Gleich drei EU-Agenturen sind für die Seesicherheit verantwortlich. In einem Abkommen wollen sie von gemeinsamen Aufklärungsfähigkeiten profitieren. Drohnenflüge erfolgen zur Grenz-, Fischerei- und Zollkontrolle, zur Strafverfolgung und für den Umweltschutz. Derzeit nehmen sieben Länder die Dienste in Anspruch, eine Erweiterung ist geplant.