Die Metadaten bei Online-Bezahlvorgängen sind nun auch für eine Vorratsdatenspeicherung vorgesehen. Mit der Begründung, gegen Geldwäsche vorgehen zu wollen, sollen finanzielle Online-Transaktionen künftig einer generellen Identifikationspflicht unterliegen und erfasst werden. Diese Pläne der EU-Kommission sind mit dem deutschen Grundgesetz unvereinbar, stellt Peter Schaar in einem Gutachten fest.