Thilo Weichert
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Palantir und biometrische Überwachung: Dobrindts „Sicherheitspaket“ missachtet Grundrechte
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Palantir und biometrische Überwachung: Dobrindts „Sicherheitspaket“ missachtet Grundrechte Dobrindts neues „Sicherheitspaket“ wird von allen Seiten kritisiert: Die geplante automatisierte Gesichtserkennung und die polizeiliche Datenanalyse fallen bei IT- und Menschenrechtsexperten durch. Das Innenministerium hat eingeräumt, Palantir-Software zu prüfen. Experten lassen auch daran kein gutes Haar, die Palantir-Nutzung sei die „schlechteste Wahl“.
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Digitalzwang: Es gibt ein Recht auf eine analoge Alternative
Digitalzwang schließt auch, aber lange nicht nur, ältere Menschen aus. Digitalzwang: Es gibt ein Recht auf eine analoge Alternative Ein juristisches Gutachten klärt, in welchen Fällen digitale Dienstleistungen auch analog angeboten werden müssen. Es kommt zu dem Schluss, dass ein Verbot von Digitalzwang ins Grundgesetz gehört.
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Ausländerzentralregister: Das Fass läuft schon lange über
Wenn das Fass bereits überläuft, was ändert sich dann? Ausländerzentralregister: Das Fass läuft schon lange über Mehr Daten für das Ausländerzentralregister, mehr zugriffsberechtigte Behörden: Das kennen wir schon. Man kann das im Detail kritisieren, aber das lenkt vom eigentlichen Problem ab: der fehlgeleiteten monströsen Datensammlung über alle, die ohne deutschen Pass in Deutschland leben. Ein Kommentar.
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Replik auf Sascha Lobo: Datenschutz ist unentbehrlich
Datenschutz und digitaler Fortschritt sind nicht zu trennen. Replik auf Sascha Lobo: Datenschutz ist unentbehrlich Thilo Weichert sei „eine Art Hohepriester“ einer „radikalen Datenschutzschule“ – so kritisiert Kolumnist Sascha Lobo im Spiegel den ehemaligen Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein. In diesem Gastbeitrag antwortet Thilo Weichert darauf.
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Tesla: Roboter auf Rädern
Roboter bauen einen Tesla, der auch fast ein Roboter ist. Tesla: Roboter auf Rädern Im März eröffnete Teslas Gigafactory in Brandenburg, die ersten Elektroautos sind bereits vom Band gerollt. Während Datenschützer seit Jahren über die mit vielen Sensoren versehenen Fahrzeuge besorgt sind, will Tesla längst mehr als Autos bauen.
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Ausländerzentralregister: Asylbescheide für tausende Behörden zugänglich
Protest gegen Abschiebungen nach Afghanistan am Frankfurter Flughafen im Jahr 2017. Ausländerzentralregister: Asylbescheide für tausende Behörden zugänglich Der Bundestag hat die Speicherung von Asylbescheiden im Ausländerzentralregister beschlossen. Damit werden Fluchtgründe wie sexuelle Orientierung, Religion oder politische Haltung für Mitarbeiter*innen von Behörden auf Knopfdruck zugänglich. Zwar sollen sensibelste Informationen im Text geschwärzt werden, aber LGBTQ-Aktivist*innen und Asylverbände halten das für zu wenig.
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Daten in der Forschung: Zum Wohle der Patient:innen
Wer darf auf welche Daten zugreifen? Daten in der Forschung: Zum Wohle der Patient:innen Um die Gesundheitsversorgung zu verbessern, benötigen Forschende genau die Daten von Patient:innen, die den allerhöchsten Schutz verdient haben. Wie lässt sich der Konflikt zwischen Datenschutz und Datennutzung lösen?
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Ausländerzentralregister: Grenzenloses Datendepot
Protest gegen Abschiebungen nach Afghanistan am Frankfurter Flughafen. Ausländerzentralregister: Grenzenloses Datendepot Persönliche Daten sollen in Deutschland eigentlich nicht zentral gespeichert werden – außer, man ist Ausländer:in. Mit einem neuen Gesetzentwurf will die Regierung den Datenpool erneut erweitern. Informationen über Asylentscheidungen im Ausländerzentralregister wären nicht nur ein Datenschutzproblem, sondern eine konkrete Gefahr für die Betroffenen.
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: Ein Jahr DSGVO: Zwölf Monate, zwölf Meinungen
: Ein Jahr DSGVO: Zwölf Monate, zwölf Meinungen Seit einem Jahr gilt die Datenschutzgrundverordnung. Wir haben Expertinnen und Experten aus der digitalen Zivilgesellschaft gefragt, wie sie die ersten 365 Tage bewerten und wie es mit dem europäischen Datenschutz weitergehen muss. Klar ist für alle: Da geht noch viel mehr.
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: Datenschützer kritisieren, das Ausländerzentralregister werde zur „Datendrehscheibe“ ohne Kontrollen
Das Ausländerzentralregister passt heute schon in keine Schublade - und soll noch weiter wachsen. : Datenschützer kritisieren, das Ausländerzentralregister werde zur „Datendrehscheibe“ ohne Kontrollen Persönliche Daten dürfen in Deutschland nicht an einer Stelle gespeichert werden – es sei denn, es geht um Ausländer*innen. Ein neues Gesetz will noch mehr Daten von Asylsuchenden in diesem Topf sammeln, von den Fingerabdrücken bis zum Impfstatus. Deutschlands Datenschutzbeauftragter Ulrich Kelber findet das unnötig und gefährlich.
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: Erweiterte DNA-Analyse: Populistischer Stimmenfang statt wirksames Ermittlungsinstrument
Der Wunsch nach genetischen Phantombildern ist derzeit nicht viel mehr als symbolträchtiger gesetzgeberischer Aktionismus, schreiben <a href="#Gastbeitrag">Prof. Dr. Carsten Momsen und Dr. Thilo Weichert</a>. : Erweiterte DNA-Analyse: Populistischer Stimmenfang statt wirksames Ermittlungsinstrument Die aktuelle politische Diskussion über die Zulassung von DNA-Phänotypisierung im deutschen Sicherheitsrecht erfolgt derzeit nicht nur auf einer unwissenschaftlichen Grundlage, sondern berücksichtigt auch nicht den verfassungsrechtlichen Rahmen unserer Grundrechte und der Diskriminierungsverbote.
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: Gutachten zum neuen Datenschutzgesetz: Laxe Kontrolle von Ärzten und Anwälten ist verfassungswidrig
Ärzte, Anwälte und andere Berufsgeheimnisträger erlangen oft sensible Informationen über ihre Klienten. Für Aufsichtsbehörden wird es zukünftig fast unmöglich sein, zu prüfen, ob der Datenschutz dabei eingehalten wird. : Gutachten zum neuen Datenschutzgesetz: Laxe Kontrolle von Ärzten und Anwälten ist verfassungswidrig Ob Anwälte, Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger sorgsam mit den Daten ihrer Mandanten und Patienten umgehen, kann von den zuständigen Aufsichtsbehörden künftig nicht mehr wirksam kontrolliert werden. Der Jurist Thilo Weichert kommt in einem Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass die Regelung verfassungswidrig ist.
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: Neues Bundesdatenschutzgesetz: Weniger Kontrolle, weniger Auskunftsansprüche, mehr Videoüberwachung
Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC-BY-SA 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/111692634@N04/11406964665/sizes/h/">perspec_photo88</a> : Neues Bundesdatenschutzgesetz: Weniger Kontrolle, weniger Auskunftsansprüche, mehr Videoüberwachung Mit der Datenschutz-Grundverordnung sollte der Datenschutz EU-weit auf das deutsche Niveau angehoben werden. Doch das Innenministerium nimmt die Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes zum Anlass, den deutschen Datenschutz in vielen Bereichen abzuschwächen. Das geht aus einem neuen Leak des Gesetzesentwurfs hervor.
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: Laudatio von Thilo Weichert: Facebook ist Informationsblockierer und erhält Negativpreis „Verschlossene Auster“
Thilo Weichert bei seiner Laudatio zur Verleihung der Verschlossenen Auster 2016 an Facebook. : Laudatio von Thilo Weichert: Facebook ist Informationsblockierer und erhält Negativpreis „Verschlossene Auster“ Das Unternehmen Facebook erhält für seinen intransparenten Umgang mit Hasskommentaren den Negativpreis „Verschlossene Auster“. Die Journalistenorganisation Netzwerk Recherche würdigt damit den Informationsblockierer des Jahres. Die Laudatio in Hamburg hielt der Datenschützer Thilo Weichert.
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: Berliner Senat: „Intelligente Videotechnik“ vor fünf Jahren am Kottbusser Tor, aber noch nicht am Südkreuz
Quelle: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Security_cameras_7_count_birmingham_new_street_station.jpg">wikipedia</a> : Berliner Senat: „Intelligente Videotechnik“ vor fünf Jahren am Kottbusser Tor, aber noch nicht am Südkreuz Berliner Bahnhöfe sollen mit „intelligenter Videotechnik“ ausgestattet werden. Dies betrifft jene Anlagen, die von der Deutsche Bahn AG betrieben werden und auf denen die Bundespolizei für die Sicherheitsaufgaben zuständig ist. Im Namen der Berliner Piraten hat Christopher Lauer dazu nachgefragt. Die Planungen scheinen demnach noch unkonkret.
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: Hamburger Senat erklärt das neue „Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ zur Telekommunikationsüberwachung
Telekommunikationsüberwachung am Gerät (Bild: Polizei Sachsen). : Hamburger Senat erklärt das neue „Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ zur Telekommunikationsüberwachung Vor einem Monat hatten wir hier zu zwei geplanten „Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentren“ zur Telekommunikationsüberwachung berichtet. Zusammen mit Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt plant Berlin eine solche Überwachungsanlage. Bereits 2008 hatte die Innenministerkonferenz von Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bremen (die sogenannte Nord-IMK) die Errichtung eines „TKÜ-Zentrums Nord“ beschlossen.
Nun hat der Hamburger Senat auf Nachfrage der Linksfraktion Einzelheiten zu den Planungen mitgeteilt. Demnach handele es sich um eine „geeignete Maßnahme zur Erzielung von fachlichen und technischen Vorteilen sowie von Synergieeffekten“. 2008 wurde von der Nord-IMK geprüft, auch die Landesämter für Verfassungsschutz mitmachen dürfen. Aus „rechtlichen Gründen“ sei dies aber nicht weiterverfolgt worden, das nun geplante „TKÜ-Zentrum“ bleibt also der Polizei vorbehalten.
Auch Versand von „Stillen SMS“ und Einbringen von Trojanern?
Schon 2012 wurden die vorhandenen ländereigenen TKÜ-Anlagen miteinander verschaltet, in einer zweiten Phase war die „Zentralisierung“ in einem „redundant ausgelegten Rechen- und Dienstleistungszentrum“ geplant. Dieses Zentrum mit dem Kürzel RDZ wird laut der Antwort bereits beim Landeskriminalamt Niedersachsen in Hannover eingerichtet. Es bildet dort eine „eigenständige und organisatorisch direkt bei der Leitung angebundene Einheit“.
Die Inbetriebnahme des RDZ soll laut einem Beschluss der Nord-Innenministerien aber erst im Jahr 2020 erfolgen. Welche konkreten Überwachungsmaßnahmen dann übernommen werden, bleibt weiter unklar. Möglich sind neben dem klassischen Abhören von Telekommunikation auch der Versand von „Stillen SMS“ oder der Einsatz von Staatstrojanern.
Die Einrichtung und der Betrieb des RDZ wird im Rahmen eines Staatsvertrages geregelt, das „förmliche Verhandlungsverfahren“ sei laut dem Hamburger Senat aber noch nicht abgeschlossen. Unklar ist, inwiefern es dabei um die Klärung strittiger Punkte geht. In dem Länderabkommen soll auch eine Obergrenze für die benötigten Investitionen festgelegt werden. Laut einem Entwurf des Verwaltungsabkommens zur Finanzierung des RDZ könnten diese bis zu 2,75 Millionen Euro betragen. Der größere Anteil entfällt dann auf Niedersachsen. Weitere 1,2 Millionen Euro fielen für „externe Dienstleistungen“ an.
Außer der technischen Durchführung von Überwachungsmaßnahmen soll das RDZ eine „einschlägige fachliche Beratung für TKÜ-Maßnahmen“ der beteiligten Polizeibehörden vornehmen. Außerdem sollen dort „Marktanalysen“ vorgenommen werden. Gemeint ist wohl die Erhebung neuer Überwachungsmethoden und die Einführung derselben. Mit der Beteiligung an entsprechenden Forschungsprojekten soll das RDZ den Blick auf die „Fortentwicklung des Telekommunikationsmarktes“ richten. So wollen die Innenministerien „Handlungserfordernisse frühzeitig erkennen und umsetzen“. Bundes- und Landesbehörden tauschen ihre Erkenntnisse und Vorhaben zu neuen Abhörmaßnahmen in der „Kommission Grundlagen der Überwachungstechnik“ (KomGÜT) aus. Sie fungiert als eine Art Frühwarnsystem und bereitet notwendige „Anpassungsprozesse“ für die beteiligten Behörden vor.
„Konzept zum Datenschutz“ fehlt noch
Zur technischen Zusammenarbeit mit dem als „Dienstleister“ bezeichneten RDZ sollen die beteiligten Länder eine polizeiliche Zentralstelle schaffen. In Hamburg (und vermutlich auch in den anderen Bundesländern) wird diese im LKA eingerichtet. Zur „Sicherstellung der Berücksichtigung fachlicher Belange und Interessen“ bilden die fünf Beteiligten einen Beirat aus den LeiterInnen der LKÄ.
Ein „Konzept zum Datenschutz“ für das geplante RDZ werde laut der Antwort von den Behörden derzeit noch erarbeitet. Die Landesdatenschutzbeauftragten (LfD) der fünf am Projekt beteiligten Länder haben beschlossen, die Federführung zur Aufsicht des „TKÜ-Zentrums Nord“ dem LfD des Landes Schleswig-Holstein zu übertragen. Grundsätzliche Probleme mit dem Überwachungszentrum hat dessen Leiter Thilo Weichert laut einem Zeitungsbericht nicht.
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: Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes: Bundestag und Bundesrat müssen Gesetzentwurf nachbessern
Thilo Weichert. : Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes: Bundestag und Bundesrat müssen Gesetzentwurf nachbessern Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ist unzureichend und muss im Bundestag nachgebessert werden. Das fordert Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein, in einem Gastbeitrag. Der Entwurf der Bundesregierung sieht nur eine überfällige Minimalanpassung an das Europarecht vor, moderner Datenschutz benötigt weitere Befugnisse.
Dieser Gastbeitrag ist von Thilo Weichert, Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein und damit Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, Kiel.
Mit der „Digitalen Agenda“ versuchte die Bundesregierung Ende August 2014 erneut vergeblich, sich als Gestalterin der Informationsgesellschaft zu profilieren. Über viele Jahre war sie der Silicon-Valley-Wirtschaft hinterher gelaufen. Inzwischen ist vielen klar, dass diese mit ihrem Geschäftsgebaren und ihrer technik- und profitfixierten Ideologie unsere freiheitlich-demokratischen Werte ignoriert oder gar verleugnet: Rechtsstaatlichkeit, demokratische Prozesse, Verbraucherschutz, digitale Freiheitsrechte … . Von einem offensiven Werben für digitale Grundrechte und von deren tatsächlichen Einfordern und Umsetzen durch die Bundesregierung konnte leider bisher keine Rede sein.
Zurückbleiben hinter europarechtlichen Anforderungen
Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt sich die Regierung insofern treu. Ziel des Entwurfes ist es, die verfassungsrechtlich und europarechtlich geforderte völlige Unabhängigkeit des Amtes der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) herzustellen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte diese Initiative schon bei der Amtseinführung der neuen BfDI Andrea Voßhoff im Februar 2014 angekündigt. Inzwischen droht diese Initiative hinter den europarechtlichen Anforderungen zurückzubleiben. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinen Entscheidungen zur deutschen Datenschutzaufsicht (09.03.2010) und zur österreichischen Datenschutzkommission (16.10.2012) festgestellt, dass eine Rechts- und eine Dienstaufsicht mit der Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle nicht vereinbar sind. Sämtliche Bundesländer haben aus dieser Rechtsprechung längst ihre Konsequenzen gezogen. Der Bund wird nun aktiv, nachdem die Europäische Kommission mit einem weiteren Verfahren gegen Deutschland drohte. Und bisher bremste sie über den Europäischen Rat die Modernisierung des Datenschutzes über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung mit dem scheinheiligen Argument, der hohe deutsche Datenschutzstandard müsse erhalten bleiben.
Konkret: Bei der Lektüre des Kabinettsentwurfes scheint das vorrangige Anliegen zu sein, der Realität hinterherhinkend, mit Akribie klarzustellen, dass auch Frauen BfDI sein können. Es wird zudem eine oberste Bundesbehörde geschaffen, die nicht mehr in das Bundesinnenministerium eingebunden ist. Dieses profiliert sich seit Jahrzehnten als Sicherheitsbehörden‑, nicht als Datenschutzministerium. Die exekutive Aufsicht wird mit dem Entwurf formell beseitigt. Zu mehr war die ministerielle Gestaltungsmacht aber bisher nicht in der Lage.
Maulkorb für Datenschützer
Während in den Bundesländern regelmäßig das Vorschlagsrecht den demokratisch legitimierteren und weniger von Eigeninteressen geleiteten Parlamenten zugewiesen ist, soll dies im Bund nach dem Willen der Regierung bei ihr verbleiben. Unglücklich ist zudem der Vorschlag, dass bei Zeugenaussagen der BfDI, die den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung“ möglicherweise betreffen, „Einvernehmen mit der Bundesregierung“ hergestellt werden muss. Es ist ungewöhnlich, dass eine kontrollierte Regierung ihr Okay geben muss, wenn zwei Kontrollinstanzen, also z. B. die BfDI und ein Bundestags-Untersuchungsausschuss oder ein Gericht, sich austauschen wollen.
Der Gesetzentwurf behauptet: „Zugleich wird die Datenschutzaufsicht auf Bundesebene insgesamt gestärkt.“ Im Entwurf des Gesetzestextes findet sich davon jedoch nichts, sieht man einmal von der Anhebung der BfDI-Besoldung ab. Die zusätzlichen vier Stellen werden absorbiert durch die neuen personal- und haushaltswirtschaftlichen Aufgaben der Dienststelle. Parallel dazu und in Folge der Snowden-Enthüllungen wurden anlässlich der Vorlage des Entwurfes eines IT-Sicherheitsgesetzes mehrere hundert neue Stellen für Sicherheitsbehörden, nicht aber für den Datenschutz angekündigt. Das Ungleichgewicht zwischen Datenschutz- und Sicherheitsbehörden wird also weiter zulasten des Datenschutzes verstärkt.
Keine Druckmittel
Die europäische Datenschutzrichtlinie sieht verpflichtend vor, der Datenschutzkontrolle „wirksame Eingriffsbefugnisse“ zu übertragen, die beispielhaft genannt werden: „geeignete Veröffentlichung (von) Stellungnahmen, […] die Befugnis Sperrung, Löschung oder Vernichtung von Daten oder […] das Verbot einer Verarbeitung anzuordnen“. In den Entwürfen für eine EU-Datenschutz-Grundverordnung sind als wirksame Sanktionsmöglichkeiten Bußgelder in Höhe von zwei bis fünf Prozent des Unternehmensumsatzes geplant. Dem gegenüber soll der BfDI lediglich das stumpfe Schwert der „Beanstandung“ zur Bewirkung rechtskonformer Zustände bleiben, selbst bei auf Profit ausgerichteten Post- und Telekommunikationsunternehmen. Das Äußerungsrecht der BfDI, bisher die wirksamste Waffe der Datenschutzbeauftragten, wird trotz einer äußerst restriktiven Rechtsprechung und im Widerspruch zum Geist der europäischen Regelung nicht gestärkt.
Kompetenz und Gestaltungswillen könnte der Bundesgesetzgeber dadurch zeigen, dass zumindest die präventiven Aufgaben der Datenschutzbeauftragten verbessert würden, so wie dies manches Landesdatenschutzgesetz tut: Umfassende Beratung, Aus- und Fortbildung, Forschung, Zertifizierung, Auditierung, Standardisierung. Leider sagt der Entwurf hierzu nichts. Es bleibt die Hoffnung, dass der Bundestag und der Bundesrat nachbessern, so dass am Ende etwas herauskommt, was modernem Datenschutz und den warmen Worten der „Digitalen Agenda 2014“ mehr gerecht wird.
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: Thilo Weichert: Kfz-Notfallsystem eCall – Möglichkeiten und Versuchungen
: Thilo Weichert: Kfz-Notfallsystem eCall – Möglichkeiten und Versuchungen Dr. Thilo Weichert ist Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein und damit Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, Kiel.
Ab Oktober 2015 sollen alle neuen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklassen M1 und N1) in der EU verpflichtend mit „eCall“ ausgestattet werden, ein in der Kfz-Elektronik installiertes Verfahren, mit dem automatisch oder manuell bei einem Unfall, z. B. bei Auslösen des Airbag oder einer Panne, ein Notruf an die Nummer 112 ausgelöst wird. Dies soll sich über eine voreingestellte mobile Datenübertragung inklusive Standortdatum an die nächste Rettungsleitstelle richten. Automatisch soll eine Tonverbindung aufgebaut werden, um eine Kommunikation zwischen Rettungsleitstelle und Insassen zu ermöglichen. Die EU-Kommission erhofft sich mit diesem System wegen der dadurch ermöglichten schnelleren adäquaten Hilfe eine Senkung der Zahl der Unfalltoten um bis zu 2.500 im Jahr. Im Juni 2013 gab die EU-Kommission bekannt, dass sie EU-weit einheitliche technische Standards festgelegt hat. Am 26. Februar 2014 erfolgte in erster Lesung der Beschluss des EU-Parlaments.
Die Realisierung des bordeigenen Systems, also der Sensoren und der Mobilfunkeinheit mit GPS-Empfänger, soll „deutlich weniger“ als 100 Euro pro Wagen kosten. Auch an den Datenschutz hat der europäische Gesetzgeber gedacht. Der Regelungsvorschlag zielt auf Transparenz für die Betroffenen, Datensparsamkeit und Zweckbindung der verarbeiteten Daten ab. Offen ist noch die konkrete technisch-organisatorische Umsetzung. Zugleich sieht die Verordnung vor, dass es den Fahrzeugherstellern und unabhängigen Anbietern unberührt bleiben soll, die dann installierte Technik für zusätzliche Notfalldienste und „Dienste mit Zusatznutzen“ zu verwenden. Es geht den EU-Gremien nicht nur um ein zusätzliches Instrument der Verkehrssicherheit, sondern auch darum, in der Kfz-Informationstechnik zunächst für diesen Dienst einheitliche Standards einzuführen und zugleich eine technische Plattform für eine weitergehende Informatisierung des Autos zu schaffen.