BayernPolizei nutzt Corona-Kontaktlisten für Drogenermittlungen

Bayerns Innenminister rechtfertigt den Zugriff der Polizei auf Daten von Gaststätten-Besucher:innen mit Straftaten gegen das Leben. Doch seine Polizei greift schon bei weniger schweren Straftaten auf die Listen zu. Die bayerische Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze wirft der Staatsregierung jetzt einen Vertrauensbruch vor.

In mehreren Bundesländern müssen sich Besucher:innen von Gaststätten neuerdings in Listen eintragen – wegen der Pandemie. (Symbolfoto)
In mehreren Bundesländern müssen sich Besucher:innen von Gaststätten neuerdings in Listen eintragen – zur Kontaktverfolgung während der Pandemie. (Symbolfoto) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Eugene Zhyvchik

Die bayerische Polizei nutzt Daten von Menschen, die Restaurants besuchen, auch für Ermittlungen im Bereich von Drogenkriminalität und bei Eigentumsdelikten, außerdem zur Gefahrenabwehr, wie Recherchen von netzpolitik.org zeigen. Dabei begründet das Staatsinnenministerium das Vorgehen in der Öffentlichkeit vor allem mit Straftaten gegen das Leben. Die Argumentation folgt einem Muster, das als Rechtfertigung für Überwachungsmaßnahmen bekannt ist. Ob sie zutrifft, lässt sich schwer sagen, da die Behörde keine genauen Zahlen nennt.

In mehreren Bundesländern müssen sich Besucher:innen von Gaststätten neuerdings in Listen eintragen. Eigentlich geschieht dies, damit Gesundheitsämter bei Fällen von Covid-19 weitere Betroffene benachrichtigen können. Eine womöglich wirksame Maßnahme, die nur funktioniert, wenn die Angaben der Besucher:innen der Wahrheit entsprechen. Die Daten haben längst auch bei Strafverfolgungsbehörden Begehrlichkeiten geweckt. Sie berufen sich dabei weitgehend auf die Strafprozessordnung.

Neben dem Namen werden üblicherweise auch Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erfasst. Wie der Tagesspiegel auflistet, hat die Polizei in Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hamburg im Rahmen von Ermittlungen auf entsprechende Listen zugegriffen. Auch in Bayern ist dies geschehen.

Ein Vertrauensbruch der bayerischen Staatsregierung

Katharina Schulze, Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Landtag, wirft der Landesregierung vor, einen Vertrauensbruch begangen zu haben. „Die Staatsregierung hatte das anders kommuniziert, die Daten sollten lediglich den Gesundheitsbehörden zur Verfolgung eines möglichen Infektionsgeschehens zugänglich sein“, sagte die Oppositionsführerin gegenüber netzpolitik.org.

Staatsinnenminister Joachim Herrmann verteidigte die Praxis im Mittagsmagazin der ARD. „Es handelt sich um schwere Straftaten, bei denen es zur Ermittlung des Täters oder zur Aufklärung einer Straftat sinnvoll und richtig ist“, so der CSU-Politiker. Um die Bedeutung zu untermauern, führte er ein Beispiel an, bei dem die Polizei auf Listen zugegriffen habe – ein Tötungsdelikt in einem Café in Ingolstadt.

Bei der Tat im Juni, auf die sich Herrmann mutmaßlich bezieht, soll ein Mann einen anderen im Streit um Geld und ein Auto erschossen haben, wie der Donaukurier berichtete. Es ist ein äußerst brutaler Fall, von dem der Staatsinnenminister erzählt. Unerwähnt lässt er dabei, dass sich der Verdächtige anschließend widerstandslos festnehmen ließ. Im Fernsehinterview sagt er lediglich, es sei darum gegangen, Zeugen aufzuspüren.

Auch gegenüber der Funke-Mediengruppe rechtfertigte Herrmann den Zugriff auf Corona-Kontaktlisten mit Straftaten, bei denen es um Leben und Tod geht, wie die Zeitungen berichteten. „Gerade Kapitalverbrechen müssen sorgfältig ausermittelt werden, damit der Täter seine gerechte Strafe erhält.“

Drogendelikt statt Gewaltverbrechen

Bayerns Innenministerium sind nach eigenen Angaben neun Fälle bekannt, bei der die „bayerische Polizei entsprechende Daten aus sogenannten Gästelisten zu präventiven beziehungsweise strafverfolgenden Zwecken erhoben und genutzt hat“. Demnach könnte sich die Polizei bereits auf Verdacht einer bevorstehenden Straftat Zugang zu Corona-Kontaktlisten verschaffen.

Wir haben die Behörde gebeten, die Straftatbestände aufzulisten, mit denen die Polizei Zugriffe auf die Daten begründet hatte. Zahlen, die Klarheit verschaffen könnten, wie groß der Anteil von Gewaltverbrechen daran wirklich ist.

Ein Sprecher teilte uns mit, die Verfahren reichten „von gravierenden Eigentumsdelikten bis hin zu Tötungsdelikten“. Genaue Zahlen könne er jedoch nicht nennen: Die Polizeidienststellen hätten weder eine Meldeverpflichtung gegenüber dem Ministerium, noch könne dieses „detaillierte Auskünfte in laufenden Ermittlungsverfahren“ erteilen. Auskünfte, nach denen wir gar nicht gefragt hatten – sondern lediglich nach Paragraphen des Strafgesetzbuchs.

Das bayerische Landeskriminalamt teilte auf Anfrage mit, es habe nur ein einziges Mal auf Corona-Kontaktlisten zugegriffen. Der Fall hat offenbar nichts mit dem zu tun, was Herrmann „Kapitalverbrechen“ nannte. Es habe sich um ein „Rauschgiftermittlungsverfahren“ gehandelt, schrieb ein Sprecher uns in einer E-Mail. Nähere Angaben zu dem Fall machte er auch auf Nachfrage nicht.

Die rechtliche Definition schwerer Straftaten lässt Spielraum zu. Statistiken zu Überwachungsmaßnahmen haben in der Vergangenheit gezeigt, dass Anordnungen häufig wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz erfolgen, anstatt wegen Verbrechen, bei denen Menschen konkret verletzt oder getötet werden. Mit derartigen Taten werden die Grundrechtseingriffe jedoch in der Regel politisch begründet, wie es nun auch Joachim Herrmann getan hat, um die Zugriffe der Polizei auf Corona-Kontaktlisten zu rechtfertigen.

„Brauchen bundeseinheitliche Regelung“

Es ist nicht das erste Mal, dass Daten – die wegen der Pandemie erfasst wurden – bei den Strafverfolgungsbehörden landen. Im März und April wurde bekannt, dass in fünf Bundesländern Listen mit den Namen von Infizierten oder Menschen in Quarantäne an die Polizei übermittelt worden waren. Teilweise gelang es Datenschützer:innen, die Weitergabe zu stoppen.

Eine Erfahrung, aus der Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) womöglich gelernt hat. Er sprach sich ausdrücklich gegen eine strafrechtliche Nutzung von Corona-Kontaktlisten aus. „Eine Verwendung etwa von der Polizei, um Straftaten zu verfolgen, ist unzulässig“, sagte er der Funke-Mediengruppe.

Katharina Schulze fordert nun eine Lösung, die nicht nur Bayern betrifft. „Um das Spannungsverhältnis aufzulösen brauchen wir jetzt eine bundeseinheitliche Regelung über ein Begleitgesetz. Damit wird Klarheit für Wirtsleute und Gäste geschaffen, wer wann auf die Daten zugreifen darf.“ Eine gesetzliche Grundlage, so die Grünen-Politikerin, stärke auch das Vertrauen und die Akzeptanz für die Corona-Verordnungen.

20 Ergänzungen

  1. Und hier zeigt sich auch wieder was wir bei jeder neuen Datenerfassungsmaßnahme sagen und immer abgestritten wird: Existiert eine Datensammlung erstmal, wird sie Begehrlichkeiten wecken.

    So schade das auch ist, ich bin von nun an wohl immer Peter Müller, Max Mustermann, o.ä. im Wechsel.

    1. Das ist halt Politik in einer marktkonformen Demokratie: wenn man Gesetze fuer die Wirtschaft macht, laesst man Luecken gegen den Staat, wenn man Gesetze fuer Buerger macht, laesst man Luecken gegen die Buerger.

      Natuerlich sollten Gesetze zur Datenerhebung moeglichst anderweitige Nutzung per Standardklausel ausschliessen, Abweichungen davon waeren explizit anzugeben. Aber das verstiesse gegen das Primat des Polizeistaatsausbaus, das alle deutsche Innenpolitiker nach Gerhart Baum als Grundlage aller Entscheidungen haben.

  2. Mal so eine Frage: Ist es eigentlich strafbar wenn man in die Kontaktlisten Fake Daten einträgt ?

    Die Gaststätten Betreiber können das ja schließlich nicht überprüfen. Ich kenne jedenfalls viele Menschen die das immer so machen, schon allein aus Protest gegen den Überwachungsstaat.

    1. Grundsätzlich darf die Identität einer anderen Person nicht angenommen werden. (StGB)

      Coronabezogene Bussgeldtabellen findest du hier.
      https://www.anwalt.de/rechtstipps/corona_bussgeld

      Konnte nichts spezielles zu diesem Fall finden in den Vorgaben der Bundesländer finden. Habe aber nicht alle Listen gewälzt. Daher bitte unbedingt selber nochmal gucken. Bundesweit gilt:
      „Falsche Angaben gegenüber Behörden oder Personen mit behördlichen Aufgaben nach § 111 Ordnungswidrigkeitengesetz: Bußgeld bis zu 1.000 Euro, regelmäßig 60 Euro“.

      Dass Gastwirt:innen wirklich eine „behördliche Aufgabe“ erfüllen, würde ich aber bezweifeln, denn sie dürfen zur Prüfung der Identität nicht nach dem Ausweis verlangen.
      Ich liege vielleicht falsch, aber ich denke, dass Falschangaben nicht geahndet werden.

    2. Für Baden-Württemberg war es bis 1.7.2020 in § 2 Abs. 3 Corona-Gaststätten Verordnung geregelt [1]

      „(3) Der Betreiber hat, ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG, die folgenden Daten bei den Gästen zu erheben und zu speichern:

      Name und Vorname des Gastes,
      Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs, und
      Telefonnummer oder Adresse des Gastes.

      Die Gäste dürfen die Gaststätte nur besuchen, wenn sie die Daten nach Satz 1 dem Betreiber vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten sind vom Betreiber vier Wochen nach Erhebung zu löschen. Die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.“

      Seit dem 1.7.2020 gilt die neue Verordnung [2], die weniger strikt ist. § 6 Datenerhebung:

      „(1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung Kontaktdaten zu erheben sind, dürfen von den zur Datenerhebung Verpflichteten von Besucherinnen und Besuchern, Nutzerinnen und Nutzern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erhoben und gespeichert werden. Dies gilt nicht, wenn und soweit Daten bereits vorliegen.

      (2) Die Daten sind für einen Zeitraum von vier Wochen aufzubewahren und sodann zu löschen. Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den Daten erlangen.

      (3) Die Daten sind auf Verlangen der zuständigen Behörde zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist. Eine anderweitige Verwendung ist unzulässig.

      (4) Die zur Datenerhebung Verpflichteten haben Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, von dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.“

      [1] https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-gastronomie/
      [2] https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

    3. Es duerfte eine Ordnungswidrigkeit sein, Strafbewehrung haengt vom jeweiligen Bundesland ab.

      Es gibt halt zwei Alternativen: Nachverfolgbarkeit von Kontakten oder Kontakverbot. Wir laufen zZt auf eine zweite Welle mit zweitem lockdown (light?) zu, denn zu viele Leute sind nicht vernuenftig und zu viele Politiker richten sich danach aus und gehen den fuer sie einfacheren Weg.

      Klare Erkenntnis: grosse Teile der Gesellschaft werden Probleme nur angehen, wenn die Bedrohung unmittelbar ist. Bei Corona kostet uns das ein paar tausend Tote und zig Milliarden (und das ist alles Geld, das fuer andere Dinge fehlen wird), beim Klima kostet das unsere Nachkommen so ziemlich alles.

    4. Nö, warum soll das strafbar sein. Du kannst doch ein Pseudonym benutzen. Wenn ein Ausbruch da ist, erfährst du das aus der Presse. Dann bist du nicht der Einzige betroffene !

    5. Wenn der Besitzer einer Liste diese auch als Urkunde kennzeichnet und niemand darauf achtet, begeht er eine absichtlichliche Beurkundung (Urkundenfälschung)

  3. Ich war seit Mitte März nicht mehr im Kaffee, Restaurant, Kino, etc.
    Anscheinend will man es so.
    Oder was soll man sich alles gefallen lassen? Ausweis-Kontrolle am Kaffeetisch? Kinobesuche werden genehmigungspflichtig? Restaurant-Besuche werden an eine Zentralstelle gemeldet? Jeder Gast wird mit der Handy-Cam abgelichtet und kommt in eine Gesichtsdatenbank des Gesundheitsamtes oder der Polizei?

    1. So pessimistisch muss man nicht sein.
      Von Trauerbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen. Kondolenzliste liegt auf.

  4. Wie aktuell auf heise.de berichtet wird hat die Polizei in Hamburg Corona-Gästelisten zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit ausgewertet; dies sei von der Innenbehörde auf eine Bürgerschaftsanfrage mitgeteilt worden.
    VIele Bürgerinnen und Bürger erachten es mitlerweile als legitim bei Corona-Gäste-/ Kundenlisten zu schummeln. DIe Polizeien mehrerer Bundesländer erweisen dieser Gesundheitsmassnahme gerade einen „Bärendienst“.

    1. Die Polizei hat da mE keine wirkliche Wahl: sie ist zur Nutzung aller verhaeltnismaessigen Mittel verpflichtet. Und wenn diese Liste ohne weiteren Schutz vorliegen, dann ist schwer darstellbar, warum ausgerechnet solche Liste nicht verwendet werden sollten, gerade _weil_ der Gesetzgeber sie nicht weiter geschuetzt hat.

      1. Ergaenzend: das von der Politik gefoerderte Standardvorgehen der Polizei ist darueberhinaus, im Zweifel der im eigenen Interesse weitergehenden Interpretation zu folgen und den Rest den Gerichten zu ueberlassen. Und die Innenpolitiker duerften hier nur eine willkommene Variante der ohnehin immer geforderten VDS sehen.

  5. Nur mal so am Rande, ist Katharina Schulze entgangen, dass Die_Grünen in den Bundesländern Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Hamburg mitregieren !? Fällt mir gerade nur so auf, weil sie in Bayern nichts zu sagen haben. Haben wir hier nicht einen Fall von Doppelmoral.

  6. Von den Bürgern werden munter Daten verwendet, und Unternehmen werden genötigt die Kontaktdaten der Kunden herauszugeben. Aber wenn die Behörden selber Auskunft über die Verwendung dieser Daten geben soll, weiß man von nichts. Wenn die Sache vor Gericht verhandelt wird oder eine Untersuchung eingeleitet wird, stellt sich meist heraus das die belastenden Unterlagen „verschwunden“ oder versehentlich in den Reißwolf gefallen sind. Außerdem sind natürlich alle relevanten Unterlagen urheberrechtlich geschützt und unterliegen dem Datenschutz, was /dann/ natürlich in Stein gemeißelt ist.
    Derweil arbeitet man munter an anderen Datenpools wie der digitalen Patientenakte, auf die natürlich nur der Bürger und das Gesundheitssystem Zugriff hat — und „interessierte Behörden“, die sich garantiert auch die Freiheit nehmen, diese Daten für „Ermittlungen“ zu nutzen.
    Hat man etwas aus vergangenen (Daten) Skandalen gelernt? Nein, die einzige Lehre die immer wieder gezogen wird, ist sich nicht erwischen zu lassen, bzw. die Gesetze entsprechend zu den eigenen Interessen anzupassen.

    1. Unternehmer sind geschickt. Jetzt wird der Staat auch geschickt.

      Nur die Zivilisation an sich leidet drunter, sonst ist alles im Rechtsrahmen.

  7. Der Mist hält mich eher vom Besuch eines Restaurants ab als die Pandemie. Hatte schon ein paar mal den Gedanken: „Eigentlich würde ich mal gerne wieder zu….“ kurz gefolgt von „Ach ne, die blöden Listen“
    (und das nicht wegen der Listen, sondern weil manche sich dann einfach nicht beherrschen können darin herumzuwühlen)

  8. Das ist wieder klasse. Erst wird bei jeder sich bietenden Gelegenheit Mist gebaut (in diesem Fall das nutzen der Daten für völlig andere Zwecke als dafür, wofür sie erhoben wurden) und anschließend wundern sich Herrmann und Co. darüber, das das Vertrauen der Menschen in den Staat und seine Organe immer weniger wird. Aber nein, zwischen dem einen und dem anderen besteht natürlich überhaupt kein Zusammenhang.

    @Steve: Wieso Doppelmoral? Nur weil die Grünen in manchen Ländern jeden Mist mitmachen heißt das doch noch lange nicht, das die gute Frau Schulze sich genauso fragwürdig verhalten muss. Die ist nur vernünftiger als mancher ihrer Kollegen.

    @c0r3nn: Sprech doch den Wirt deiner Kneipe drauf an, das er keine Listen auslegen soll, die jeder lesen kann, der sich gerade einträgt, sondern jedem Gast einen Zettel in die Hand drückt, der auszufüllen ist und dann weggeschlossen wird. So macht es mein hiesiger Lieblingstürke, und damit ist zumindest mal die Gefahr gebannt, das andere Gäste deine Daten abgreifen. Man kann das innerhalb des gesetzlichen Rahmens eben auf die eine oder andere Art umsetzen.

  9. Seltsam. Damals, bei den Toll-Collect-Daten haben sie diese sofort
    unter absoluten Schutz gestellt. Vor erfassung der Daten.
    Denn ohne diesen Schutz wäre Toll-Collect niemals Gesetz geworden,
    es wäre kein Geld in die Staatskasse geflossen.
    Aber jetzt geht es ja nur um die Gesundheit und die persönlichen Daten und das recht auf Selbstbestimmung den Menschen und es hat keinen sichtbaren Einfluß auf die Staatseinnahmen und eine wirksame Oposition haben wir auch nicht mehr.

  10. Zu den Daten:

    Es mangelt an allen Ecken und Enden bei der CoViD bekaempfung, weil man nicht Kräfte anstellen moechte.
    Eine Festanstellung ist das goldene Kalb und da weicht man nicht von ab- eher sterben Leute.

    Ich würde meine Daten hergeben, im Wissen, dass bayerische Behörden sogar ohne boese Absicht durch Unordnung in der Verwaltung bspw. Von Strafakten oder einfach Beobachtungsakten, die dann dem Bay. LKA vorliegen (zentral für alle) ueberfordert sind.

    Die Ämter in bayern finden ihre Akten nicht, da diese in verschiedenen Systemen hinterlegt sind, recht chaotisch teilweise.

    Wenn dadurch mehr Leute hier in bayern überleben, würde ich mich dem aber aussetzen durch Bekanntgabe von Daten.
    Bitte immer höflich bleiben, wenn Polizisten einem hier mit Psychiatrie drohen, ohne konkrete Handlungsweisen damit zu verbinden. Nicht zuletzt gibt es auch in Bayern Beamte, die ihren Auftrag ernst nehmen und die merken, dass ihr Kommissar/ Leiter private Interessen verfolgt. Danke für Ihre Zeit und keine Angst- haben eine fünfstellige Anwaltsrechnung durch dauernde böswillige Betreungsanregungen (welcher Polizist das jeweils macht wird im buschkrieg nicht gesagt). Brauchen Anwalt bitte. Danke und Grueße aus München.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.