Die Polizei nutzt die vielerorts verpflichtenden Corona-Kontaktlisten für ihre Ermittlungen. Dabei sind Fälle bekannt geworden, in denen es um Körperverletzung und Drogendelikte ging. Datenschützer:innen und die Gastronomie befürchten nun einen Vertrauensverlust der Bevölkerung und fordern eine klare gesetzliche Regelung. Die fehlende Beschränkung der staatlichen Nutzung könnte dazu führen, dass Menschen Fantasienamen in die Listen eintragen und so die eigentlich beabsichtigte Kontaktverfolgung wegen des Coronavirus erschwert werden könnte.
Die rechtliche Lage lässt unterschiedliche Interpretationen zu. Das führt zu einer Rechtsunsicherheit für gastronomische Betriebe. Einen Richtervorbehalt gäbe es definitiv nicht, erklärt Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin gegenüber netzpolitik.org. Ob Wirte etwas aktiv herausgeben dürfen, hänge davon ab, wie in der jeweiligen Corona-Verordnung des Landes der Zweck der Listen definiert sei. Manche Länder wie Berlin und Baden-Württemberg verböten alles außer dem Kontakt-Tracing.
Er befürchte aber, dass die Polizei aufgrund der Strafprozessordnung die Listen beschlagnahmen könne, weil die Strafprozessordnung keine Öffnungsklauseln für Sperren durch die Länder kenne. Das sei ein Versäumnis des Bundes, der für die Corona-Listen kein Beweisverbot geregelt habe, so Buermeyer, der Vorstand der Gesellschaft für Freiheitsrechte ist.
„Nicht herausgeben ohne Beschlagnahmebeschluss“
Der Rechtsanwalt Nico Härting sagt, dass Gastronomen die Listen nicht herausgeben müssten, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gebe. Eine Herausgabe der Listen könne sogar dazu führen, dass betroffene Gäste rechtlich gegen den Gastronom vorgehen könnten. Härting empfiehlt Gastronomen, die Listen nicht freiwillig herauszugeben, sondern nur, wenn ein Beschlagnahmebeschluss vorgelegt wird.
Aufgrund dieser sowohl für Gäste, Gastronomie aber auch Strafverfolger unsicheren Situation haben wir bei allen demokratischen Fraktionen im Bundestag nachgefragt, ob sie ein Corona-Begleitgesetz befürworten und in welchen Fällen die Polizei auf die Gästelisten zugreifen dürfen sollte.
Große Koalition: Kein Handlungsbedarf
Die Bundesregierung hält ein Gesetz für überflüssig. Carsten Müller (CDU) sagt gegenüber netzpolitik.org, dass es ein „erheblicher Aufwand“ wäre, sich mit allen Ländern abzustimmen. Dennoch will er ein solches Vorhaben für die Zukunft nicht ausschließen. Laut dem digital-politischen Sprecher der Union, Tankred Schipanski, sei eine Auswertung der Listen nur „im absolutem Ausnahmefall“ gerechtfertigt, doch er traue es den Polizist:innen zu, diese Abwägung im Einzelfall vorzunehmen.
Recherchen von netzpolitik.org belegen allerdings, dass die Auswertung der Listen bei allen möglichen Straftaten geschieht.
Ute Vogt (SPD) lehnt zwar eine generelle Auswertung von Gästelisten ab, hält jedoch bestehende Regelungen für ausreichend. Bereits heute dürften Beweismittel nur im Ausnahmefall, bei schweren Straftaten und nach richterlichem Beschluss beschlagnahmt werden. Dennoch befürwortet sie die Idee eines Begleitgesetzes zu den Corona-Verordnungen aus demokratischen Gründen. Die Verordnungen seien sinnvoll gewesen, um schnell zu reagieren, nun sei es jedoch an der Zeit für eine breitere Debatte.
FDP will die Bürger:innen beruhigen
Stephan Thomae (FDP) möchte mit einem Begleitgesetz klarstellen, unter welchen Voraussetzungen die Polizei auf die Listen zugreifen dürfe. Ziel sollte sein, das Vertrauen der Bürger:innen in die Maßnahmen zu erhalten. Ermittlungen wegen „Kleinigkeiten“ dürften nicht geschehen, bei einem Angriff auf Leib und Leben sollte es jedoch möglich sein.
Die Sorgen der Datenschützer:innen kann Thomae nicht nachvollziehen. Es handle sich bei den ausgewerteten Kontaktlisten keinesfalls um eine „systematische Überwachungsstruktur“, sondern um eine harmlose „Zettelwirtschaft“. Die gesammelten Daten seien „bei weitem nicht so sensibel wie sie es vermutlich bei einer staatlichen Corona-App mit zentraler Datenspeicherung gewesen wären, in der ein Algorithmus systematisch die gespeicherten Daten durchkämmt“.
Linke: Datensammeln torpediert Kampf gegen Virus
Niema Movassat (Linke) befürwortet ein bundesweites Begleitgesetz, das den Zugriff der Ermittlungsbehörden auf die Kontaktdaten der Gäste zur Aufklärung von Straftaten mindestens stark einschränkt, wenn nicht sogar verbieten würde. Eine Auswertung von Corona-Gästelisten sollte demnach nur als letztes Mittel erlaubt sein, wenn alle anderen Wege aussichtslos seien: „Die Gästelisten werden zur Kontaktverfolgung während der Corona-Pandemie angelegt, nicht um der Polizei die Arbeit zu erleichtern.“
Dass die bayerische Polizei Gästelisten für Ermittlungen bei Drogendelikten genutzt hat, findet er falsch: „In Zeiten steigender Infektionszahlen darf die Lust einiger Bundesländer am Datensammeln die bundesweiten Anstrengungen im Kampf gegen das Coronavirus nicht torpedieren.“ Die Polizei würde damit riskieren, dass einige Menschen in Zukunft falsche Angaben machen und dadurch die Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter erschweren.
Grüne wollen polizeilichen Zugriff auf Gästelisten verbieten
Katja Keul (Grüne) fordert ein Begleitgesetz, das den Datenschutz garantiert und den Zugriff der Polizei auf die Gästelisten verbietet. „Die Polizei sollte in keinem Fall die Gästelisten zu anderen Zwecken als der Pandemiebekämpfung nutzen“, sagt Keul. Sie kritisiert darüber hinaus den bisherigen Alleingang des Gesundheitsministers und fordert eine stärke Einbindung des Parlaments bei Fragen zum Umgang mit der Corona-Pandemie. Deshalb brauche es aus ihrer Sicht ein Gesetz, auf das sich alle Beteiligten einigen.
