Noch am Montag hatten sich 64 Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen der Allianz „Copyright for Creativity“ (C4C) in einem offenen Brief gegen Upload-Filter und die Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts für Presseverleger ausgesprochen. Heute veröffentlichte die deutsche Piratenabgeordnete Julia Reda neue, gegenläufige Vorschläge von Mitgliedern der konservativen EPP-Fraktion zur EU-Urheberrechtsreform.
Diese Vorgehensweise ist deshalb bemerkenswert, weil damit laufende Kompromissverhandlungen im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments unter Federführung der sozialdemokratischen Abgeordneten Catherine Stihler unterlaufen werden. Diese schienen auf ein Nein zu einem EU-Leistungsschutzrecht und auf einen gangbaren Kompromiss im Bereich von Upload-Filtern hinauszulaufen.
Upload-Filter für alle?
Die vom konservativen Abgeordneten Pascal Arimont verantworteten, als „alternativer Kompromiss“ bezeichneten Entwürfe (PDF 1, PDF 2) wollen hingegen die restriktiven Kommissionsvorschläge zum EU-Urheberrecht noch weiter verschärfen. Während die Kommission eine Pflicht zur Filterung von Inhalten auf Plattformen beschränken möchte, die große Mengen („large amounts“) an urheberrechtlich geschützten Inhalten verarbeiten, möchte Arimont den Anwendungsbereich weiter ausdehnen. Dann beträfe die Pflicht alle Angebote, die relevante Mengen („significant amounts“) an Inhalten verarbeiten. Letztlich sollen nur Startups („micro-enterprises“) ausgenommen werden, die noch nicht länger als fünf Jahre existieren.
Außerdem sollen bestehende Hosting-Privilegien von Plattformen wie YouTube aber auch Wikipedia fallen, die hinkünftig für jegliche Urheberrechtsverletzung ihrer Nutzerinnen und Nutzer haften sollen. Ein Generalangriff auf jegliche Form von nutzergenerierten Inhalten im Netz.
Leistungsschutzrecht auch für Wissenschaftsverlage?
Noch absurder sind die Vorschläge zu einer EU-Version des in Deutschland gescheiterten Leistungsschutzrechts (LSR) für Presseverleger, mit dem Suchmaschinen und Newsaggregatoren für Anreißertexte samt Links zur Kasse gebeten werden sollten. Auf Drängen des damaligen EU-Digitalkommissars Günther Oettinger hatte die Kommission die Einführung eines LSR für Presseverleger auf EU-Ebene vorgeschlagen – eine Idee, die auch bei der ebenfalls konservativen Parlamentsberichterstatterin Therese Comodini Cachia wenig Anklang gefunden hatte.

In seinem „alternativen Kompromiss“ möchte Pascal Arimont den Anwendungsbereich des Kommissionsentwurfs sogar noch weiter ausdehnen. Während die Kommission in ihrem Entwurf wissenschaftliche Publikationen explizit vom LSR ausnimmt, schlägt Arimont vor, das entscheidende Wörtchen „not“ zu streichen (siehe auch einen Tweet eines britischen Bibliotheksverbands).
Use scientific abstracts? Interested in #OpenAccess? You should be concerned about #DSM #ancillarycopyright amendments like this. ? pic.twitter.com/qb4mUq8tNk
— LA © A‑UK (@UKLACA) 31. Mai 2017
Die Folgen für die Arbeit mit und die Verlinkung von Kurzzusammenfassungen („Abstracts“), die gerade für Wissenschaft und Lehre große Bedeutung haben, wären desaströs, eine weitere Stärkung monopolistischer Großverlage die Folge. Mit anderen Worten: ein Generalangriff auf Zugang zu Forschung im Netz. Dass Arimont die Schutzdauer des Leistungsrechts von den ohnehin schon absurd hohen 20 Jahren im Kommissionsvorschlag auf lachhafte 50 Jahre ausdehnen möchte, überrascht dann kaum noch.
Ausblick
Ob Arimont mit seinem Vorhaben Erfolg haben kann, wird wesentlich davon abhängen, ob es ihm gelingt, Unterstützung von liberalen (ALDE-) und sozialdemokratischen (S&D-)Abgeordneten zu gewinnen. Sehr wahrscheinlich aber ist die Radikalität der Vorschläge ein Versuch, die Entkernung der Kommissionsvorschläge durch das EU-Parlament zu hintertreiben. Mit Hilfe von Maximalforderungen, die wohl als urheberrechts-extremistisch bezeichnet werden müssen, soll der Diskurs in Richtung restriktiver Regelungen verschoben werden.
