EU-Urheberrechtsreform: Doppelte Klatsche für Oettingers Leistungsschutzrecht

Sowohl unabhängige Wissenschaftler als auch die Parlamentsberichterstatterin Catherine Stihler üben scharfe Kritik an den Plänen der EU-Kommission für ein europäisches Leistungsschutzrecht. Auch der Vorschlag für automatische Upload-Filter kommt schlecht weg.

Foto: Alice Moore unter CC0 via unsplash

Die Kritik am Vorschlag der EU-Kommission einer neuen Urheberrechtsrichtlinie für den digitalen Binnenmarkt reißt nicht ab. In der vergangenen Woche haben sich mehr als 30 WissenschaftlerInnen und die Parlamentsberichterstatterin Catherine Stihler zur Reform geäußert. Unabhängig voneinander kritisierten sie sowohl die Ideen für ein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse als auch für Upload-Filter zur automatischen Urheberrechtsdurchsetzung.

Forscher: Vorschläge dienen nicht dem öffentlichen Interesse

In einem achtseitigen offenen Brief [PDF] wandten sich ForscherInnen aus ganz Europa direkt an das Europäische Parlament und die EU-Kommission. Die Gruppe beschreibt sich selbst als unabhängige Rechts-, Wirtschafts- und SozialwissenschaftlerInnen, die führende Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und des Innovationsrechts repräsentieren.

Sehr direkt fordern die ExpertInnen in dem Brief die Streichung der Artikel 11 und 13, in denen die beiden umstrittenen Maßnahmen vorgesehen sind:

Während die vorgeschlagene Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmark (COM (2016) 593 final) eine Reihe von vernünftigen Maßnahmen enthält, die dem des gesunden Menschenverstand entsprechen (z. B. im Zusammenhang mit grenzüberschreitendem Zugang, vergriffenen Werken und Zugang zugunsten von Sehbehinderten), sind dort zwei Bestimmungen, die grundsätzlich fehlerhaft sind. Diese dienen nicht dem öffentlichen Interesse.

Mit Artikel 11 soll ein zusätzliches Exklusivrecht für Presseverlage geschaffen werden, obwohl Presseverlage bereits Exklusivrechte von Autoren per Vertrag erwerben. Dieses zusätzliche Recht wird die Nachrichtenverbreitung stören, die Online-Lizenzierung behindern und sich negativ auf Autoren auswirken.

Mit Artikel 13 soll indirekt die E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EC) geändert werden, die die Haftung von Online-Vermittlern in Bezug auf nutzergenerierte Inhalte regelt, hin zu einer gemeinsamen Verantwortung von Rechteinhabern und Dienstleistungsanbietern. Diese Vorschläge werden digitale Innovation hemmen und Nutzerbeteiligung behindern.

In Hinblick auf beide Bestimmungen wurden unabhängige, empirische Beweise ignoriert, Konsultationen wurden irreführend zusammengefasst und legitime Kritik wurde als Anti-Urheberrecht gekennzeichnet. Wir appellieren nachdrücklich an Sie dazu, sich das Copyright-Paket tiefergehend anzuschauen und unabhängige Expertise einzuholen. [Eigene Übersetzung]

Parlamentsberichterstatterin: Leistungsschutzrecht entbehrt jeder Grundlage

Auch die britische Sozialdemokratin Catherine Stihler veröffentlichte vergangene Woche eine umfassende Stellungnahme zur Urheberrechtsreform. Die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ist Berichterstatterin des EU-Parlaments für die Richtlinie und hat somit eine Schlüsselposition im Gesetzgebungsprozess inne. Sie hat Anfang vergangener Woche ihren Vorschlag für eine Positionierung des Parlaments [PDF] zum Entwurf der Kommission vorgelegt.

Zum Leistungsschutzrecht heißt es darin unter anderem:

Die Berichterstatterin ist der Meinung, dass die Einführung eines Presseverlagsrechts unter Artikel 11 ungerechtfertigt ist. […] Sie ist der Auffassung, dass es keine Notwendigkeit gibt, ein neues Recht zu schaffen, da Verlage bereits das volle Recht haben, mit einfachen technischen Mitteln aus dem Ökosystem [der Suchmaschinen, Red.] auszusteigen. Die Berichterstatterin ist zudem besorgt darüber, welchen Effekt die Schaffung dieses neuen Rechts auf den Markt haben könnte. Es ist sehr wahrscheinlich, dass damit eine weitere Komplexitätsebene für Lizenzabkommen geschaffen werden würde. Es gibt zudem keine Garantie dafür, dass Vergütungsanstiege der Verleger an die Autoren weitergegeben würde. Es gibt potenziell effektivere Möglichkeiten zur Förderung von qualitativ hochwertigem Journalismus und Verlagen. Dies kann über steuerliche Anreize geschehen anstatt der Urheberrechtsgesetzgebung noch eine zusätzliche Ebene hinzuzufügen. [Eigene Übersetzung]

Weniger kategorisch, aber immer noch deutlich ist Stihler in ihrer Kritik am vorgeschlagenen Artikel 13, mit dem automatische Upload-Filter etabliert werden sollen:

Die Berichterstatterin unterstützt die Auffassung, dass die Wertlücke berücksichtigt werden muss, und betont, dass Rechteinhaber eine faire und ausgewogene Entschädigung für die Nutzung ihrer Arbeit durch Online-Service-Provider bekommen müssen. Dies sollte jedoch ohne negative Auswirkungen auf die digitale Wirtschaft und die Internetfreiheiten der Konsumenten geschehen. Der derzeitigen Formulierung von Artikel 13 gelingt das nicht. Die strengen Anforderungen in dem Artikel könnten eine Markteintrittsbarriere für neue und aufstrebende Unternehmen sein. […] Der Einsatz von Filtern kann die Interessen von NutzerInnen verletzen, da Filtertechnologien der legitimen Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte oft noch nicht genug Rechnung tragen können.

Für den weiteren Gesetzgebungsprozess ist es entscheidend, dass die Ablehnung von Artikel 11 bzw. 13 deutlich ausfällt. Andernfalls wäre zu befürchten, dass Leistungsschutzrecht und Upload-Filter im Rahmen der informellen, aber letztlich ausschlaggebenden Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat quasi wiederauferstehen – selbst wenn das Parlament sich gegen sie aussprechen sollte.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

9 Ergänzungen

  1. Also die wollen die Freiheit beim Internet zu verlezen, unsere Demokratie zu beschrenken und die Pressefreiheit auch?!

  2. Forscher ? Natürlich fehlt hier nicht Jenny „cash“ von Google Institut der Humbolt Uni. My 2 Cents dass sich die Konstellation der Hunmolt Uni mit Google auch bei den anderen „Forschern“ und deren Instituten findet. Da lohnt nicht mal mehr die Recherche dazu. Immerhin fehlt in diesen Beitrag mal der Zusatz „Unabhängige“ Forscher. Sonst werden die „Rental“ Forscher in Regelfall hier so genannt.

  3. Diese Art Stellungnahmen von Fachleuten sind für Leute wie Ötti ein steter Anreiz, denen zu zeigen, wer die Macht hat; es also genau so zu machen wie sie es nicht empfehlen.
    „Pinscher“ ist noch das mildeste Schimpfwort, das diese Ultras für die Intelligenzia übrig haben.

  4. Hallo! Von Oettinger sollte man absolut nichts erwarten! Es hat sich doch nur zu klar in der Vergangenheit gezeigt wozu dieser Mann fähig ist! ZU ABSOLUT NICHTS!!!!!!
    Herr Oettinger hat diese Position doch nur als Altersversorgung und nichts anderes und Leistung ist dort nicht gefragt! Vorteil : Jeder geistige Müll ist erlaubt!
    Herr Oettinger treten Sie endlich zurück denn das wäre super !!!!!! Das bitte soooooo schnell es geht!!!!!!

    1. Ich weiß nicht, was du mit „Schwenk zum Bösen“ meinst. Die EKD hat sich zu der Reform glaube ich nicht geäußert und aus netzpolitischer Persektive muss ich sagen, dass das wohl das beste ist.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.