Gastro-VorratsdatenspeicherungBundesregierung will Corona-Listen nicht besser schützen

Die Opposition hätte gerne ein Begleitgesetz, das die coronabedingte Gäste-Erfassung in Bars und Restaurants regelt. Die Bundesregierung will davon nichts wissen. Rechtsanwälte raten unterdessen der Gastronomie, die Listen nur gegen einen Beschlagnahmebeschluss herauszugeben.

Menschen an einem Restaurant-Tisch
Mit der Gastro-Vorratsdatenspeicherung lässt sich feststellen, wer wann mit wem im Restaurant saß. Das ist gut für die Corona-Bekämpfung, aber eine neue Form der Überwachung, wenn die Polizei die Daten nutzen darf. CC-BY-NC-SA 2.0 Hubert Burda Media

Die Polizei nutzt die vielerorts verpflichtenden Corona-Kontaktlisten für ihre Ermittlungen. Dabei sind Fälle bekannt geworden, in denen es um Körperverletzung und Drogendelikte ging. Datenschützer:innen und die Gastronomie befürchten nun einen Vertrauensverlust der Bevölkerung und fordern eine klare gesetzliche Regelung. Die fehlende Beschränkung der staatlichen Nutzung könnte dazu führen, dass Menschen Fantasienamen in die Listen eintragen und so die eigentlich beabsichtigte Kontaktverfolgung wegen des Coronavirus erschwert werden könnte.

Die rechtliche Lage lässt unterschiedliche Interpretationen zu. Das führt zu einer Rechtsunsicherheit für gastronomische Betriebe. Einen Richtervorbehalt gäbe es definitiv nicht, erklärt Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin gegenüber netzpolitik.org. Ob Wirte etwas aktiv herausgeben dürfen, hänge davon ab, wie in der jeweiligen Corona-Verordnung des Landes der Zweck der Listen definiert sei. Manche Länder wie Berlin und Baden-Württemberg verböten alles außer dem Kontakt-Tracing.

Er befürchte aber, dass die Polizei aufgrund der Strafprozessordnung die Listen beschlagnahmen könne, weil die Strafprozessordnung keine Öffnungsklauseln für Sperren durch die Länder kenne. Das sei ein Versäumnis des Bundes, der für die Corona-Listen kein Beweisverbot geregelt habe, so Buermeyer, der Vorstand der Gesellschaft für Freiheitsrechte ist.

„Nicht herausgeben ohne Beschlagnahmebeschluss“

Der Rechtsanwalt Nico Härting sagt, dass Gastronomen die Listen nicht herausgeben müssten, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gebe. Eine Herausgabe der Listen könne sogar dazu führen, dass betroffene Gäste rechtlich gegen den Gastronom vorgehen könnten. Härting empfiehlt Gastronomen, die Listen nicht freiwillig herauszugeben, sondern nur, wenn ein Beschlagnahmebeschluss vorgelegt wird.

Aufgrund dieser sowohl für Gäste, Gastronomie aber auch Strafverfolger unsicheren Situation haben wir bei allen demokratischen Fraktionen im Bundestag nachgefragt, ob sie ein Corona-Begleitgesetz befürworten und in welchen Fällen die Polizei auf die Gästelisten zugreifen dürfen sollte.

Große Koalition: Kein Handlungsbedarf

Die Bundesregierung hält ein Gesetz für überflüssig. Carsten Müller (CDU) sagt gegenüber netzpolitik.org, dass es ein „erheblicher Aufwand“ wäre, sich mit allen Ländern abzustimmen. Dennoch will er ein solches Vorhaben für die Zukunft nicht ausschließen. Laut dem digital-politischen Sprecher der Union, Tankred Schipanski, sei eine Auswertung der Listen nur „im absolutem Ausnahmefall“ gerechtfertigt, doch er traue es den Polizist:innen zu, diese Abwägung im Einzelfall vorzunehmen.

Recherchen von netzpolitik.org belegen allerdings, dass die Auswertung der Listen bei allen möglichen Straftaten geschieht.

Ute Vogt (SPD) lehnt zwar eine generelle Auswertung von Gästelisten ab, hält jedoch bestehende Regelungen für ausreichend. Bereits heute dürften Beweismittel nur im Ausnahmefall, bei schweren Straftaten und nach richterlichem Beschluss beschlagnahmt werden. Dennoch befürwortet sie die Idee eines Begleitgesetzes zu den Corona-Verordnungen aus demokratischen Gründen. Die Verordnungen seien sinnvoll gewesen, um schnell zu reagieren, nun sei es jedoch an der Zeit für eine breitere Debatte.

FDP will die Bürger:innen beruhigen

Stephan Thomae (FDP) möchte mit einem Begleitgesetz klarstellen, unter welchen Voraussetzungen die Polizei auf die Listen zugreifen dürfe. Ziel sollte sein, das Vertrauen der Bürger:innen in die Maßnahmen zu erhalten. Ermittlungen wegen „Kleinigkeiten“ dürften nicht geschehen, bei einem Angriff auf Leib und Leben sollte es jedoch möglich sein.

Die Sorgen der Datenschützer:innen kann Thomae nicht nachvollziehen. Es handle sich bei den ausgewerteten Kontaktlisten keinesfalls um eine „systematische Überwachungsstruktur“, sondern um eine harmlose „Zettelwirtschaft“. Die gesammelten Daten seien „bei weitem nicht so sensibel wie sie es vermutlich bei einer staatlichen Corona-App mit zentraler Datenspeicherung gewesen wären, in der ein Algorithmus systematisch die gespeicherten Daten durchkämmt“.

Linke: Datensammeln torpediert Kampf gegen Virus

Niema Movassat (Linke) befürwortet ein bundesweites Begleitgesetz, das den Zugriff der Ermittlungsbehörden auf die Kontaktdaten der Gäste zur Aufklärung von Straftaten mindestens stark einschränkt, wenn nicht sogar verbieten würde. Eine Auswertung von Corona-Gästelisten sollte demnach nur als letztes Mittel erlaubt sein, wenn alle anderen Wege aussichtslos seien: „Die Gästelisten werden zur Kontaktverfolgung während der Corona-Pandemie angelegt, nicht um der Polizei die Arbeit zu erleichtern.“

Dass die bayerische Polizei Gästelisten für Ermittlungen bei Drogendelikten genutzt hat, findet er falsch: „In Zeiten steigender Infektionszahlen darf die Lust einiger Bundesländer am Datensammeln die bundesweiten Anstrengungen im Kampf gegen das Coronavirus nicht torpedieren.“ Die Polizei würde damit riskieren, dass einige Menschen in Zukunft falsche Angaben machen und dadurch die Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter erschweren.

Grüne wollen polizeilichen Zugriff auf Gästelisten verbieten

Katja Keul (Grüne) fordert ein Begleitgesetz, das den Datenschutz garantiert und den Zugriff der Polizei auf die Gästelisten verbietet. „Die Polizei sollte in keinem Fall die Gästelisten zu anderen Zwecken als der Pandemiebekämpfung nutzen“, sagt Keul. Sie kritisiert darüber hinaus den bisherigen Alleingang des Gesundheitsministers und fordert eine stärke Einbindung des Parlaments bei Fragen zum Umgang mit der Corona-Pandemie. Deshalb brauche es aus ihrer Sicht ein Gesetz, auf das sich alle Beteiligten einigen.

8 Ergänzungen

  1. Die Gästelisten beinhalten Informationen, die dem Zwecke der Infektionskettenverfolgung dienen sollen. Die Verfolgung von Straftaten ist hingegen ein völlig anderer Zweck. Insofern müssen die Täter darauf vertrauen können, dass die Polizei diese möglichen Informationen nicht zweckentfremdet. Weil das wäre ein Frevel an dem Datenschutz.
    Ich stelle mir die Frage, ob sich dieses Datenschutz-Prinzip nur auf verschriftete Informationen in Form von Gäselisten beschränkt, oder ob dieser Ansatz nicht auch allgemeingültig gelten sollte. Folgendes Beispiel: Ich sehe am Rande eines Volksfestes, wie ein trunkener Unhold bspw. seine Begleitung vermöbelt oder sich irgendein anderes Delikt, wie Diebstahl, Sachbeschädigun, Körperverletzung oder Vergewaltigung ereignet.
    Wenn mich die Polizei dann als Zeuge heranziehen möchte, um an Informationen zum Tathergang zu gelangen und zwar zum Zwecke der Strafverfolgung; kann ich mich dann im Sinne des Datenschutzes auf die Position berufen, dass ich diese Informationen (durch Zuschauen) eigentlich zu einem völlig anderen Zwecke erhoben habe, nämlich z.B. den Zweck des schlichten Gaffens oder des Vorwitzes und mitnichten einer möglichen Strafverfolgung? Kann ich den Strafverfolgungsbehörden möglicherweise auch die Herausgabe meines Gaffervideos verweigen. Dessen intendierte Zweckbestimmung war ja der Upload bei Youtube bzw. zumindest der Versand in diversen WhatsApp-Gruppen und sicherlich nicht der Zweck irgendeine Strafverfolgung zu unterstützen oder gar erst zu ermöglichen.

    1. Sorry! Aber ich kann immer nicht nachvollziehen wie man solch ainen Blödsinn zusammenschreiben kann. Hier redet ja niemand von „Täterschutz“ und jeder der eine Straftat meinetwegen auch aus dem Restaurant heraus beobachtet, kann doch auch eine Zeugenaussage bei der Polizei machen. Also wenn ich sehe wie jemand verprügelt wird oder ähnliches und mit meiner Aussage etwas zur Ermittlung beitragen kann, so würde ich das auch ganz freiwillig tun.

      Aber wenn ich einfach nur in einem Restaurant war und nichts gesehen habe, so möchte ich natürlich weder als Zeuege oder gar als möglicher Täter in den Fokus der Polizei geraten, nur weil ich meine echten Kontaktdaten auf einer Liste eingetragen habe.
      Wenn ich mich richtig erinnere wurden auch einige Leute der „Zwiebelfreunde e.V.“ mit einer Hausdurchsuchung als Zeugen geweckt.

      Also von daher bin ich schon der Meinung man sollte die Daten nur für den Zweck nutzen dürfen aus dem sie erhoben werden.

    2. 1. Durch reines Beobachten werden keine Daten erhoben. Du wirst dadurch allerdings zum Augenzeugen. Ist den Behörden deine Identität nicht bekannt passiert nichts weiter (außer vielleicht einem Zeugenaufruf sich zu melden). Ist die Identität bekannt bist du Zeuge, und hast plötzlich einige Pflichten, die dir abgezwungen werden können (Erscheinen bei Gericht).

      2. Was hier wieder nicht verstanden wird: die DSGVO regelt den geschäftlichen Umgang mit personenbezogenen Daten, nicht den privaten Umgang.

      3. So ein „Gaffervideo“ kann von der Polizei natürlich nur eingezogen bzw. herausverlangt werden, wenn die Existenz bekannt ist. Ansonsten kann die Polizei sich so ziemlich alles als Beweis sichern, was nicht besonders geschützt ist. (Obwohl, selbst an Patientenakten will man immer öfters ran …).

  2. Zitat: „Mit der Gastro-Vorratsdatenspeicherung lässt sich feststellen, wer wann mit wem im Restaurant saß. Das ist gut für die Corona-Bekämpfung, aber eine neue Form der Überwachung, wenn die Polizei die Daten nutzen darf.“

    Man kann es auch pragmatisch sehen: Wer nicht umhin kann, seine Aerosol-Wolken mit denen von Dealern und Klein-Kriminellen zu vermischen, der hat seinen Lifestyle kaum im Griff. So what?

    Doch dann auch noch in polizeiliche Ermittlungen zu geraten, diese Wahrscheinlichkeit hat Restrisiko-Qualität.

    Meines Erachtens gibt es aber ein viel größeres Problem bei der Gäste-Erfassung: Wirte samt Personal, sind nicht nur glänzende Datenschutz-Agnostiker, sondern auch höchst anfällig für jeglichen Küchen-Klatsch. Man glaubt es kaum, was diese Talente vermarkten können, wenn es um Hedonismus, Gier und Existenz geht.

    Schon vor der Pandemie war es ratsam, bei Reservierungen Phantasie-Namen anzugeben, wenn man seinen guten Namen nicht auch noch nach allen Seiten schallen lassen möchte.

    Wer als Gast auf offen ausliegende Listen trifft, bei denen auch noch ein ’sharebarer ‚ Kugelschreiber liegt, der muss ja geradezu Phantasiedaten zum Selbstschutz eintragen, und sogleich das mitgebrachte Hand-Desinfektionsmittel ausgiebig anwenden.

    Wer als Gast solche Bedingungen hinnehmen kann, der qualifiziert sich geradezu für die Zumutungen der Gastronomie. Am Tisch, wie im WC.

  3. > Die fehlende Beschränkung der staatlichen Nutzung könnte dazu führen, dass Menschen Fantasienamen in die Listen eintragen und so die eigentlich beabsichtigte Kontaktverfolgung wegen des Coronavirus erschwert werden könnte.

    Die Regelung bei uns in NRW sieht folgendes vor:

    Der Gastronom soll Name, Adresse und Telefonnummer erfassen, der Gast hat diesbezüglich keine Pflichten. Der Gastronom ist ausdrücklich(!!!) nicht verpflichtet die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.
    Außerdem sind die Daten zweckgebunden erhoben (bei Beschlagnahmung gilt das natürlich nicht, aber ohne Beschlagnahme dürfen sie vermutlich nicht herausgegeben werden… wie ihr ja auch schriebt) und müssen nach 2(?) Wochen Datenschutzkonform vernichtet werden.

    Ich für meinen Teil benutzte bisher Fantasie-Namen und meine echte Adresse. Aber seit Kurzem habe ich mir einfach eine E-Mail-Adresse für den Zweck eingerichtet und werde die künftig in diese Formulare eintragen, so bin ich für das Gesundheitsamt erreichbar, aber nicht ohne Weiteres identifizierbar und wenn da mal Werbung auftaucht lege ich mir eine neue Adresse an und lösche die vorherige 15 Tage später.
    Ich bin gespannt ob die Gastronomen das durchgehen lassen, aber ich schätze schon, andere Menschen erzählen mir, dass sie mit „Che Guevara“ und „Adolf Hitler“ durchkommen, dann werde ich wohl mit „gastrofun_mit_deus@example.org“ auch durchkommen und falls nicht… also ich MUSS nicht überall Gast sein.

  4. Stellt man einen Trog auf, kommen Schweine.

    Das ist auch bei den Patientendaten so gelaufen,
    die unser Herr Spahn kurzerhand „pseudonymisiert“
    in Geiselhaft genommen hat.

    Da hilft wirklich nur der Gold-Standard beim
    Persönlichkeits-Schutz: Daten gar nicht erst erheben.

    Diese niedliche Infektionsketten-Nachvollzieherei ist sowieso eine Farce.

    Und, ist Schweden jetzt verbranntes Land ?

    1. Schweden hat wenige sehr große Städte und sonst viel Platz mit wenig Leuten drauf. Auf das Nachverfolgen von Infektionsketten verzichten die Schweden aber nicht. Die haben nur weniger Lockdown gefahren. Zudem sind die wohl insgesamt etwas datenabgabefreundlicher drauf als wir, ob solche Listen da einen Unterschied machen…

      An Schulwiederschließungen sieht man, dass es nicht unbedingt so eine tolle Idee ist, Orte der Ballung ohne weitere Schutzmaßnahmen zu betreiben.

  5. Vielleicht gibt es da auch ein Länderproblem. Z.B. Bayern.

    Es wären einfach nicht alle im Boot, wenn es dabei um Einigung geht, z.B. weil ein Bundesgesetz den bereits bestehenden Ländergesetzen widerspricht.

    Natürlich ist zu bemängeln, dass es an Begründung, Beispielsgebung und offenbar auch einfach Problembewusstsein zu mangeln scheint. Nun ist die Idee vielleicht, den Ländern das blutende Kalb zuzuschieben, dass die Wähler dort wütend sind und nicht auf den Bund. Dann wäre ein „das ist Ländersache“ als Erklärung erwartbar gewesen, obwohl man das auch noch nachschieben kann, um zB. die wütende Techszene schlecht aussehen zu lassen (vor den eigenen Fans). Es scheint einfach als Prinzip etabliert: Ungeniert etwas beruhigendes behaupten, dann später mauern, wenn es um die Balance- oder sogar schon die Reparaturfrage geht.

    Wird solches Verhalten nicht bei der Wahl abgestraft, scheidet die Wahl zumindest temporär als richtungsgebendes Ereignis aus, und es stehen eben Auffassungen (X% Juristen), interne Lenkung (was den Apparaten gefällt) und ein grosser von Lobbyisten bestimmter Anteil am Lenkrad. Neben Verblendung, Beratungsresistenz, Renitenz, allgemeinen Quatschfantasien, usw., natürlich.

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