Argumentationsfiguren des Urheberrechts-Extremismus

Von „Tragedy of the Commons“ zu „Tragedy of the Anti-Commons“ CC-BY 4.0 Leonhard Dobusch

Vor kurzem durfte ich anlässlich der Diskussion um mögliche Einschränkungen der Panoramafreiheit im Urheberrecht einen Gastbeitrag im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung wider den „Urheberrechts-Extremismus“ beisteuern. Mein Argument war dabei, dass die Vorschläge im Bereich Panoramafreiheit nur „exemplarisch für den Urheberrechts-Extremismus [stehen], der besonders die europäische Rechtslage prägt“. Der Begriff des „Urheberrechts-Extremismus“ hat in der Folge einiges an Kritik erfahren, unter anderem in einer Replik in der Süddeutschen Zeitung von Jonathan Beck, Leiter des Verlagsbereichs Literatur, Sachbuch, Wissenschaft des Verlags C.H. Beck, der mir diesbezüglich vorwirft „in Varoufakis-Manier“ zu argumentieren.

Ich glaube dennoch, dass der Begriff des Urheberrechts-Extremismus ziemlich genau einen der Gründe beschreibt, warum selbst moderate Reformen des Urheberrechts so schwer zu realisieren sind.

Das Spektrum in der Urheberrechtsdebatte reicht von Abolitionismus – also der Forderung nach einer Abschaffung des Urheberrechts – auf der einen bis zu Urheberrechts-Extremismus auf der anderen Seite. Abolitionistische Positionen sind in der Debatte kaum vorhanden. In Deutschland haben zwar AutorInnen wie Joost Smiers und Marieke van Schijndel mit ihrem Buch „Kein Copyright“ und Michael Seemann mit einem Gastbeitrag bei Spiegel Online kurzfristig Aufmerksamkeit erregt, aber kaum Spuren hinterlassen. Im wissenschaftlichen Diskurs gibt es mit libertären ForscherInnen wie Michele Boldrin, David Levine und anderen zwar ebenfalls Verfechter einer Totalabschaffung, sie sind allerdings auch bestenfalls eine Randerscheinung.

Urheberrechtsextremismus hingegen ist eine im Mainstream häufige und kaum als solche identifizierte Diskursposition. Solange aber Urheberrechts-Extremismus nicht als solcher erkannt und ihm diskursiv begegnet wird, sind moderate, auf Interessensausgleich und Lebbarkeit im Alltag hin orientierte Urheberrechtsreformen unwahrscheinlich. Im folgenden deshalb ein Versuch, die drei zentralen urheberrechts-extremistischen Argumentationsfiguren im europäischen Urheberrechtsdiskurs zu identifizieren:

(1) Mehr Schutz ist immer besser

Jede Stärkung von Urheberrechten, sei es durch längere Schutzfristen oder durch Ausweitung des Schutzbereiches (z. B. neue Leistungsschutzrechte) wird ausschließlich positiv gesehen. Urheberrecht kann demnach nicht „zu stark“ sein und jede Einschränkung des Schutzniveaus (z. B. durch neue oder erweiterte Schrankenregelungen) wird abgelehnt bzw. als prinzipieller Angriff auf das Urheberrecht gewertet.

Eine derartige Position verkennt aber, dass es nicht nur zu wenig Schutz – häufig und oft fragwürdig als „Tragedy of the Commons“, Tragik der Allmende beschrieben –, sondern auch zu viel Schutz geben kann. Der US-Urheberrechtsforscher Michael Heller spricht in diesem Zusammenhang von „Anti-Commons“ oder „Gridlock“, der aus zu weitreichenden und verteilt gehaltenen Rechtspositionen resultiert. Fehlen bei der Tragedy of the Commons Anreize zu produzieren und kommt es deshalb zu Unterversorgung und -nutzung, führt die Tragedy of the Anti-Commons aus anderen Gründen – zu komplizierte und damit teure Rechteklärung – zu denselben negativen Ergebnissen. Ein Beispiel für Anti-Commons-Probleme sind Mashups, Klangcollagen aus einer größeren Zahl vorhandener Songs, die sich zwar wachsender Beliebtheit in sozialen Netzwerken erfreuen – David Wessel aka Mashup Germany verfügt über mehr als 250.000 Facebook-Fans –, aber mangels praktikabler Rechteklärung weder im Radio gespielt noch verkauft werden dürfen. Selbst die bloße nicht-profitorientierte Veröffentlichung ist entweder mit Abmahngefahr verbunden oder nur bis auf Widerruf durch Plattformbetreiber wie Soundcloud möglich. Übermäßig weitreichende Urheber- und Leistungsschutzrechte führen so dazu, dass eine ganze Kunstform marginalisiert wird.

Der Zusammenhang zwischen Schutzniveau und positiven Effekten für kreative Neuschöpfung und Werksnutzung ist demnach ein umgedreht U-förmiger, wie obige Abbildung schematisch illustrieren soll. Extrempositionen an beiden Enden ist gemein, dass sie diesen U-förmigen Zusammenhang abstreiten und stattdessen für Abschaffung bzw. maximal umfassenden Schutz eintreten.

(2) Kein Reformbedarf trotz Digitalisierung und Internet

Wer die Antworten vor allem von Rechteverwertern auf die Fragen der öffentlichen EU-Konsultation zum Urheberrecht liest, könnte glauben, wir lebten in der besten aller Urheberrechtswelten. Abgesehen von stärkerer Verfolgung von Piraterie sehen sie an keinem einzigen Punkt Reformbedarf im Urheberrecht, Rechteklärung im Einzelfall bzw. über Verwertungsgesellschaften reiche völlig aus.

Wer sich hingegen mit offenen Augen durchs Netz bewegt, der/die kommt gar nicht umhin zu beobachten, dass an allen Ecken und Enden Konflikte mit dem Urheberrecht drohen. War das Urheberrecht vor dem Internet eine Spezialmaterie vor allem für professionell Kunst- und Kulturschaffende, sind heute alltägliche Nutzungshandlungen der breiten Masse der Bevölkerung wie das Teilen von Handy-Videos urheberrechtlich relevant – von neuen kreativen Nutzungsformen wie Remix, Mashup oder Memes oder dem Problem der von Land zu Land unterschiedlich implementierten Schrankenbestimmungen in einem digitalen europäischen Binnenmarkt ganz zu schweigen.

Hinzu kommen technologiebedingte Verschiebungen in der Balance zwischen verschiedenen Interessensgruppen. Ist der Verleih gedruckter Bücher urheberrechtlich problemlos möglich, fehlen vergleichbare Rechte für den Bereich des E-Book-Verleihs; stattdessen kämpfen Bibliotheken mit technologischen Kopierschutzsystemen (Digitales Rechtemanagement, DRM) und Verlagsverträgen, die selbst bestehende Schrankenregelungen im Urheberrecht auszuhebeln versuchen. Wenn hier nicht nachjustiert wird, könnte das technologische Potential für einfacheren Zugang durch (urheber-)rechtliche Einschränkungen ungenutzt bleiben, ja bisweilen die Nutzung digitaler schwieriger als jene gedruckter Werke sein.

(3) Wer gegen restriktives Urheberrecht ist, hilft nur Google, Facebook & Co

Während die ersten beiden Argumentationsfiguren eine Art inhaltliche Positionsbestimmung darstellen, ist die dritte Argumentationsfigur reaktiver Natur und soll Urheberrechtskritik desavouieren. Im Kern wird behauptet, jede Senkung des urheberrechtlichen Schutzniveaus würde ausschließlich den Profiten neuer Plattformen wie Google, Facebook oder Amazon auf Kosten der UrheberInnen dienen. In dieser Pauschalität und Unbedingtheit ist diese Behauptung jedoch unhaltbar.

Tatsächlich ist es vielmehr so, dass es gerade die vielkritisierten großen Plattformbetreiber sind, die vom urheberrechtlichen Status quo profitieren. Sie verfügen über die Ressourcen und Marktstellung, um Rechte zu klären und Rechtsunsicherheit auszuhalten. Mit seinem Content-ID-Verfahren hat es Google bei seinem Dienst YouTube sogar geschafft, aus der Schwierigkeit Rechte zu klären ein Geschäftsmodell zu bauen und gleichzeitig Markteintrittsbarrieren zu errichten. Im Ergebnis ist dadurch gerade die Mehrheit weniger prominenter Kunstschaffender in einer schlechten (Verhandlungs-)Position, wie kürzlich erst der Streit zwischen Zoë Keating und YouTube gezeigt hat. Weniger Bewilligungskultur, d. h. Rechteklärung im Einzelfall, und mehr pauschale Rechteklärung über Verwertungsgesellschaften, wie es beispielsweise bei Radionutzung der Fall ist, würden hier für mehr Anbietervielfalt und Plattformwettbewerb sorgen.

Die Auswirkungen konkreter Reformideen, wie neue Schranken (z. B. für Remix) oder ein einheitliches EU-Urheberrecht, auf die Verteilung von Einkommen lassen sich a priori nicht bemessen und hängen stark von konkreter Ausgestaltung ab (z. B. durch Kombination von Schranken mit Pauschalvergütungen). Ganz abgesehen davon, dass die Folgen für die Einkommen noch einmal stark von Verträgen zwischen Kreativen und Verwertern abhängen, wie das Beispiel der jüngst geleakten Verträge zu Lasten der Kunstschaffenden zwischen Sony und Spotify belegt.

Fazit

Die Penetranz und Akzeptanz urheberrechts-extremistischer Argumentationsfiguren im aktuellen Urheberrechtsdiskurs ist einer der Gründe dafür, dass jede auch noch so moderate Anpassung des Urheberrechts an die Anforderungen einer digitalen Gesellschaft unendlich schwer fällt. Es ist deshalb an der Zeit, diese Positionen als Extrempositionen zu erkennen und zu benennen.

Denn stünde außer Streit, dass es auch zuviel an urheberrechtlichem Schutz geben kann bzw. in manchen Bereichen längst gibt, dass mit dem Internet Reformbedarf jenseits stärkerer Rechtsdurchsetzung einhergeht und dass nicht jede Kritik am Urheberrecht nur Interessen großer Plattformbetreiber dient, dann ginge es weniger um das „ob“, sondern mehr um das „wie“ der anstehenden Urheberrechtsreform.

22 Ergänzungen

  1. „In den letzten 20 Jahren hat es einen beispiellosen Konzentrationsprozess in den Medien gegeben. Nie zuvor in der Geschichte gab es eine Zeit, in der mehr von unserer „Kultur“ in „Eigentum“ stand als heute. Und dazu war niemals zuvor die Machtkonzentration bei der Kontrolle der Nutzung der Kultur so unangezweifelt akzeptiert wie heute.

    Während Copyright in den USA einst auf 14 Jahre begrenzt war und nur direkte Reproduktionen verbot, wurde das Recht zeitlich immer weiter ausgedehnt (heute 95 Jahre) und umfasst mittlerweile zahlreiche Arten der Kopie, Bearbeitung und Transformation.

    Es ist nachgewiesen, dass jede Industrie, die heute zugunsten stärkerer Urheberrechte eintritt, in ihrer Entstehung vom eingeschränkten Rechtsschutz der damaligen Zeit profitierte. Zurückgehend auf die Verlage, die Filmindustrie, die Fotoindustrie, das Radio sowie die Kabelgesellschaften nutzten sie teilweise Werke, die unter den damaligen Bedingungen noch frei waren, oder sie gingen zu Recht von einer mangelnden Rechtsdurchsetzung aus.

    Die Interessen der Medienwirtschaft besteht vor allem in der Anhäufung von Kapital und weniger im freien Austausch von Ideen. Die Produkte, die diese Wirtschaft produziert, sind steril, sicher und homogen. Gleichzeitig nutzten sie beeinträchtigte Gesetzgebungsverfahren zu einer Art der Korruption, um Gesetze in ihrem Sinne durchzusetzen. Fern davon, das eigentliche Werk zu schützen, deckt Copyright mittlerweile auch einzelne Ideen oder Aspekte ab. Zwar ist es unter bestimmten Umständen möglich, die Erlaubnis der Rechteinhaber einzuholen, jedoch ist dies meist sehr umständlich und kostspielig.

    Eine „Erlaubniskultur“ ist das Gegenteil einer „freien Kultur.“ Für die Gesundheit eines demokratischen Systems ist es unerlässlich, auf bestehende Kultur zurückgreifen zu können, sie zu verbreitern, zu kommentieren, sie zu verändern und Neues aus ihr zu schaffen.“

    (Text nach Lawrence Lessig)

  2. Die Verwendung des Bindestrich-Extremismus droht inflationär zu werden. Buzzwords geben auch nicht mehr das her, da braucht’s dann schon ultimative Vokabeln. Wie wär’s mit Demokratie-Extremismus? Oder ganz allgemein Justiz-Extremismus? Rechts-Extremismus gibt’s ja schliesslich auch noch.

  3. @Autor
    Was bitte sind Argumentationsfiguren?
    Muss man auf eine Walldorf-Schule gegangen sein, um Argumente tanzen zu können?

  4. Unterm Strich lässt sich nur eines konstatieren: Grenzenlose Gier. Das gilt sowohl für die Seite der Rechte Mafia, wie auf der Seite der „alles umsonst haben wollen“ und „Geiz ist geil“ Fraktion.

    Den Vorwurf in Manier von Varoufakis zu argumentieren empfände ich übrigens als Kompliment. Er sagt was er denkt, so wie er es denkt und schleimt nicht durch die Gegend.

  5. Das Fazit findet meine volle Zustimmung. Es betrifft jedwede Form einer Überregulierung und unangemessener Verbotsausweitung.
    „Wo alles verboten ist, ist alles erlaubt, da egal ist, welches Verbot man verletzt, wenn zwingend irgend ein Verbot übertreten werden muß.“
    Im Spannungsverhältnis von Individualrecht und sozialer Normierung bedarf es der Einsicht auf Rücksichtnahme durch das Individuum, die eben daran geknüpft ist, dass ein situativer Verzicht insgesamt einen Gewinn auch für das Individuum erbringt. Wo diese Einsicht fehlt, sind Regulierungen nur externe Übergriffe, denen man sich schon zur Selbstbehauptung entziehen will, muss und wird.
    Oder anders:
    Überregulierung ist eine Form der Kriminalisierung von Unbeteiligten.

  6. Ich will mal eine steile These wagen. Mit einer Schutzdauer von fast 100 Jahren wird Wissen und Kultur zerstört. Nicht etwa aktiv, sondern die Werke verrotten, verschimmeln und vergammeln unter dem Urheber-Rechtsschutz.
    Dann mal auf ein Neues! Schiller und Goethe wären heute vergessen, hätte es damals so einen Unsinn gegeben.

    1. So ist es. Meine ganz persönliche Konsequenz: Alles, was die 20jährige Dauer eines normalen 0815-Patents überschreitet wird von mir an jederman verteilt, der das haben möchte. Egal, ob es sich dabei um Ton, Film, Text oder Bild handelt. Alles andere ist Kappes, wie der Kölner sagt.

      Ach ja, und was die öffentliche Hand finanziert hat, das wandert direkt und ohne diese „Patent“dauer direktamang in die große Webe, wäre ja noch schöner.

  7. 1) Wieso muss ich eine Email-Adresse angeben, um hier zu posten?

    2) Der Begriff „Extremismus“ ist einfach mal ziemlicher Müll und wird eigentlich ausschließlich verwendet, um Gegenpositionen zu deligitimieren. So auch hier.

    3) Copyright abschaffen! ;-)

      1. Aus Schmelzglas-Angabe und Name wird dann auch noch eine bekannte US-Backware hergestellt. Wer sich daran den Magen verdirbt, kann dieses auch Löschen, oder die Herstellung schon im Browser verbieten.

  8. Patente, das Schutzrecht der Wissenschaftler und Ingenieure hat nur eine geringe Laufzeit von 20 Jahren. Das Patentrecht soll einen Ausgleich schaffen zwischen der Gesamtwirtschaftlich notwendigen Verbreitung von Wissen und dem berechtigtem Wunsch nach ökonomischer Verwertbarkeit (teuer) geschaffenen Wissens.
    Warum glauben Künstler bzw. Verwerter längeren Schutz verdient zu haben?

  9. Warum glauben Künstler bzw. Verwerter längeren Schutz verdient zu haben?

    Vermutlich deshalb, um die seinerzeitigen Kosten für das sprichwörtliche „Koks und Nutten“ wieder einspielen zu können.

  10. Erster(!) Artikel über die bestehende Urheberrechte und deren Argumentationskette, der ich uneingeschränkt zustimme.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.