Berliner Jahresbericht Datenschutz: Private Alltagsdaten in Unternehmen und Verwaltung

Die Digitalisierung des Alltags verdeutlicht den Wert des Datenschutzes. Beispiele hierfür sind etwa die digitale Patientenakte oder die Privatsphäre im Smart-Home. Der Jahresbericht der Berliner Datenschutzbeauftragten enthält zahlreiche Verbesserungsforderungen für den Schutz von Daten in praktisch allen Bereichen des Lebens.

Die Digitalisierung des Alltags – auch im Auto – Public Domain Luca Bravo

Die zunehmende Digitalisierung des Alltags generiert mehr und mehr persönliche Daten aller Menschen. Aber auch wenn diese Entwicklung viele private Bereiche des persönlichen Lebens betrifft: Der Schutz dieser Daten lässt oft zu wünschen übrig. Diese Entwicklung zeigt sich in der breiten Themenvielfalt des aktuellen Jahresberichts (PDF) der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk.

Zunehmend werden personenbezogene Daten in bisher analogen Bereichen des Alltags generiert: Das Internet der Dinge, Big Data, selbstfahrende Autos und Smart-Homes sind hier nur einige Stichworte. Hier sieht Smoltczyk gerade auch die Wirtschaft in der Verantwortung, datenschutzfreundliche Produkte als Wettbewerbsvorteil zu begreifen und umzusetzen.

Grundrecht auf Datenschutz und die Videoüberwachung

Smoltczyk hebt in ihrem Bericht hervor, dass diese Entwicklung auch im Kontext des EU-Vertrages von Lissabon steht. Durch diesen hat der Datenschutz den Status eines europäischen Grundrechts erhalten. Jede Person hat damit europaweit das Recht auf den Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Der europäische Gerichtshof hat dieses Recht letztes Jahr erneut an mehreren Fronten verteidigt. So zählen nach seinem Grundsatzurteil IP-Adressen als personenbezogene Daten. Auch die vom Gericht aufgestellten Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung gehen in einigen Punkten sogar über die Anforderungen des deutschen Bundesverfassungsgerichtes hinaus.

Smoltczyk sieht auch den aktuellen Ausbau der Videoüberwachung durch private Betreiber in Deutschland kritisch, weil die klassische hoheitliche Aufgabe der Überwachung auf Private übertragen wird. Zusätzlich überwachen letztere ohne konkreten Anlass Bereiche des öffentlichen Lebens, in denen Menschen ihre Freizeit verbringen. Das Ziel des Gesetzes, mehr Sicherheit zu generieren, sieht Smoltczyk durch die neuen Regelungen nicht erreicht. Entstanden war das neue Gesetz nach der Sicherheitsdebatte im Anschluss an den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt.

Der Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten

Der letzte Woche veröffentlichte Tätigkeitsbericht der Berliner Datenschutzbeauftragten für das Jahr 2016 behandelt auf 206 Seiten 96 Beiträge zu Gesetzgebung, Rechtsprechung, Bürgerbeschwerden und Überprüfungen von Amts wegen in der Berliner Verwaltung und bei Berliner Unternehmen. Die fünf Schwerpunktthemen des Jahresberichts sind:

  • Die Zeit nach Ende des Safe-Harbor-Abkommens: das neue EU-US Privacy Shield,
  • Europäische Datenschutz-Grundverordnung,
  • Starker Verbesserungsbedarf beim Gesundheitsdatenschutz in der öffentlichen Verwaltung,
  • Rechtliche Grenzen des Outsourcings von Patientendaten im Krankenhausbereich am Beispiel der Digitalisierung und Archivierung von Patientenakten,
  • Einsatz von Stillen SMS in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Im Gesundheitsbereich mangelt es noch an grundlegenden Datenschutzregelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Umgang mit Patientendaten innerhalb von staatlichen Behörden. Andererseits bleiben die engen Grenzen, in denen das Outsourcing von Patientendaten erlaubt ist, weiterhin bestehen. Diese und viele weitere Punkte finden sich im kompletten Bericht (PDF), von dem es auch eine Kurzfassung (PDF) gibt.

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2 Ergänzungen

  1. Aus dem Bericht der Berliner Datenschutzbeauftragten im Abschnitt 2.3:

    So ist in Deutschland der Besitz eines gültigen Personalausweises Pflicht.

    Trauriger Zustand: Noch drastischer kann man behördliche Inkompetenz nicht illustrieren.

    1. „Wirtschaft in der Verantwortung“? – In welchem Paralleluniversum sind die denn unterwegs?
      Die Wirtschaft übernimmt nirgens Verantwortung sondern nutzt jedes Schlupfloch, welches ihnen von inkompetenten oder gar bestochenen Politikern geboten wird und heult dann solange rum – wenn die jeweiligen Lücken endlich geschlossen werden sollen – bis die Neuerungen derart verwaschen sind, dass man sie eigentlich nicht mehr ins Gesetz zu gießen braucht, weil das eh nix mehr bringt.
      Leidtragend sind dann nur die kleinen Leute, die stark überlegen müssen, ob ihre Meinungsäußerung nicht längst gegen das Anti-Hate-Speech-Gesetz verstößt…
      Aber es ist ja wichtiger, die Massen mundtot zu machen, als endlich mal ein Anti-Korruptionsgesetz auf den Weg zu bringen, oder?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.