John Weitzmann
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Öffentliches Geld – Öffentliches Gut!: Wie wir die Public Domain zu einem wehrhaften Riesen machen
Jede kreative Arbeit beruht auf der Kreativität Anderer Öffentliches Geld – Öffentliches Gut!: Wie wir die Public Domain zu einem wehrhaften Riesen machen Heute ist „Public Domain Day“. Der Aktionstag richtet sich gegen die übermäßig lange Monopolisierung kulturellen Schaffens als „geistiges Eigentum“. Statt dieses für nicht selten mehr als 100 Jahre marktwirtschaftlichen Zwängen zu unterwerfen, sollten wir die Idee des Gemeinguts stärken – im Interesse aller, auch der Kreativen.
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: Was bringt dieser Open-Kram eigentlich? Wikimedia lädt zu „Open Everything“
: Was bringt dieser Open-Kram eigentlich? Wikimedia lädt zu „Open Everything“ Das Paradigma des Offenen hat zu vielen verschiedenen Open-Bewegungen geführt. Im Rahmen seines gesellschaftspolitischen Salonformats lässt der Verein Wikimedia Deutschland heute abend in Berlin Vertreterinnen und Vertreter mehrerer dieser Bewegungen zu Wort kommen, um gemeinsam in die Vergangenheit und die Zukunft zu schauen.
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: EU-Urheberrecht zum Mitmachen: Veranstaltung mit Julia Reda am 2. März in Berlin
: EU-Urheberrecht zum Mitmachen: Veranstaltung mit Julia Reda am 2. März in Berlin 
Wikimedia Deutschland und Mozilla laden am 2. März zum Auftakt einer Veranstaltungsreihe zur laufenden EU-Urheberrechtsreform. Unter dem Motto „EU-Urheberrechtsreform erklärt – Das geht doch besser!“ werden vier Großbaustellen innerhalb des Reformpakets durch Expertinnen und Experten kurz erläutert. Anschließend wird in Gruppen jeweils durch die Teilnehmenden erarbeitet, was an den Reformvorschlägen verbessert werden kann und wie jede/r Einzelne dabei mithelfen kann. Die Insider-Perspektive aus Brüssel wird durch Julia Reda beigesteuert, die als Europa-Abgeordnete bereits Berichterstatterin des Europaparlaments zum EU-Urheberrechtsrahmen war.Aus dem Ankündigungstext:
„Was die EU-Kommission bisher unter Federführung von Günther Oettinger als Reformvorschlag vorgelegt hat, birgt einige Probleme. Statt den Wettbewerb zu fördern und Monopolisierung zu verhindern, nehmen schwammige Regelungen auch ’normale’ Internetnutzer ins Visier, benachteiligen Freiwilligenprojekte und führen sogar neue Verpflichtungen zur Überwachung von Nutzerbeiträgen ein. (…) Wikimedia Deutschland und Mozilla wollen gemeinsam mit Expertinnen und Experten dabei helfen, dieses Wirrwarr nicht nur greifbar zu machen, sondern sinnvoll an das 21. Jahrhundert anzupassen – und alle können helfen.“
Um Anmeldung wird gebeten. Außerdem sei darauf hingewiesen, dass die Veranstaltungsreihe im Rahmen der re:publica 2017 fortgesetzt wird und der Verfasser dieser Zeilen seitens Wikimedia Deutschland Mitorganisator der Veranstaltungen ist.
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: Offizielle deutsche Übersetzung der CC-Lizenzversion 4.0 ist da
: Offizielle deutsche Übersetzung der CC-Lizenzversion 4.0 ist da Nach über zwei Jahren voller Abstimmungs‑, Übersetzungs‑, Prüfungs‑, Einigungs‑, Prüfungs‑, Bearbeitungs- und nochmaliger Prüfungsarbeit sind sie nun endlich da … die 6 CC-Lizenzen der Version 4.0 in offizieller deutscher Übersetzung:
BY
BY-SA
BY-NC
BY-NC-SA
BY-ND
BY-NC-NDMit die größte Neuerung im Vergleich zu den früher praktizierten Lizenzportierungen ist bei diesen neuen Lizenzübersetzungen, dass es nun einheitliche deutschsprachige Texte sind statt der früheren für die Rechtsordnungen Deutschland, Österreich und Schweiz jeweils angepassten Fassungen. Diese drei portierten Lizenzsets allein für den deutschsprachigen Raum waren rechtstechnisch gesehen unterschiedliche Lizenzen mit – wenn auch oft eher theoretischen – kleinen Inkompatibilitäten und Widersprüchen zwischen ihnen. Auf die vielen weltweiten Portierungen gesehen ergab sich dadurch nicht nur ein in sich leicht inkonsistentes CC-Lizenzgeflecht, sondern auch ein immenser Prüfungsaufwand für den CC Legal Staff als verantwortliche Stelle für die Koordination all dieser vielen Portierungen.
Seit Lizenzversion 4.0 gibt es daher standardmäßig nur noch offizielle Übersetzungen der ansonsten weltweit einheitlichen 6 CC-Lizenztexte. Das macht es zugleich sinnvoll, die Texte auch pro Sprache zu vereinheitlichen, anstatt offizielle Übersetzungen für die verschiedenen deutschen Idiome der Schweiz, Österreichs und Deutschlands (und Luxemburgs, Belgiens usw) zu machen. Im Vorfeld gingen wir in den CC Teams von DE, AT und CH davon aus, dass das relativ einfach möglich sein sollte. Die Abstimmung gestaltete sich dann aber deutlich komplexer als erwartet. Nun ist es aber geschafft und das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen. An dieser Stelle noch einmal einen großen Dank an alle intensiv Mitwirkenden und auch diejenigen, die zwischendurch immer wieder Hinweise und Anregungen beigesteuert haben.
Hier die Credits, alphabetisch nach Vornamen:
Annette Kaufmann, Alexander Baratsits, Armin Talke, Christoph Endell, Heinz Pampel, Joachim Losehand, John Weitzmann, Klaus Graf, Leonhard Dobusch, Lukas Mezger, Magdalena Reiter, Matthias Schmid, Max von Grafenstein, Michela Vignoli, Nicole Lieger, Paul Klimpel, Roland Alton-Scheidl, Simon Schlauri, Till Jaeger, Till Kreutzer.
Die Mitmachenden der öffentlichen Kommentierungsphase finden sich auf co-ment.com.
Nicht zu vergessen natürlich das CC Legal Team bestehend aus Diane Peters, Sarah Pearson und George Popescu.
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: The Empire Strikes Back: Großverlag Elsevier verleumdet abtrünnige Wissenschaftler
: The Empire Strikes Back: Großverlag Elsevier verleumdet abtrünnige Wissenschaftler Nachdem die komplette Editorengruppe des renommierten Linguistik-Journals Lingua ihren Rücktritt eingereicht hat, um in Zukunft alternative Publikationswege zu gehen, versuchte der Verlag Elsevier nun, den Wissenschaftlern Gier und sich selbst eine Opferrolle anzudichten und setzte dabei auch auf falsche Behauptungen.
Als das lukrativste Geschäftsmodell aller Zeiten bezeichnen manche die auch als „double dipping“ bekannte Art und Weise großer Wissenschaftsverlage, vor allem beim sogenannten Hybrid Open Access Publishing sowohl bei den Autoren ihrer wissenschaftlichen Journals hohe Publikationsgebühren (Article Processing Charges, kurz APCs) als auch von Universitäten und Bibliotheken horrende Abonnements-Preise zu kassieren (siehe dazu z.B. dieses Paper). Immer öfter und immer offener wird daher im akademischen Bereich die Frage gestellt, womit sich die resultierenden enormen Gewinnmargen von mehr als 30% noch rechtfertigen lassen. Dass diese Großverlage angesichts fast immer pro bono geleistetem Peer Review und abnehmender Bedeutung von Druck und Auslieferung noch immer eine Leistung erbringen, die derart gefragt und lukrativ sein könnte, leuchtet kaum noch ein.
Publish or Perish
Das ist zweifellos einer der Gründe, warum die Open-Access-Ideen in den Wissenschaften immer mehr an Boden gewinnen. Immer mehr Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wollen raus aus den alten Verwertungsstrukturen und alternative Publikationsmodelle ausprobieren. Wenn da nur der Impact Factor nicht wäre! Das einflussreiche Ranking wissenschaftlicher Fachzeitschriften nach diesem Faktor zwingt viele, weiterhin in den klassischen Journals zu publizieren, um dem Prinzip „publish or perish“ gerecht zu werden und die eigene akademische Karriere nicht aufs Spiel zu setzen. Der Impact Factor wiederum ist dem Titel und der ISSN des jeweiligen Journals zugeordnet und an diesen halten üblicherweise die Verlage alle Rechte. Zudem wird der Faktor aus Zitationen der bisher veröffentlichten Ausgaben eines Journals gebildet, und auch die Rechte an diesem Bestand bereits erschienener Artikel liegen fast immer vollständig bei den Verlagen. Ein neues Journal fängt also vom Impact Factor her bei Null an und hat gegen die bereits mit hohem Faktor etablierten alten Journals kaum eine Chance, Boden gut zu machen. Bislang ist es nur wenigen gelungen, sich mit neuen Open-Access-Journals gegen die Titel der „großen Alten“ der Verlagsbranche durchzusetzen, meist genanntes Beispiel ist wohl PLoS.
Dennoch scheinen es immer mehr Wissenschaftler inzwischen drauf ankommen lassen zu wollen, so wie die Gruppe von sechs Editors des Journals Lingua, die Ende Oktober gemeinsam mit dem gesamten 31-köpfigen Editorial Board ihren Rücktritt von der Editorenrolle eingeleitet haben. Vorangegangen waren Verhandlungen mit Elsevier, das Journal in einen Full-Open-Access-Status zu überführen, was der Verlag ablehnte, sodass sich die Wissenschaftler veranlasst sahen, ihre Arbeit außerhalb von Lingua fortzusetzen. Doch bei der Ablehnung durch Elsevier blieb es nicht.
Von ganz oben kommt mehr als Ablehnung
Gestern veröffentlichte Tom Reller, bei Elsevier Vice President und Head of Global Corporate Relations, im verlagseigenen Blog einen Artikel zum Rücktrittsvorgang, der es in sich hatte – PDF der ersten Fassung des inzwischen leicht überarbeiteten Posts. Darin wurde behauptet, Linguas Noch-Editor-in-Chief, der angesehene Linguistikprofessor Johan Rooryck von der Universität Leiden, habe Übereignung des Journals an sich verlangt. Anschließend erzählt Reller die Geschichte von Lingua so nach, dass Elsevier das Journal vor 66 Jahren gegründet habe. Er lässt es dadurch so aussehen, als sei durch gierige Wissenschaftler versucht worden, Elsevier um eine eigene Kreation zu bringen.
Rooryck versuchte, die tatsächlichen Abläufe in den Kommentaren zum Elsevier-Blog klarzustellen, was aber nicht freigegeben wurde, sodass er letztlich auf Facebook ausweichen musste. Keineswegs hatte er die Übereignung an sich gefordert, sondern die Editoren gemeinsam hatten Übereignung an sie als Kollektiv und Übergang zu Full Open Access gefordert. Und war es nicht Elsevier, die das Journal einst ins Leben gerufen hatten, sondern zwei niederländische Linguisten. Es war dann zunächst über den Verlag North Holland veröffentlicht worden, der in den 1980er Jahren von Elsevier übernommen worden war. Auch Elseviers Argument, die von den Editoren geforderten OA-Bedingungen seien für einen kommerziellen Verlag niemals nachhaltig und damit per se inakzeptabel, widerlegt Rooryck mit Verweis auf andere Journals. Der inzwischen korrigierte Blog-Fehler in Bezug auf die Forderung der Editors und die Zuspitzung auf Rooryck als Person erweckt den Eindruck, da solle ein Exempel an einem Einzelnen statuiert werden, in dem Elsevier eine Art Rädelsführer der Editoren zu sehen scheint. Am Ende dürfte sich der Verlag mit diesem Vorgehen allerdings eher selbst geschadet haben.
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: Creative-Commons-Lizenzen und Verwertungsgesellschaften
Creative Commons führt das Volk. Bild: Eugène Delacroix. Bearbeitung: Ju gatsu mikka. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">BY-SA 3.0</a>. : Creative-Commons-Lizenzen und Verwertungsgesellschaften Da die EU-Mitgliedsstaaten bis April 2016 Zeit haben, die neue EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung umzusetzen, haben sich Prof. Axel Metzger und Tobias Heinemann in einer gerade erschienenen Analyse den Status Quo und die denkbaren Optionen für die Zukunft angesehen. Es geht dabei vor allem um die Vorgabe der Richtlinie, nach der Urheberinnen und Urheber zukünftig trotz Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft (VG) nicht-kommerzielle Freigaben selbst vornehmen können sollen. Hier fragt sich, ob, wie und durch wen CC-Lizenzen mit der Einschränkung „NC“ eingesetzt werden können, um nicht-kommerzielle Nutzungen zu erlauben.
Kern der Problematik ist nach der Analyse die allumfassende Rechtewahrnehmung, die zumindest in Deutschland mit einer Mitgliedschaft bei Verwertungsgesellschaften meist einher geht. Sie lässt es in der Regel schlicht nicht zu, dass das jeweilige VG-Mitglied parallel auch eigene Lizenzen vergibt. Einzelne Werke ganz aus der VG herauszunehmen, geht aber oft ebenso wenig (siehe auch Beitrag dazu bei irights.info) Allerdings gebe es durchaus Unterschiede zwischen den verschiedenen Werkgattungen. Vor allem bei der Zweitverwertung von Texten sei vieles schon nach heutiger Ausgestaltung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWahrnG) und der Wahrnehmungsverträge der VG Wort möglich, so die Autoren des Papers.
Es wird deutlich, dass dem gegenüber gerade die GEMA (und mit ihr die GVL) besonders auf ausschließliche Wahrnehmung auch für solche Nutzungen setzt, die als nicht-kommerziell angesehen werden können und nach der EU-Richtlinie in Zukunft auch durch die GEMA-Mitglieder in Eigenregie zu erlauben sein sollen. Das Paper benennt auch die dazu von der GEMA immer wieder beschworene Gefahr des „Cherry Picking“. Gemeint ist das Szenario, dass besonders erfolgreiche und damit für die Solidargemeinschaft der GEMA-Mitglieder ertragreiche Musiktitel zukünftig durch die Mitglieder aus dem Repertoire genommen und selbst vermarktet werden.
Erster Exkurs in eigener Sache: Wie bereits in früheren Diskussionen zwischen CC DE und GEMA immer wieder betont wurde, ist alles andere als klar, warum gerade die „Kirschen“, also die erfolgreichen Titel für eine nicht-kommerzielle Freigabe interessant sein sollten. Gerade wenn das Argument stimmen würde, dass eine solche Freigabe dem Verschenken gleichkomme, wie Vertreter der GEMA wiederholt sagten, erscheint ein Herausnehmen aus dem Repertoire wenig sinnvoll zu sein. Wer verschenkt schon gerne seine lukrativsten Stücke? Das Paper von Metzger und Heinemann bietet in diesem Zusammenhang die Erklärungsvariante der GEMA an, dass solch erfolgreiche Stücke dann als kostenlose Zugpferde für Konzertpromotion, Merchandise und ähnliche angedockte Einnahmen der GEMA-Wahrnehmung entzogen werden könnten. Aber auch hier stellt sich die Frage, ob ein Herausnehmen aus dem Repertoire wirklich so viel mehr Publicity bringt (die ja auch bei Verbleib in der GEMA nicht unbedingt gering ist), dass es den Verlust einer Beteiligung etwa an den Radio-Erlösen wirklich lohnt, für die die GEMA dann ja nichts mehr ausschütten würde.
Auch die Autoren des Papers bleiben im Ergebnis eher skeptisch. Sie schließen sich jedoch der Forderung verschiedener VGs an, dass die genaue Bedeutung von „nicht-kommerzielle Nutzung“ genauer definiert werden sollte. Die Richtlinie bleibt an dieser Stelle noch deutlich unklarer als die viel diskutierte NC-Bedingung in den CC-Lizenzen. Auch über letztere wird oft gesagt, sie sei zu ungenau.
Zweiter Exkurs in eigener Sache: Übersehen wird dabei in der Regel, dass die Ungenauigkeit ihren Sinn darin hat, verschiedenen Communities von Kreativen und ihren Nutzern Raum zu lassen, ihre jeweiligen eigenen Normen zur Bedeutung von „kommerziell“ in die Lizenzbeziehungen zwischen Lizenzgebern und ‑nehmern einfließen zu lassen. Die CC-Lizenzen würden insofern auch für VGs ausreichend Raum lassen, ihre jeweiligen Vorstellungen über kommerziell versus nicht-kommerziell innerhalb des vom Lizenztext gesteckten Rahmens (am besten demokratisch) selbst festzulegen. Das wäre allerdings kaum noch möglich, wenn bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht bereits auf gesetzlicher Ebene eine Definition von „nicht-kommerziell“ vorgenommen würde, die genauer und damit enger ist als der in den CC-Lizenzen gesteckte Rahmen. Die Lizenzen würden dann äußerlich mehr erlauben als gesetzlich vorgesehen ist. Da dann massenhaft, nämlich bei allen VG-Mitgliedern, mit einem sogenannten „verdeckten Einigungsmangel“ zwischen Lizenzgebern und Lizenznehmern zu rechnen wäre, könnten CC-Lizenzen nicht verwendet werden, um die nicht-kommerzielle Freigabe im Sinne der Richtlinie praktisch umzusetzen. Es müssten eigene NC-Lizenzen dafür geschaffen werden, im Zweifel also ein europaweiter Flickenteppich. Darauf hat CC DE das Bundesjustizministerium auch bereits im Rahmen einer Anhörung letztes Jahr hingewiesen.
Das Paper weist auf zusätzliche Gründe wie Kündigungsmöglichkeiten bestimmter Online-Nutzungsrechte hin, die nach dem derzeitigen Sachstand gerade der GEMA-eigenen Regeln zu einer Unverträglichkeit mit sowohl der neuen Richtlinie als auch CC-Lizenzen führen. Zudem werden die Unterschiede zwischen Text- und Musikverwertung in Deutschland auch in ihrer historischen Genese beleuchtet. Weiter geht es mit einer Beschreibung der drei CC-Pilotprojekte, die VGs in den Niederlanden, Dänemark und Frankreich gemeinsam mit CC durchgeführt haben. Das Fazit hierzu fällt gemischt aus. Einerseits sei ein Zusammengehen von CC-Lizenzierung und klassischem VG-Betrieb durchaus möglich, wenn alle Beteiligten nur wollen. Andererseits hätten sich( eher weniger VG-Mitglieder an den Pilotprojekten beteiligt (zu diesem Punkt bringt das Paper den immer wieder auftauchenden Hinweis, dass die geringe Beteiligung auch damit zu tun haben dürfte, dass viele entsprechend interessierte Kreative schlicht gar nicht erst in VGs organisiert sind).
Nach einer detaillierten Darstellung der Entstehungsgeschichte der neuen Richtlinie und ihrer Regel zu nicht-kommerzieller Eigenlizenzierung durch Kreative schließt das Paper mit einer Diskussion der Umsetzungsmöglichkeiten. Neben dem Für und Wider einer genaueren Definition von „nicht-kommerziell“ auf gesetztlicher Ebene bzw. eine Ebene tiefer durch die jeweiligen VGs selbst wird auch auf die Erwägungsgründe der neuen Richtlinie verwiesen, die eher für eine Festlegung auf der tieferen Eben sprechen. Auch die erst vor Kurzem in Deutschland entstandene Rechtsprechung zur NC-Klausel von CC-Lizenzen wird vorgestellt. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die EU-Mitgliedsstaaten aufgrund der Richtlinie verpflichtet seien, den in VGs organisierten Kreativen zudem effektive rechtliche Mechanismen zur Verfügung zu stellen, um die neuen Freiheiten notfalls gegenüber ihrer VG erstreiten zu können.
Zur praktischen Umsetzung im Verhältnis VG zu Mitgliedern zeigt das Paper verschiedene Möglichkeiten auf (von vorn herein limitierte Rechteeinräumung an die VG contra Rückeinräumung der für NC-Freigabe nötigen Rechte nebst Unterlizenzierungsbefugnis) und stellt die berechtigte Frage, ob die nicht-kommerzielle Rechteeinräumung ausschließlich beim Mitglied liegen müsse oder nicht. Kurz wird auch auf den Ansatz der im Aufbau befindlichen neuen VG C3S hingewiesen und darauf, dass dieser sich auf Wahrnehmung einzelner statt aller Werke eines Mitglieds gründet.
Das Paper schließt mit einem Ausblick und der Einschätzung, dass es auch Sache der Rechtsprechung sein wird, den neuen Regelungen klare Formen zu geben. Um hier mitwirken zu können, empfehlen die Autoren den VGs und ihren Mitgliedern, pro-aktiv in Verhandlungen darüber zu treten, wie die relevanten unbestimmten Rechtsbegriffe zu verstehen sein sollen.
Dieser Beitrag erschien zeitgleich im Blog von Creative Commons Deutschland
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: Update: Nur noch 40 Stunden … Freien Bildern eine Herkunft
: Update: Nur noch 40 Stunden … Freien Bildern eine Herkunft [Update 02.03.15, 16:45: Die Zeit wird knapp bei der Crowdfunding-Kampagne für Elog.io und es fehlen nur 2500 US$ …]
Frei lizenzierte Bilder im Netz zu finden, ist ja noch einigermaßen einfach. Man filtert nach CC-Lizenzen über die „erweiterte Suche“ der favorisierten Suchmaschine oder bei flickr oder sucht direkt gezielt in den Wikimedia Commons. Dann aber wird es mitunter schwierig und nur ein einziges kleines Startup nimmt es mit dem Problem auf.
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: diesmal weltweit ausgesucht: CC Affiliates Mixtape No. 1
: diesmal weltweit ausgesucht: CC Affiliates Mixtape No. 1
Die CC-Länderprojekte heißen in offizieller Diktion „Affiliates“ und haben sich anlässlich des Geburtstages von CC im Dezember zusammengetan und eine Musikkompilation aus frei lizenzierter Musik zusammen gestellt, das CC Affiliates Mixtape No. 1.Einige werden sich erinnern, dass es so etwas schon 2012 zum zehnjährigen CC-Geburtstag einmal gab, aber das damalige „#cc10 Birthday Mixtape“ enthielt nur Tracks aus Europa, denn es war auch nur durch die europäischen CC Affiliates zusammengetragen worden. Diesmal waren alle Affiliates weltweit beteiligt und es gibt Pläne, solche Kompilationen von jetzt an regelmäßig zu machen.Die Nummer 1 gibt es beim Free Music Archive, bei Soundcloud und beim Internet Archive.
[dies ist ein crosspost vom CC DE Blog]
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: DIN-Normen: Carl braucht eure Hilfe
: DIN-Normen: Carl braucht eure Hilfe Manche werden es zwischendurch gelesen haben: Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) verklagt derzeit die NGO Public.Resource.Org und ihren Präsidenten Carl Malamud, weil auf deren Website DIN-Sicherheitsnormen u.a. für Fahrräder und Babyschnuller frei und kostenlos online verfügbar sind. Dies ist ein Aufruf zur Mithilfe in diesem Rechtsstreit (siehe unten „Mithelfen“).
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: CC DE sucht Unterstützung für Übersetzungen
: CC DE sucht Unterstützung für Übersetzungen Bei Creative Commons gehen die praktischen Vorbereitungen für die anstehende Lizenzenversion 4.0 gerade in die heiße Phase. Ein wichtiger Teil der Vorbereitung ist die Übersetzung der Textbausteine, aus denen die „Commons Deed“ (die vereinfachte Darstellung der jeweiligen CC-Lizenz) auf dem Server von CC zusammengebaut wird. Es sollen so viele Sprachen wie möglich bereits übersetzt vorliegen, wenn die neue Lizenzenversion demnächst startet. Zum Einsatz kommen diese Textbausteine u.a. dann, wenn man bei der englischen Darstellung ganz unten auf „This page is available in the following languages: … Deutsch“ klickt, siehe http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/. Dafür, dass Nicht-Juristen die Lizenzen in ihrer eigenen Sprache erklärt bekommen können, ist diese Funktion sehr wichtig. Mit den eigentlichen Lizenztexten hat das alles nur indirekt zu tun.
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: StopWatching.Us – Mozilla startet Protestkampagne
: StopWatching.Us – Mozilla startet Protestkampagne Mit der heute gestarteten Kampagne „StopWatching.Us“ setzt sich das Mozilla-Projekt an die Spitze einer politisch relativ bunt wirkenden Gruppe von Organisationen (von Greenpeace USA über Consumer Watchdog bis zur Mansfield North Central Ohio Tea Party Association und 46 anderen). Sie fordert vom US Kongress einen Stopp und eine vollständige Offenlegung der heimlichen Überwachungsprogramme rund um PRISM und bietet dazu gleich die Möglichkeit, den entsprechenden offenen Brief elektronisch ebenfalls zu unterzeichnen (aktuell um 01:40 werden 27.000 Unterzeichner angezeigt).
Im Blog-Post zum Kampagnenstart wird darauf hingewiesen, dass viele der durch Internetnutzer selbst einsetzbaren Schutzwerkzeuge nicht viel nützen, wenn die großen Plattformbetreiber per Gerichtsbeschluss zur Übergabe von Nutzerdaten gezwungen werdern können, wie es nach dem USA PATRIOT Act und dem Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) wohl der Fall ist:
Technology has also been getting better at providing additional controls and transparency. Mozilla, for instance, provides tools like Do Not Track, Persona and the Collusion Add-on for Firefox, among others.
However, exposures resulting from government-sponsored online surveillance are entirely separate from whether we choose to share information and what those sites say they will or will not do with our data. That’s because, at least in the US, these companies are required to respect a court order to share our information with the government, whether they like it or not.
Die Tragweite des Anzapfens privater Plattformbetreiber wird noch deutlicher durch einen Blick auf die Slides zur „Zuckerstangentheorie“, die Sebastian Deterding auf der re:publica 2010 präsentiert hat.
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: Presse-LSR scheitert wohl an EU-Orchideenrecht
: Presse-LSR scheitert wohl an EU-Orchideenrecht Während deutsche Presse-Lobbyisten weltweit unterwegs sind, um die Strippen für eine technische „Rights Expression Language“ nach ihrem Geschmack zu ziehen, mit deren Hilfe sich Snippetrechte wie das angekündigte Presseverleger-Leistungsschutzrecht (Presse-LSR) elegant suchmaschinenlesbar machen ließen, droht der Kern der ganzen Aktion, die Verabschiedung des Presse-LSR selbst, im letzten Moment zu scheitern. Das liegt aber nicht daran, dass sich die ausnahmsweise durch Siegfried Kauder personifizierte Vernunft endlich durchgesetzt hätte. Vielmehr wurden die Vorgaben einer kleinen aber wichtigen EU-Richtlinie, die kaum jemand kennt, offenbar übersehen:
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: Sender Freies Neukölln diskutiert „freie Kultur von unten“
: Sender Freies Neukölln diskutiert „freie Kultur von unten“ Heute abend ab 20:15 veranstalten die Filmemacher (und Kneipiers) vom Sender Freies Neukölln eine Diskussion darüber, warum und wie man als Kreative/r alternative Regelsysteme praktisch einsetzen kann, Titel: „Creative Commons – freie Kultur von unten statt Urheberrecht von oben“. Wegen der Ausrichtung des SFN auf Film wird es sicherlich insbesondere um dieses Medium gehen, der übergeordnete Blick auf die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Kultur allgemein wird aber auch nicht zu kurz kommen. Aus der Ankündigung (auch bei fb):
Was weiß man denn schon Genaues über CC-Lizenzen? Dass man Musik, Filme, Texte und anderes mehr jetzt nicht mehr klauen muss, sondern geschenkt bekommt …?! Dass die Kunstschaffenden irgendwie erlauben, dass man ihr Werk munter weiterreicht und ‑benutzt, und dafür nicht mal eine Mark kriegen …?! Eine neue, blöde Sprungbrettidee für alle, die noch bei keinem Konzern unterschrieben haben …?! Das Ende des Urheberrechts …?! Alles Quatsch.
Der Filmemacher Matthias Merkle, Regisseur und Produzent von mehreren abendfüllenden cc-Spielfilmen und zahllosen cc-Kurzfilmen (www.sender-fn.de), beschreibt, wie sich Kunst- und Kultur in Produktion und Konsum auch ganz anders begreifen lassen: als Ökosystem frei lizensierter Werke, deren Schöpfer Einflüsse (von anderen Schöpfern) neu komponieren, die an einem großen Gemeingut Kultur arbeiten, das als kooperatives Netz von Ideen, Gedanken, Bildern, Memen schließlich allen gehört, und in dem Ansprüche und Rechte gewahrt und gewürdigt, aber nicht verkauft werden.
Alle, die schon einmal Menschen mit richtig viel Erfahrung im Umgang mit CC-Lizenzen treffen wollten und in Berlin sind, sollten heute vielleicht den Raucherraum des Freien Neukölln, Pannierstr. 54 dem Tatort vorziehen. Morgen wird übrigens auch Tim Baumanns kollaborativer Open-Source-Film „Valkaama“ in Berlin gezeigt.
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: #cc10 Musik-App von CC Korea
: #cc10 Musik-App von CC Korea Das koreanische CC Länderprojekt um Jay Yoon feiert den 10. CC-Geburtstag mit einer App. Damit kann man CC-lizenzierte Musik finden und sich die Tracks auch gleich streamen lassen. Bisher gibt’s die App nur für iOS bei iTunes, an einer Androidversion wird gearbeitet. Disclaimer: Mangels entsprechenden Endgeräts konnte ich die App nicht testen. Es gibt aber ein kurzes Video zur App bei Vimeo. Dessen Soundtrack schlägt wiederum einen direkten Bogen zur Diskussion um „Metall auf Metall II“, der jüngst verkündeten Entscheidung des BGH zu kleinsten Samples: Der Anfang des druntergelegten Tracks stammt ganz offenhörbar von Edwin Starrs „War (what is it good for)“. Auch wenn der Volltext des BGH noch aussteht, ist davon auszugehen, dass nach BGH-Ansicht ein Sample wie dieses nicht als freie Benutzung im Sinne des § 24 UrhG gilt und damit auch kaum unter freie Lizenz gestellt werden könnte. Der Verwender müsste sich vielmehr von Starrs Plattenfirma das Recht besorgen, der ganzen Welt die Weiterverbreitung dieses doch sehr eingängigen Liedbeginns zu erlauben. Es wäre mal interessant, den zweifellos horrenden Preis eines solchen Geschäfts zu erfahren. Die GEMA jedenfalls, über die ja Vergütungen für Coverversionen und dergleichen abgerechnet werden können, bietet keinen passenden Tarif für die spätere Vergabe von CC-Lizenzen an.
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: #cc10: Das Jubiläums-Mixtape ist online
: #cc10: Das Jubiläums-Mixtape ist online [Crosspost vom CC-DE-Blog]
Aus Anlass des 10. Geburtstags von Creative Commons hat CC Europe, der Verbund der europäischen CC-Länderprojekte, eine Compilation zusammengestellt. In der Sendung Breitband von Deutschlandradio Kultur und bei der Geburtstagsparty in Berlin wurden bereits ein paar Previews geboten, jetzt ist das komplette „Mixtape“ bei mehreren Hostern online, beispielsweise bei Soundcloud. Gleich der erste Titel ist der von CC DE vorgeschlagene Track „Jewel“ von Zoe.Leelas Album „Digital Guilt“.
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: 10 Jahre CC: Lizenzen werden bald auch für Laien besser verständlich sein
: 10 Jahre CC: Lizenzen werden bald auch für Laien besser verständlich sein
Die nächste Version der Creative-Commons-Lizenzen soll den „Hack des urheberrechtlichen Maximalschutzes“ weiter erleichtern. Ein Ausblick von John H. Weitzmann (zuerst erschienen bei Zeit.de).Anders als oft kolportiert ist Creative Commons keine Alternative zum Urheberrecht und will das auch gar nicht sein. Die durch die Non-Profit-Organisation Creative Commons (CC) entwickelten Lizenzen würden ohne den Unterbau des Urheberrechts auch gar nicht funktionieren. Sie sollen vielmehr einen vertraglichen „Hack“ des urheberrechtlichen Maximalschutzes darstellen, der in Zeiten des Internets teils zu einer echten Belastung geworden ist.
Entsprechend hat sich CC seit seinem Start im Jahre 2002 auf die Fahnen geschrieben, einen möglichst laientauglichen Weg zu bieten, den ganz strikten urheberrechtlichen Schutz namens „alle Rechte vorbehalten“ loszuwerden, der automatisch eintritt, sobald ein Werk geschaffen ist. Wenn also gesagt wird, jemand „schütze sein Werk mittels CC-Lizenz“, dann ist das zumindest missverständlich. Geschützt wird das Werk stets nur durch die staatliche Rechtsordnung und ihre Gesetze. Wer ein Werk mit einer CC-Lizenz versehen veröffentlicht, fährt diesen Schutz bewusst zurück und kann dies zudem abgestuft in sechs verschiedenen Schritten tun.
Dafür gibt es sechs verschiedene CC-Lizenzen, die sich aus der Kombination von vier verschiedenen Lizenzelementen ergeben, von denen eines in jeder Lizenzvariante enthalten ist: Wo und durch wen das lizenzierte Werk auch genutzt wird, es muss immer der Name des Urhebers genannt werden. Letztlich sind CC-Lizenzen an die Allgemeinheit gerichtete Erlaubnisse, das betreffende Werk zu nutzen. Je nach Anwendungsfall kann der Urheber diese Erlaubnis durch Bedingungen einschränken, indem er die passende der sechs Lizenzvarianten einsetzt.
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: #cc10: Glückwünsche, Parties, Mixtapes … und Torte!
: #cc10: Glückwünsche, Parties, Mixtapes … und Torte! Noch zwei Tage, dann startet die Geburtstagswoche zur Feier von 10 Jahren Creative Commons. Die entsprechende Seite im CC-Wiki listet bereits 23 Events in so ziemlich allen Teilen der Welt. Unsere durch Wikimedia Deutschland unterstützte CC10-Party in Berlin steigt am kommenden Samstag im @hausungarn (Ex-HBC) in der Karl-Liebknecht-Str. 9, vorher ab 20 Uhr erzählen einige Protagonisten aus dem deutschen CC-Umfeld vom Stand der Dinge und wie es dazu kam (vorläufiges Programm im CC DE Blog). Am 14.12. wird dann auch in München #cc10 gefeiert, siehe Ankündigung.
Zusätzlich soll ein Video mit weltweiten Glückwünschen entstehen. CC Headquarters ruft darum dazu auf, kurze Clips mit „Happy Birthday CC“ oder dem Äquivalent in der jeweiligen Landessprache zu machen und bis 10.12. in die CC10 Flickr group unter http://www.flickr.com/groups/2138128@N21/ hochzuladen oder per Mail an Eric Steuer (eric at creativecommons punkt org) zu schicken. Die Videos sollten möglichst hohe Auflösung haben, aber auch Handyvideos sind natürlich willkommen. Es wäre schön, wenn auch was auf Deutsch/Hessisch/Sorbisch oder sonstigen hierzulande gesprochenen Sprachen dabei wäre.
Am 12.12. erscheint dann aller Voraussicht nach das „#cc10 Mixtape“, eine Compilation von CC-lizenzierten Musiktiteln, die von den europäischen CC-Länderprojekten gemeinsam ausgewählt wurde. Ein Preview gibt es dazu bereits am Samstag bei unserer Party.
BleibtBlieb nur noch eine Frage: Wird es auch eine Geburtstagstorte geben? Wir haben ein bescheidenes Budget dafür (spenden kann man CC Deutschland übrigens auch, wir sind finanziell völlig unabhängig), suchen aber noch Ausführende für den Torten-Plan. Gedacht war an entweder an 10 kleinere oder eine große Torte, die bis Samstag abend fertig sein müsste. ZurInspirationVorfreude gibt es hier ein Foto von unserer Torte zum 5. Geburtstag, aufgenommen in der c‑base.Update: Wir haben Tortenausführende gefunden!
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: #cc10: Party am 8. Dezember und T‑Shirt-Contest
: #cc10: Party am 8. Dezember und T‑Shirt-Contest Das Lieblings-T-Shirt in allen Ehren, aber es gibt kaum etwas langweiligeres als immer dieselben Sprüche auf Vorder- bzw Rückseite der Mitmenschen zu lesen. Creative Commons mit seinem Merchandise macht da keine Ausnahme. Darum ruft Creative Commons Deutschland anlässlich des 10. Geburtstags von CC, für den wir am 8.12.2012 eine Party in Berlin planen (alle Events weltweit übrigens im CC-Wiki) den großen
#cc10-T-Shirt-Contest
aus. Wenn Ihr etwas Ahnung von Design habt und schon immer Creative Commons unterstützen wolltet, ist das jetzt Eure Chance. Nun hat Creative Commons Deutschland nie viel Spenden erhalten, weil in der Regel direkt in die USA gespendet wird. Wir können also leider keinen finanziellen Gewinn ausschreiben, haben uns aber was anderes überlegt: Zu gewinnen gibt es neben der Nennung des eigenen Namens auf wahrscheinlich weltweit getragener Baumwolle zehn T‑Shirts für Platz 1, fünf Stück für Platz 2 (natürlich mit dem jeweils eigenen Entwurf drauf) und für Platz 3 zusätzlich zum T‑Shirt ein exklusives #cc10-Mixtape (zum Abspielen wird ein Kassettendeck o.ä. benötigt). Die Jury besteht aus dem erweiterten CC DE Affiliate Team (Das sind u.a. Markus und ich).
Teilnahmebedingungen sind:
1. Der Entwurf muss bis einschließlich 30. November gemailt sein an public BEI creativecommons.de, notfalls reicht bei großen Dateien ein Link zu einem Filehoster,
2. die Datei muss eine ausreichende Auflösung für T‑Shirt-Druck haben und
3. unter CC-BY 3.0 de lizenziert sein.
Natürlich sollte Motiv/Spruch auch möglichst etwas mit CC zu tun haben. Die Verwendung des CC-Logos (Hier als Druckvorlage zu finden), das als Marke geschützt ist, ist für den Contest ausdrücklich zugelassen.
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: Lessig fragen
: Lessig fragen [cross post von http://de.creativecommons.org]
Derzeit hagelt es Konferenzen und Initiativen rund um netzpolitische Themen, am Wochenende zum Beispiel veranstaltet die Grüne Bundestagsfraktion den 2. Netzpolitischen Kongress. Als einer der Redner ist CC-Idol Lawrence Lessig nach Berlin gekommen und es wird das traditionelle Abendessen mit ihm, Netzaktivisten und CC DE geben. Aus Anlass dessen hiermit der Aufruf, Fragen zu schicken, die wir Lessig (je nach zeitlicher Möglichkeit, versteht sich) stellen sollen. Bitte einfach bis Freitag nachmittag hier in die Kommentare posten oder per Mail. -
: Initiative C3S bittet um Videostatements
: Initiative C3S bittet um Videostatements
Die Initiative zur Gründung der offenen Verwertungsgesellschaft „C3S“ (Cultural Commons Collecting Society) möchte sich nächstes Jahr im März beim Festival „South by Southwest“ (SXSW) in den USA präsentieren. Derzeit läuft das interaktive Bewerbungsverfahren für die Panels dort und es muss ein Video mit Unterstützer-Statements eingereicht werden. Darum bittet die Initiative u. a. über Facebook ihre Fans darum, in Videostatements von max. 10 Sekunden auf YouTube oder Vimeo kurz zu sagen, warum sie die Initiative unterstützen. Das ganze muss auf Englisch sein und sollte keine Musik enthalten, dafür aber Name/Künstlername/Bandname. Und es muss ziemlich schnell gehen, denn bis Samstag früh muss der Zusammenschnitt der Statements an SXSW geschickt werden. Wer ein Statement hochgeladen hat, braucht nur den Link dazu an die C3S-Initiatoren zu schicken.
