TKÜ-Maßnahmen

  • Justizstatistik: Polizei überwacht weiterhin vor allem wegen Drogen
    Mehr als 42 Prozent aller Überwachungsanordnungen gehen auf Ermittlungen wegen Verstößen gegen Betäubungsmittelgesetz zurück. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC-BY-NC-ND 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/clogette/6607005037/sizes/o/">clogette</a>
    Justizstatistik Polizei überwacht weiterhin vor allem wegen Drogen

    Die Zahl der Überwachungen im Internet ist zwischen 2014 und 2015 um ein Drittel gestiegen. Insgesamt nahm die Zahl der Überwachungsanordnungen bundesweit stark zu. In fast der Hälfte der Fälle ging es um Betäubungsmittel. Das geht aus der gerade veröffentlichten Statistik des Bundesjustizamtes hervor.

    6. Oktober 2016 21
  • : Telefonüberwachung in Berlin auf niedrigstem Stand seit 2010
    Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/nekudo/20190623439/">Simon Samtleben</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/"> CC BY 2.0</a>.
    Telefonüberwachung in Berlin auf niedrigstem Stand seit 2010

    Telefonüberwachung ist seit jeher Bestandteil des Repertoirs polizeilicher Ermittlungsarbeit. Die Anwendung dieser Maßnahmen unterliegt eigentlich strengen Regeln. Trotzdem fehlt es an Transparenz, obwohl diese gesetzlich festgeschrieben ist.

    12. August 2016 2
  • : Bundesländer verschweigen Details zu gemeinsamen Abhörzentren
    Telekommunikationsüberwachung am Gerät (Bild: Polizei Sachsen).
    Telekommunikationsüberwachung am Gerät (Bild: Polizei Sachsen).
    Bundesländer verschweigen Details zu gemeinsamen Abhörzentren

    Auch der Berliner Innensenat hält sich mit Details zum geplanten Fünfländerzentrum zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zurück. Dies geht aus einer noch unveröffentlichten Antwort auf eine Anfrage des Ex-Piraten Christopher Lauer zurück (hier als PDF).

    Zwar wird bestätigt, dass sich Berlin mit Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bereits vor fünf Jahren einer „Arbeitsgruppe Telekommunikationsüberwachung“ angeschlossen hat. Inwiefern diese Kooperation in ein gemeinsames Abhörzentrum münden soll, bleibt jedoch unklar. Auch ob das Zentrum für Abhörmaßnahmen von Polizei und Verfassungsschutz gleichermaßen zuständig sein soll, ist nicht bekannt.

    Anfang Februar hatte die dpa berichtet, die fünf Bundesländer würden die Einrichtung eines „Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums“ zur Telekommunikationsüberwachung beraten. Der Prozess sei aber laut einem Sprecher von Innensenator Frank Henkel (CDU) noch nicht abgeschlossen. Für den Fall, dass Henkel nicht diese Woche weitere Auskünfte nachliefert, droht Lauer eine Klage an.

    Die Federführung der Initiative liege laut Henkel beim sächsischen Innenministerium. Dort hatte bereits der Grünen-Abgeordnete Valentin Lippmann Genaueres wissen wollen, war aber ebenfalls am wenig auskunftsfreudigen Innenministerium gescheitert. Antworten wurden laut Lippmann verweigert, da der Willensbildungsprozess der Staatsregierung noch nicht abgeschlossen wäre. Trotzdem sind bereits rund 4,2 Millionen Euro an Haushaltsmitteln für ein TKÜ-Zentrum angesetzt worden. Der Abgeordnete war erst über den Entwurf des Haushaltsplanes auf die Pläne aufmerksam geworden.

    Wettlauf der „hockspezialisierten technischen Systeme“

    Es ist unklar, was ein solches Zentrum überhaupt leisten soll. Denkbar wäre es als Standort für die Ausleitung von TKÜ-Daten der Telekommunikationsanbieter. Möglich wäre auch der Versand von „Stillen SMS“, um Mobiltelefone heimlich zu orten und deren BesitzerInnen zu verfolgen. Schließlich ist auch die Bündelung von Ressourcen zum Einsatz von Trojaner-Software denkbar.
    Berlin begründet die Notwendigkeit einer Kooperation mit dem „rasanten technologischen Fortschritt der Telekommunikation“. So seien in den nächsten Jahren „erhebliche Anstrengungen“ erforderlich, um die „hockspezialisierten technischen Systeme“ den neuen Technologien anzupassen. Eine weitere Aufrüstung wird bereits vorweggenommen: Denn dieses „Erfordernis der technischen Erneuerung“ werde sich laut dem Berliner Innensenat in den nächsten Jahren „weiter beschleunigen“.

    Die „Arbeitsgruppe Telekommunikationsüberwachung“ war auf Ebene der Staatssekretäre vereinbart worden und ist Teil einer breiter angelegten „Sicherheitskooperation“. Berlin hatte sich allerdings erst einen Monat später angeschlossen. Im Oktober 2010 nahm die AG schließlich ihre Arbeit auf. Treffen finden drei bis vier Mal im Jahr statt.

    Bedarfsweise würden laut dem Berliner Senat die TKÜ-Stellen in den Landeskriminalämtern hinzugezogen. Allerdings sei bereits „externer Sachverstand“ einbezogen worden, um etwaige Kooperationsmöglichkeiten zu eruieren. Um welche Personen, Firmen oder Institute es sich handelt, bleibt aber offen. Floskelhaft wird lediglich mitgeteilt, es seien „rechtliche Möglichkeiten, wirtschaftliche Effekte, technische Machbarkeiten und zulässige Kooperationsformen“ geprüft worden.

    „TKÜ-Zentrum Nord“ ab 2016

    Das TKÜ-Zentrum Ost kommt offensichtlich deutlich langsamer voran als sein Pendant im Norden. Schon 2008 hatte die Konferenz der Innenminister der norddeutschen Küstenländer (Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen) den Bericht einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur „Prüfung der Möglichkeit einer Bildung eines regionalen TKÜ-Zentrums“ zur Kenntnis genommen. Die Innenminister beschlossen die weitere Prüfung von „Kooperations- bzw. Zentralisierungsmöglichkeiten“. Auch Sachsen-Anhalt war mit im Boot.

    Ende 2011 hatten die Bundesländer schließlich die Einrichtung von gemeinsamen „Rechen- und Dienstleistungszentren“ in Hannover und Hamburg verabredet. Die Inbetriebnahme ist für 2016 geplant. Eine „erste Phase“ hat jedoch bereits begonnen: Laut dem Unabhängigen Datenschutzbeauftragten (ULD) des Landes Schleswig-Holstein würden sich die Bundesländer bei einem Ausfall oder Überlastung ihrer TKÜ-Anlagen gegenseitig in Überwachungsmaßnahmen unterstützen.

    Der ULD hat gegen ein gemeinsames Zentrum übrigens grundsätzlich nichts einzuwenden, außer dass dessen rechtliche Konstruktion und Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung durch einen Staatsvertrag geregelt werden möge. Im Tätigkeitsbericht 2013 hieß es außerdem, die „erforderliche und vertraglich zugesicherte Datensicherheit“ sei nicht gewährleistet. Dem Landeskriminalamt Schleswig-Holstein sei deshalb geraten worden, zunächst keine Einzelaufträge für TKÜ-Maßnahmen an die Kooperationspartner zu erteilen.

    Anfangs sollen die beiden zentralisierten Einrichtungen in Hannover und Hamburg nach polizeilichen und geheimdienstlichen Auftraggebern getrennt operieren. Die Innenminister der norddeutschen Küstenländer wünschten sich aber bereits 2011 ein später „einheitliches TKÜ Zentrum Verfassungsschutz / Polizei“.

    11. März 2015 7