Leonhard Dobusch
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: Urheberrecht im Koalitionsvertrag: Bedrohungen, Lichtblicke und Auslassungen
: Urheberrecht im Koalitionsvertrag: Bedrohungen, Lichtblicke und Auslassungen In der Analyse des Koalitionsvertrags auf Spiegel Online fällt das Fazit zum Thema Urheberrecht eindeutig aus:
Beim Urheberrecht kündigt sich eine Verschärfung an. Europäische und internationale Vereinbarungen zur Durchsetzung im Internet werden gefordert, außerdem Hostingprovider stärker in die Pflicht genommen: Sie sollen für Inhalte ihrer Kunden oder Nutzer haftbar gemacht werden können. Kein Wort vom Recht auf Remix.
Dieser Einschätzung ist im Wesentlichen zuzustimmen, wobei urheberrechtliche Fragestellungen an verschiedenen Stellen des Koalitionsvertrags nicht immer gleichläufig Erwähnung finden. Hinzu kommt, dass sich im Koalitionsvertrag ein allgemeiner Verhältnismäßigkeitsvorbehalt findet (S. 133): „Alle Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums müssen verhältnismäßig sein.“
Im folgenden die drei größten Bedrohungen, drei Lichtblicke und drei Auslassungen im Koalitionsvertrag zum Thema Urheberrecht:
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: EU-Richtlinie: GEMA & Co müssen Creative Commons erlauben
: EU-Richtlinie: GEMA & Co müssen Creative Commons erlauben Im zuständigen Rechtsausschuss JURI des EU-Parlaments wurde heute einstimmig die finale Fassung (PDF, Fettdrucke sind Änderungen zum Kommissionsentwurf) der EU-Richtline zu Verwertungsgesellschaften beschlossen, die Verabschiedung im Plenum im Februar 2014 ist damit nur noch Formsache. Hauptziel der Richtlinie ist es, die Lizenzierung von Musikstücken europaweit zu vereinfachen, indem nicht mehr in jedem einzelnen Land separat die Nutzungsrechte mit den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt werden müssen (vgl. Stefan Krempl bei heise.de).
Bislang eher wenig beachtet aber folgenreich ist die erst im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eingefügte Bestimmung in Artikel 5, Absatz 2a:
Rightholders shall have the right to grant licences for the non-commercial uses of the rights, categories of rights or types of works and other subject matter of their choice.
Mit dieser Bestimmung fordert die EU-Richtlinie, dass Mitglieder von Verwertungsgesellschaften das Recht haben müssen, Lizenzen für nicht-kommerzielle Nutzung ihrer Werke zu vergeben. Das bedeutet, dass Mitglieder von Verwertungsgesellschaft nach Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedsstaaten zumindest das Recht haben werden, Werke unter solchen Creative-Commons-Lizenzen zu veröffentlichen, die kommerzielle Nutzung vorbehalten. Konkret sind das all jene Lizenzen, die auf das NonCommercial(NC)-Lizenzmodul setzen. -
: Remixer #26 Anders Ramsell: „Oft trifft man auf eine Wand des Schweigens“
: Remixer #26 Anders Ramsell: „Oft trifft man auf eine Wand des Schweigens“ In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Anders Ramsell.
Anders Ramsell lebt in Stockholm and hat diesen Herbst mit seinem Kunststudium an der Konstfack Universität begonnen. Unter seinen jüngsten Arbeiten findet sich „Blade Runner – Die Aquarell-Edition“, welche aus 12 597 handgemalten Aquarellmalereien besteht, die sämtliche rund 1,5*3cm groß sind. Zusammen bilden sie eine 35 Minuten lange Paraphrase des Films Blade Runner (1982) von Ridley Scott.
Was macht für Dich einen guten Remix aus?
Ein großartiger Remix fügt ein neues Aroma hinzu und fördert etwas unerwartetes zu Tage.
Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?
Tatsächlich habe ich abgesehen von „Blade Runner – The Aquarelle Edition“ noch nicht viel mit den Werken anderer gearbeitet. Ich habe ein paar Bilder nachgemalt (Tusche auf Leinwand), die man auf andersramsell.com findet. Der Grund dafür diese Bilder zu malen – wobei, da gab es eine Menge an Gründen – aber um einen zu nennn, war, dass ich etwas schaffen wollte das mir selbst gefällt. Nicht nur ein schönes Gemälde sondern auch etwas, das genauso faszinierend ist wie die originale Fotographie. Das ist sehr wichtig, weil wenn es Dir selbst nicht gefällt, wem soll es dann gefallen?
Hast Du schon einmal aus nur aus rechtlichen Gründen ein Sample oder ähnliches nicht verwendet und warum?
Nein.
Wurdest Du schon einmal abgemahnt oder hattest rechtliche Probleme wegen Deiner künstlerischen Tätigkeit?
Nein, hatte ich nicht – bislang jedenfalls.
Was hältst Du von der Idee, ein vergütetes Recht auf Remix einzuführen?
Nun, ich glaube, das könnte eine gute Idee sein. Vielleicht würde es einfacher werden mit den Urhebern der Originale in Kontakt zu treten anstatt auf eine Wand des Schweigens zu treffen.
Zum Abschluss, was ist Dein persönlicher Lieblingsremix?
Ich mach Videospiele! Also kann ich nicht widerstehen, diesen Remix vorzuschlagen…
Das ist ein Crosspost vom Blog der Initiative Recht auf Remix, die in einer Petition um Unterstützung samt Link zum persönlichen Lieblingsremix bittet. Auf right2remix.org findet sich auch das englische Originalinterview.
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: Creative Commons veröffentlicht Version 4.0 der Lizenzen
: Creative Commons veröffentlicht Version 4.0 der Lizenzen Nach mehrjähriger, öffentlicher Diskussion
ist seitwird heute die neue Version 4.0 der von Creative Commons entwickelten Urheberrechtslizenzen verfügbar. Der deutsche Creative-Commons-Jurist und netzpolitik.org-Kollege John Weitzmann hat aus diesem Anlass bei irights.info die wichtigsten Neuerungen überblicksartig vorgestellt:Bei der schon bekannten Einteilung in sechs verschiedene Lizenztypen mit den jeweils unterschiedlich kombinierten Elementen „Namensnennung“ (BY), „keine kommerzielle Nutzung“ (NC), „keine Bearbeitungen“ (ND) und „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ (Share Alike) bleibt es. Die neuen Lizenzen haben aber eine völlig neue Textstruktur bekommen. Sie sind stärker gegliedert, was dem Textwüsteneindruck entgegenwirken und der Übersichtlichkeit dienen soll.
John nennt vor allem die folgenden sechs Änderungen (für Details siehe seinen Blogeintrag):
- Die neue Version lizenziert Datenbankrechte mit: klarerweise nur in solchen Regionen wie zum Beispiel Europa, wo es solche Datenbankrechte überhaupt gibt.
- Data Mining ist ausdrücklich keine Bearbeitung
- Verwandte Schutzrechte allgemein umfasst: darunter fällt beispielsweise auch das in Deutschland neu eingeführte Leistungsschutzrecht für Presseverleger
- Neue Heilungsfrist bei Lizenzverstößen, wenn der Verstoß binnen 30 Tagen nach Bekanntwerden korrigiert wird.
- Share Alike: Letzte vergebene Lizenz zählt
- Namensnennung auch auf verlinkter Seite möglich
Außerdem erklärt der Beitrag, wo trotz Diskussion alles beim Alten geblieben ist, zum Beispiel im Bereich des umstrittenen NC-Moduls.
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: Zwei Keynotes, zwei Welten: Sibylle Lewitscharoff und Katharina Hacker über digitale Bücher
Katharina Hacker (von NetzJ, via Wikimedia Commons) : Zwei Keynotes, zwei Welten: Sibylle Lewitscharoff und Katharina Hacker über digitale Bücher Am Mittwochabend dieser Woche eröffnete Büchner-Preisträgerin Sibylle Lewitscharoff die sechste internationale Buchmesse „Buch Wien“. In ihrer Keynote hielt sie, laut Buch Wien, „ein flammendes Plädoyer für das Lesen gedruckter Bücher im digitalen Zeitalter“ und kritisierte, wie der österreichische Rundfunk (ORF) prominent berichtet, Online-Versandhändler Amazon scharf:
„Amazon bezahlt keine Steuern in den Ländern, in denen dieser widerliche Club eine Menge Geld verdient, er bezahlt seine Angestellten empörend schlecht, ruiniert die Buchhändler und zunehmend auch die Verlage.“
Lewitscharoffs Kritik an Steuervermeidungsstrategien wie dem „Double Irish With a Dutch Sandwich“ und schlechten Arbeitsbedingungen mag berechtigt sein, auf Internetkonzerne lässt sie sich aber wohl kaum beschränken. Die Krise des stationären Buchhandels hat allerdings durchaus mit digitalem Wandel zu tun. Selbiges gilt für die Krise des Urheberrechts, die Lewitscharoff ebenfalls thematisiert:
„Ebenso katastrophal wie die mir verhasste Firma sind tumbe neue politische Gruppierungen, deren oberstes Ziel es ist, die Urheberrechte zu schleifen und gleich alles kostenlos ins Netz zu stellen.“
Schließlich bedauert Lewitscharoff:
„Das elektronische Buch wird wohl so schnell nicht mehr verschwinden. An diese Art des Lesens werde ich mich jedoch nicht gewöhnen.“
Folgerichtig sei, wie orf.at berichtet, die Vergangenheit ein schöneres Thema als die Zukunft des Buches.
Knapp zwei Wochen vor Lewitscharoff hielt die ebenfalls preisgekrönte Autorin Katharina Hacker auch eine Keynote zum Buch, genauer zu „Chancen der Digitalisierung für die Verbreitung und Wahrnehmung anspruchsvoller Literatur“ im digitalen Zeitalter anlässlich der Konferenz E:Publish in Berlin. Katharina Hacker ist eine jener zehn prominenten AutorInnen, die unter Fiktion.cc mehr Aufgeschlossenheit gegenüber digitalem Publizieren einfordern (vgl. „Unerwartet offene Briefe: Bewegung in der Urheberrechtsdebatte“).
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: Remixerin #25 Electric Indigo: „ ‚Recht auf Remix’ hört sich erfrischend an“
: Remixerin #25 Electric Indigo: „ ‚Recht auf Remix’ hört sich erfrischend an“ In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Electric Indigo.
Electric Indigo arbeitet seit 24 Jahren als DJ und macht seit 20 Jahren Musik. Als DJ spielt sie abstrakten, vielen Leuten eher düster erscheinenden Techno, dessen Strukturen von geradlinig über gebrochen bis zu beatfrei gehen. Als Musikerin und Komponistin verfolgt sie größtenteils eine experimentellere Richtung. Sie beschäftigte sich in den letzten Jahren sehr viel mit granularer Resynthese von gesprochener Sprache und der Dekonstruktion von Rhythmen und Klängen im Allgemeinen. Außerdem spielt die gezielte räumliche Verteilung von musikalischen Elementen eine sehr wichtige Rolle in ihren Werken.
Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?
Nur in Auftragsarbeiten. Ich mache gerne Remixes für Kolleginnen und Kollegen. Dabei versuche ich mit meist wenigen aber signifikanten Elementen des Originals eine für mich typische Version zu schaffen. Das gelingt mir in der Regel mittels (granularer) Dekonstruktion.
Du veröffentlichst teilweise auch Musik unter einer Creative-Commons-Lizenz und erlaubst damit anderen, sie zu remixen. Hast Du keine Angst, dass Leute damit Dinge tun, die Dir nicht gefallen?
Als GEMA-Mitglied darf ich das eigentlich nicht. Deshalb sollte man das nicht an die allzugroße Glocke hängen. Die CC-Lizenz setzt natürlich das Vertrauen voraus, dass sie auch eingehalten wird. Ich habe ein paar wenige Stücke und einige Sounds unter der Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Unported Lizenz der female:pressure Community zur Verfügung gestellt. Nein, ich habe keine Angst davor, dass deswegen jemand etwas ungutes damit macht. So was kann sowieso passieren. Auch wenn andere Leute meine Platten spielen, passiert das in einem von mir nicht kontrollierbaren Kontext und könnte völlig daneben sein. Sobald ein Werk veröffentlicht wird, entzieht es sich mehr oder weniger der Kontrolle und geht im besten Fall in eine Art Allgemeingut über.
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: Gesetzesinitiative für offene Lehrbücher im US-Kongress
: Gesetzesinitiative für offene Lehrbücher im US-Kongress Die beiden demokratischen Senatoren Dick Durbin und Al Franken haben in der vergangenen Woche im US Senat mit dem „Affordable College Textbook Act“ eine Gesetzesinitiative für offene Lehrbücher gestartet. Oberstes Ziel ist dabei eine geringere finanzielle Belastung von Studierenden, die in den USA im vergangen Studienjahr im Durchschnitt 1.200 Dollar für Lehrbücher ausgegeben haben. Aus dem Gesetzesvorschlag (PDF, meine Übersetzung):
Der Aufstieg des Internets ermöglicht die Erstellung und das Teilen von digitalen Inhalten, darunter auch offene Lehr- und Lernmaterialien, die von Studierenden, Lehrenden und der Öffentlichkeit frei verwendet werden können. […] Investitionen auf Bundesebene in die Ausweitung der Verwendung offener Lehr- und Lernmaterialien könnte die Lehrbuchkosten substantiell verringern und die finanziellen Hürden für universitäre Ausbildung reduzieren, während gleichzeitig Steuermittel effizient eingesetzt werden.
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: 80 US-Juraprofessoren fordern von Obama mehr Transparenz bei TPP-Verhandlungen
: 80 US-Juraprofessoren fordern von Obama mehr Transparenz bei TPP-Verhandlungen Seit dem Scheitern des globalen und umfassenden ACTA-Abkommens werden von Seiten der USA Verhandlungen über regionale Abkommen wie das Transatlantische Freihandelsabkommen (TAFTA/TTIP) mit der EU oder das Trans-Pazifische Freihandelsabkommen (TPP) vorangetrieben. Letzteres wird von der Electronic Frontier Foundation (EFF) als „die größte Bedrohung für das Internet, von der Du wahrscheinlich noch nie gehört hast“ bezeichnet (vgl. auch die EFF-Seite über TPP).
In bester ACTA-Tradition finden die Verhandlungen im Geheimen statt und die Öffentlichkeit erfährt über Verhandlungsmaterien und Verhandlungsfortschritte nur über Leaks. Ebenfalls wie bei ACTA dreht sich nur ein Teil der Abkommen um Fragen von Urheberrecht und Patente und es werden vor allem durchaus zweifelhafte ökonomische Argumente für deren Abschluss angeführt.
Während die TAFTA-Verhandlungen im Nachgang der NSA-Enthüllungen mittlerweile ins Stocken geraten sind, stehen die Verhandlungen über TPP scheinbar kurz vor dem Abschluss. Aus Anlass eines neuen Leaks über den Verhandlungsstand im Themenbereich „geistiges Eigentum“ haben nun 80 JuraprofessorInnen einen offenen Brief (PDF) an Präsident Barack Obama, die Mitglieder des US-Kongresses sowie den US-Handelsvertreter Michael Fromann gerichtet, in dem sie mehr Transparenz bei den Verhandlungen einfordern (meine Übersetzung):
„Wir, die unterzeichnenden Rechtswissenschaftler im Bereich geistiges Eigentum, schreiben mit der Bitte um eine sofortige Abkehr von der Geheimhaltung im Rahmen des TPP-Verhandlungsprozesses in rechtlicher und praktischer Hinsicht, und fordern stattdessen dem Beispiel des Marrakesch-Vertrags zur Förderung des Zugangs zu Werken für Blinde und Menschen mit Sehbeeinträchtigungen zu folgen.“
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: Entscheidung im Google-Books-Verfahren: Scans und Snippets fallen unter Fair Use [Update]
: Entscheidung im Google-Books-Verfahren: Scans und Snippets fallen unter Fair Use [Update] Nachdem ein umfassender Vergleich, das sogenannte „Google Books Settlement“ (vgl. ein englischer Beitrag dazu auf meinem research blog), abgelehnt und damit ein Volltext-Angebot von digitalisierten Büchern mit Opt-out-Option für Rechteinhaber gescheitert war, wurde es ruhig rund um Google Books. Heute hat jedoch Richter Denny Chin entschieden, dass die zustimmungslose Digitalisierung samt ausschnittsweiser Zugänglichmachung („Snippets“) unter die Fair-Use-Klausel des US-Copyrights fällt (vgl. Bericht bei Gigaom sowie PDF der Entscheidungsbegründung).
Zur Begründung seiner Entscheidung führt Chin die Vielzahl an Vorteilen an („The benefits of the Library Project are many.“), wie zum Beispiel:
- Google Books sei ein neuer und einfacher Weg um Bücher zu finden
- Es macht Millionen von Büchern durchsuchbar
- Google Books habe sich zu einem Forschungswerkzeug entwickelt
- Es vereinfacht die Überprüfung von Zitaten und Quellenangaben
- Der Zugang zu Büchern wird erweitert und Bücher werden dadurch dauerhaft verfügbar gehalten
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: Remixer #24 Stephen Colbert und sein Twitter-Bot „Real Human Praise“
: Remixer #24 Stephen Colbert und sein Twitter-Bot „Real Human Praise“ In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Stephen Colbert.
Stephen Colbert, ursprünglich Fake-Korrespondent bei Jon Stewarts The Daily Show, dem Vorbild für die ZDF Heute Show, zählt als Host des The Colbert Report zu den bekanntesten US-Comedians. In seiner Show gibt er konsequent einen konservativen Talkshow-Host nach Vorbild des rechten US-Nachrichtensenders Fox News und führt dessen Argumentationsweise mit Hilfe von parodistischer Zuspitzung ad absurdum. Bis zu einem gewissen Grad, ist das gesamte Sendungskonzept ein parodistischer Remix von konservativen Talkshow-Formaten.
Regelmäßig schafft es Colbert aber auch mit Remix im engeren Sinn zu überzeugen. So sorgte beispielsweise im August diesen Jahres eine – mittlerweile auf der Seite des Colbert Reports nicht mehr verfügbare – Parodie von Daft Punks „Get Lucky“ für Furore (siehe LiveLeak-Embed). Das Video war offensichtlich binnen 24 Stunden als Reaktion auf eine kurzfristige Absage eines Daft-Punk-Auftritts entstanden.
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: Evangelische Akademie Tutzing tagt zu „Herausforderungen der Netzpolitik“
: Evangelische Akademie Tutzing tagt zu „Herausforderungen der Netzpolitik“
Auch wenn der Titel „Politik 2.0“ inzwischen arg veraltet klingt, kann sich das Line-up der ReferentInnen bei der Veranstaltung der Evangelischen Akademie Tutzing zum Thema „Herausforderungen der Netzpolitik“ von 29.11. bis 01.12 durchaus sehen lassen. Neben unserem Markus Beckedahl nehmen an der von Dirk von Gehlen (Autor von „Mashup“) mitkuratierten Runde u.a. Constance Kurz vom CCC, Peter Lindner (Süddeutsche.de), Christoph Bieber (Politikwissenschaftler) und Anke Domscheit-Berg teil. In der Ankündigung heißt es:Die Enthüllungen Edward Snowdens haben nicht nur einen Stein ins Rollen gebracht, sondern eine Lawine ausgelöst: Themen, die vor kurzer Zeit nur in einer kleinen Gemeinde von Spezialisten ausführlich diskutiert wurden, gewinnen Aufmerksamkeit in der breiten Öffentlich- keit. Es wird immer deutlicher, dass Netzpolitik nicht einfach ein weiteres politisches Betätigungsfeld ist, sondern ein Querschnittsthema mit Aus- wirkungen auf nahezu alle anderen politischen Bereiche.
Hier geht es zum PDF des Veranstaltungsprogramms.
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: Remixer #23 Robin Skouteris: „Dinge zu kombinieren ist eine Kunst“
: Remixer #23 Robin Skouteris: „Dinge zu kombinieren ist eine Kunst“ In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Robin Skouteris.
Robin Skouteris ist ein griechischer Video- und Musikproduzent sowie DJ. Er führt bisweilen auch Regie und arbeitet als Cutter, aber in der Regel nur wenn es musikalische Bezüge aufweist. Zahlreiche aktuelle Mashups finden sich in seinem YouTube-Kanal.
Wie würdest Du selbst Deine künstlerische Arbeit beschreiben?
Film oder Video und Musik waren schon immer meine zwei großen Leidenschaften. Als Kind wollte ich viele Jahre lang Filmregisseur werden, aber die Musik war mein bester Gefährte. Ich habe beim Fernsehen gearbeitet, bei ein paar Dokumentarfilmen Regie geführt und Musikvideos für griechische Independent-Künstler gedreht; ich habe das aber dann sein lassen, weil es mir sozial zu anstrengend wurde. Da ich mehr auf eigene Faust arbeiten wollte, habe ich damit begonnen, meine Lieblingstracks zu remixen, bis daraus meine hauptsächliche Tätigkeit geworden ist. Nachdem ich meine ersten Mixes ins Netz gestellt und großartige Rückmeldungen erhalten hatte, wurde ich eingeladen meine Arbeit in Clubs vorzustellen. Und das war die Zeit als ich ernsthafter über DJing nachzudenken begann. Davor mochte ich die Idee nicht besonders, weil ich nie die Musik anderer Leute spielen wollte, solange ich ich sie nicht mit meiner persönlichen Handschrift versehen hatte. Das hätte mich nicht von den meisten DJs dort draußen unterschieden und ich wollte meinen eigenen Sound kreieren. DJing und das Produzieren von Remixes und Mashups ist nun seit einigen Jahren meine hauptsächliche Beschäftigung – und damit ist ein Traum wahr geworden.
Was macht für Dich einen guten Remix aus?
Ich glaube ein toller Remix ist ein Remix, der für sich alleine stehen kann. Du musst ihn nicht mit dem Original vergleichen. Eigentlich solltest Du in der Lage sein, über dem Remix das Original zu vergessen. Mir war es dabei immer egal, ob es sehr der Unterschied zum Original sehr groß ist, weil, zum Beispiel, ein toller Remix auch einfach nur ein Extended Mix sein kann. Aber der Remixer sollte es schaffen herauszufinden, was das Original gut gemacht hat und das noch weiter auszubauen. Alles was zählt ist die Melodie. Ein großartiger Mix muss dabei nicht immer ein Dance-Mix sein; er kann auch langsamer sein als das Original, was selten ist, weil die Mehrheit von uns bei Remix an einen Club-Mix denken. Aber in meinem Kopf sollte der Remix für sich sehr für sich alleine stehen können, dass man beim ersten Mal hören glaubt, es würde sich um das Original handeln. Es muss sich authentisch und gut strukturiert anfühlen.
Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?
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: Bots sind schuld: Studie über Autorenschwund in Wikipedia
Aktive AutorInnen (>=5 Editierungen/Monat) in der englischsprachigen Wikipedia (Halfaker et al. 2013) : Bots sind schuld: Studie über Autorenschwund in Wikipedia Seit 2007 verzeichnet die englischsprachige Wikipedia einen kontinuierlichen Rückgang an aktiven AutorInnen, also solchen die mehr als fünfmal pro Monat etwas zur Online-Enzyklopädie beitragen:
Ein Forschungsteam rund um Aaron Halfaker von der University of Minnesota hat nun in einer Schwerpunktausgabe der Zeitschrift American Behavioral Scientist zum Thema Wikis eine Studie veröffentlicht (PDF), die in automatisierten Qualitätssicherungsmaßnahmen den Hauptgrund für den Rückgang an AutorInnen ausmacht. Halfaker dazu (meine Übersetzung):
Um die Qualität der enzyklopädischen Inhalte trotz des exponentiellen Wachstums der Gemeinschaft an Beitragenden aufrecht zu erhalten, entwickelten die WikipedianerInnen automatisierte (Bots) und halb-automatisierte Werkzeuge (Huggle, Twinkle, etc.) um die Aufgabe, unerwünschte Beiträge zurückzuweisen, so wenig aufwändig wie möglich zu gestalten. Diese Werkzeuge waren offensichtlich sehr effektiv.
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: Remix hilft Originalen: Studie zu ökonomischen Folgen von Sampling
: Remix hilft Originalen: Studie zu ökonomischen Folgen von Sampling In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Eine Studie zum ökonomischen Verhältnis von Remix und Original.
Bislang gibt es kaum empirische Studien darüber, welche Folgen ein Remix für das Original hat – und zwar weder was die (möglicherweise: veränderte) Rezeption eines Werkes noch was die ökonomischen Auswirkungen betrifft. Nur anekdotisch lässt sich auf bekannte Beispiele verweisen, in denen erst der Remix eines Werkes auch dem Original und damit dessen Urheber zum Durchbruch verholfen hat. Eines der bekanntesten Beispiele dafür ist mit Sicherheit der Song „Thank You“ der britischen Sängern Dido. Nachdem „Thank You“ bereits 1998 erstmals veröffentlicht worden war, avancierte er erst 2000 zu Didos bislang größtem Hit, nachdem Eminem die erste Strophe in seinem Song „Stan“ gesampelt hatte.
Während in diesem Fall die Rechte geklärt waren und Dido teilweise sogar gemeinsam mit Eminem bei Konzerten auftrat, war das bei einem anderen prominenten Beispiel nicht der Fall. Wie DIE ZEIT im April diesen Jahres in einem ausführlichen Porträt berichtete, war Asaf Avidan ursprünglich überhaupt nicht von dem Wankelmut-Remix (siehe auch Embed-Video) seines Songs „One Day“ begeistert, der ihm letztlich zu weltweitem Erfolg verhelfen sollte:
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: Lizenzen sind nicht genug: Creative Commons für Urheberrechtsreformen
: Lizenzen sind nicht genug: Creative Commons für Urheberrechtsreformen
Obwohl Creative Commons (CC) als eine Art Patch für ein unzeitgemäßes Urheberrecht gegründet wurde, konzentrierte sich die US-amerikanische Organisation und ihr weltweites Netzwerk aus Kooperationspartnern in den ersten 10 Jahren ihrer Existenz quasi ausschließlich auf die Entwicklung und Propagierung ihrer alternativen Urheberrechtslizenzen.In seiner Rede im Rahmen des CC Global Summit 2013 in Buenos Aires deutete CC-Gründer Lawrence Lessig jedoch schon an, dass hier ein Umdenken im Gange ist.Markus in seinem Bericht vom Summit dazu:
Die Keynote wurde von Lawrence Lessig gehalten, der über “Laws that choke creativity” sprach. Im Gegensatz zu diversen anderen Vorträgen von ihm war dieser deutlich politischer und in weiten Strecken neu. Er spiegelte damit einerseits die Politisierung der Creative Commons Community wieder, andererseits konnte man auch sehen, dass ihm Ereignisse wie die Verfolgung und der Tod von Aaron Schwartz beschäftigen. John Weitzmann hat den Vortrag mit einer DV-Kamera aufgezeichnet und als Bootleg online gestellt. Der beste Part kommt ab Minute 20:15.
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: Remixerin #22 Isosine: „Wir sind eine Multimedia-Generation“
: Remixerin #22 Isosine: „Wir sind eine Multimedia-Generation“ In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Isosine.
Isosine ist Remix-Produzentin und Mashup-Künstlerin. Die Mashups sind alle vollständig frei zugänglich und werden dauerhaft als kostenloser Download verfügbar sein. Die Arbeiten finden sich auf isosine.com und anderen Plattformen wie YouTube oder Soundcloud.
Wie würdest Du selbst Deine künstlerische Arbeit beschreiben?
Ich mache Mashups, die eine Kombination von zwei oder mehr eigenständigen (nicht immer) musikalischen Aufnahmen in einen nahtlosen Mix darstellen. Das gibt mir die Gelegenheit zur Rekontextualisierung oder dem Nebeneinanderstellen unterschiedlicher Elemente verschiedener Songs. Es ist wirklich interessant und ganz allgemein unterhaltsam, weil man Mashups so einfach genießen kann und ich glaube, jeder möchte von Zeit zu Zeit überrascht werden.
Was macht für Dich einen guten Remix aus?
Sich keine Gedanken darüber zu machen, was die Leute für einen guten Remix halten. Chancen zu nutzen macht einen guten Remix aus. Die „Regeln“ zu ignorieren macht einen guten Remix aus, weil es realistischerweise keine Regeln gibt. Ich denke sich bisweilen in neue Gebiete vorzuwagen ist eine gute Sache und hift der Musik, sich weiterzuentwickeln.
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: Diagnose Marktversagen: Fred Breinersdorfer will Zwangslizenzen für Filme
: Diagnose Marktversagen: Fred Breinersdorfer will Zwangslizenzen für Filme Was sich vor einigen Wochen in Form von unerwartet offenen Briefen angedeutet hatte, wird heute mit einem Gastbeitrag von Fred Breinersdorfer in der Süddeutschen Zeitung noch einmal dokumentiert: sie bewegen sich doch, die Fronten in der Urheberrechtsdebatte.
Fred Breinersdorfer ist nicht nur ein bekannter Drehbuchautor und Filmproduzent („Sophie Scholl – Die letzten Tage“), sondern auch eine der lautesten Stimmen in der Auseinandersetzung um das Urheberrecht in Deutschland. Nicht nur ist er Mitunterzeichner des berühmt-berüchtigten Briefs der Tatort-AutorInnen, sondern auch Gründer der Krimiautorenvereinigung „Das Syndikat“, die wiederum für die Kampagne „Ja zum Urheberrecht“ verantwortlich zeichnet. Auch in der fragwürdigen Kampagne „Gib 8 aufs Wort“ der VG Wort trat er als Unterstützer mit dem Satz auf: „Ein Autor ohne seine Rechte ist wie ein Auto ohne seinen Motor.“
In seinem Gastbeitrag „Verschenkt meine Filme!“ anerkennt aber auch Breinersdorfer jetzt die Notwendigkeit urheberrechtlicher Reformen. Ausgangspunkt ist die keineswegs neue Beobachtung, dass eine Google-Suche nach Filmen kaum legale, aber unzählige illegale Anbieter zu Tage fördert:
Wo sind denn die massenhaften legalen Anbieter, die meine Google-Trefferseite füllen könnten? Wo sind denn die innovativen Webseiten, bei denen man mein Werk auf eine Weise herunterladen oder streamen kann, von der ich auch etwas habe? Die einfache Antwort ist: Es gibt sie nicht.
Die wenigen großen Anbieter diktieren die Preise und Konditionen, gerade kleinere Filmstudios kommen nicht zum Zuge. Vor allem aber die hohen Transaktionskosten bei der Klärung der Internetechte verhindern Breinersdorfer zu Folge eine Vielfalt legaler Angebote:
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: Remixer #21 Ilan Katin: „Ich weiß nicht, wie ein rechtliches Debakel überstehen“
: Remixer #21 Ilan Katin: „Ich weiß nicht, wie ein rechtliches Debakel überstehen“ In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Ilan Katin.
Ilan Katin verfügt über einen Hintegrund im Bereich der bildenden Künste und arbeitet im Bereich Video und Live-Video-Produktion. In seinen eigenen Worten: „Im Grunde genommen arbeite ich mit Bildern.“
Was macht für Dich einen guten Remix aus?
Wenn die ursprüngliche Inhalt auf humorvolle oder poetische Weise re-kontextualisiert wird.
Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?
Ich verwende aus dem Internet heruntergeladene Bilder, die ich für spezielle Ideen suche, um etwas mitzuteilen. Im Falle eines erzählerischen Werks, das ich kürzlich gemacht habe, brauchte ich ein Bild das die Phrase „my car is my ego“ transportiert. Ich wollte das nicht einfach mit einem fantastisch aussehenden Auto machen. Das wäre zu einfach. Ein Auto in Form eines High Heels zu finden war perfekt. Ich kännte es umgestalten oder nachzeichnen, aber dann wäre das Bild nicht mehr überzeugend. Ich weiß nicht, wer das Bild gemacht hat. Aber ich habe das Bild weitgehend re-kontextualisiert.
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: Wert der Wikipedia: Zwischen 3,6 und 80 Milliarden Dollar?
: Wert der Wikipedia: Zwischen 3,6 und 80 Milliarden Dollar? Eine der Kernaufgaben des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens ist die monetäre Bewertung des betrieblichen Vermögens, sei es für die (interne) Kostenrechnung oder die (externe) Bilanzierung. Diese Bewertungsfragen sind keineswegs trivial und eine Reihe von Regeln (z.B. die „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“) sollen dabei anleiten. Besonders schwierig ist dabei die monetäre Bewertung von Gütern oder Dienstleistungen, die nicht oder nur begrenzt auf Märkten handelbar sind.
Dementsprechend groß ist die Unsicherheit, einem gemeinnützigen Projekt wie der Wikipedia einen monetären Wert zuzuweisen. Jonathan Band and Jonathan Gerafi haben sich dennoch für infojustice.org an einer Kalkulation versucht (PDF). Sie listen dabei u.a. die folgenden Ansätze für eine Schätzung des Werts der Wikipedia auf:
- Wiederherstellungskosten in Höhe von $6,6 Milliarden, zzgl. $600 Millionen Aktualisierungskosten pro Jahr. Die $6,6 Milliarden folgern sie aus $300 für einen Wikipedia-Artikel durchschnittlicher Länge bei einer Gesamtzahl von 22 Millionen Artikeln.
- Konsumationswert I (fiktive Abogebühren): In ihrem (leider nicht frei online zugänglichen) Aufsatz „Placing Value on Wikipedia“ kalkulieren die zwei spanischen Betriebswirte Enrique Bonsón und Francisco Flores mit einer fiktiven jährlichen Nutzungsgebühr zwischen $33 (last.fm) und $170 (Encyclopedia Britannica), wobei sie mit einem Nutzungsrückgang von 75% im Falle einer Paywall rechnen. In diesem Fall würde der Wert bei 100 Millionen zahlenden Kunden zwischen $3,6 und $17 Milliarden liegen. Band und Gerafi wiederum argumentieren, dass ohne Bezahlschranke die entsprechenden Konsumationswerte aber bei allen über 470 Millionen NutzerInnen entstehen und deshalb ein Konsumationswert zwischen $16,9 und $80 Milliarden anzusetzen wäre.
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: Nachschau: Panel zu C3S, GEMA und ‚Recht auf Remix’
: Nachschau: Panel zu C3S, GEMA und ‚Recht auf Remix’
Beim diesjährigen Reeperbahn Festival Campus, dem Konferenzteil des Hamburger Musikfestivals, gab es unter anderem ein Panel mit dem Titel „Alles ist ein Remix? – Wird GEMA-freie Musik mit der C3S freier?“, bei dem neben Wolfgang Senges für die am Vortag gegründete C3S und GEMA-Justiziar Tobias Holzmüller auch ich für die Initiative „Recht auf Remix“ eingeladen waren. Dass die Themen Remix und Verwertungsgesellschaften eher quer zueinander liegen, hat sich zwar gezeigt, gleichzeitig hat die Diskussion dennoch auch neues zu Tage gefördert.Mittlerweile gibt es zwei Berichte, die die durchaus konstruktive und lösungsorientierte Stimmung der Veranstaltung ganz gut eingefangen haben. So schreibt das NDR-Online-Magazin N‑Joy:
Ein Problem kann aber auch die C3S kaum aus der Welt schaffen: Den meisten Privatleuten, die einfach aus Spaß ein Video mit Musik bei Facebook oder einer Videoplattform hochladen, werden sich kaum mit den dafür notwendigen Rechten auseinanderzusetzen. „Das ist völlig lebensfremd“, sagt Leonard Dobusch vom Verein Digitale Gesellschaft. Die Nutzer können deshalb leicht urheberrechtliche Schwierigkeiten bekommen. Dobusch fordert, dass hier die Politik das Urheberrecht lockert, um Privatleuten ein „Recht auf Remix“ zu geben.
Das Branchenportal Musikmarkt.de wiederum hat sich bemüht, auch widerstreitende Standpunkte möglichst akkurat wiederzugeben: