BKA vor einigen Jahren ins Auge fasste und eine Studie dazu beauftragte, ist jedenfalls laut der nun vorliegenden Antwort nicht erfolgt.

BKA-Staatsschutz führt eigene Datei

Neben INPOL führt das BKA eine eigene, vergleichsweise kleine Datei „ST-Libi-Z“ mit rund 3.500 Lichtbildern zu fast 3.000 Personen aus dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität mit Schwerpunkt „Religiöse Ideologie“. Das „ST“ steht für „Staatsschutz“, das „Z“ wie bei INPOL für „zentral“. Zugriff darauf hat nur das BKA selbst, das „unbekannte polizeilich relevante Personen“ identifizieren will.

In der „Libi“-Datei suchen die BKA-ErmittlerInnen händisch, also bei Ermittlungen für jeden Einzelfall. In 15 „dringenden“ Fällen sind dort gespeicherte Personen aber mit dem Lichtbildbestand in INPOL-Z abgeglichen worden. „Libi“ ermöglicht laut dem Bundesinnenministerium automatisierte Bildvergleiche. Damit könnte sie als Referenzdatei dienen, wenn die Bundespolizei einmal mit der automatisierten Gesichtserkennung im öffentlich Raum beginnt.

3 Ergänzungen

  1. Bei den neuartigen Verknüpfungsgesetzen (Link-18-2019), frage ich mich immer, wie lange es dauert, bis Daten von Ämtern, z.B. während einer Pandemie den Weg in eine „eigene“ Datenbank finden, z.B. nach einer Such-Verknüpfungsabfrage.

    Ist die Herkunft von Daten überhaupt Bestandteil der Konzepte, und wird die Herkunft adäquat vererbt?

  2. Woher kommen die Bilder?
    Jemand sagte mir, das die Lichtbilder-Scans die für den Personalausweis
    erstellt werden nach dessen Produktion nicht (sofort?)vernichtet werden.
    Ich mag das garnicht glauben, stimmt das? Und warum?

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