GesundheitsdatenNiedersachsen schickt weiter Coronalisten an die Polizei

Die Landesdatenschutzbeauftragte hält die Übermittlung der Daten für illegal und hat angeordnet, sie umgehend einzustellen. Nun werfen Oppositionspolitiker:innen der Landesregierung vor, das Parlament zu umgehen. Ein Jurist rät Menschen in Quarantäne zur Strafanzeige gegen das Sozialministerium.

Ein Jurist rät allen Menschen, die in Niedersachsen derzeit unter Quarantäne stehen, möglichst bald Strafanzeige gegen das Sozialministerium zu stellen. (Symbolbild)
Ein Jurist rät allen Menschen, die in Niedersachsen derzeit unter Quarantäne stehen, möglichst bald Strafanzeige gegen das Sozialministerium zu stellen. (Symbolbild) – Public Domain Engin Akyurt

Niedersachsens Gesundheitsämter übermitteln weiterhin Daten von Coronavirus-Infizierten an die Polizei. Auch Namen und Adressen von Menschen, die mit ihnen Kontakt hatten, stehen auf den sogenannten Quarantänelisten. Damit setzt sich die Landesregierung über die Einschätzung der Landesdatenschutzbeauftragten Barbara Thiel hinweg.

Am Dienstag vergangener Woche hatte das Sozialministerium die Weitergabe der Daten in einem Schreiben an die Landkreise und kreisfreien Städte veranlasst. Thiel forderte die Behörden am Freitag auf, ihre Anordnung umgehend zurückzunehmen. „Natürlich nehmen wir die Kritik der Landesdatenschutzbeauftragten sehr ernst und werden die aufgeworfenen Fragestellungen nochmals prüfen“, teilte ein Sprecher des Innenministeriums netzpolitik.org mit. Am selben Tag bekräftigte die Behörde die Maßnahme mit einem weiteren Erlass.

Neuer Erlass unter Verschluss

Einen kurzen Ausschnitt aus dem neuen Erlass veröffentlichte der Hannoversche Blog Freiheitsfoo. Demnach bezieht sich das Innenministerium nun nicht mehr nur auf das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, sondern argumentiert auch mit dem sogenannten Rechtfertigenden Notstand und dem Strafgesetzbuch.

Die Landesdatenschutzbeauftragte hat dem widersprochen. So seien die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstands nicht für sämtliche Personen gegeben, deren Daten pauschal an die Polizei übermittelt werden, wie es in einer Erklärung hieß.

Was genau darüber hinaus noch in dem Erlass steht, ist unbekannt: Selbst die Mitglieder des Innenausschusses haben ihn bislang nicht erhalten. Das Innenministerium wollte ihn dieser Redaktion nicht zur Verfügung stellen. Er regele „interne Abläufe und ist nicht für eine Weitergabe bestimmt“.

Das Sozialministerium hat eine Anfrage aus der vergangenen Woche überhaupt nicht beantwortet.

Wozu eine Datenschutzbeauftragte?

Die niedersächsische Datenschutzbeauftragte kann die Weitergabe der Listen nicht selbst stoppen: Den Landesgesetzen zufolge kann sie zwar Anordnungen erteilen, diese aber nicht vollstrecken. Oppositionspolitiker:innen fordern deshalb, sie mit weitergehenden Rechten auszustatten. „Sonst muss man sich ehrlicherweise irgendwann mal fragen, wozu wir eine Landesdatenschutzbeauftragte haben“, sagte Marco Genthe, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag.

Ähnlich sieht das die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion Susanne Menge. Sie fordert, die Weitergabe der Daten auszusetzen, bis eine Lösung gefunden ist, gemeinsam mit Thiel. Der rot-schwarzen Landesregierung wirft sie vor, Entscheidungen wie diese vorbei am Parlament zu treffen. „Auch in einer Krisenzeit kann man nicht plötzlich autokratische Strukturen durchsetzen.“

Menge hat an diesem Mittwoch beim Innen- sowie beim Sozialausschuss eine Unterrichtung über die Rechtsgrundlage der Coronavirus-Listen beantragt – sowohl durch die Landesregierung, als auch durch die Landesdatenschutzbeauftragte.

Auch FDP-Politiker Genthe, der die Übermittlung der Daten für verfassungswidrig hält, fordert die Landesregierung zur Aufklärung auf. In einer Kleinen Anfrage, in der er sich auf die Berichterstattung von netzpolitik.org bezieht, will er etwa wissen, wie viele Einsätze die Polizei bereits bei Menschen in Quarantäne hatte – und welche Schutzmaßnahmen die Beamt:innen dabei ergreifen.

Wozu nutzt die Polizei die Listen?

„Die Polizei benötigt diese Daten ausschließlich zu Zwecken der Eigensicherung“, sagte Uta Schöneberg am Montag bei der Landespressekonferenz. Sie leitet das Rechtsreferat des Landespolizeipräsidiums.

Auf Nachfrage räumte sie aber ein, die niedersächsische Polizei würde auch Strafverfahren einleiten, wenn mithilfe der übermittelten Daten Quarantäneverstöße deutlich würden.

Die Referatsleiterin betonte zudem, die Daten würden ausschließlich durch die Leitstellen der Polizei aufbewahrt und nicht in die polizeilichen Systeme eingepflegt. Geregelt ist dies jedoch erst seit dem Erlass vom Freitag. Angeordnet worden war die Übermittlung der Listen aber bereits drei Tage zuvor, am 31. März. Namen und Adressen Tausender Menschen in Niedersachsen dürften in diesem Zeitraum bereits weitergegeben worden sein.

Die Ereignisse hätten sich „ein bisschen überschlagen“, sagte Schöneberg. „Für die Polizeidirektionen war aber klar – wir hatten schon die ganze Woche vorher das Thema – dass die Daten nicht in die Systeme eingepflegt werden dürfen.“

Auch netzpolitik.org hatte schon in der vorherigen Woche versucht, in Erfahrung zu bringen, wie Daten von Corona-Infizierten abgespeichert werden. Am 30. März hatte sich das Innenministerium hierzu nicht äußern wollen. Ein Teil seiner Begründung war damals: Das Landespolizeipräsidium, für das Schöneberg spricht, habe gar keine Kenntnisse gehabt, ob nachgeordnete Dienststellen Daten erhalten.

Jurist rät zu Strafanzeigen gegen das Sozialministerium

Den Zahlen des Robert Koch-Instituts zufolge sind oder waren in Niedersachsen insgesamt 6.385 Menschen an Covid-19 erkrankt. Die Namen vieler von ihnen sowie von deren Angehörigen dürften inzwischen bei der Polizei gelandet sein.

„Dass wir hier hochsensible Gesundheitsdaten weitergeben, das bestreite ich“, sagte bei der Landespressekonferenz indes der Leiter des Corona-Krisenstabs Heiger Scholz (SPD). Dem Staatssekretär im Sozialministerium zufolge lassen die Quarantänelisten nicht darauf schließen, wer tatsächlich krank ist und wer nicht.

Die Landesdatenschutzbeauftragte ist anderer Auffassung. „Selbstverständlich handelt es sich bei den übermittelten Daten um sensitive Gesundheitsdaten“, so Thiel. „Offenbar hat auch das Ministerium selbst erkannt, dass es sich unbestreitbar um Gesundheitsdaten handelt. Immerhin ist in dem neuen Erlass die Rede von ‚Patienten‘.“

Jurist Thilo Weichert, der auch der auch Mitglied im Vorstand der Deutschen Vereinigung für Datenschutz ist, bezeichnet Scholz’ Argumentation als „absoluten Schwachsinn“. Er rät allen Menschen, die in Niedersachsen derzeit unter Quarantäne stehen, möglichst bald Strafanzeige gegen das Sozialministerium zu stellen. Seiner Einschätzung nach verstößt die Weitergabe der Daten gegen die ärztliche Schweigepflicht. Zuvor hatte bereits die Landesdatenschutzbeauftragte diese Befürchtung geäußert.

Bei Verstößen droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. In Niedersachsen könnten sie tausendfach begangen worden sein.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

4 Ergänzungen

  1. Was bringt denn eine Strafanzeige, solange es kein Behördenstrafrecht gibt? Wenn es um Grundrechtsverstöße geht, sind Behörden in Deutschland weitgehend ein rechtsfreier Raum.

    Und das Gegacker von FDP und Grünen kann ich nicht ernst nehmen. Die sind zufälligerweise immer dann gegen staatliche Überwachung und ähnliches, wenn sie gerade irgendwo in der Opposition sind. Als Regierungsparteien reden sie dann anders.

    CDU und SPD sind in der Bürgerrechtsdiskussion natürlich unser Hauptproblem, aber FDP und Grüne sind leider keinesfalls Teil der Lösung.

  2. Sehe ich auch so. Ich frage mich, wer oder was die Grünen und die FDP immer in genau diesen Punkten dazu bringt, umzufallen und die eigentlich guten und richtigen datenschutzbezogenen Grundsätze über Bord zu werfen. Reine Machtpolitik kann es nicht sein, denn wer in einer (potentiellen) Regierung auf solche Weise Wählerversprechen bricht, handelt unlogisch, wenn man es aus der Sicht auf Sicherung künftiger Wiederwahlstimmen betrachtet. Da muss es noch andere Mechanismen geben, über die die Öffentlichkeit nur zu gerne informiert werden würde…
    Warum wurde den höchst fragwürdigen Polizeigesetzen in den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg zugestimmt? Warum knicken die Grünen (und die FDP) beim Staatstrojaner ein? Nur um eine schon an sich fragwürdige grün-schwarze Koalition zu erhalten? Das allein kann es nicht sein. Da wünsche ich mir den Kampfgeist der 80er her, in denen – auch seitens der Bevölkerung – vehement gegen die Volkszählung gekämpft wurde – und das mit großem Erfolg. Aber die ehemals gesellschaftskritisch-bissigen grüngelben Tiger sind heute kleine schläfrige Kuschelkätzchen, die die RotSchwarze Witwe mit Wählerstimmen füttern…

    1. Bei der FDP ist das sehr einfach: die vertreten die Interessen der reichsten 5% gegen den Rest der Bevoelkerung. Die wissen, dass sie irgendwann den Unterdrueckungsstaat brauchen, um sich vor allen anderen zu schuetzen. Die sind ja nicht umsonst mittlerweile so nahe an der AfD unterwegs: Faschismus sehen die nicht als ihr groesstes Problem.

  3. Niedersachsen macht uebrigens noch immer weiter damit, gegen die ausdrueckliche Aussage der Landesdtenschutzbeauftragte, das sei illegal.

    Legal, illegal, scheissegal, ihre GroKo.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.