Personalisierte ErnährungMyMüsli vermarktet DNA-Ernährungstests

Das Unternehmen MyMüsli vertreibt einen DNA-Test, der personalisierte, genbasierte Ernährung möglich machen soll. Datenschützer*innen schlagen Alarm, Molekularbiolog*innen halten die wissenschaftliche Basis für fragwürdig.

Eine Schale Müsli
Fast so gut wie ein DNA-Müsli

Das Passauer Start-up MyMüsli vertreibt seit 2007 individualisierte Müsli-Mischungen. Seit Ende des vergangenen Jahres geht es einen weiteren Schritt in Richtung Personalisierung. In Kooperation mit der Berliner LykonDX GmbH bietet das Unternehmen DNA-Tests an, die Kund*innen ihr genetisches Ernährungsprofil – und die ideale Müslimischung – offenbaren sollen. Kostenpunkt: 189 Euro, einen 10-Euro-Müsli-Gutschein inbegriffen. Während das Angebot im Netz für seinen hohen Preis Spott erfährt, gelten sogenannte Lifestyle-DNA Tests auch aus anderen Gründen als hochproblematisch.

Wie funktioniert der DNA-Test?

Auf der Website von MyMüsli findet sich unter den Schlagworten „Neuheit“ und „Personalised Nutrition“ der sogenannte „myDNA-Slim-Test“. Mit einem Testkit sollen Kund*innen Wangenabstriche einschicken, die zusammen mit Informationen über Alter, Geschlecht, Größe und Gewicht nach Angaben der Unternehmen ein detailliertes Ernährungsprofil erlauben sollen.

Das Unternehmen verspricht nicht nur eine genetische Zuordnung zu einem bestimmten Stoffwechsel- und Sporttyp, sondern auch Auskunft über die persönliche Veranlagung für Übergewicht. Grundlage der Testergebnisse ist ein nicht näher definierter Algorithmus, der das Zusammenspiel der 23 betrachteten Genvariationen analysiert, so genannten Einzelnukleotid-Polymorphismen (SNPs).

In einem Musterreport sind diese Variationen detailliert aufgeführt und mit Anmerkungen über ihre Auswirkungen auf Ernährung und Gewicht versehen. Dabei sind Ernährungs-DNA-Tests für die Selbstanwendung von Konsument*innen wissenschaftlich äußerst umstritten.

Wissenschaftliche Kritik an Lifestyle-DNA-Tests

Isabelle Bartram, Molekularbiologin im gen-ethischen Netzwerk, sagt am Telefon: „Jede Genvariante hat Einfluss auf hunderte, tausende gesundheitliche Faktoren, die uns noch nicht alle klar sind“. Denn viele biomedizinische Studien – so genannte Assoziationsstudien – basierten darauf, statistische Verbindungen zwischen bestimmten Eigenschaften und Genvarianten herzustellen.

Ein gemeinsames Auftreten sei jedoch noch lange kein Beweis für einen kausalen Zusammenhang, so Bartram. Zudem gebe es für viele der von der Firma Lykon analysierten Genvarianten bei weitem noch keinen wissenschaftlichen Konsens.

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Auf Twitter verweist das gen-ethische Netzwerk zudem auf eine von Lykon zitierte Studie, die für zwei der im Test verwendeten Gensequenzen nachweist, dass diese keine zuverlässigen Vorhersagen über Ernährungsgewohnheiten und Gewichtsverlust erlauben.

Die menschliche DNA lässt Rückschlüsse auf eine Vielzahl hoch sensibler Eigenschaften zu – nicht bloß den idealen Müslityp. In einer gemeinsamen Pressemitteilung des gen-ethischen Netzwerks und des Netzwerks Datenschutzexpertise kommt Isabelle Bartram zum Schluss: „DNA-Personalisierung im Konsument*innenbereich ist aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll und aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes gefährlich.“

Zwar sichern die Unternehmen myMüsli und Lykon in ihren jeweiligen Datenschutzerklärungen zu, keine genetischen Profile zu speichern, sondern nur eine Einordnung in bestimmte Stoffwechseltypen festzuhalten. Dennoch offenbart der Fall einen rechtlichen Graubereich.

Lifestyle-DNA-Tests im rechtlichen Graubereich

Aufgrund der sensiblen Natur von DNA-Untersuchungen gelten in Deutschland seit 2010 mit dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) strenge rechtliche Bestimmungen für medizinische DNA-Tests. Vorgeschrieben ist beispielsweise eine ausführliche ärztliche Aufklärung.

Der von MyMüsli vertriebene Test fällt offenbar in einen Graubereich. Wenke Blumenroth, Sprecherin des Unternehmens, teilt netzpolitik.org auf Anfrage schriftlich mit: „Der myDNA-Slim-Test fällt als Lifestyleprodukt nicht unter den Arztvorbehalt des Gendiagnostikgesetzes. Denn es werden vom Partner-Labor ausschließlich Genabschnitte untersucht, die Aussagen über den jeweiligen Stoffwechsel- und Sporttypus geben.“

Dieses Argument hält die Molekularbiologin Bartram für wenig stichhaltig, da sich unter den 23 analysierten Gensequenzen auch solche befänden, die mit bestimmten Krankheitsrisiken assoziiert seien. Auch Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise schätzt die klare Unterscheidung zwischen medizinischen- und Lifestyle DNA-Tests als fragwürdig ein. „Zu dieser Grenze gibt es bisher keine aufsichtsbehördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen. Gemäß dem Zweck des GenDG, einen spezifischen Schutz wegen der hohen Sensitivität zu gewähren, muss meines Erachtens eine weite Auslegung in Bezug auf medizinische Anwendungen erfolgen.“ Dies gilt Weichert zufolge vor allem dann, wenn DNA-Analysen Rückschlüsse auf genetische Veranlagungen von biologischen Verwandten wie Kinder, Eltern oder Geschwister zuließen, ohne dass diese eingewilligt hätten.

DNA-Daten wecken Begehrlichkeiten

Ein Blick in die USA zeigt, welche Auswirkungen dies haben kann. Dort sind private Lifestyle-Tests, beispielsweise für Herkunftsanalysen, ein gut erschlossener Markt, in dem datenschutzrechtliche Bedenken eine untergeordnete Rolle spielen. So wurde vergangenes Jahr bekannt, dass das Unternehmen FamilyTreeDNA seine zwei Millionen DNA-Profile stillschweigend und ohne gerichtliche Verfügung dem FBI zugänglich gemacht hatte. In einem ähnlichen Fall konnten Ermittler*innen nach Jahrzehnten einen Serienmörder und -vergewaltiger fassen, nachdem sie DNA-Profile seiner entfernten Verwandten in einer Datenbank gefunden hatten.

Selbst wenn vergleichbare Szenarien in Deutschland in weiter Ferne zu liegen scheinen, macht der von MyMüsli vertriebene Test deutlich, wie unbefangen mit dem privaten Gut menschlicher DNA umgegangen wird. Bei Kund*innen wie auch dem Gesetzgeber.

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Eine Ergänzung

  1. MyMuesli? Ich erinnere mich.

    Irgendwann 2008 habe ich bei denen einen Account auf gemacht.
    Es dauerte iirc keine 10 Tage bis die verwendete (1x-)email-
    Adresse aktiv von Dritten bespammt wurde.

    Ein imnsho nur bedingt seriöser Laden.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.