EU-Urheberrechts-Richtlinie: Erste Abstimmung gegen Uploadfilter, aber für Leistungsschutzrecht

In einem ersten Test wurden Upload-Filter auf EU-Ebene abgelehnt, trotzdem ist die Gefahr noch nicht gebannt. Im Europaparlament hat der Binnenmarkt-Ausschuss gegen die Internet-feindlichsten Formulierungen der Kommission gestimmt. Das Leistungsschutzrecht hingegen hat leider Zustimmung erhalten.

Die Urheberrechts-Richtlinie auf EU-Ebene geht in die entscheidenden Phasen. Nach dem Kommissions-Vorschlag im September arbeitet das Europaparlament an seiner Position. Im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz gab es heute eine erste Abstimmung.

Die gute Nachricht: Die Einführung von verpflichtenden Uploadfiltern wurde abgelehnt. Vor diesem gefährlichen Instrument haben wir immer wieder gewarnt. Der abgestimmte Kompromissvorschlag respektiert die gängige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der in zwei Urteilen gegen Uploadfilter entschieden hatte.

Die schlechte Nachricht: Das EU-weite Leistungsschutzrecht wurde leider nicht abgelehnt. Nachdem das deutsche Leistungsschutzrecht mit einer Laufzeit von einem Jahr bis heute keinen Erfolg hat, soll die schlechte Idee auf EU-Ebene irgendwie funktionieren. Der damalige Digitalkommissar Günther Oettinger hatte ganze 20 Jahre Laufzeit vorgeschlagen, manche konservative Abgeordnete sogar 50 Jahre. Immerhin gab es dafür keine Mehrheit.

Die fehlenden Mehrheiten für eine fortschrittlichere Urheberrechtsreform lagen auch daran, dass große Teile der linken Fraktion nicht abgestimmt haben, weil sie eine Fraktionsklausur in Spanien abhalten. Früher gab es eine Absprache zwischen den Fraktionen, dass keine Abstimmungen stattfinden, wenn eine Fraktion ihre „study days“ abhält. Das wurde heute nicht berücksichtigt.

Laut der Piratin Julia Reda aus der Grünen-Fraktion verfehlte ein Änderungsvorschlag gegen das Leistungsschutzrecht deswegen die Mehrheit im Ausschuss:

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Im Copybuzz-Blog kommentiert Caroline de Cock, die Koordinatorin von Copyright4Creativity, die heutige Abstimmung:

Berichterstatterin Catherine Stihler (Sozialdemokraten, Großbritannien) muss für die hervorragende Arbeit gelobt werden, die sie unter schwierigen Umständen gemacht hat (einschließlich männlicher Kollegen, die sie am Ende einer Abstimmung angeschrien haben – nicht gerade ein Darstellung guter Manieren). Lob verdient auch der Abgeordnete Michal Boni (Christdemokraten, Polen) für die Bereitstellung einer soliden Kompromissposition über Zensurfilter. Aber es muss noch viel Arbeit geleistet werden. Jeder Abgeordnete dieses Gesetzgebungs-Pakets muss Verantwortung übernehmen und abstimmen, damit das Ergebnis alle Ansichten berücksichtigt. Nicht auftauchen ist einfach keine Option, wenn mehr als die Hälfte der guten Änderungen wegen Gleichstand abgelehnt werden!

Die Abstimmung im Binnenmarkt-Ausschuss war der erste Test für die EU-Urheberrechtsreform. Die nächsten Termine sind der Kulturausschuss am 21. Juni, der Innenausschuss ist am 29. Juni dran, der Industrieausschuss kurz vor der Sommerpause am 11. Juli. Die entscheidende Abstimmung vor dem Plenum im federführenden Rechtsausschuss ist derzeit für den 28. September geplant. Eine Abstimmung im Plenum wird frühestens Ende Oktober erwartet.

Allerdings ist dem EU-Parlament heute die Berichterstatterin abhanden gekommen. Die konservative Abgeordnete Therese Comodini Cachia wechselt ins Parlament von Malta: Maltese MEP abandons copyright job— damned if you do, damned if you don’t.

Der Zeitplan könnte sich also noch verändern.

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