Geleakter Entwurf der EU-Urheberrechtsrichtlinie: Viele Versäumnisse, dafür 20 Jahre Leistungsschutzrecht

Der geleakte Entwurf der EU-Kommission für eine EU-Richtline zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt sieht kaum Änderungen an einem mit jedem Jahr unzeitgemäßeren Urheberrecht vor. Einzige weitgehende Neuerung ist ausgerechnet eine EU-Variante des in Deutschland gescheiterten Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Mit einer Schutzfrist von 20 Jahren.

Genau eine Woche nach dem geleakten Arbeitsdokument („Impact Assessment“) der EU-Kommission zur anstehenden EU-Urheberrechtsreform verlinkt IPKat auf einen Entwurf der dazugehörigen EU-Urheberrechtsrichtlinie (PDF). Wenig überraschend folgt der Entwurf den Empfehlungen des geleakten Impact Assessments und verabschiedet sich damit von jeglichen ambitionierten Reformplänen. Wie auf diese Weise das erklärte Ziel eines digitalen Binnenmarktes („Digital Single Market“, DSM) erreicht werden soll, bleibt wohl das Geheimnis der Kommission. Es gilt also im Wesentlichen die schon am Impact Assessment geäußerte Kritik, hier nur die wichtigsten Änderungen im Kurzüberblick:

  • Ergänzender Charakter: Der Richtlinienentwurf sieht zusätzliche Rechte und Ausnahmen („Schranken“) vor, wird also die EU-Urheberrechtsrichtlinie (Information Society Directive, Info-Soc-RL) aus 2001 nicht ersetzen, sondern ergänzen.
  • Verpflichtende Schranken: Erstmals sind zwingend umzusetzende Ausnahmeregelungen für alle Mitgliedsstaaten vorgesehen – bislang sind diese optional und führen so zu einem europäischen Flickenteppich an Ausnahmen. Dieser Flickenteppich bleibt durch die neue Richtlinie allerdings völlig unangetastet, da nur die drei neuen und in ihrem Anwendungsbereich sehr eingeschränkten Schranken verpflichtend sein sollen.
  • Schranke für Text und Data Mining (TDM, Art. 3): Forschungseinrichtungen sollen zu kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken TDM betreiben dürfen. Durch die Einführung dieser Schranke wird festgehalten, dass TDM vom Urheberrecht erfasst ist. Das mag zwar die Rechtssicherheit erhöhen, dehnt gleichzeitig aber auch den Anwendungsbereich des Urheberrechts unnotwendigerweise aus.
  • Schranke für digitale und grenzüberschreitende Bildungsaktivitäten (Art. 4): Mit der Schranke soll die Nutzung von Werken zu Bildungszwecken im Kontext von Bildungseinrichtungen (z. B. Schulserver oder Online-Lernumgebungen) erlaubt werden. Mitgliedsstaaten können allerdings vorsehen, dass diese Ausnahme nur dann gilt, wenn es keine adäquaten Lizenzierungsangebote der Verlage gibt. Mit anderen Worten, die Schranke mag zwar verpflichtend sein, gleichzeitig wird die Verlagslobby aber geradezu ermuntert, für ein Aushebeln der Schranke im Zuge der nationalen Implementierung zu kämpfen. Eine nicht nachvollziehbare Öffnungsklausel, da in Absatz 4 ohnehin die Möglichkeit einer pauschalen Vergütung („fair remuneration“) vorgesehen ist.
  • Schranke für Bewahrung des kulturellen Erbes (Art. 5): Organisationen, die sich um das kulturelle Erbe annehmen (Archive, Büchereien, Museen etc.), dürfen Kopien von Werken erstellen und speichern, die sich in ihren Sammlungen befinden – allerdings nur, um diese dauerhaft zu bewahren. Ins Netz dürfen sie also ihre Digitalisate weiterhin nicht stellen.
  • Vergriffene Werke (Art. 7): Die wahrscheinlich fortschrittlichste Klausel im Richtlinienentwurf soll die digitale Verfügbarkeit von vergriffenen Werken („out of commerce works“) verbessern. Nach Vorbild des im skandinavischen Raum verbreiteten „Extended Collective Licensing“ (ECL) soll es Verwertungsgesellschaften ermöglicht werden, nicht-exklusive Lizenzen für nicht-kommerzielle Nutzungsweisen von vergriffenen Werken zu vergeben, und zwar auch für Nicht-Mitglieder. Voraussetzung dafür ist u. a. eine Möglichkeit zum Opt-out. Sobald Deutschland diesen Punkt ins nationale Urheberrecht implementiert hat, wären also auch hier umfassende digitale Bibliotheken wie im norwegischen Bokhylla-Projekt zumindest rechtlich möglich. Artikel 8 sieht darüber hinaus vor, dass solche Angebote vergriffener Werke in der ganzen EU genutzt werden können.
  • Streitschlichtungsmechanismus bei Streaming-Diensten (Art. 10): Anbieter von Video- und Musikstreaming-Diensten sollen sich künftig an ein Tribunal zur Streitschlichtung wenden können, wenn es ihnen untersagt wird, bestimmte Inhalte digital anzubieten.
  • EU-Leistungschutzrecht für Presseverleger (Art. 11): Wie nach den letzten Leaks zu erwarten war, sieht der Entwurf auch die Einführung eines Leistungsschutzrechts (LSR) für Presseverleger vor. Die vorgeschlagene Schutzdauer soll 20 (!) Jahre betragen, eine für Nachrichtenerzeugnisse geradezu absurd lange Frist.
  • Recht für Verlage auf Anteil an Pauschalvergütungen (Art. 12): Auf diese Weise soll für die umstrittene und kürzlich gerichtlich für unzulässig befundene Verlegerbeteiligung an Pauschalvergütungen von Verwertungsgesellschaften – in Deutschland z. B. der VGWort – eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Ein (weiteres) Geschenk an die Verlage, diesmal auf Kosten der Autorinnen und Autoren.
  • Informations- und Sperrpflichten für Plattformbetreiber (Art. 13): Mit dieser Klausel wird eigentlich nur die herrschende Rechtsprechung nachvollzogen, welche Plattformen für nutzergenerierte Inhalte wie YouTube schon heute Rechtsdurchsetzungsmaßnahmen á la Content ID auferlegt.
  • Faire Vergütung (Art. 14-16): Urheberinnen und Urhebern sollen gesetzlich verbriefte Transparenzansprüche gegenüber Rechteverwertern erhalten, und es soll die Möglichkeit zur Nachverhandlung von Verträgen im Erfolgsfall („Bestsellerklausel“) geben. Zusammengenommen ist hier also eine Art Mini-Urhebervertragsrecht vorgesehen.

Das Schlimmste an dem Kommissionsentwurf sind aber nicht einmal Klauseln wie jene zum Leistungsschutzrecht, sondern es sind die zahlreichen Punkte, die fehlen. Im folgenden nur ein paar der vielen notwendigen Reformen, die mit keinem Satz erwähnt werden:

  • Panoramafreiheit: Obwohl die Kommission zu diesem Thema sogar eine eigene öffentliche Konsultation abgehalten hat, findet sich dazu weder etwas im Entwurf noch im Impact Assessment. Es gelten also weiterhin unterschiedliche Regelungen zu Panoramafreiheit in Europa.
  • Schrankenchaos: Alle bestehenden Ausnahme- und Schrankenregelungen bleiben wie bisher optional, der Flickenteppich an Ausnahmen bleibt bestehen.
  • Fair Use: Weiterhin fehlt es in Europa an einer offenen Klausel nach Vorbild des Fair Use im US-Copyright; Projekte wie Google Books, verschiedene Formen von Remixkreativität und ganz allgemein innovative neue Nutzungsformen sind damit in Europa weiterhin viel schwieriger möglich als in den USA.
  • Bagatellschranke: Alltagskreativität und transformative Werknutzung (z. B. in Form von Internet-Memes) bleiben weiterhin illegal.
  • Geoblocking: Die größte Peinlichkeit Enttäuschung ist wahrscheinlich das Fehlen von wirksamen Beschränkungen von Geoblocking, dem prominentesten Versprechen von Andrus Ansip und Günther Oettinger zu Beginn ihrer Amtsperiode. Nicht einmal ein Recht auf Netflix oder Mediathek im Urlaub ist im Entwurf verankert (vgl. dazu aber auch die Stellungnahme der Verbraucherschutzzentrale NRW zur geplanten Portabilitätsverordnung).

Wie schon am Impact Assessment erkennbar war, haben die Verleger- und Verwerterlobbys fast alles bekommen, was sie wollten, der Rest geht mehr oder weniger leer aus. Die Ermöglichung von Extended Collective Licensing ist zwar wichtig, aber auch keine Garantie, dass vergriffene Inhalte tatsächlich besser zugänglich gemacht werden: Der jahrzehntelange Rechtsstreit zwischen Google/YouTube und der GEMA zeigt, dass es an funktionierenden Schlichtungsverfahren fehlt. Ganz allgemein ist die Schlagseite zu Gunsten der Rechteinhaber aber auch deshalb unverständlich, weil die EU-Konsultation zum Urheberrecht der Kommission selbst die bestehende Unausgewogenheit des EU-Urheberrechts zu deren Gunsten dokumentiert hat. Es bleibt dabei: Die (letzte) Hoffnung auf Besserung lastet auf den Schultern der EU-ParlamentarierInnen.

16 Ergänzungen

  1. Puh ihr seid echt zu bösartigen Lobbyisten verkommen. Im Urheberrecht interessiert euch das „Recht der Urheber“ einen feuchten Kerricht.

    Ergänzender Charakter: Fazit Gut
    Verpflichtende Schranken: Fazit neutral, aber immerhin Verbesesserung
    Schranke für Text und Data Mining: Fazit eher positiv
    Schranke für digitale und grenzüberschreitende Bildungsaktivitäten: Fazit eher positiv
    Schranke für Bewahrung des kulturellen Erbes: Fazit falsch, wie später bei vergriffenen Werken erklärt wird. Verwaiste Werke gibts auch noch
    Vergriffene Werke: Fazit positiv. Die opt-out Möglichkeit für vergriffene Werke ist hervorragend, hier wäre aber eine Standardisierung für verwaiste Werke wünschenswert.
    Streitschlichtungsmechanismus bei Streaming-Diensten: Fazit positiv (alledings zweifelhafte Streitschlichtungsmechanismen)
    EU-Leistungschutzrecht für Presseverleger: Fazit negativ.
    Recht für Verlage auf Anteil an Pauschalvergütungen. Fazit neutral. Wenn das politisch so nie gewollt war,wie es die Gerichte (Reprobel/Vogel) entschieden haben, dann muss man die Rechtslage halt anpassen. Und das passiert auch nicht da eben auch nicht zu Lasten der Urheber, sondern zum Erhalt des Status Quo. Ist also keine Verschlechterung oder ein Geschenk an die Verlage. (auch wenn ich das selber kritisch sehe)
    Informations- und Sperrpflichten für Plattformbetreiber: Fazit positiv – Manifestierung des Status Quo
    Faire Vergütung: Fazit neutral – Wird in BRD grad mit dem UrhVR geregelt, hoffentlich noch deutliche Verbesserungen (für Urheber!) im parl. Verafahren. Könnte Vorbildcharakter haben.
    Panoramafreiheit: Fazit neutral – Erhalt des Status Quo
    „Schrankenchaos“: Fazit neutral: Erhalt des Status quo
    Fair Use: Fazit positiv -Fair Use ist einfach maximaler Bullshit, weil es im Zweifel halt immer Abwägungssache von Gerichten ist. Ihr wollt also die Abmahnlobby weiter stärken? (Im Gegensatz dazu ist die Idee einer Bagatellgrenze schon deutlich besser)
    Bagatellschranke: Fazit negativ: Sowas wäre echt gut
    Geoblocking: Fazit eher positiv. Was ja nun neuerdings Portabilität heisst – gibt es schon lange einen Vorschlag für eine Richtlinie der Kommission. Kann euch gefallen oder auch nicht, aber das einfach zu ignorieren und so zu tun als gäbe es das nicht, ist unverantwortlich.

    Fazit von Netzpolitk.org: Alles schlecht und böse und morgen kommt CETA und wir hatten zwei Jahre keine Zeit es zu lesen.

    1. Ich übersehe mal die persönliche Beleidung und möchte nur darauf hinweisen, dass alle Fälle, in denen der Status Quo unangetastet bleibt, eben gerade nicht neutral sind. Denn der Status quo ist unausgewogen, wie auch die Ergebnisse der verlinkten Konsultation belegen: während große Rechteinhaber und -verwerter mit dem Status Quo im Großen und Ganzen zufrieden sind, kämpfen Endnutzer und GLAM-Institutionen tagtäglich mit einem immer unzeitgemäßeren Urheberrecht. Und dass ECL ein Fortschritt ist, habe ich ja auch betont.

      Einen Hinweis auf die geplante VO zu Portabilität habe ich aber ergänzt, das ist ein richtiger Hinweis.

      Schließlich noch ein Satz zu CETA: meine ersten Artikel zu CETA erschienen an dieser Stelle bereits im Juli 2012, z.B. hier. Und seither gab und gibt es kontinuierlich unzählige Artikel zu CETA bei netzpolitik.org.

  2. Eine Ausnahme für Medien Medien mit Lizenzangebot ist unerlässlich, wenn man nicht eine Vielzahl kleiner und mittlerer Unternehmen vor die Hunde gehen lassen will. Pauschale Vergütungen über Verwertungsgesellschaften machen diesen Markt tot. Für viele dieser Unternehmen ist der Bildungsmarkt ein Primärmarkt. Für noch mehr Firmen ist es der wichtigste Zweitauswertungsbereich. Mit „fairer Vergütung“ hat diese Gieskannenausschüttungen der Verwertungsgesellschaften einmal gar nichts zu tun. Pro Medium ist die Ausschüttung ein absoluter Witz und der Staat müsste schon eher Milliarden locker machen, dass ein Produzent für sein einzelnes Werk eine angemessene Ausschüttung erhielte. Diese enorme finanzielle Belastung des Steuerzahlers würde wohl kaum zum angestrebten „Gemeinwohl“ passen. Eine Pseudovergütung über Verwertungsgesellschaften ist nichts anderes als die Enteignung der Rechteinhaber (Gemeinwohl auf Kosten Weniger) und hat in einer freien Marktwirtschaft nichts verloren. Wieso sollte in der EU auf einmal tausende Rechteinhaber enteignet werden, nur weil die Medien nicht mehr analog sind? Dort wo faire Lizenzangebote existieren, sollen diese doch bitte auch gekauft werden.

    Der Bildungssektor sollte besser finanziell ausgestattet werden damit sich das Bildungs- und Wissenschaftspersonal mit Lizensierten Medien eindecken können. Wieso muss das Urheberrecht herhalten um eine allgemeine Lehrmittelfreiheit auf Kosten Einzelner einzuführen? Mit einem angemessenen Bildungsetat könnte man sich diese ganze Diskussion sparen. Ich meine, dass dieser verzweifelte Ruf nach einer Bildungsschranke für eine führende Industrienation unwürdig ist und empfinde diese Diskussion für den Bildungsstandort Deutschland eher beschämend.

  3. Auch die EU Kommission ist der Lobbyistenmacht der Verwertungsgesellschaft unterlegen. Das wir berechtigten mehr Rechte bekommen. Alles leere Sprüche von der EU Kommission. Wir werden auch von der korrupten EU Kommission abgezockt mit dem Mitglieder Trick. Nur die Elite ist Mitglied… die Elite , Verlage und die GEMA Elite hat wieder gewonnen…scheiß was auf die EU Kommission. Auch nur lügen Bolzen. Ich glaube langsam auch das uns nicht organisierte Musiker die Rechte von den korrupten Politiker helfen können…am schlimmsten ist die Verräter SPD…Lieber Gott mach diese korrupte Partei weg..

    1. Die EU Kommission ist der Lobbyistenmacht der Verwertungsgesellschaft nicht unterlegen, denn das wuerde Gegenwehr implizieren, die EU Kommission liefert bereitwillig. Warum glaubt Du, dass Leute wie Oettinger und Juncker da federfuehrend unterwegs sind? Oder Martin Schulz?

    2. …und die sind letztlich nicht korrupt, die vertreten Interessen. Das ist durchaus legitim. Wer Merkel gewaehlt hat, hat Juncker, Oettinger & Co gewaehlt und bekommt, was zu erwarten war.

      Die Behautpung „die sind korrupt“ macht es dem Buerger so bequem, sich aus seiner Verantwortung zu stehlen, denn er ist ja betrogen worden, kann er garnichts dafuer und garnichts dagegen. Das ist Selbstbetrug.

      1. Die Demokratie ist von EU Kommission verraten worden für die Interessen der Elite.

        Die Elite hat sich durchgesetzt die sich immer reicher macht auf kosten der Allgemeinheit(Kultur, Vielfalt, Kreativwirtschaft, Küstler, Urheber und Kreativen) . So eine lügen EU brauchen die Menschen nicht. Wegen diese Politiker Verräter wird die EU scheitern. Lügner und Scheindemokraten braucht die Welt nicht!!!! Sobald die Mehrheit dieses erkennt wird diese scheinheilige EU scheitern. Weil sie nicht die Eier hat das durchzusetzen was Kant uns gelehrt hat……Diese EU wird scheitern. Die Kacke ist bis die nächste Generation kommt die es besser macht und die wird kommen bin ich nicht mehr auf diesen Planeten. Die EU Kommission ist ein Demokratieverräter und das ist der Beweis!!!! Schlimm und ich hatte so große Hoffnung auf die EU so das mehr Mitsprache, Gerechtigkeit und Demokratie endlich auch im Kultur und Kreativwesen für uns allgemeinen Kreative sich durchsetzt….Eine korrupte Politiker und Elitenmacht wird sich nicht erfolgreich als Kreativ wirtschaft durchsetzen in der Welt. Das wissen aller, die Kreativität aller wird der Gewinner sein. Deswegen ist Facebook, Youtube und google so erfolgreich. Sie leben von dem Wohl aller und nicht zum wohl der Elite. Sobald z.B youtube die interessen der Elite vertritt macht sie sich schwach und Konkurrenz die für alle ist, kann sich durchsetzen(so wird es kommen)..Wenn Deutschland das Internet erfunden hätte, hätte sie daraus ein Eliten UKW Sender gemacht..schlimm.. Die Deutsche Elitenmacht ist für mich eine Mafia . Grenzt und schliest aus um Ihre für sie Geldbringende Interessen durch zu setzen. Das meiste Geld kann eine Elite machen in dem Sie möglichst wenig Kreative , Künstler, Urheber bezahlen muß. Das arbeitet gegen Vielfalt und Kultur und wohlstand für alle. Das ist die Politik die auf dauer keine Zukunft hat , aber jetzt von der EU angenommen worden ist….diese EU schafft sich selber ab…..weil sie korrupt und dümmer als die Lobbyistenverbände ist….so eine EU hat keine Zukunft, ihr werdet es erleben!!!!!! Nicht alle Länder wollen eine Kulturmafia die jetzt von der EU Kommision eingelassen worden ist!!!
        Ich werde jetzt Rechts wählen die Demokratie nicht ablehnt. Diesen Lügen scheindemokaraten SPD CDU und EU Kommisson habe ich satt…
        Politiker dürfen Gelderz(z.B. bezahlte Reden bei der GEMA), Ehrungen und einseitige Beratung annehmen mit neuen Job bei den Eliten. Parteispenden. So kann auch ein Justizminister der Gesetze macht manipuliert werden für die Elite (Verlags und VG Bosse). Der erst für die kleinen unorganisierten ist und dann Gesetze im Interesse der Elite macht. Keine Mitsprachrecht der berechtigten bei der GEMA nur die Elite ist Mitglied. Schlimm.. Das ist Mafia mit jetzt EU macht!!!!

  4. Möchte kurz erklären wie die GEMA Unrecht (Mafia) Funktioniert. Die GEMA wird von der Elite dominiert und geregelt. Die hat das bestreben so viel Pauschal abzurechnen wie möglich. Bei Pauschal werden keine Namen erfasst. Komponisten, Texter können nichts bekommen da sie nicht Namendlich erfasst worden sind. Jetzt sorgt die Elite um ein Medium(Musikforum das Radio (öffentlich rechtliche Rundfunk) wo ihre Verlage und Verlegte Komponisten, Texter Namentlich genutzt und auf die Sekunde erfasst werden.(Mit dem Ziel nur Elitenmusik zu Senden) Dort wird ausgeschüttet und auch das Geld was Pauschal abgerechnet worden ist durch Umverteilung hinfokusiert. . Da ja Jetzt Namen von Verlagen, eigende Komponisten und Texter zu verfügung stehen(Diese erfolgreichen werden immer versuchen das dieses Sytehm so erhalten bleibt. Das geht nur als Monopol ;-). Wenn alle berechtigten Mitspracherecht hätten könnte die Elite nicht mehr so agieren. Und wenn Konkurrenz da wer würden in Massen berechtigte Kreative die GEMA verlassen. Jetzt wießt ihr auch warum in den öffentlich rechtlichen immer die gleiche (einseitige) Elitenmusik sendet;-) Da werden Millionen gemacht von Kreativen die nicht merken wie sie bestohlen werden und aus dem wichtigsten Forum das Radio ausgeschlossen werden. Die öffentlich rechtlichen Rundfunk bekommt für seine Machenschaften 8000 Millionen Euro vom Bürger. Die Interdanten wie Herr Pleitgen sind Millionäre…. Wer keine GEZ zahlt (zwangst Zahlung für alle Bürger) kommt ins Gefängnis dafür sorgt unsere Justiz wie Herr Maas!!! Die GVL die für Musiker sein sollen sind noch schlimmer wie die GEMA. Die Zahlt alle Gewinne nur noch der Elite!!!!Frau Monika Grütters sagte noch vor einem Jahr die die Kreativen, Musiker müssen Gerecht honoriert werden. So das sie von ihrer Arbeit leben können. Diese Damen ist schnell ruhig wenn sie Gelder für ihre Berliner Oper erhält. Von wem von wo her bekommt sie für diese Projekte das Geld????Die waren kriminellen ist unsere Regierung die diese Strukturen unterstützen und gemeinsame Projekte mit der Elite machen. Die SPD an erster Stelle. Ich wünsche mir das diese Kulturmafia ein Ende hat und korrupten Politiker von einer neutralen Kommission überprüft und bei Überführung vor einem neutralen Gericht kommen.

  5. Lieber Detlef, danke für Deine interessanten Ausführungen ! In der Tat läuft bei VG viel schief und falsch. Jedoch, lieber Detlef, versuche ich Dir ein paar Anregungen mitzugeben, die Dir vielleicht eine Hilfe gegen Deine Wut sein könnten, und Deine Energie weg von Unsinn – hin zu konstruktivität lenken könnte. Zur GEMA, Die GEMA wurde ( ich verkürz mal ganz stark ) von Goebbelns den Musikern zwangs auf Auge gedrückt, im Probaganda bestreben, dass das Deutsche Volk ohne Schranken bespaßt werden sollte.( in erstaunlicher Eintracht zu den Denkweisen Digitaler Probaganda kalifornischer Firmen und deren und sogenannter „Netzfreiheitskämpfer“). Die Musiker protestierten dagegen, und obwohl dieser Protest ausnahmsweise nicht ins KZ führte, so war er vergebens. Immerhin konnten die Ausgleich verhandeln, dass eine pauschale Vergütung der Zwangsabtretung einhergehen muss. Das hat bis heute bestand. Nun ist die Situation aktuell so, dass numal ca. 90 % der Musikhörer, sei es auf KOnzerten, Im radio, auf dem Oktoberfest oder sonstwo, immer den gleichen Scheiß von ca. 3 % der Musiker, die es auf der Welt gibt, hören wollen. Diese 3 % kämpfen seit Jahren dafür, eine eigene VG gründen zu können. Denn wie Du leicht errechnen wirst, geht denen durch die Zwangsmitgliedschaft bei der GEMA enormes Geld flöten. MIt Deiner Forderung die GEMA aufzulösen unterstützt Di somit genau jene, die als Übel klassifizieren will. Die GEMA hat sich nach dem Krieg als Solidar Gemeinschaft definiert. Das heisst nichts anderes, als dass 97 % Künstler ohne wirkliches Publikum, unter den Schutz der 3 % stehen, um die wirtschaftlichen Interessen aller durchsetzen zu können. Verstanden ? macht nichts. ZUR GVL.äh, ne, die „sollte“ nicht für Musiker da sein, sondern um die Zwnagsabgabe von rechten durch die pauschale Vergütung von Privarkopien auszugleichen. Da bekommt jeder Geld der „kopierfähige“ LEISTUNGEN erstellt. Wusstest Du, dass weit über 70 % der GVL Einnahmen schnurtracks nach Amerika gehen, aber im gegenzug genai 0 € Richtung Deutschland ? Ne, ? Interessant. Als Denksportaufgabe gebe ich Dir mit, wieso das wohl so ist.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.