Im vergangenen Jahr stieg die Anzahl der auf Inhalte gerichteten Telekommunikationsüberwachungen (als ODT-Datei) um 11,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich zum Jahr 2010 gab es sogar eine Steigerung von etwa 55 Prozent. Das geht aus einer aktuellen Statistik des Bundesjustizamtes hervor. Die Landesjustizverwaltungen und der Generalbundesanwalt berichten dem Bundesjustizamt jährlich über die im vorangegangenen Jahr angeordneten Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung und zur Erhebung von Verkehrsdaten.
Internetüberwachungen steigen um 35 Prozent
Während die Anzahl der Festnetzüberwachungen seit 2010 etwa auf gleichem Niveau blieb, stiegen vor allem die Überwachungsanordnungen für Mobilfunk und Internet. So gab es bei den Internetüberwachungen gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 35 Prozent, seit 2010 haben sich Maßnahmen in diesem Bereich mehr als versiebenfacht.
Bei der Mobilfunküberwachung gab es im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von knapp sieben Prozent, gegenüber dem Jahr 2010 stiegen die Überwachungen um etwa ein Drittel. Nicht erfasst werden die von der Überwachung insgesamt betroffenen Personen. Für jede Anordnung geraten auch die Inhalte der Kommunikationspartner des betroffenen Anschlusses mit ins Visier der Überwachung.
Verkehrsdatenüberwachung seit 2010 verdoppelt
Telekommunikationsüberwachung richtet sich nicht nur auf Inhalte von Kommunikationen. Bei der Überwachung von Verkehrsdaten (Metadaten) (als ODT-Datei) geht es darum, wer wann mit wem über was kommuniziert hat. Auch in diesem Bereich gab es signifikante Steigerungen. Alleine gegenüber dem Vorjahr ist 2015 eine Steigerung von knapp 20 Prozent zu verzeichnen. Seit 2010 hat sich die Verkehrsdatenüberwachung mehr als verdoppelt. Auch hier gilt: Für jede Anordnung greifen die Ermittlungsbehörden die Metadaten der Kommunikationspartner des betroffenen Anschlusses ab.
Betäubungsmittel weiterhin Überwachungsgrund Nummer 1
Spitzenreiter bei den Delikten, wegen derer eine Überwachung angeordnet wurde, blieben Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz. Sie machten mit mehr als 42 Prozent einen Großteil der Überwachungsanordnungen aus, auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr. Knapp ein Zehntel der Telekommunikationsüberwachungen gingen auf den Bereich Bandendiebstahl zurück, genauso wie Betrug und Computerbetrug. Delikte aus dem Bereich Mord und Totschlag machten etwa sechs Prozent der Überwachungen aus.
| Straftat | Anzahl TKÜ | Prozent |
|---|---|---|
| Betäubungsmittel | 11.130 | 42,45% |
| Bandendiebstahl | 2.412 | 9,2% |
| Betrug & Computerbetrug | 2.151 | 8,2% |
| Mord & Totschlag | 1.582 | 6,03% |
| Raub, Erpressung | 1.474 | 5,62% |
| Straftaten gegen die persönl. Freiheit | 1.372 | 5,23% |
| Straftaten gegen die öffentl. Ordnung | 1.012 | 3,86% |
| Hochverrat, Landesverrat, usw. | 945 | 3,60% |
| Alle anderen 30 Straftatsbereiche | 4.138 | 15,78% |
Die Effizienz der Überwachungen und damit die Frage, wieviele der Überwachungen letztlich in einem Gerichtsverfahren genutzt werden konnten, erfasst die Statistiken nicht. Dabei würde es sich um einen wichtigen Indikator handeln, um die stetig steigende Telekommunikationsüberwachung zu evaluieren.
Das Bundesjustizamt veröffentlicht seine Statistiken leider weiterhin nur als PDF-Dokument und nicht als CSV oder in anderen, vorzugsweise offenen Formaten. Für Journalisten und Dateninteressierte bedeutet dies immer einen Aufwand, die Daten aus diesen PDF-Dokumenten zu kratzen. Wir haben hierfür bislang die Software Tabula genutzt. Das Bundesjustizamt hat uns dieses Jahr aber auf Anfrage erstmals die Statistiken als xls-Datei zugeschickt. Das freut uns, denn in den Vorjahren war dies noch nicht möglich. Ideal wäre es, wenn im nächsten Jahr die Dateien gleich bei Veröffentlichung der Statistik in verschiedenen offenen Formaten enthalten sind. Toll wäre auch, wenn man in den seit 2008 einheitlich vorliegenden Daten mittels einer interaktiven Visualisierung suchen könnte. Das bekommen wir hier leider im Redaktionsalltag nicht hin, gehen aber davon aus, dass das sehr interessant sein könnte und auch neue Erkenntnisse zu Tage fördern würde. Falls sich jemand berufen fühlt…
