Leonhard Dobusch
-
: Urheberkongress 2013: Suche nach Balance im Urheberrecht
: Urheberkongress 2013: Suche nach Balance im Urheberrecht Nach den heftigen Auseinandersetzungen rund um das Urheberrecht im Jahr 2012 ist im Schatten von PRISM und Drosselkom die öffentliche Debatte diesbezüglich etwas ruhiger geworden. Für die Suche nach praktikablen Lösungen ist das vielleicht gar nicht einmal die schlechteste Situtation. Der am 6. September vom Think Tank iRights.Lab und der von ver.di getragenen Initiative Urheberrecht ausgerichtete Urheberkongress 2013 begibt sich jedenfalls wieder auf die Suche nach der Balance im Urheberrecht. Der Titel „Selbstbestimmung im digitalen Netz – Urheberrecht und Nutzerinteressen in der Balance?“ und die Beschreibung trennt aber (allzu) deutlich zwischen Urhebern auf der einen und Nutzern auf der anderen Seite:
Auf der einen Seite stehen die Urheber, ausübenden Künstlerinnen und weitere Rechteinhaber, die nicht auf eine angemessene Vergütung auch für private Nutzungen ihrer Werke oder Nutzungen in Schulen verzichten können und die Integrität ihrer Werke gewahrt wissen wollen. Auf der anderen wollen Privatleute, Wissenschaftlerinnen und Pädagogen die technischen Möglichkeiten nutzen, die ihnen das Internet, digitale Geräte und Speicher bieten, ohne dabei Gesetze zu verletzen.
Die Diskussion auf dem Kongress soll klären, ob und unter welchen Bedingungen hier neue Lizenzmodelle, zusätzliche Schranken und andere Regularien sinnvoll und vertretbar sind. Ziel ist es, in der Diskussion über verschiedene politische Konzepte dem kommenden Deutschen Bundestag eventuellen Handlungsbedarf zu verdeutlichen, der in diesem Feld zwischen Praxis und Recht besteht. Es sollen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, die in naher Zukunft umgesetzt werden können.
Wie die Interviews im Rahmen der Initiative „Recht auf Remix“ zeigen, ist diese klare Trennung und die damit implizierte homogene Interessenslage innerhalb der beiden Gruppen eine Fiktion. Balance im Urheberrecht ist also im Interesse beider Seiten, deren Unterscheidung in vielerlei Hinsicht ohnehin verschwimmt. So sind die erwähnten „Privatleute, Wissenschaftlerinnen und Pädagogen“ mehr und mehr selbst als Urheber im Internet tätig.
Das Format des Kongresses sieht eine Serie von Streitgesprächen zu den Themenkreisen Private Nutzung, neue Finanzierung sowie Nutzung in Schule, Hochschule und Wissenschaft vor. Teilnahme ist kostenlos, zur Anmeldung geht es hier entlang.
Disclaimer: Ich bin Teilnehmer in einem Streitgespräch zum Thema „Am liebsten gratis? Fair use als Schranke?“
-
: Don’t ask, don’t tell: (k)ein Kommentar zum Thema Remix
: Don’t ask, don’t tell: (k)ein Kommentar zum Thema Remix
In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Ein Bericht über Hintergrundgespräche zum Thema.„sorry aber darüber möchte ich nicht reden…“
Diese Antwort, die ich kürzlich vom Betreiber eines Independent-Labels auf eine Interviewanfrage zum Thema Remixpraktiken erhalten habe, ist prototypisch für den aktuellen Stand der Diskussion zu Remixpraktiken im Musikbereich. Analog zur kürzlich abgeschafften Regelung für Homosexuelle im US-Militär heißt es in diesem Zusammenhang weitgehend immer noch: „Don’t ask, don’t tell.“
Beispielsweise versuchen wir seit Start der Initiative „Recht auf Remix“ mit Musikredakteuren und ‑verantwortlichen von öffentlich-rechtlichen oder anderen großen Radiosendern zum Thema ins Gespräch zu kommen. In einem persönlichen Gespräch hatte mir der Redakteur eines Mainstream-Formatradiosenders von den begeisterten Reaktionen der Radiohörer/innen erzählt, wenn manchmal Mashups bekannter Songs gespielt werden. Danach stünden die Telefone häufig nicht mehr still vor lauter Anfragen, wo es diese Mashups denn zu kaufen gäbe. Allerdings ist das Spielen von Mashups im Radio rechtlich keineswegs unproblematisch. Wenn, wie in den meisten Fällen, die Rechte nicht geklärt sind, können auch nicht die entsprechenden GEMA-Gebühren abgeführt werden.
Auf diesbezügliche Interviewanfragen, wie denn mit diesem Problem umgegangen werde, bekam ich jedoch trotz mehrmaligen Nachhakens keine Rückmeldung. Ein weiterer Versuch bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Sender blieb zumindest nicht völlig unbeantwortet, die Rückmeldung auf eine Reihe von Fragen fiel allerdings wortkarg aus:
-
: Remixer #10 Jan-Michael Kühn aka DJ Fresh Meat: „Im Club ist das egal“
: Remixer #10 Jan-Michael Kühn aka DJ Fresh Meat: „Im Club ist das egal“ In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Jan-Michael Kühn.
Jan-Michael Kühn ist Soziologe, Techno/House-DJ, Booker und mit dem „Berlin Mitte Institut für Bessere Elektronische Musik“ auch seit einigen Jahren Blogger. In seiner Diplomarbeit beschäftigte er sich der Praxis der Musikproduktion von elektronischer Tanzmusik in Homerecording-Studios. Derzeit schreibt er an seiner Dissertation, die mit der These der „Szenewirtschaft“ die Eigenheiten der wirtschaftlichen Strukturen von Musikszenen im Unterschied zur Musikindustrie (z.b. die Rolle von Abgrenzungen, der Gesellungsform „Szene“ als Grundlage für Austauschbeziehungen, Kleinwirtschaftlichkeit oder Spezifika kultureller Formen wie Tracks und Clubs) anhand der Berliner House/Techno-Szene untersucht. Als DJ Fresh Meat legt er regelmäßig, zumeist in Berlin, auf.
Was macht für Dich einen guten Remix aus?
Erstmal, was elektronische Tanzmusik allgemein ausmacht: Er muss grooven, mich ästhetisch verführen, fett sein. Eine willkommene Fremdsteuerung, die dazu führt, dass ich Hände und Füße nicht mehr still halten kann. Elektronische Tanzmusik, zumindest im Clubbereich, orientiert sich nicht zwangsläufig an wiedererkennbaren und eingängigen Melodien, sondern ist oftmals experimentell verspielt, instrumental und definiert sich eher durch interessante Rhythmik-Gerüste, die zum Tanzen animieren: Sound. Ob das dann gerade ein Remix ist oder nicht, das hört man selten. Remixing gehört in legaler Form aber auch zum Alltag von elektronischer Tanzmusik: Labelbetreiber und Musikproduzenten remixen sich gegenseitig und lizensieren dies, weil sie den spezifischen Sound der anderen mögen, bzw. weil sie auf die Popularitätseffekte bekannter Remixer setzen. Es gibt auch jene Remixe, die ein Vocal oder eine Melodie im Remix anders kontextualisieren – und gerade durch Kombination mit einem produzentenspezifischen Sound eine Verführungsqualität erreichen, die im Original noch nicht vorhanden war. Zum Beispiel Osunlade – Envision (Ame Remix, siehe Embed).
Aber vieles an Remixing in der elektronischen Tanzmusik passiert doch ohne Rechteklärung?
Eine spezielle und meistens nicht legalisierte Form wird in der Szene „Edit“ genannt. Das sind unlizensierte, nicht geclearte Remixe durch DJs und Produzenten von Tracks oder Songs anderer, die sie speziell an ihre ästhetische Bedürfnisse zum Spielen im Club anpassen. Dies geht, von ganz klassisch, z.B. dem Kombinieren der markanten Elemente gerade gängiger Charthits mit einem tanzbaren Techhouse-Beat, dem Sampling klassischer Disco‑, Funk- oder Hiphop-Fragmente bis hin zum Umstellen und Umkonstruieren von Tracks, um z.B. aus einem stampfenden House-Beat per Copy & Paste einen Warm-up Track zu basteln – oder eine zusätzliche Hihat hinzuzufügen, um bessere eine bessere „Abfahrt“ zu erreichen. Manchmal mag man nur einen bestimmten Part eines Tracks und arrangiert diesen dann in z.B. Ableton oder Cubase neu.
-
: Crowdfunding-Endspurt für Datenschutz-Spiel ‚Data Dealer’
: Crowdfunding-Endspurt für Datenschutz-Spiel ‚Data Dealer’ Die Kickstarter-Kampagne zur Finanzierung der Finalisierung ihres Datenschutzspiels „Data Dealer“ neigt sich dem Ende zu, für den erfolgreichen Abschluss fehlen aber noch Unterstützer. Ziel des Spiels ist es, dadurch für die Bedeutung von Datenschutz zu sensibilisieren, dass die Spieler in die Rolle von skrupellosen Daten-Händlern schlüpfen. Eine spielbare Demoversion auf deutsch und englisch gibt es bereits.
Dass es den Entwicklern rund um den Wiener Wolfie Christl bei ihrem Spiel vor allem um eine politische Botschaft geht, wird auch in einem aktuellen FAZ-Interview deutlich, wo Christl zur Verbindung zwischen kommerzieller Datensammlung und staatlichem Überwachungsdrang ausführt:
Überwachung durch Geheimdienste ist ein spektakuläres Thema. Droht dadurch das Thema Datensammlung, ‑auswertung und ‑abgleich aus kommerziellem Interesse gerade in den Hintergrund zu treten?
Die kommerzielle Datensammelei ist momentan wirklich kein großes Thema. Dabei spielen die beiden Bereiche hier geradezu mustergültig zusammen. Die großen Internet-Konzerne speichern umfangreichste Informationen über das Leben der halben Weltbevölkerung und der Staat greift darauf zu. Überall dort, wo eine große Menge an persönlichen Daten verwaltet wird, besteht die Gefahr des Missbrauchs. Voilà. Wobei die NSA das vermutlich nicht als Missbrauch betrachtet. Es gab auch einige interessante Debatten über die Verschränkungen zwischen den großen IT-Firmen im Silicon Valley und dem staatlichen Überwachungs-Komplex. Geradezu bezeichnend ist hier wohl der Wechsel des ehemaligen Sicherheits-Chefs von Facebook Max Kelly zur NSA. Gerade noch für die Datensicherheit von hunderten Millionen Facebook-Nutzern verantwortlich und schon auf der anderen Seite.
Gut 24 Stunden bleiben noch, um das Projekt zu unterstützen.
-
: Remixer #9 Georg Fischer: „Sampling ist eine weitverbreitete ‚Schattenpraktik’ “
: Remixer #9 Georg Fischer: „Sampling ist eine weitverbreitete ‚Schattenpraktik’ “ In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Georg Fischer.
Georg Fischer hat Soziologie, Philosophie und Musikwissenschaft in Berlin studiert. Neben journalistischen Tätigkeiten, vor allem für das Wiener Printmagazin skug und das Berliner Webmagazin und ‑radio BLN.FM spielt Fischer als DJ unter dem Namen „Ghost Notes“ House und Bassmusic und seit ein paar Monaten in einer Bandformation namens „Remustard“ (zusammen mit einem MC und einem Schlagzeuger). Hinzu kommt seit drei Jahren das Blog Jäger und Sampler.
Du hast eine Diplomarbeit zum Thema „Kreativität und Innovation des Samplings“ geschrieben – was genau war hier Deine Forschungsfrage?
Ich hatte zwei grundlegende Forschungsfragen: Welche Kreativität(en) lassen sich beim Sampling historisch und aktuell beobachten? Und: Welche innovativen, das heißt konkret: folgenreichen Konsequenzen hatte die historische Entwicklung des Samplings auf die heutige Produktion, Distribution und Rezeption von Musik?
-
: Wie Copyright Bücher und Musik verschwinden lässt: Studie von Paul Heald
: Wie Copyright Bücher und Musik verschwinden lässt: Studie von Paul Heald Im März vergangenen Jahres veröffentlichte der US-amerikanische Copyright-Forscher Paul Heald Ergebnisse einer laufenden Untersuchung über die Verfügbarkeit von Büchern bei Amazon, die eindrucksvoll die sogenannte „Lücke des 20. Jahrhunderts“ illustrieren: Die Länge urheberrechtlicher Schutzfristen von 70 Jahren nach dem Tod des Autors führt dazu, dass ein großer Teil der Werke schon bald gar nicht mehr verfügbar ist, weil sich deren kommerzielle Verwertung nicht mehr lohnt. Diesen Umstand hatte Heald mit Hilfe eines Zufallssamples von bei Amazon erhältlichen Büchern in Form folgender Graphik illustriert:
Seit kurzem liegt jetzt die Studie als Arbeitspapier mit dem Titel „How Copyright Makes Books and Music Disappear (And How Secondary Liablity Rules Help Resurrect Old Songs)“ vor. Darin findet sich neben der Analyse von bei Amazon erhältlichen Büchern auch eine Untersuchung der Verwendung von Musik in Filmen auf Basis von Soundtrack-Daten der International Movie Database. Die zahlreichen Herausforderungen bei der Datenerhebung und bei der Feststellung der Erstveröffentlichungsdaten von Musik und Büchern werden in dem Aufsatz sehr detailliert dargelegt.
-
: Remixer #8 Alex Hertel aka DJ Phekt: „Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg gehen“
: Remixer #8 Alex Hertel aka DJ Phekt: „Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg gehen“ In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Alex Hertel a.k.a. DJ Phekt.
Alex Hertel ist seit 1995 als DJ (u.a. des Duos „Kayo & Phekt“, siehe Video-Embed) und seit 2005 als Redakteur, DJ, Moderator und Produzent beim österreichischen Radiosender FM4 tätig. Dort gestaltet er unter anderem gemeinsam mit Trishes die wöchentliche Hip-Hop-Radiosendung „FM4 Tribe Vibes“, jeden Donnerstag von 22 bis Mitternacht.
Was macht für Dich einen guten Remix aus?
Ein guter Remix lässt eine Nummer, die man bereits kennt, in einem ganz anderen Kontext erscheinen. Oder schafft es, einen Song auf ein noch besseres/spannenderes Level zu heben als das Original.
Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?
Ich verwende in meinen DJ-Sets hauptsächlich Musik anderer Künstler. Dazu mische ich teilweise Acappellas von Songs über Instrumentals anderer Stücke und kreiere so im Club live Remixe. Außerdem mache ich regelmäßig Scratches auf Alben diverser Musiker (Kayo, Fiva) und verwende dazu Wort-Phrasen fremder Songs, um diese im Kontext des eigenen Stücks einzubauen.
-
: Das Wunder von Marrakesch: Besserer Zugang zu Büchern für Menschen mit Sehbehinderung
: Das Wunder von Marrakesch: Besserer Zugang zu Büchern für Menschen mit Sehbehinderung Heute Nacht wurde im Rahmen der Vertragskonferenz der World Intellectual Property Organisation (WIPO) in Marrakesch zu Schrankenregelungen für das Urheberrecht zugunsten von Menschen mit Sehbehindungen ein Durchbruch erzielt. Wie Monika Emert in einem Gastbeitrag Anfang des Monats beschrieben hatte, wurde seit mehr als vier Jahren unter dem Dach der WIPO über die sogenannte „Blindenschranke“ verhandelt:
Im Kern soll mit dem Vertrag eine rechtlich verbindliche Urheberrechtsausnahme anerkannten Behindertenverbänden erlauben, Bücher in Blindenschrift oder anderen für Behinderte zugänglichen Formate herzustellen und über Grenzen hinweg zu verbreiten.
Vor allem große Lobbyverbände wie die Motion Picture Association of America (MPAA) versuchten bis zuletzt den Vertrag zu verhindern, wie aus einer Reihe von E‑Mails der MPAA hervorging, die kurz vor der Konferenz an die Öffentlichkeit geraten waren (vgl. Washington Post dazu). Die darin geäußerte Befürchtung der MPAA ist, dass mit der Ausnahme für Menschen mit Sehbehinderungen die Tür für weitere Ausnahmen im Urheberrecht geöffnet wird.
Catherine Saez, die für Intellectual Property Watch über den Vertragsabschluss berichtet, schreibt angesichts der bis zuletzt großen Widerstände auch vom „Wunder von Marrakesch“ (meine Übersetzung):
„Maryanne Diamond, seit kurzem nicht mehr Präsidenten der Weltblindenunion, zu Folge wurden alle Themen die für sehbehinderte Menschen wichtig sind behandelt: „Wir stehen immer noch unter Schock. Das ist der Anfang von einer geänderten Welt für sehbehinderte Menschen.“
Zentrale Bestimmung im Vertragsentwurf (PDF) ist die in Artikel 4 verankerte Aufforderung an nationale Gesetzgeber, eine Schrankenregelung zu Gunsten von Menschen mit Sehbehinderungen einzuführen. Dieser Schrankenregelung zu Folge wird hinkünftig auch ohne Zustimmung von Rechteinhabern die nicht-profitorientierte Erstellung von Kopien in zugängliche(re)n Formaten erlaubt sein. Im Gegenzug wird dem Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, eine Pauschalvergütung vorzusehen. Auch der grenzüberschreitende Austausch von zugänglichen Kopien wird in Artikel 5 erlaubt.
Mit Hilfe der neuen Schrankenregelungen werden endlich die neuen digitalen Möglichkeiten dafür genutzt, Menschen mit Sehbehinderung einen umfassenden Zugang zu Büchern zu ermöglichen. Bleibt zu hoffen, dass Deutschland diese Schrankenregelung möglichst bald in nationales Recht implementiert.
-
: Remixerin #7 Zoe.Leela: „Jede Idee baut auf der eines anderen auf“
: Remixerin #7 Zoe.Leela: „Jede Idee baut auf der eines anderen auf“ In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Zoe.Leela, Sängerin und Songwriterin aus Berlin.
Könntest Du Deinen Werdegang und Deine Musik kurz beschreiben?
In der festen Überzeugung, dass Kreativität als Wert für alle da ist, habe ich sowohl meine Debut EP „Queendom Come“ (2009) als auch mein Debut Album „Digital Guilt” (2012) unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht. Mit meinem Werdegang kann ich mittlerweile an vielen Beispielen zeigen, wie sich meine unter nicht-kommerziellen Creative-Commons-Lizenzen veröffentlichten Werke außerhalb traditioneller Schemata dennoch kommerziell verwerten lassen. Zoe.Leela steht daher für einen zeitgemäßen Umgang mit dem Urheberrecht, welches die private und faire Nutzung digitaler Güter nicht behindert, und gleichzeitig die Künstler, Autoren, Wissenschaftler und Forscher an Gewinnen beteiligt – und nicht etwa Wertschöpfungsketten und alte Geschäftsmodelle multinationaler Konzerne fördert. Ein wichtiges Bindeglied zwischen Free Culture und Business ist dabei für mich die C3S, eine gemeinschaftliche Initiative mit KünstlerInnen und für KünstlerInnen, eine neue und richtungsweisende europäische Verwertungsgesellschaft zu gründen.
Was meine Musik angeht, so wurde mein Debut Album „Digital Guilt“ kürzlich als ein „Berliner Bastard“ beschrieben, „der mit voller Wucht süße Popklänge mit kreativen Beats und Gitarrenriffs vereint.“ Des Weiteren: „leiste sich Digital Guilt einen immensen Abwechslungsreichtum. Mal poppig, mal smooth, mal was für den Club, mal verzweifelt mit verschmiertem Make Up, mal unterkühlt mit größter Souveränität“. Ich stimme all dem gerne zu.
Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?
Ich “verwende“ Werke Dritter in meinem kreativen Prozess. Jede Idee baut auf der eines anderen auf. Das neuste Video zu meinem Song „Pink Lips“ zum Beispiel (siehe Embed), basiert auf einem alten Hollywood Film, dessen Schutzfrist abgelaufen ist umd wir somit das Material für unseren eigenen Kontext nutzen konnten.
Du veröffentlichst Deine Musik unter einer Creative-Commons-Lizenz und erlaubst damit anderen, sie zu remixen. Hast Du keine Angst, dass Leute damit Dinge tun, die Dir nicht gefallen?
-
: Interview zum erstinstanzlichen Urteil im Technoviking-Prozess [Update]
: Interview zum erstinstanzlichen Urteil im Technoviking-Prozess [Update] Anfang des Jahres haben wir schon einmal über den laufenden Prozess rund um das Internet-Meme Technoviking berichtet (vgl. „Der Technoviking-Prozess“) . Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung geht es darum, dass sich der unfreiwillige Hauptdarsteller eines im Rahmen der Fuckparade 2000 in Berlin aufgezeichneten Videos (siehe Embed) in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht und von dem Video-Künstler Matthias Fritsch 2009 Entschädigung, sämtliche Einnahmen die mit dem Video erzielt wurden sowie eine weitreichende Unterlassungserklärung fordert.
Mittlerweile liegt das erstinstanzliche Urteil vor und Matthias Fritsch hat eine Crowdfunding-Kampagne auf Indiegogo gestartet, um die Kosten für einen Dokumentarfilm darüber zu finanzieren. Im folgenden ein Interview über den bisherigen Verlauf des Verfahrens und die Crowdfunding-Initiative. [Update] Bei irights.info haben Henry Steinhau und Till Kreutzer das Urteil besprochen und dort auch das Urteil im Volltext (PDF) verlinkt. [/Update]
Noch einmal kurz ein Blick zurück: Was waren die wichtigsten Stationen im Technoviking-Fall bisher?
Matthias Fritsch: Das Video wurde 2000 gefilmt, dann als experimentelles Kunstvideo unter der Klammer „Wirklichkeit oder Fiktion“ veröffentlicht und auf Festivals, Filmprogrammen und in Filmhochschulveranstaltungen gezeigt. Auf Youtube landete es 2006 mit anderen Kunstvideos von mir und wurde im September 2007 durch einen viralen Effekt zu einem weltbekannten Internet-Mem, also einem Film, der durch tausende von Usern aufgegriffen und weiterverarbeitet und ‑verbreitet wird.
Wann begann dann die rechtliche Auseinandersetzung?
Matthias Fritsch: Kurz vor Weihnachten 2009 erhielt ich einen Brief mit einer Abmahnung und einer angefügten Unterlassungserklaerung durch einen Rechtanwalt im Auftrag des in meinem Video als Protagonist abgebildeten Tänzers. Es wurde beklagt, dass ich das Video ohne die Erlaubnis des Protagonisten gefilmt, im Internet veröffentlicht sowie kommerziell ausgewertet hatte.
-
: Datenschutz-Spiel ‚Data Dealer’ startet Kickstarter-Kampagne
: Datenschutz-Spiel ‚Data Dealer’ startet Kickstarter-Kampagne Ziemlich genau ein Monat nach der Veröffentlichung der englischsprachigen Demo-Version startet heute eine Kickstarter-Kampagne zur Fertigstellung des Datenschutz-Spiels ‚Data Dealer’. Wie bereits berichtet soll Data Dealer ein besseres Verständnis für die Bedeutung von Datenschutz im Zeitalter von Big Data fördern. So heißt es in der Pressemeldung zur Kickstarter-Kampagne:
Die Spieler schlüpfen in die Rolle von skrupellosen Daten-Händlern und betreiben Gewinnspiele, Partnerbörsen oder Online-Plattformen wie „Tracebook“ oder „Smoogle“ und verkaufen die gesammelten Daten an Versicherungen, Personalabteilungen oder staatliche Behörden – frei nach dem Motto: Persönliche Daten sammeln und wieder verkaufen – und das möglichst hemmungslos und in ganz großem Stil.
Auf der Kickstarter-Seite gibt es neben einem neuen zehnminütigen Vorstellungsvideo auch eine Graphik zur bisherigen Entwicklungsgeschichte von Data Dealer:
Angesichts dessen, dass wegen PRISM plötzlich auch in den USA Datenschutz und das diesbezügliche Verhalten großer Unternehmen wie Google oder Facebook ein Thema sind, kommt der Start der Kampagne jedenfalls genau zur richtigen Zeit.
-
: Zu Besuch in Zürich: Remix Cultures Night im Dock18
: Zu Besuch in Zürich: Remix Cultures Night im Dock18
Dock18 in Zürich firmiert unter „Raum für Medienkulturen der Welt“ und lädt für den 21. Juni ab 20 Uhr zur Remix Cultures Night. Nach einer Diskussionsveranstaltung zur Initiative Recht auf Remix werden dortVertreterInnen der Zürcher Remix Kultur (sofern man von einem derartigen Genre überhaupt sprechen kann) Beispiele ihrer Arbeit in jeweils 10–15 Minuten [zeigen.] So wird der lokalen Remix Kultur in Bild, Ton + Code anhand von Beispielen nachgegangen.
Bereits vorab ist in der Zeitschrift rote Fabrik in der Reihe Medienkulturgespräch ein Beitrag zu offenen Werken erschienen (PDF). Nach einem Aufschlag meinerseits mit einem Plädoyer für eine „Förderung, die Offenheit fördert“ haben u.a. Hans Läubli (Suisseculture), Poto Wegener (Swissperform), Matthias Stürmer (digitale-nachhaltigkeit.ch) und Dominik Landwehr (Migros-Genossenschafts-Bund) darauf mittels Kommentar reagiert (die Namen sind mit ihren jeweiligen Repliken verlinkt).
Das ist ein Crosspost vom Blog der Initiative ‘Recht auf Remix‘, die in einer Petition um Unterstützung samt Link zum persönlichen Lieblingsremix bittet.
-
: Remixer #5 Oliver Lukesch von Weavly: „Es ist Zeit, dass sich etwas ändert“
: Remixer #5 Oliver Lukesch von Weavly: „Es ist Zeit, dass sich etwas ändert“ In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Oliver Lukesch.
Als einer der drei Gründer hinter weavly.com ist Oliver Lukesch für die allgemeine Ausrichtung des Projekts verantwortlich. Auf praktischer Ebene kümmerte er sich vor allem um die Themen Frontend-Development sowie Design, ist allerdings momentan mehr im Bereich Community-Aufbau und ‑Betreuung tätig. Vor Weavly.com hat Lukesch hat Mediendesign studiert und als freiberuflicher Grafiker und Webdesigner gearbeitet. Die Idee für Weavly.com entstand in einem Studienprojekt.
Was macht für Dich einen guten Remix aus?
Einige Remixes wollen auf rein visueller Ebene fesseln, andere mit Schenkelklopfer Humor unterhalten – und das ist gut so! Wer mich jemals über einen simplen GIF/Audio Loop hat lachen hören weiß, dass ich stellenweise ein großer Fan des Einfachen bin.
Vom Sessel wirft es mich allerdings dann, wenn durch den Akt des Remixens nicht nur etwas Eigenständiges und Unterhaltsames entsteht, sondern dem Quellmaterial vollkommen neue Facetten und Botschaften entlockt werden – etwa Inhalte, die erste durch die Darstellung in einem anderen Kontext sichtbar werden. Oder auch der Rattenschwanz an Meta-Ebenen hinter einem bekannten Clip bewusst verwendet wird, um innerhalb weniger Sekunden komplexe Inhalte auf den Punkt zu bringen oder interessante Stimmungen zu erzeugen.
Hast Du dafür auch ein paar Beispiele parat?
Der Supercut der Xbox One Vorstellung fasst etwa Microsofts Strategie im Wohnzimmer eindringlicher Zusammen als viele der Artikel, die darüber verfasst wurden. Die Pop Danthologies geben nicht nur einen technisch meisterhaften Einblick in das popkulturelle Geschehen des jeweils bearbeiteten Jahres, auch Historiker werden diesen Remixes noch dankbar sein – Redakteure etwaiger „Die 0er/10er Jahre“ Shows sowieso. Und dieser GIF Mashup (siehe auch Embed) von einem unserer User in Reaktion auf die Tumblr Übernahme spielt sich mit so vielen Ebenen, dass es eine wahre Freude ist.
-
: Verbraucherschützer wollen „Kreativität der Masse“ legalisieren
: Verbraucherschützer wollen „Kreativität der Masse“ legalisieren In einem gestern präsentierten Positionspaper (PDF) fordern der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde (Grüne) und Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), eine Neuausrichtung des Urheberrechts. Neben einer Reihe von begrüßenswerten Vorschlägen wie zum Beispiel, die Privatkopie als Nutzerrecht zu verankern, findet sich darin auch ein Punkt 5 zum Thema „Kreativität der Masse“:
Ein modernes Urheberrecht muss Gestaltungsformen und Kulturpraktiken wie Collagen, Remixe oder Mashups, die urheberrechtlich geschützte Inhalte verwenden, ermöglichen. Solche Kulturformen weisen ein enormes kulturelles und wirtschaftliches Potenzial auf, das es in einer modernen Gesellschaft zu nutzen gilt. Die gegenwärtigen Regelungen im Urheberrechtsgesetz sind jedoch nicht geeignet, das Phänomen der „Kreativität der Masse“ zu regeln. Vielmehr errichtet das geltende Recht Beschränkungen, die nicht nur innovationshemmend sind, sondern solche Kulturformen regelrecht an den Rand der Legalität drängen. Hier braucht es gesetzliche Lösungen, die diesen Gestaltungsformen und Kulturpraktiken einen angemessenen Raum geben.
-
: Creative Commons definiert strategische Ziele
: Creative Commons definiert strategische Ziele
Creative Commons, die Organisation hinter dem gleichnamigen Set an alternativen Urheberrechtslizenzen, hat gestern nicht nur einen Rückblick auf das vergangene Jahr veröffentlicht, sondern auch ein Strategie-Dokument mit dem Titel „The Future of Creative Commons“ (PDF, 2,7 MB). Auf 20 Seiten werden darin zuerst noch einmal die grundlegenden Ideen und das Konzept der Creative-Commons-Lizenzen erklärt, bevor dann fünf strategische Ziele genauer ausgeführt werden:- Steward the Global Commons: Creative Commons versteht sich als eine Art „Treuhänder“ jener digitalen Allmende („Commons“), die durch die Verwendung ihrer Lizenzen entsteht bzw. entstehen soll. Zu dieser Rolle gehören die kürzlich abgeschlossene Aktualisierung der Creative-Commons-Lizenzen, deren Version 4.0 kurz vor der Fertigstellung steht, sowie die allgemeine Aufklärungs- und Informationsarbeit. Erwähnt wird auch das Ziel, Interoperabilität von verschiedenen Lizenzen sicherzustellen – ein Problem, das durch den modularen Aufbau von Creative Commons teilweise überhaupt erst entsteht. So konnte man sich beispielsweise im Zuge des Versionierungsprozesses nicht dazu durchringen, sich von dem restriktiven Modul „keine Veränderung“ („NoDerivatives“, ND) zu verabschieden.
-
: Remixerin (4) Kassandra Wellendorf: „Musikrechte klären ist zu kompliziert“
: Remixerin (4) Kassandra Wellendorf: „Musikrechte klären ist zu kompliziert“ In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Kassandra Wellendorf.
Die Regisseurin und Medienkünstlerin hat Film, Medienwissenschaft und Visual Culture an der Universität Kopenhagen studiert, wo sie derzeit am Department of Arts and Cultural Studies auch in der Lehre tätig ist. Ihre Videoinstallationen wurden unter anderem im Dänischen Nationalmuseum, den Kunstmuseen Magdeburg und Skive sowie Dänischen Museum für zeitgenössische Kunst ausgestellt. In der Liste ihrer Arbeiten für das Dänische Filminstitut finden sich auch Hintergrundinformationen zu der Trilogie „Mismeetings“, bestehend aus Close (2002), Invisible (2004) und Outside (2005).
Was macht für Dich einen guten Remix aus?
Einem guten Remix gelingt eine Balance zwischen der Wiedererkennung und neuen persönlichen Ausdrucksformen. Eine Arbeit, die mit den eigenen Vorstellungen des Betrachters bzw. Zuhörers spielt sowie mit dem Erkennen des Originals. Ein Remix öffnet sich damit für verschiedene Re-Interpretationen des Publikums.
Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?
Ich verwende nicht direkt Werke von anderen, aber ich bin oft inspiriert von Bildkomposition, Bearbeitung, Texten und Sounddesign von Kunstschaffenden wie beispielsweise Marguerite Duras, Alain Resnais, Dziga Vertov und Vladimir Mayakovsky. Ich verwende ihre Werke bewusst nicht unmittelbar, weil ich mit dem Urheberrecht nicht in Konflikt geraten möchte. Die Sounddesigner, mit denen ich arbeite, bedienen sich jedoch via Copy&Paste bei verschiedenen Künstlern (keine Musik), wenn sie Sounddesigns für meine Werke erstellen.
-
: BSA-Piraterie-Studie: Leerstelle freie Software
: BSA-Piraterie-Studie: Leerstelle freie Software Die Business Software Alliance (BSA) zählt zu den finanzstärksten und umtriebigsten Lobby-Verbänden im Urheberrechtsbereich. Ihr Hauptbetätigungsfeld ist der Kampf gegen Softwarepiraterie. Auf der deutschen Homepage werden derzeit beispielsweise Mitarbeiter/innen mittels Video aufgefordert, das eigene Unternehmen wegen des Einsatzes illegaler Software unter einer gebührenfreien Nummer zu verpfeifen. (Dass das ein Kündigungsgrund sein kann, wird nicht dazugesagt.)
Notorisch sind auch die zahlreichen „Studien“, die von der BSA in Auftrag gegeben werden, um vermeintliche volkswirtschaftliche Schäden von Softwarepiraterie zu belegen. In der deutschen Presseerklärung zur jüngsten Studie „Competitive Advantage: The Economic Impact of Properly Licensed Software“ heißt es beispielsweise: Die „Deutsche Volkswirtschaft profitiert viermal mehr von lizenzierter Software als von Raubkopieren“ weil „[f]ür jeden Euro, der in korrekt lizenzierte Software investiert wird, die Wirtschaft in Deutschland um 55 Euro [wächst], verglichen mit 19 Euro für unlizenzierte Software.“ Für ärmere Länder werden noch höhere Zahlen kalkuliert, wonach die Investition von 1 Dollar in eine Microsoft-Lizenz zu 437 Dollar zusätzlichem BIP führen würde.
Die gewählten Berechnungsmethoden sind jedoch, trotz Kooperation mit der renommierten INSEAD Business School, haarsträubend. Glynn Moody hat das in einem Blogeintrag detailliert herausgearbeitet und kommt zu dem Schluss (meine Übersetzung):
-
: Remixer (3) DJ Morgoth: „Wollte meinem Vater keinen Rechtsstreit antun“
: Remixer (3) DJ Morgoth: „Wollte meinem Vater keinen Rechtsstreit antun“ In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal DJ Morgoth.
Der 28jährige Berliner DJ Morgoth zog nach dem Studiumsabschluss als „Wirtschaftsflüchtling“ nach Frankfurt am Main und produziert seit 2006 in seiner Freizeit Mashups, die er kostenlos über seine Webseiten zum Download anbietet. Im Jahre 2007 gründete er das Online-Label „Mash-Up Your Bootz“ gegründet. Unter diesem Label erscheint monatlich ein kostenloser Party-Sampler mit den neuesten und bestens Mashups aus der Netzszene. Nach 6 Jahren gibt es bereits mehr als 70 Volumes, zahlreiche Specials und jährliche Best-Of-Compilations mit weit über 1.000 Mashups. Alles kostenlos.
Was macht für Dich einen guten Remix aus?
Ich finde es musikalisch sehr reizvoll verschiedene Stilrichtungen und Zeitalter miteinander zu kombinieren. Dazu gehört sicher auch eine gewisse Prise Humor.
Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?
Für meine Mashups benutze ich immer nur bestimmte Teile von Werken Dritter, z.B. Instrumentalversionen und Gesangspuren bekannter und weniger bekannter Musikstücke, je nach Bedarf einzelne Songelemente/-spuren (z.B. Gitarrenspur Song A, Bassspur Song B, Schlagzeug Song C und Gesangsspur Song D).
