Leonhard Dobusch

Leonhard Dobusch, Betriebswirt und Jurist, forscht als Universitätsprofessor für Organisation an der Universität Innsbruck u.a. zum Management digitaler Gemeinschaften und Offenheit als Organisationsprinzip. Er ist als @leonido im Fediverse unterwegs und bloggt privat als Leonido sowie gemeinsam mit anderen bei governance across borders bzw. am OS ConJunction Blog und ist Mitgründer und wissenschaftlicher Leiter des Momentum Instituts sowie der Momentum-Kongressreihe. Mail: leonhard@netzpolitik.org

  • : Remixer #19 DJ Y alias JY: „Account mit 99 Tracks gelöscht“
    Remixer #19 DJ Y alias JY: „Account mit 99 Tracks gelöscht“

    In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: DJ Y alias JY.

    Der französische DJ Y alias JY lebt und arbeitet in Deutschland als DJ und Mashup Producer, wobei er für seine Arbeit den Begriff „Bastard Pop“ bevorzugt. Er ist stolz darauf, dass sich Adam Sandler für dessen Film „Meine Erfundene Frau“ einen Mashup von ihm gewünscht hat sowie auf einen „Ritterschlag“ durch Moby (siehe unten).

    Was macht für Dich einen guten Remix aus?

    Ich finde, dass ein „Kultur-Clash“ unbedingt in jedem Bastard-Pop-Track zu finden sein müsste. Zum Beispiel wenn Oasis auf die Beatles, oder James Brown auf Led Zeppelin trifft, entsteht praktisch eine komplett neue Musikgeschichte, die im wahren Leben nie passiert wäre. Das ist für mich das wichtigste in einem guten „Remix/Bastard Pop Track“. Technik ist da zweitrangig.

    Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?

    Ich benutze für meine Bastard Pop Tracks hauptsächlich komplette Acapellas oder Instrumentals – selten auch Samples oder kurze Parts. Ich versuche immer zwei (oder mehr) Tracks zu finden, die auch in der Länge zusammen passen könnten. Der Überraschungseffekt ist beim Bastard Pop viel größer oder prägnanter, wenn man nur zwei Quellen zusammen mischt.

    Hast Du schon einmal nur aus rechtlichen Gründen ein Sample oder ähnliches nicht verwendet?

    Nein. Ich habe bis jetzt keine Rücksicht genommen. Wenn ich eine neue Idee habe und die Mitteln finde um diese zu realisieren, und sie dann noch funktioniert, mache ich es einfach.

    Wurdest Du schon einmal abgemahnt oder hattest rechtliche Probleme wegen Deiner künstlerischen Tätigkeit? Und sonst?

    23. September 2013 2
  • : Unerwartet offene Briefe: Bewegung in der Urheberrechtsdebatte
    Unerwartet offene Briefe: Bewegung in der Urheberrechtsdebatte

    Nach dem Höhepunkt der Urheberrechtsdebatte im Jahr 2012 hat es lange nicht danach ausgesehen, als würde sich an der Einheitsfront aus Verwertern und Kunstschaffenden und deren gemeinschaftlicher Ablehnung einer Modernisierung des Urheberrechts etwas ändern. Umso unerwarteter sind deshalb die jüngsten Entwicklungen. Wieder melden sich Kunstschaffende zu Wort. Wieder wählen sie dafür, wie 2012 eine Gruppe von Tatort-DrehbuchautorInnen, die Form von offenen Briefen. Die Inhalte sind jedoch völlig andere.

    Den Anfang machte eine Gruppe hochkarätiger, deutsch- und englischsprachiger AutorInnen, unter ihnen Literaturnobelpreisträgerin Elfriede Jelinek. Auf ihrer Seite Fiktion.cc fordern sie von Verlagen einen grundlegenden Wandel in ihrem Umgang mit der Digitalisierung. In der Deklaration heißt es dort unter anderem:

    Bisher waren wir bestrebt, uns von Publikumsverlagen umfassend betreuen zu lassen: Sie lektorierten unsere Bücher, setzten, druckten, vertrieben und bewarben sie, verwerteten auch die Nebenrechte und beteiligten uns an den Erlösen – im besten Fall Buch für Buch, bis irgendwann die Zeit gekommen war für eine kritische Gesamtausgabe. Je weniger Umsatz unsere Literatur macht, desto weniger Aufwand wird für unsere Bücher betrieben, und in vielen Buchhandlungen sind sie von vornherein nur auf Bestellung lieferbar. Viele ältere Titel werden nicht einmal als E‑Book angeboten. Die kommerziellen Verlage haben auf die Herausforderungen durch das digitale Zeitalter vor allem defensiv reagiert: ihr Programm verkleinernd, fusionierend, Mitarbeiter einsparend und sich auf Bestseller konzentrierend. Auch den sich für unsere Literatur aufopfernden Kleinverlagen fällt es in dieser Situation immer schwerer, sich am Buchmarkt zu behaupten.

    Als Ausweg schlagen die AutorInnen vor, neue Werke zuerst als E‑Book online zugänglich zu machen, sodass „nicht mehr die ersten Wochen nach Erscheinen über Erfolg oder Misserfolg eines Titels entscheiden, sondern die Aufmerksamkeit  sich langsam und unter Ausschluss der Massenmedien entwickeln [kann]“. Berührungsängste mit der vielgescholtenen „Kostenloskultur“ im Netz haben sie dabei keine:

    Um E‑Books zu vertreiben, ist es nicht zwingend erforderlich, sie zu verkaufen. Auch wir bevorzugen, von der Verwertung unserer Bücher zu leben, statt uns auf eine Weise zu verdingen, die uns vom Schreiben abhält. Aber wir wollen bei jedem unserer Bücher frei sein zu entscheiden, ob und wann wir es nicht besser verschenken. Dass Lesen Geld kostet, ist ein Übel, dessen Notwendigkeit es immer neu zu beweisen gilt.

    Für März 2014 wird auf Fiktion.cc ein gemeinsam mit der Law Clinic Internetrecht der Humboldt-Universität zu Berlin ausgerichteter Kongress zur „Vertiefung der Debatte über das Urheberrecht“ angekündigt.

    Diese Woche wurde nun ein weiterer offener Brief „von Kulturschaffenden, Kulturvereinen, Journalisten und Kulturfreunden an die Zeitungsverleger und entsprechenden Rechteinhaber“ auf chanson.de veröffentlicht und binnen einer Woche von über 1.600 Personen unterzeichnet. Anlass sind Abmahnungen von Kunstschaffenden, die auf ihren Webseiten Rezensionen ihrer Arbeiten veröffentlichen:

    20. September 2013 3
  • : Re:Public Domain: Ein Fenster in die Zeit vor 70 Jahren
    Re:Public Domain: Ein Fenster in die Zeit vor 70 Jahren

    public-domain-version-miniDiese Woche startet in der Schweiz die von Dock18 mit Partnerinnen wie Wikimedia Schweiz und Migros Kulturprozent organisierte Veranstaltungsreiche Re:Public Domain. In vier verschiedenen Städten stellen insgesamt 16 Urheber/innen ihre Bearbeitungen von gemeinfreien Werken vor und laden das Publikum zur aktiven Teilnahme ein. Zum Hintergrund der Reihe heißt es auf der Webseite::

    „Wir öffnen ein Fenster, in die die Zeit vor 70 Jahren. Sämtliche Malereien von Paul Klee, Fritz Baumann, El Lissitzky, August Deusser und Grant Wood, alle Bücher und Texte von James Joyce, Stefan Zweig, Robert Musil und Sophie Hämmerli-Marti sowie überhaupt sämtliche Songs von Jelly Roll Morton, Blind Boy Fuller, Seven Foot Dilly, Robert Katscher und Fred Fisher, die Filme von Germaine Dulac, Walther Ruttman, Rolf Randolf, Edwin Stanton Porter und Victor Schertzinger. Achja, da wären noch die Tarotkarten von Elisar von Kupffer, das fotografische Werk von Tina Modotti, Annemarie Schwarzenbach und Arnold Genthe sowie die Flut an Theaterstücken von Max Neal oder die Skulpturen von Hans Hippele. Das sind nur einige Autorinnen, die 1941/42 gestorben, und somit lange genug tot sind, dass ihre Werke gemeinhin auch als Gemeingut gelten dürfen. Der Großteil des öffentlichen geistigen Eigentums dürfte den Weg in die binäre Datensenke wohl nie finden.“

    Die Veranstaltungstermine in der Übersicht:

    • 19.9.2013 Walk Kulturbüro Genf (Workshop an der OpenKnowledge Conference)
    • 27.9.2013 Night Rote Fabrik Zürich
    • 20.10.2013 Matinee Forum Schlossplatz Aarau
    • 23.11.2013 Show Grand Palais Bern
    16. September 2013
  • : Remixer #18 Alexander Støver aka Binärpilot: „Dafür fehlt mir das Geld“
    Remixer #18 Alexander Støver aka Binärpilot: „Dafür fehlt mir das Geld“

    In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Alexander Støver.

    Alexander Støver aka binärpilot beschreibt sich selbst als „Roboter, der aus der Zukunft entsendet wurde, um Popverschmutzung (‚Popollution’) zu zerstören.“ Seine Arbeiten sind prinzipiell frei verfügbar und verstehen sich als Kritik am gegenwärtigen Status der Popmusik.

    Was macht für Dich einen guten Remix aus?

    The same story being told from a different perspective. A great remix pays homage to the original while at the same time bringing something new to the equation.

    Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?

    Unterbewusst verwende ich die Arbeit von anderen in jedem Aspekt meiner Produktionen. Wenn ich einen Remix mache, versuche ich zu identifizieren, was das Original vermitteln wollte, and arbeit von dort aus weiter.

    Hast Du schon einmal Werke aus rechtlichen Gründen nicht verwendet?

    Ja, weil mir für so etwas das Geld fehlt.

    16. September 2013
  • : Illegaler Wahlkampf: Auch SPD surft auf der Remix-Welle [Update]
    Illegaler Wahlkampf: Auch SPD surft auf der Remix-Welle [Update]

    Falls irgendwo noch Zweifel daran bestehen, dass ein Recht auf Remix eine grundlegende Voraussetzung für die Kunst- und Meinungsfreiheit in der digitalen Gesellschaft ist, der Bundestagswahlkampf 2013 sollte sie ausgeräumt haben. Abgesehen von schon traditionellen Plakatremixes und dem Meme rund um die Merkelraute demonstrierte vor allem der Geh-Wählen-Spot der IG Metall das Potential von Remixkultur auch für politische Botschaften. Gleichzeitig illustrierte die falsche Erklärung der diesbezüglichen Rechtslage eindrücklich, dass im Urheberrecht Änderungsbedarf besteht.

    Wohl auch inspiriert vom Erfolg des IG-Metall-Spots versucht sich nun auch die SPD an Remixkreativität und bedient sich dafür bei Monty Pythons „Life of Brian“:

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    12. September 2013 6
  • : Remixerin #17 DJ Ipek: „Musikindustrie ist immer mehr auf Remixer/innen angewiesen“
    Remixerin #17 DJ Ipek: „Musikindustrie ist immer mehr auf Remixer/innen angewiesen“

    In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: DJ Ipek.

    Ipek Ipekcioglu aka DJ Ipek bezeichnet ihren Zugang als „Eklektik BerlinIstan“, einem Wortspiel aus Berlin und Istanbul, der sehr traditionelle bis hin zu sehr elektronischen Tunes miteinander mischt, teilweise auch in Form von Live-Remixes. Sie produziert für Film und Theater (z.B. für die Wiener Kammeroper) und arbeitet mit verschiedenen MusikerInnen als Komponistin, Remixerin oder bei Live-Auftritten zusammen, z.B. mit Olivinn Ensemble Classical Fusion, Musiqa Sequenza oder Electro-Acoustic-Classik, und hat eine eigene Band namens DeliBrass (siehe YouTube-Embed).

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    Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?

    Während ich auflege mache ich zum Beispiel Live-Remixes, wenn ich Compilations bei Trikont herausgebe benutze ich selbstverständlich lizensierte Werke Dritter. Und natürlich erstelle ich eigene Remixes von Tracks, die mir besonders gut gefallen, für nicht-kommerzielle Zwecke. Für meine veröffentlichten Remixes habe ich immer eine Lizenz.

    Wie stehst Du dazu, wenn andere Leute Deine Werke remixen? Hast Du keine Angst, dass Leute damit Dinge tun, die Dir nicht gefallen?

    9. September 2013 1
  • : IG Metall erklärt die Rechtslage ihres Geh-Wählen-Spots. Falsch.
    IG Metall erklärt die Rechtslage ihres Geh-Wählen-Spots. Falsch.

    Der Geh-Wählen-Spot der IG Metall sorgt derzeit im Internet für Furore. Gleichzeitig wirft er natürlich auch urheberrechtliche Fragen auf (siehe auch „Remix im Wahlkampf: ein Best of“), weil derartige Remixes im europäischen Urheberrecht nicht möglich sind, ohne die Rechte für alle verwendeten Filmausschnitte zu klären. In den USA hingegen wäre ein solches Video höchstwahrscheinlich durch die Fair-Use-Klausel des US-Copyrights gedeckt.

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    Jetzt hat sich auf der YouTube-Seite die IG-Metall quasi offiziell zur Rechtefrage geäußert:

    Wir haben natürlich keine Sonderrechte. Es handelt sich um freies YouTube-Material. Und die YouTube-Nutzungsbedingungen erlauben jedem Nutzer die kostenlose Nutzung, Reproduktion und Herstellung derivater Werke inklusive Vorführung auf YouTube. Mehr dazu findest du hier in den YT-Terms

    Grüße aus der Online-Redaktion

    Das Problem mit dieser Erklärung ist nur, dass sie falsch ist. Denn nur weil Filme auf YouTube „frei“ zugänglich sind, bedeutet es noch lange nicht, dass die Rechteinhaber dieser Nutzung noch einer Weiternutzung in irgendeiner Form zugestimmt haben. Entscheidend dafür ist nämlich, dass die Rechteinhaber das Material selbst unter besagten YouTube-Nutzungsbedingungen hochgeladen oder diesem Hochladen explizit zugestimmt haben. Dass das bei allen verwendeten Clips der Fall ist, wage ich zu bezweifeln. So werden in dem Remix Ausschnitte aus Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwendet, die sicher nicht mit offizieller Zustimmung auf YouTube hochgeladen worden sind.

    Hinzu kommen die Persönlichkeitsrechte einiger der gefilmten Personen – wie der Prozess rund um den Fall des Technoviking gezeigt hat, können auch diese rechtliche Probleme aufwerfen.

    Fazit: Legal ist der geniale Remix-Spot der IG Metal mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Dafür bräuchte es schon ein Recht auf Remix.

    5. September 2013 17
  • : Remix im Wahlkampf: ein kleines Best-of [Update]
    Remix im Wahlkampf: ein kleines Best-of [Update]

    Wahlkampfzeit ist Remixzeit. Unter sonst unüblicher durchaus üblicher, parteiübergreifender Missachtung von Urheberrechten, wird im Wahlkampf geremixt was das Zeug hält. Auch hier zeigt sich, was die Initiative für ein Recht auf Remix nun schon seit einiger Zeit zu vermitteln sucht: ein Recht auf Remix ist eine grundlegende Voraussetzung für die Kunst- und Meinungsfreiheit in der digitalen Gesellschaft

    Das beginnt bei dem wohl besten Geh-Wählen-Spot aller Zeiten, der noch dazu aus dem in Sachen Urheberrecht ansonsten wenig zimperlichen Gewerkschaftsumfeld stammt – aber vielleicht können sich die Urheberrechts-Hardliner von ver.di ja einmal bei ihren Kollegen von der IG Metall zeigen lassen, wie kreativ-politisches Remixen funktioniert. So nämlich:

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    Nicht fehlen dürfen im Wahlkampf die auch sonst sehr beliebten Plakat-Remix-Tools (vgl. z.B. den Telekom- sowie den Vodafail-Remixer). Empfohlen sei hier beispielsweise der CDU-Wahlplakat-Generator der Titanic, dem  beispielsweise folgender Remix entstammt:

    titanic-cdu-remix

    Remix-Wahlkampf findet aber nicht nur im Internet statt. Wie Bln.fm dokumentiert hat, erfreut sich auch Offline-Wahlkampf-Remix wachsender und ebenfalls parteiübergreifender Beliebtheit. Eine kleine Auswahl:

    5. September 2013 1
  • : BGH-Urteil verschärft Haftung von File-Hosting-Diensten
    BGH-Urteil verschärft Haftung von File-Hosting-Diensten

    In einem von der GEMA angestrengten Verfahren hat der BGH entschieden, dass ein File-Hosting-Dienst wie z.B. Rapidshare „zu einer umfassenden regelmäßigen Kontrolle der Linksammlungen verpflichtet [ist], die auf seinen Dienst verweisen, wenn er durch sein Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub leistet“ (vgl. Pressemeldung). In der nunmehr veröffentlichten Entscheidungsbegründung (PDF) heißt es dazu:

    Auch wenn das Geschäftsmodell der Beklagten grundsätzlich den Schutz der Rechtsordnung verdiene, berge es strukturell in einem Umfang die Gefahr massenhafter Urheberrechtsverletzungen in sich, dass der Beklagten erheblich gesteigerte Prüf- und Handlungspflichten zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen zuzumuten seien.

    Der BGH schränkt damit das sogenannte Haftungsprivileg für Diensteanbieter nach § 10 Telemediengesetz weiter ein und setzt seine Serie an Entscheidungen zu Rapidshare fort. In einer früheren Entscheidung zu einer auf Rapidshare gehosteten Kopie des Spiels „Alone in the Dark“  hatte der BGH bereits den Einsatz von Wortfiltern angemahnt (vgl. Pressemeldung sowie Bericht bei Telemedicus). Schon damals hatte der BGH gefordert, File-Hosting-Anbieter müssten zumindest „eine beschränkte Zahl“ von Links Dritter Personen überwachen.

    Mit seiner aktuelle Entscheidung dehnt der BGH die Prüfpflichten nun noch einmal stark aus, sofern eben das „Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub leistet“. Im Fall von Rapidshare zitiert der BGH zustimmend die vorinstanzliche Entscheidung, wonach private Nutzer durch Bonuspunktesysteme ermutigt worden seien, die hochgeladenen Dateien möglichst breit und flächendeckend zu verteilen:

    3. September 2013 3
  • : Zur netzpolitischen Dimension (4) von Wahlkampfmusik
    Zur netzpolitischen Dimension (4) von Wahlkampfmusik

    In der Serie „netzpolitische Dimension“ geht es um Themen, deren netzpolitische Relevanz sich bisweilen erst auf den zweiten Blick erschließt. Diesmal: Wahlkampfmusik.

    Mittlerweile hat es fast schon rituellen Charakter: Alle Wahlen wieder beklagen sich Musikschaffende über Vereinnahmung ihrer Werke im Rahmen von parteipolitischen Veranstaltungen. Im Wahljahr 2013 war es zuerst der Austropopper Reinhard Fendrich, der sich über die singende FDP-Bürgermeisterin aus dem niederbayerischen Kollnburg beklagt hatte (vgl. SZ-Artikel; im YouTube-Embed das gruselige Original, das mit Sicherheit noch gruseligere Cover ist nicht mehr online).

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    Kurz darauf protestierten die Toten Hosen gegen die Verwendung ihres Songs „Tage wie diese“ bei Veranstaltungen von CDU und SPD, wie der Spiegel berichtet:

    „Wir empfinden es als unanständig und unkorrekt, dass unsere Musik auf politischen Wahlkampfveranstaltungen läuft“, schreiben die Toten Hosen. Ihr Lied „Tage wie diese“ laufe vor allem bei Auftritten von CDU und SPD. Die Gruppe habe nie ein Problem damit gehabt, wenn ihre Musik vom Punkschuppen bis zum Oktoberfest den unterschiedlichsten Menschen Freude bereitet. Im Wahlkampf hingegen werde sie klar missbraucht und von Leuten vereinnahmt, die ihnen in keiner Weise nahe stünden. „Die Rechtslage ist leider so, dass wir dagegen nichts tun können“, heißt es in der Mitteilung.

    Der letzte hier zitierte Satz wiederum illustriert die netzpolitische Dimension dieser Wahlkampf-Posse: Öffentliches Aufführen und Covern von Songs ist auch ohne Zustimmung der Rechteinhaber möglich, solange die Nutzung bei der GEMA angemeldet und gegebenenfalls vorgeschriebene Gebühren entrichtet werden. So hatte sich bereits 2005 ein Sprecher der Rolling Stones über die (hochnotpeinliche) Verwendung des Songs „Angie“ durch die CDU beschwert. Deren damalige Replik gegenüber dem Spiegel:

    28. August 2013 13
  • : Bündnis der Werbewirtschaft gegen Piratenseiten vor Start
    Bündnis der Werbewirtschaft gegen Piratenseiten vor Start

    Stefan Mey berichtet bei Hyperland über fortgeschrittene Verhandlungen im Rahmen des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft, um Piratenseiten wie kinox.to den Werbegeldhahn zuzudrehen. Geplant ist irights.info zu Folge „eine Beschwerdestelle und eine Schwarze Liste mit ’strukturell urheberrechtsverletztenden Websites’ “. Mey zu Folge soll das Bündnis in Kürze an den Start gehen. Bereits heute seien aber Blacklists im Einsatz, wie Mey nach einem Gespräch mit einem Vertreter der Bamberger upjers GmbH berichtet:

    „Mit sämtlichen Werbepartnern würden vorab Vereinbarungen getroffen, die das Schalten von Werbung auf illegalen Seiten ausdrücklich verbieten und Verstöße mit empfindlichen Vertragsstrafen ahnden. Zudem enthalte die Vereinbarung auch eine Blacklist, auf der unter anderem die Seite kinox.to stehe.“

    Für den Digitale Gesellschaft e. V. hat Mey auch mich um eine Stellungnahme gebeten:

    Der Verein Digitale Gesellschaft äußert sich im Gespräch mit Hyperland grundsätzlich positiv zu dem Vorhaben. Kritisch sei jedoch, dass ein vager Begriff wie “strukturell urheberrechtsverletzend” auch so ausgelegt werden könne, dass er neue und innovative Dienstleister behindert, meint Urheberrechts-Experte Leonhard Dobusch. “Strategien der Rechtsdurchsetzung, die nicht auf Abmahnung von Endnutzern, sondern auf eine Verfolgung gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzer setzen”, sind aber zu begrüßten, sagt Dobusch.

    27. August 2013 7
  • : Remixer #15 Omid McDonald: „Horror-Geschichten über Klärung von Samples“
    Remixer #15 Omid McDonald: „Horror-Geschichten über Klärung von Samples“

    In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Omid McDonald.

    Omid McDonald ist Softwareentwickler und Unternehmer. Zur Zeit arbeitet er für Legitmix, einem Marktplatz für Kunstschaffende, die mit Samples arbeiten.

    Was macht für Dich einen guten Remix aus?

    Ein guter Remix oder Mashup haucht alten Songs neues Leben auf eine Weise ein, die Freude bereitet und überrascht.

    Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?

    Für einen Softwareentwickler ist es normal auf bestehender Software aufzubauen. Wie ein Remixer sampelt ein Entwickler bestehenden Code um damit etwas neues zu erschaffen.

    Was hältst Du von der Idee, ein vergütetes Recht auf Remix einzuführen?

    Als Softwareentwickler macht es für mich Sinn, auf einem originalen Song aufzubauen, den ein Konsument erworben hat. Auf diese Weise wird der Remixer für seinen kreativen Beitrag bezahlt und auch der ursprüngliche Künstler wird entlohnt, wenn jemand die Werke des Remixkünstlers genießt.

    Was ist die Idee hinter legitmix.com? Was war Eure Motivation es zu gründen?

    26. August 2013 2
  • : ‚Right 2 Remix’: Englische Seite der Initiative für ein Recht auf Remix
    ‚Right 2 Remix’: Englische Seite der Initiative für ein Recht auf Remix

    Avatar_en_03Im Rahmen der re:publica 2013 startete der Digitale Gesellschaft e. V. eine Initiative für ein „Recht auf Remix“. Seither gibt es nicht nur wöchentlich ein Interview mit einem bzw. einer Remixer/in, sondern auch via Twitter und Facebook einen Remix des Tages.

    Weil die Anliegen der Initiative zum Teil am besten auf europäischer Ebene umsetzbar sind, ist es nur logisch, die Initiative auch auf ebendiese Ebene zu bringen. Mitten im Sommerloch startet deshalb heute die englische Version der Seite unter right2remix.org. In der Pressemeldung dazu heißt es:

    Markus Beckedahl, spokesperson of Digitale Gesellschaft e. V., demands legal changes to adapt to these technological and social developments: “The right to remix has become a fundamental requirement for freedom of expression and free speech in a digital society.”

    Um Weiterleitung dieser Information an die englischsprachigen Menschen in der jeweiligen Timeline wird gebeten.

    Disclaimer: Ich bin in die Konzeption der Initiative involviert.

    22. August 2013
  • : Remixerin #14 DJ Aroma: „Recht auf Remix wäre ein Traum“
    Remixerin #14 DJ Aroma: „Recht auf Remix wäre ein Traum“

    In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: DJ Aroma.

    DJ Aroma lebt momentan in Berlin und Portugal und bezeichnet sich selbst als Künstlerin, weil sie sich als Produzentin, Live Act und DJ nicht als Dienstleisterin versteht. Sie macht Musik mit unterschiedlichen Mitteln und einem sehr performativen Ansatz, der versucht aus der Beschäftigung mit dem Ort und der Art der Nutzung die beste Ästhetik zu entwickeln. Im normalen Cluballtag wird ihre Musik als „Deep House“ bezeichnet. Unter der Woche ist sie Labelmanagerin bei Aromamusic, WAAP und Audio Collective.

    Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?

    Die fieseste Verwertung von Werken Dritter findet ständig in meinem blonden Hinterkopf statt. Ich höre einen Track und er lässt mich nicht mehr los und dann lasse ich mich davon inspirieren. Das kann sein dass ich nur das Arrangement analysiere oder dass ich einen Sound besonders toll finde und den dann nachbaue. Ich bin auch ein großer Fan von Disco, da wird es dann allerdings schwieriger weil ich da bereits Loops im Kopf schneide , die ich dann nicht verwenden darf.

    Wie geht es Dir damit, wenn Werke von Dir remixt werden? Hast Du keine Angst, dass Leute damit Dinge tun, die Dir nicht gefallen?

    Ich bin da schmerzfrei, denn mein Track steht ja als Original im Raum.Wenn jemand anderes da etwas Ekelhaftes daraus macht, steht ja sein oder ihr Name drauf . Ich stelle mir gerade zum Beispiel vor, Guetta remixt DJ Aroma, da kommt bestimmt was ganz schlimmes raus – aber was soll’s, ich würde sicher viele neue tolle Geräte von dem Geld kaufen können, das mir so ein Remix einspielt, wenn das korrekt geregelt wäre.

    19. August 2013
  • : Breitband zum Thema „Wieviel Macht der GEMA?“
    Breitband zum Thema „Wieviel Macht der GEMA?“

    Heute um 14 Uhr widmet sich die Sendung Breitband auf Deutschlandradio Kultur dem Thema „Wieviel Macht der GEMA?“. Gründe diese Frage gerade jetzt zu stellen gibt es genug und sie reichen von Protesten gegen neue GEMA-Tarife über die fragwürdigen Äußerungen der GEMA zum Thema Creative Commons bis hin zur laufenden Crowdfunding-Kampagne für die GEMA-Alternative C3S.

    Neben diesen Themen soll es bei Breitband aber auch um grundsätzlichere Fragen gehen:

    Dahinter steht die größere Frage, wie sich die Verwertungsgesellschaften in der neuen digitalen Welt verändern müssen. Für wen sind sie da? Wessen Interessen vertreten sie? Und zuallererst: Warum gibt es überhaupt solche Verwertungsgesellschaften?

    Zu Gast bei Philipp Banse sind zu diesen Fragen „Komponist, Sounddesigner, Technologieliebhaber und GEMA-Mitglied“ Hans Hafner und der Journalist und Urheberrechtsexperte Ilja Braun

    Update: Hier ist die MP3.

    17. August 2013 2
  • : BMBF-Studien zu Open Educational Resources: Überblick, Recht und Metadaten
    BMBF-Studien zu Open Educational Resources: Überblick, Recht und Metadaten

    Ende 2012 gab es eine erste Expertenanhörung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Kultusministerkonferenz (KMK) zum Thema offener Lehr- und Lernunterlagen (Open Educational Resources, OER). Einigkeit herrschte am Ende dieser Anhörung, dass es noch großen Bedarf für Studien zum Thema gibt. Mittlerweile liegen die ersten drei Studien vor, die im Nachgang der Anhörung in Auftrag gegeben worden waren:

    Überblick und Grundlagen: Ingo Blees, Nadia Cohen und Tamara Massar vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung stellen in einem 107 Seiten starken Dossier (PDF) noch einmal überblicksartig den aktuellen Stand in Sachen OER in Deutschland und ausgewählten Ländern dar. Die AutorInnen halten sich mit konkreten Empfehlungen zurück und liefern vor allem eine Sammlung von Materialien und Initiativen im Bereich OER.

    Rechtsfragen von OER: Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperte Till Kreutzer setzt sich auf über 60 Seiten (PDF) mit den (urheber-)rechtlichen Fragen von OER auseinander. Kreutzer warnt darin unter anderem vor „allzu proprietärem Denken“, wodurch „die größte Stärke von OER-Strategien (Optimierung der Lehr- und Lernmaterialien durch kollaboratives Zusammenwirken und Content-Sharing) aufs Spiel gesetzt“ würde (S. 59). Abgesehen davon zeigt er sich skeptisch was die Entwicklung neuer, spezieller OER-Lizenzen betrifft sondern empfiehlt stattdessen die Nutzung bereits etablierter Lizenzmodelle wie eben Creative Commons:

    „Aus den vorgenannten Gründen sollte sich die Frage nach geeigneten OER-Lizenzen eher auf die Auswahl einer geeigneten Lizenzvariante aus dem Bestand der existierenden Lizenzmodelle fokussieren als auf die Entwicklung neuer spezieller Lizenzmodelle.“ (S. 64f.)

    Metadaten für OER: Frauke Ziedorn, Elena Derr und Janna Neumann liefern auf 28 Seiten eine „Handreichung für die öffentliche Hand“ (PDF) zum Thema Metadaten im Kontext von OER. Eine Standardisierung von Metadaten-Regelwerken dient vor allem dazu, die Sicht‑, Verlink- und Auffindbarkeit von OER-Objekten zu verbesseren. Auf Basis eines Vergleichs bestehender Metadaten-Standards skizzieren die Autorinnen drei Szenarien für den Umgang mit Metadatenstandards: (a) ein einheitlicher, aber sehr simpler Metadatenstandard; (b) ein Nebeneinander von teilweise bereits etablierten Metadatenstandards; oder © kein gemeinsames OER-Portal und die Implementierung des vorhandenen Standards der Learning Resource Metadata Initiative (LRMI) wo immer möglich, um die Auffindbarkeit im Internet zu verbessern. Als langfristiges Ziel nennen die AutorInnen, „eine Standardisierung des Metadaten-Schemas (ob nun ein bestehendes oder ein neu entwickeltes) durch die International Organization for Standardization (ISO) zu erreichen.“

     

    12. August 2013 4
  • : Remixer #13 Bruno Kramm: „Code is Poetry“
    Remixer #13 Bruno Kramm: „Code is Poetry“

    In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Bruno Kramm.

    Bruno Kramm ist seit 1989 selbstständiger Musiker, Produzent und Labelbetreiber. Musikalisch bewegt sich seine Band Das Ich irgendwo zwischen Gothic, Elektro, Industrial und Klassik sowie deutschem Expressionismus. Seit Gründung hat die Band ein knappes Duzend Alben veröffentlicht und sämtliche Kontinente betourt. Als Remixer hat Bruno Kramm nach eigener Aussage „bestimmt über 100 Bands remixt und wurde bestimmt genausohäufig remixt.“

    Was macht für Dich einen guten Remix aus?

    Wen er es schafft, neue Komponenten so einzufügen, dass daraus ein stimmiges und neues Bild entsteht. Langweilig finde ich diese klassischen Mixe, die einen Song einfach nur tanzbarer machen. Spannend wird es dann, wenn Du nur noch schwer nachvollziehen kannst, woher die Komponenten stammen, wenn ein neuer Klangkosmos entsteht. Wobei dann auch schnell ein Mashup daraus wird. Die Grenzen sind fliessend und das ist auch das Schöne. Mancher Remix ist besser als das Original und manches Original mochte ich erst, nachdem ich mich über den Remix genähert habe.

    Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?

    Neben der klassischen Inspiration – jeder verwendet die gleichen Kadenzen – hab ich den ein oder anderen Streicher- oder Bläsersatz aus klassischen Kompositionen nachgespielt und verfremdet. Noch häufiger aber hab ich Basedrums, Snaredrums, Soundelemente und Loops von anderen Quellen gesamplet und was neues daraus gemacht. Mit Filtern, Verzerrern, Timestretching und anderen Tools entsteht ja auch ganz neues, schwer zu indentifizierendes Klangmaterial. Da muss man leider erst recht seit [der BGH-Entscheidung, Anm.] Metall auf Metall II aufpassen, denn jetzt ist das kreative Sampling erst recht gebannt.Was das für ein uns Artverwandtes Genre bedeutet, die EBM Musik und den Industrial, ist kaum abzuschätzen.

    12. August 2013
  • : Technoviking-Prozess geht in zweite Runde
    Technoviking-Prozess geht in zweite Runde

    Nach dem erstinstanzlichen Urteil im sogenannten Technoviking-Prozess hatte es zunächst so ausgesehen, als wäre damit zumindest die gerichtliche Auseinandersetzung rund um das zum Internet-Meme gewordene YouTube-Video beendet. Der Künstler Matthias Fritsch, der das ursprüngliche Video auf YouTube hochgeladen hatte, wollte das Urteil akzeptieren und plante einen Dokumentarfilm über Fall und Prozess (siehe „Interview zum erstinstanzlichen Urteil im Technoviking-Prozess [Update]“ sowie YouTube-Embed zur Crowdfunding-Kampagne).

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    In einem Update seiner Stellungnahme hat Matthias Fritsch jetzt jedoch bekannt gegeben, dass mittlerweile von Seiten des unfreiwilligen Technoviking-Darstellers Berufung gegen das Urteil eingelegt worden ist:

    Inzwischen steht fest, dass der Kläger noch nicht zufrieden mit dem aktuellen Urteil ist und er in Berufung vor das Berliner Kammergericht geht. Mit Sicherheit werden wesentlich mehr Kosten auf beiden Seiten entstehen.

    Details aus der Berufungsbegründung – also ob vor allem um die Höhe des Entschädigungsbetrags oder um weitreichendere Unterlassungserklärungen geht – sind noch nicht bekannt.

    10. August 2013 7
  • : Wikipedia: Grenzenlose Exklusion?
    Abbildung 3: Verschiedene Erklärungsansätze für Exklusion in der Wikipedia (eigene Darstellung)
    Wikipedia: Grenzenlose Exklusion?

    „Welcome to Wikipedia, the free encyclopedia that anyone can edit.“ Diese freundliche Begrüßung findet sich auf der Startseite der englischen Wikipedia. Ganz ähnlich die Vision auf der Seite der gemeinnützigen Wikimedia Foundation, der Organisation hinter der Wikipedia: „Imagine a World in which every single human being can freely share in the sum of all knowledge.“

    Beide Sätze stehen für digitale Inklusionsutopien. Jede/r – „anyone“ – soll die Möglichkeit haben, in der Wikipedia am Weltwissen mitzuwirken. Jeder einzelne Mensch – „every single human being“ – soll sich frei am digitalen Wissensaustausch beteiligen können. In den ersten Jahren von Wikipedias rasantem Aufstieg zur zentralen Anlaufstelle für das Weltwissen und zur einzigen nicht-profitorientierten unter den zehn meistbesuchten Webseiten wurde deshalb auch diskutiert, ob bei soviel Offenheit nicht Qualität und Seriosität auf der Strecke bleiben müssten? Die meistgestellte Frage lautete in etwa so: Wie Qualität und Neutralität wahren, wenn jederzeit irgendjemand irgendetwas ändern, ergänzen oder löschen kann? (vgl. z.B. den Focus-Artikel „Dilettanten und Fälscher bei Wikipedia“)

    Die Antwort auf diese Frage gaben einerseits Studien, die in Wikipedia nicht mehr Fehler fanden als in der renommierten Encyclopedia Britannica (z.B. Giles 2005). Andererseits entwickelte sich die Wikipedia weiter, führte beispielsweise „gesichtete Versionen“ ein, die von erfahrenen WikipedianerInnen geprüft wurden. Und auch wenn immer wieder einmal Meldungen von manipulierten oder falschen Wikipedia-Einträgen die Runde machen, so steht spätestens seit dem Ende von Printenzyklopädien und der völligen Einstellung des Brockhaus die wiki-basierte Online-Enzyklopädie als Sieger fest. Heute gibt es kaum eine Internetsuche, die nicht eine prominent in den Ergebnissen platzierte Wikipedia-Seite zu Tage fördert. Die normative Kraft des Faktischen macht Wikipedia zum zentralen Wegweiser durch das Weltwissen.

    Gleichzeitig hat sich die Kritik an Wikipedia geändert, ja paradoxerweise ins Gegenteil verkehrt. Nicht übermäßige sondern mangelnde Offenheit gelten heute als das größte Problem der Wikipedia. Zwar kann immer noch jede/r Wikipedia editieren, tatsächlich tut es aber letztlich nur eine kleine Minderheit. Die Situation wird in der Wikipedia selbst auf der Seite zu „Systemic Bias“ detailliert ausgeführt:

    „The average Wikipedian on the English Wikipedia is (1) a male, (2) technically inclined, (3) formally educated, (4) an English speaker (native or non-native), (5) aged 15–49, (6) from a majority-Christian country, (7) from a developed nation, (8) from the Northern Hemisphere, and (9) likely employed as a white-collar worker or enrolled as a student rather than being employed as a laborer.“

    Oder, in den Worten von Sarah Stierch, die sich im Auftrag der Wikimedia Foundation näher mit Diversitätsfragen in der Wikipedia auseinandergesetzt hat: „[I]t’s being written by middle-aged white guys.“ Wie dramatisch niedrig beispielsweise der Anteil weiblicher Editorinnen ist, zeigt ein Vergleich mit anderen Online-Communities: Während mehr Frauen als Männer soziale Netzwerke im Internet nutzen und auch in techniklastigen Plattformen wie Google+ oder Reddit 27 bzw. 16 Prozent der Nutzer/innen sich weiblich verorten, traf das in der letzten Editor-Survey 2011 gerade einmal auf 9 Prozent der aktiven Wikipedianer/innen zu – ein Rückgang von 13 Prozent im Jahr davor und damit noch weniger als in anderen Studien zuvor gemessen worden war.[1]

    2. August 2013 28
  • : Freihandelsabkommen TTIP/TAFTA: Ökonomischer Nutzen zweifelhaft
    Freihandelsabkommen TTIP/TAFTA: Ökonomischer Nutzen zweifelhaft

    IMK-logoDem Titel dieses Blogs entsprechend ging es in der bisherigen Berichterstattung über das geplante Freihandelsabkommen  TAFTA/TTIP zwischen den USA und der EU vor allem um netzpolitisch problematische Aspekte wie Datenschutz, Immaterialgüterrecht und allgemein Transparenz im Verhandlungsprozess. Wenig hinterfragt wurden jedoch die behaupteten ökonomischen Vorteile des Freihandelsabkommens. Diese Aufgabe haben jetzt die beiden Wirtschaftswissenschaftler Jan Behringer und Nikolaus Kowall am gewerkschaftsnahen Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) übernommen.

    In einem Report über den „Außenhandel der USA“ (PDF) kommen sie zu dem Schluss, dass

    von einem Freihandelsabkommen mit der EU keine kurzfristigen konjunkturellen Impulse für die USA zu erwarten [sind].

    Zur Veranschaulichung relativieren Behringer und Kowall die versprochenen jeweils 400.000 neuen Arbeitsplätze für die EU und die USA:

    Selbst wenn man unterstellt, dass in den USA ebenfalls 400.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen würden, entspräche dies bei aktuell 143 Millionen Erwerbstätigen lediglich einem Beschäftigungseffekt von weniger als 0,3 %. Geht man davon aus, dass die Beschäftigungseffekte im Verlauf der nächsten 10 bis 20 Jahren wirksam werden, ist dieser Effekt marginal.

    Generell halten sie die Bedeutung von Freihandelsabkommen für überschätzt:

    25. Juli 2013 3