In mehreren Bundesländern hatte die Polizei Daten von Menschen gesammelt, die mit dem Coronavirus infiziert wurden. Bald dürfte dies nur noch in Mecklenburg-Vorpommern der Fall sein. In Baden-Württemberg und Bremen wurde die Übermittlung bereits gestoppt, nachdem Datenschützer:innen interveniert hatten. Nun erfolgte auch in Niedersachsen die Anweisung, keine sensiblen Gesundheitsdaten mehr herauszugeben.
Ein Dokument legt jedoch nahe, die Behörden von Innenminister Boris Pistorius und Sozialministerin Carola Reimann (beide SPD) könnten zunächst versucht haben, ein mögliches Veto der Landesdatenschutzbeauftragten Barbara Thiel zu umgehen.
An diesem Freitag hat diese den niedersächsischen Gesundheitsämtern offiziell untersagt, Listen von Coronavirus-Infizierten an die Polizei zu übermitteln. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig und verstoße gegen den Datenschutz. Darüber hat Thiels Behörde nach eigenen Angaben auch die Kabinettsreferate informiert.
Weitergabe der Listen ist strafbar
Unter anderem unterlägen die Daten der ärztlichen Schweigepflicht, wie ein Sprecher der Datenschutzbeauftragten netzpolitik.org mitteilte. „Wer sie unbefugt übermittelt, macht sich nach § 203 StGB strafbar“, so Johannes Pepping.
Mehr als 5.000 Menschen sind in Niedersachsen laut dem Robert Koch-Institut an Covid-19 erkrankt. Zwei Polizeidirektionen hatten bereits bestätigt, sensible Gesundheitsdaten erhalten zu haben.
Insgesamt fünf Direktionen hatten am 1. April in Abstimmung mit dem niedersächsischen Innenministerium eine identische Stellungnahme abgegeben. Darin behaupteten sie noch, es gebe lediglich Überlegungen, „landesweit einheitlich eine Übermittlung von Quarantänelisten der Gesundheitsämter“ sicherzustellen. Das Innenministerium und das Sozialministerium hätten hierzu im Austausch gestanden.
Offenbar war diese Darstellung mindestens irreführend. netzpolitik.org liegt ein Schreiben vor, das belegt, dass das Sozialministerium die Weitergabe von Listen schon am 31. März verbindlich angeordnet hatte.
Landesdatenschutzbeauftragte dementiert, am Verfahren beteiligt gewesen zu sein
Adressiert war es per E‑Mail an Landkreise und kreisfreie Städte, unter anderem auch an das Landesinnenministerium. „Die Anschriften der unter häuslicher Quarantäne stehenden Personen nach einem positiven Test auf Corona sind seitens der Gesundheitsämter an die Polizei zu übermitteln“, schrieb die für Gesundheit zuständige Abteilungsleiterin des Sozialministeriums. Nach Ablauf der Quarantänezeit sollten sie „zeitnah“ demnach gelöscht werden.
Das Innenministerium versuchte an diesem Freitag, zu erklären, warum die frühere Aussage dennoch der Wahrheit entsprochen habe: Sie habe sich nur darauf bezogen, wie innerhalb der Polizeidirektion mit den Listen umgegangen werde.
In seinem Schreiben hatte das Sozialministerium auch angegeben, in das Verfahren hinter der Anordnung an die Gesundheitsämter sei auch die Landesdatenschützerin Thiel eingebunden gewesen. Deren Sprecher dementierte dies. „Wir wurden nicht beteiligt, sondern maximal auf einer Arbeitsebene über Vorüberlegungen informiert“, sagte Pepping. Auf eine Anfrage hierzu hat das Sozialministerium bislang nicht reagiert.
Bei seiner Anordnung hatte es sich auf das Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz berufen. Darin heißt es: „Die Verwaltungs- und Polizeibehörden können untereinander personenbezogene Daten übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung der Aufgabe der Gefahrenabwehr erforderlich ist.“ Der Datenschutzbeauftragten zufolge könne dies bei den besonders schützenswerten Gesundheitsdaten jedoch nicht angewandt werden.
Bremens Gesundheitssenatorin räumt Fehler ein
Auch in Bremen hatte es eine Übermittlung Daten von Coronavirus-Infizierten an die Polizei gegeben. Die Datenschutzbeauftragte Imke Sommer ließ diese nach dem Bekanntwerden stoppen. Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) erklärte nun auf Twitter, die Daten seien„fälschlicherweise“ weitergegeben worden. Nach unserer Berichterstattung wurden sie offenbar gelöscht.
In den übrigen Bundesländern werden der Polizei nach Angaben der jeweiligen Innenministerien keine entsprechenden Listen übermittelt. Als letztes hat dies inzwischen auch Sachsen-Anhalt netzpolitik.org mitgeteilt.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben sich jetzt auf „Grundsätze bei der Bewältigung der Corona-Pandemie“ geeinigt. Bürger:innen müssten sich demnach darauf verlassen können, dass Freiheitsrechte wie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur eingeschränkt würden, wenn es zwingend erforderlich und angemessen ist.
In ihrer Erklärung stellte die Datenschutzkonferenz zudem klar: „Krisenzeiten ändern nichts daran, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten stets auf einer gesetzlichen Grundlage zu erfolgen hat.“ Die Einhaltung der Grundsätze leiste einen Beitrag zur Freiheit in der demokratischen Gesellschaft.
Aktualisierung vom 8. April 2020: Wir haben das Schreiben des niedersächsischen Sozialministeriums vom 31. März, in dem die Weitergabe der Daten an die Polizei angeordnet wurde, inzwischen aus einer weiteren Quelle erhalten und es veröffentlicht. Zuvor hatten wir dies auf Wunsch unserer ursprünglichen Quelle nicht getan.
