John Weitzmann

John Weitzmann ist Jurist und seit 2016 bei Wikimedia Deutschland, wo er bis Ende 2021 das damalige Team Politik und Recht aufgebaut und geleitet hat und sich seit dem Umbau der Geschäftsstelle auf die Rolle als Syndikus des Vereins konzentriert. Er verantwortet weiterhin auch einzelne thematische Anliegen des Vereins, insbesondere im Bereich Urheberrecht.

  • : Ein „praktiziertes kleines Leistungsschutzrecht“ seit Jahrzehnten?
    Ein „praktiziertes kleines Leistungsschutzrecht“ seit Jahrzehnten?

    Derzeit bietet sich die seltene Gelegenheit, einmal unter die Motorhaube des Text-Verwertungsbetriebes zu schauen und die dortigen Ränkespiele zu beobachten bzw. auch im Nachhinein zu rekonstruieren. Ermöglicht wird das durch ein (nicht rechtskräftiges aber lesenswertes) Urteil des Landgerichts München I und eine daraus entstandene Debatte, die seit mehreren Wochen über Interviews, Blog-Posts und Stellungnahmen geführt wird und in der sich manche der Beteiligten zu überraschend deutlichen Worten hinreißen lassen.

    Zankapfel ist der Pauschalanteil, den Verleger an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG-Wort) jahrzehntelang erhalten haben und den das Münchner Gericht für in dieser Form unberechtigt hält. Auf einmal fällt damit ein nicht unwichtiges Konstrukt der Verwertungskette in sich zusammen und die Beteiligten streiten offen darüber, wie der Pauschalanteil eigentlich zustande kam, wie er zu rechtfertigen sei und wer über wen und wo wessen Interessen in diesem ganzen Spiel vertritt.

    18. Juli 2012 5
  • : Sven verstehen helfen
    Sven verstehen helfen

    Sven Regener hat sich im Ton vergriffen, da sind sich die meisten einig. Er musste für Remixes und böse Kommentare herhalten. 51 von über 350 400 Tatortautoren haben sich zu einem etwas seltsamen offenen Brief hinreißen lassen, der wiederum vom CCC süffisant beantwortet wurde. Und inzwischen thematisiert sogar Sat 1 das GEMA-YouTube-Urteil eines Landgerichts. Trotzdem redet man meist aneinander vorbei, manche pöbeln, viele schimpfen und fast alle argumentieren einseitig. Währenddessen bastelt die Bundesregierung an einem neuen Leistungsschutzrecht und einem 3. Korb zum Urheberrechtsgesetz – oder auch nicht, wer weiß das schon. Alle sind irgendwie dialogbereit, aber irgendwie auch unbelehrbar. Das muss doch nicht sein.

    26. April 2012 13
  • : Der Auf#Regener: Kim Schmitz singt statt YouTube – oder – frei geht immer nur gegen die Künstler
    Der Auf#Regener: Kim Schmitz singt statt YouTube – oder – frei geht immer nur gegen die Künstler

    Wenn ich früher an Element of Crime dachte, wäre mir dazu ein Begriff wie Ignoranz als einer der letzten eingefallen. Seit gestern ist das anders, seit Sven Regener, Frontmann der fast schon legendären Band, bei Zündfunk auf Bayern 2 einen so unfassbar ignoranten Rant abgelassen hat, dass sogar Jan Delays Lapsus in Sachen Abmahn-Einnahmen dagegen fast noch putzig wirkt. Dass Sven Regener das Opfer einer Verwerter-Gehirnwäsche geworden sein könnte, halte ich für eher unwahrscheinlich. Vielmehr dürfte es sich um ein unfreiwilliges Eingeständnis des verloren gehenden Kontakts zum jüngeren Teil der Bevölkerung handeln. An diesen „auch jüngeren“ Menschen scheint dem „Rock’n’Roller“ Regener wohl selbst eher wenig zu liegen, schließlich sind für ihn all die YouTube-Schauer „asoziale“ „Deppen“, die sich zu „Lobbyisten“ von Google machen lassen.

    23. März 2012 161
  • : GEMA gibt neue Stellungnahme zu CC-Lizenzen ab
    GEMA gibt neue Stellungnahme zu CC-Lizenzen ab

    Im Nachgang zum Start des neuesten Pilotprojekts zum Einsatz von CC-Lizenzen durch Mitglieder von Musik-Verwertungsgesellschaften hat die Redaktion von telemedicus.info die GEMA um eine Stellungnahme gebeten. Darin (PDF) erfährt man einiges über angeblich eherne Vertragswerke, unwillige Mitglieder und Rosinen. Die Analysen von telemedicus und iRights (Disclaimer: Letztere von mir verfasst) untersuchen den GEMA-Text eingehend.

    31. Januar 2012 21
  • : WDR beantwortet offenen Brief zu Depublikationspflicht und CC
    WDR beantwortet offenen Brief zu Depublikationspflicht und CC

    Im Dezember hatte Blogger Peter Piksa sich per offenem Brief an den WDR gewandt. Ihm (wie vielen anderen) leuchtet nicht ein, warum öffentlich-rechtliche Medieninhalte – wenn sie schon vom jeweligen Sender selbst wieder depubliziert werden müssen – nicht vorher unter CC-Lizenzen gestellt werden. Das würde es den Hörern/Zuschauern gestatten, die Sendungen ihrerseits zu verbreiten und dadurch länger verfügbar zu halten, ohne dass die Depublikationspflicht verletzt werden würde. Inzwischen hat der WDR recht ausführlich geantwortet und man sieht der Antwort an, dass man sich dort mit dem Thema schwertut.

    20. Januar 2012 17
  • : Input für nächste CC-Lizenzversion
    Input für nächste CC-Lizenzversion

    … ist nach wie vor gefragt, denn morgen fällt der Startschuss für den Diskussionsprozess über die CCPL 4.0. Vorschläge für Neues und Kritik an der derzeitigen Version 3.0 (am besten mit wenigstens irgendeinem Lösungsansatz) können auch über die cc-de Mailingliste geschickt werden. Mehr dazu unter http://de.creativecommons.org/gib-mir-vier/

    15. September 2011
  • : Deutsche UNESCO-Kommission spricht sich für CC-Lizenzen aus
    Deutsche UNESCO-Kommission spricht sich für CC-Lizenzen aus

    Die Deutsche UNESCO-Kommission plädiert in ihrer jüngsten Resolution von April 2011 für eine Bewahrung der Gemeingüter in den Bereichen Kommunikation und Information. Dabei erklärt sie unter III. …

    Anknüpfend an das Mandat der UNESCO für Kommunikation und Information und unter Anerkennung der geltenden Gesetze setzt sich die Deutsche UNESCO-Kommission unter anderem ein für

    – den freien, für die Nutzer im Regelfall kostenlosen Zugang zu mit öffentlichen Mitteln produziertem Wissen;
    – die Digitalisierung unseres gemeinsamen kulturellen Erbes und den freien Zugriff auf dieses;
    – die Förderung freier Lizenzierungsformen, etwa die “Creative Commons” Lizenzen. Die öffentliche Hand, einschließlich der öffentlich-rechtlichen Medien und der UNESCO, sollte diesbezüglich vorbildlich handeln.

    Eine wirkliche Vorreiterrolle nimmt die öffentliche Hand zumindest in Deutschland noch nicht ein, wenn es um Freigaben unter Standardlizenzen geht. Insofern bleibt zu hoffen, dass Resolutionen wie diese in Bund und Ländern wahrgenommen werden. Vielen Dank an Silke Helfrich (u. a. commonsblog) für den Hinweis.

    2. Mai 2011 5
  • : Leistungsschutzrecht: IGEL „leakt“ ein Schreiben des BdP ans BMJ
    Leistungsschutzrecht: IGEL „leakt“ ein Schreiben des BdP ans BMJ

    Der Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) hat sich per Brief an Frau Minister* Leutheusser-Schnarrenberger gewandt und darin das viel diskutierte Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) als „Abofalle kraft Gesetzes“ bezeichnet. Der Verband fordert die Regierung auf, „die Frage der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes auch im Interesse der Wahrung der Informationsfreiheit vielleicht sogar ganz grundsätzlich zu überdenken“.

    Das Schreiben des BdP vom 27.1. ist über die Website leistungsschutzrecht.info der „Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht“, kurz IGEL**, verfügbar gemacht worden. Um auf dem Laufenden zu bleiben, was rund um das gerne auch als „Online-GEMA“ bezeichnete geplante Leistungsschutzrecht passiert, kann man IGEL auch auf Twitter folgen unter http://twitter.com/lsrinfo

    * so möchte sie, dem Vernehmen nach, angeredet werden

    ** Disclaimer: Der Verfasser ist Mitglied der IGEL-Redaktion

    29. Januar 2011 5
  • : Wikileaks: Spanische Aktivisten suchen „KIPR“
    Wikileaks: Spanische Aktivisten suchen „KIPR“

    Im spanischen Parlament steht diese Woche ein ziemlich scharfes Netzsperrengesetz zur abschließenden Abstimmung an (siehe auch BoingBoing). Dem Vernehmen nach ist es weitgehend aus den USA diktiert worden und das soll sich auch in den cables von Wikileaks wiederfinden. Spanische Netzaktivisten sind einigermaßen sicher, dass sich das Gesetz zu Fall bringen lässt, indem die Einflussnahme von außen publik gemacht wird. Bekanntlich hat zwar die El Pais die Wikileaks-Daten vorab erhalten und ausgewertet, von den relevanten cables mit dem Kürzel „KIPR“ allerdings erst rund ein Zehntel veröffentlicht. Es geht das Gerücht, dass das nur die weniger brisanten cables sind und die El Pais bewusst auf Zeit spielt, weil sie den regierenden Sozialisten nahe steht und zur PRISA-Gruppe gehört, Spaniens größtem Medienkonzern.

    Daher gebe ich hiermit folgende Bitte der spanischen Netzaktivisten weiter: Falls jemand der Mitlesenden Zugriff auf die kompletten Wikileaks-Daten hat und in der Lage ist, diejenigen rauszufiltern, die etwas zu „KIPR“ enthalten, möge er/sie/es das bitte tun und das Ergebnis in gängigem Dateiformat verschickbar machen (der Einfachheit halber dann kurz mit mir in Verbindung setzen, siehe zB Kontaktseite von creativecommons.de). Interessant sind dabei offenbar nicht nur cables an Spanien, sondern auch solche an andere spanischsprachige Länder, bei denen teilweise dasselbe Kürzel für die entsprechenden Gesetze verwendet wird. Aus Chile wurde auch schon um Hilfe gebeten.

    [Disclaimer: Warum jeweils der Zugriff auf alle Wikileaks-Daten bzw.  eine Auswertung an der El Pais vorbei so schwierig ist, kann ich mangels direktem Umgang mit den Wikileaks-Daten nicht beurteilen. Ich halte die Anfragen dennoch für wichtig.]

    6. Dezember 2010 11
  • : Verdi veröffentlicht Urheberrechtspapier und verletzt zugleich CCPL
    Verdi veröffentlicht Urheberrechtspapier und verletzt zugleich CCPL

    Ganz abgesehen von der enttäuschenden Einseitigkeit des bereits am Montag verabschiedeten Positionspapiers „Internet und Digitalisierung – Herausforderungen für die Zukunft des Urheberrechts“ (siehe zur Kritik hier und auch bei iRights.info und in der letzten Breitband-Sendung) hat Verdi es bei dessen Online-Veröffentlichung heute zugleich auch noch geschafft, die CC-Lizenz eines gewissen Pete Fletch zu verletzen, der das von Verdi verwendete Bild bei flickr eingestellt hat – jedenfalls wenn man realitätsnah davon ausgeht, dass die Verdi-Onlineredaktion nicht gesondert nachgefragt hat. Es hätte standardmäßig zumindest auch der Titel des Bildes und das Lizenzkürzel CC-BY-NC-ND mit Link auf die Lizenz angegeben werden müssen, das Cropping könnte zudem bereits Bearbeitung oder auch Entstellung des Werkes sein. Was soll man nun von einer Gewerkschaft halten, die sich zum Thema Urheberrecht im Internet erst inhaltlich sehr weit aus dem Fenster lehnt, dabei sogar CC-Lizenzen behandelt (und schon im Positionspapier als reine Verschenklizenzen fehlinterpretiert), sie dann selbst in Anspruch nimmt und letztlich nicht mal richtig liest/anwendet? Es passt allerdings gut dazu, dass Verdi auch die Kritik am Positionspapier bislang öffentlich vollkommen ignoriert hat.

    Update: Schon gestern abend war das Bild dann von der Verdi-Website verschwunden (vielleicht auf @Dirks Mail hin?). Netterweise hat David Pachali, der den Fehltritt auch als erster entdeckt hatte, die Sache bei iRights.info festgehalten.

    3. November 2010 18
  • : CC stellt Public Domain Mark vor
    CC stellt Public Domain Mark vor

    Nach Abschluss der offenen Diskussionsphase hat Creative Commons gestern für gemeinfreie Werke ein neues Kennzeichen, die „Public Domain Mark” (PDM), verfügbar gemacht. Die PDM soll als einheitliches Kennzeichen für Werke dienen, die keinem urheberrechtlichen Schutz mehr unterliegen, und zielt vor allem auf digitale Sammlungen und Archive ab, die bislang eine Vielzahl unterschiedlicher Kennzeichnungen für gemeinfreie Werke einsetzen. Letztlich soll die PDM hier mehr Klarheit und einen einheitlichen Metadaten-Standard schaffen sowie die Auffindbarkeit von gemeinfreien Inhalten erleichtern.

    12. Oktober 2010 9
  • : SGAE setzt EXGAE juristisches Ultimatum
    SGAE setzt EXGAE juristisches Ultimatum

    Das spanische Pendant zur GEMA, die „Sociedad General de Autores y Editores“ (kurz SGAE) hat ihre Anwaltskanzlei Lehmann & Cabaleiro ein Schreiben an die Initiative EXGAE schicken lassen, in dem die EXGAE offenbar aufgefordert wird, sich binnen 7 Tagen aufzulösen. Anderenfalls werde man ohne weitere Vorwarnung wettbewerbsrechtlich und wegen Verletzung der Markenrechte der SGAE gegen die EXGAE vorgehen und auf Schadensersatz klagen.

    Leider ist noch keine englische Übersetzung des Schreibens erstellt. Falls also jemand des Rechts-Spanischen so mächtig ist, es zu übersetzen, dann wäre das hilfreich.

    Weitere Details zum Hintergrund gibt’s auf CC DE.

    10. September 2010 2
  • : Es muss nicht immer ‚Schland sein
    Es muss nicht immer ‚Schland sein

    Auch wenn alle den monochromen Kickern des DFB natürlich fest die Daumen drücken bei der WM, kann mancher vielleicht das ewige „Schland, oh ‚Schland“ nicht mehr hören. Muss er auch nicht, denn die berliner Band Tonträger beweist, dass es auch ohne Lena-Vorlage geht und noch dazu frei lizenziert und besser (meine Meinung). Ihr Titel „Wir sind eins“ steht unter der Creative-Commons-Lizenz BY-SA 3.0 de, darf also nach Belieben herumkopiert, ge-remixt und bearbeitet werden, auch kommerziell, solange dabei die Band als Urheber genannt und für Bearbeitungen/Remixes wieder die gleiche Lizenz verwendet wird. Ich habe mir daher erlaubt, ein OGG-File daraus zu machen. Es gibt den Titel aber auch als MP3 und direkt zum Anhören auf tontraegerberlin.de.

    3. Juli 2010 31
  • : Noch bis Ende Juni spenden für CC Catalyst Grants
    Noch bis Ende Juni spenden für CC Catalyst Grants

    Die Fundraisingkampagne von CC zur Finanzierung der „Catalyst Grants“ läuft nur noch knappe 2 Wochen. Bisher sind erst etwas mehr als 25.000 $ zusammen gekommen (aktueller Stand immer auf der Hauptseite von CC), das ehrgeizige Ziel sind jedoch 100.000 $. Daraus sollen mit je bis zu 10.000 $ kleinere Projekte, Gruppen und Einzelpersonen unterstützt werden, die sich für freie Kultur, Open Access, Zugang zu Wissen und offene Systeme insgesamt einsetzen. In der Ankündigung liest sich das so:

    With the Catalyst Grants program, Creative Commons will seed activities around the globe that support our mission. Our goal is to scale our community’s efforts and support them in becoming self-sustainable. Through a rigorous public review and transparent evaluation process, the best proposals submitted by CC affiliates and the broader community, will be selected to receive $1,000–$10,000 to make their ideas a reality. Applicants may seek funding for activities that positively impact Creative Commons’ mission of fostering creativity (cultural, educational, scientific and other content) in the commons, to promote understanding and adoption of CC’s tools, licenses and technologies, and to support the building and work of communities that use or benefit from CC licenses, tools, and technologies.

    Auch bewerben kann man sich noch bis Ende des Monats für einen solchen Grant. Das geht sehr einfach übers CC-Wiki, und für spezielle Rückfragen gibt’s die Mailadresse grants@creativecommons.org. Das allermeiste ist aber schon auf der Grants-Webseite bei creativecommons.org erklärt. Dort am Ende der Seite kann man auch in bereits eingegangene Bewerbungen reinschauen. Wer sowieso gern für CC und seine Ziele spenden möchte, hat also jetzt die Gelegenheit, das ganz gezielt für diese neuartige und durchaus spannende Aktion zu tun.

    17. Juni 2010
  • : Soll die GEMA aufgelöst werden?
    Soll die GEMA aufgelöst werden?

    Einige seltsame Töne waren da neulich schon zu hören, beim VUT-Panel der all2gethernow: Man sprach offen über ein neues Super-Gebilde zur Zusammenführung aller Rechte am deutschen Musikrepertoire, und sogar über eine mögliche Auflösung der GEMA und Neugründung in zeitgemäßerer Form – ganz nach dem Vorbild englischer Clubs, die bestimmte Mitglieder loswerden wollen. Man waren allerdings in diesem Falle weder Netzaktivisten noch frustrierte GEMA-Mitglieder, sondern u.a. GEMA-Syndikus Alexander Wolf, Patrick Strauch von Sony/ATV-Deutschland und Mark Chung von Freibank.

    13. Oktober 2009 27
  • : Problematische Komplimente
    Problematische Komplimente

    In letzter Zeit wurde wieder mehrfach versucht, Creative Commons als NGO vor irgendwelche politischen oder kommerziellen Karren zu spannen. Um diese Fälle nicht einfach undokumentiert zu lassen, und weil es sich dabei um ziemlich problematische Komplimente handelt, hier die Kurzfassung für alle:

    • Den Anfang machte die Piratenpartei, die als Hauptveranstalter für den 8. August 2009 in Hamburg einen „Creative-Commons-Day“ ausrief und dazu Flyer/Plakate fabrizierte, auf denen unten links groß das Logo von CC und daneben noch etwas größer das der Piraten zu sehen war. So sehr sich Anliegen der Piraten auch im Lizenzmodell von CC widerspigeln mögen: Dass man als ausgewachsene Partei, die zu Bundestagswahlen antritt, nicht mehr ganz die Narrenfreiheit hat wie als reine Aktivistengruppe, scheint zumindest den Hamburger Piraten entgangen zu sein. Aber auch ohne Parteistatus wäre vorheriges Fragen nicht nur freundlich gewesen, sondern das Mindeste.
    • Weiter ging es dann mit der „Blogger Conference Germany 2009“, die in der Liste der Angemeldeten auch „creativecommons.org“ aufführte. Wie sich hinterher rausstellte, hatte einer der zahlreichen europäischen CC-Affiliates seine Teilnahme zugesagt – und schwups, stand die zentrale Blog-URL von Creative Commons Inc. USA als Referenz der Bloggerkonferenz im Netz. Sieht ja auch besser aus als bloß die Homepageadresse eines weniger bekannten CC-Aktivisten.
    • Der dritte Fall ist eher kommerzieller Natur: Der noch bis heute laufende „Reeperbahn Campus“, eine Art Musikmesse mit Festival, nennt den Sonstiges-Teil seines Veranstaltungsangebots mal eben „Creative Common Ground“. Selbstverständlich soll vor allem der Begriff „common ground“ (laut dict.leo.org etwa „Gemeinsamkeit“ oder „Bezugserde“) im Vordergrund stehen. Eine Nähe zu CC sei da völlig zufällig und keinesfalls beabsichtigt, versicherte man uns auf Nachfrage.

    Warum stellt sich CC so an bei derlei Vereinnahmungsversuchen? Weil die Organisation Creative Commons nach ihren Gründungsstatuten zur absoluten politischen Neutralität verpflichtet ist und bei Vertoß dagegen riskiert, die Gemeinnützigkeit abgesprochen zu bekommen. Genau deshalb ist der Name der NGO als eingetragene Marke inklusive Logo das Einzige, was bei CC einem sehr strikten „alle Rechte vorbehalten“ unterliegt und nur nach einer eng gefassten Policy lizenziert wird. Das ist nebenbei auch am Ende jeder CC-Lizenz ganz deutlich in der „Creative Commons Notice“ zu lesen (bezieht sich dort allerdings nur auf die Lizenzparteien). Wer lesen kann, ist also auch hier klar im Vorteil. Und man kann Support für die CCPL auch problemlos in einer Weise kundtun, bei der nicht der Eindruck entsteht, dass man auch gleich im Auftrag von CC als Organisation unterwegs ist.

    26. September 2009 16
  • : Netzpolitik-Podcast 082: Michael Carroll über Copyright Neutrality, REL u. a.
    Netzpolitik-Podcast 082: Michael Carroll über Copyright Neutrality, REL u. a.

    Beim Kongress der Medienwoche der diesjährigen IFA in Berlin hat CC-Mitbegründer und ‑Vorstandsmitglied Michael Carroll eine Keynote mit dem Titel „Creative Commons as Conversational Copyright“ gehalten. Sie sollte die Einleitung zu einer Paneldiskussion sein, die mit Prof. Dieter Gorny (BVMI), Annette Kroeber-Riel (Google Deutschland), Dr. Matthias Leonardy (GVU), Martin Moszkowicz (Constantin Film), Alexander Skipis (Börsenverein des deutschen Buchhandels), Oliver J. Süme (eco ISP-Verband) und Jens Seipenbusch (Piratenpartei) eigentlich sehr vielversprechend besetzt war. Leider erweckte die Runde dann weitgehend den Eindruck, man habe sich per Zeitmaschine in die 90er des letzten Jahrhunderts zurück begeben. Vielleicht lag das daran, dass Michael nicht als Panelteilnehmer vorgesehen war.

    Beim anschließenden Interview erzählte mir Michael u. a. etwas mehr darüber, was er mit „Conversational Copyright“ meint, was unter „Copyright Neutrality“ zu verstehen ist, was es mit der Metadatensprache REL auf sich hat, wieso das Fair-Use-Prinzip des US-amerikanischen Urheberrechts mit Vorsicht zu genießen ist und was eine Kultur-Flatrate für Creative Commons als Lizenzmodell bedeuten würde. Die Fragen habe ich auf Deutsch reingeschnitten und das Interview dauert ca. 15 Minuten. Die MP3-Datei ist etwas über 13 MB groß.

    25. September 2009 1
  • : Nutzer setzt GNU GPL in Frankreich gerichtlich durch
    Nutzer setzt GNU GPL in Frankreich gerichtlich durch

    Laut einer Meldung der FSF Frankreich war ein französischer Träger von Erwachsenenbildung (AFPA) vor dem Pariser Appellationsgericht erfolgreich mit seiner Klage wg. Verstößen gegen die GNU General Public License. Demnach hatte ein Dienstleister, der auf Hard- und Software für Bildungseinrichtungen spezialisiert ist, der AFPA u. a. VNC als Teil neuer Computerausstattung geliefert, sich aber anschließend geweigert, den Source Code offenzulegen, und dazu noch die GPL-Lizenzhinweise aus dem Code entfernt.

    Nachdem die GPL vor deutschen Gerichten ja schon mehrfach anerkannt worden ist, ist dieser neue Fall – der als obergerichtliche Rechtsprechung wohl als Leitentscheidung anzusehen ist – in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert:

    Zum einen liegt damit eine Pro-GPL-Entscheidung aus einer weiteren nicht ganz unrelevanten Rechtsordnung vor, die zudem einen ganz eigenen Blickwinkel auf Immaterialgüterrechte hat. Darüber hinaus wurde hier aber auch gezeigt, dass nicht nur die Urheber von GPL-Software, sondern auch Dritte als Nutzer die Lizenzbedingungen gerichtlich durchsetzen können.

    (Es gibt einen PDF-Scan des Urteils vom 17. September 2009, Übersetzungen sind willkommen)

    24. September 2009 8
  • : CC-Studie zu “Noncommercial” abgeschlossen
    CC-Studie zu “Noncommercial” abgeschlossen

    (Crossposting von Creative Commons Deutschland)

    Heute wurden unter dem Titel Defining “Noncommercial”: A Study of How the Online Population Understands “Noncommercial Use” die Ergebnisse der NC-Studie veröffentlicht, die Creative Commons letztes Jahr begonnen hatte. Es ging darum, etwas mehr Klarheit darüber zu gewinnen, was netzweit tatsächlich unter ”nicht-kommerziell” verstanden wird. Die darauf verweisende NC-Bedingung ist die wohl umstrittenste der 4 Bedingungen, die kombiniert die 6 CC-Lizenzen ergeben. Abgefragt wurde die Ansicht verschiedener Communities (je eine US-bezogene und eine international zugängliche Umfrage, außerdem spezielle Befragungen sogenannter Fokusgruppen und Interviews mit Einzelpersonen) zu mehreren Szenarien, in denen die NC-Bedingung eine Rolle spielt. Dabei wurde versucht, sowohl diejenigen zu erreichen, die sich ausschließlich als Konsumenten von CC-Content sehen, als auch diejenigen, die als Urheber aktiv mit CC-Lizenzen tun haben.

    Eine zentrale Frage war, ob aus Sicht der Teilnehmer der Studie der Wortlaut der NC-Bedingung der eigenen Vorstellung entspricht oder zumindest damit weitgehend vereinbar ist. Das bejahten über 80% sowohl der befragten Urheber als auch der reinen Nutzer von CC-lizenziertem Content. Nur 7% der Urheber und 11% der Nutzer gaben an, dass die derzeitige NC-Definition sich von der eigenen deutlich unterscheide oder damit generell nicht vereinbar sei. Eine Nutzung von CC-Content in Zusammenhang mit Werbung wird von beiden Gruppen auf einer Skala von 1 (”definitiv nicht-kommerziell“) bis 100 (”definitiv kommerziell“) mit über 80 bewertet, gleiches gilt allgemein für Nutzungen, bei denen Geld verdient wird. Große Unterschiede machen die Gruppen dagegen bei der Frage, ob ”persönliche und private” Nutzung die einzige definitiv nicht-kommerzielle Nutzung sei: Bei den Nutzern stimmt mit 65% die Mehrheit dem zu, bei den Urhebern sind es nur 15%.

    Allgemein scheinen Nutzer und Urheber übereinstimmendere Ansichten zu haben, als das vorher erwartet worden war. An den wenigen Stellen, wo sie sich deutlich unterscheiden, zeigt sich die Gruppe der Nutzer konservativer als die der Urheber. Das sind allerdings nur einige der Erkenntnisse, die sich aus den Befragungen ziehen lassen. Jeder kann sich ein eigenes Bild davon machen, da der Report zur Studie unter der Lizenz CC-BY und die Materialien unter CC0 im Wiki verfügbar sind.

    Hier ist der 18 MB große Report als PDF.

    hier die Pressemitteilung von Creative Commons.

    (Ein eigentlich unnötiger Hinweis noch: Wer sich in der Lage sieht, eine deutsche Übersetzung des Reports zu machen, darf das gerne tun)

    15. September 2009 8
  • : Neu im CC-Programm: CC0
    Neu im CC-Programm: CC0

    Crossposting von de.creativecommons.org:

    Bei O’Reillys Emerging Technology Conference hat Joi Ito letzte Woche ein neues Werkzeug in der Palette von Creative Commons vorgestellt: Es nennt sich „CC0“ (sprich „CC zero“) und ersetzt grundsätzlich die manchen vielleicht bekannt gewesene „Public Domain Dedication and Certification“.

    Die Idee dahinter ist, eine Möglichkeit zur völligen Aufgabe aller eigenen Schutzrechte an einem bestimmten Inhalt zu schaffen. Wie bei den 6 Kernlizenzen von CC auch, wird bei CC0 eine privatrechtliche Erklärung zur Lockerung des gesetzlichen Standardschutzes genutzt. Im Fall von CC0 wird der Schutz auf Null gebracht und dadurch vorzeitig der Zustand hergestellt, der eintritt, wenn der gesetzliche Schutz durch Zeitablauf ausläuft. Im deutschen Recht nennt sich dieser Zustand Gemeinfreiheit und tritt bei Werken im Sinne des Urheberrechtsgesetzes 70 Jahre nach dem Tod des Autors ein (bei anderen Schutzgegenständen auch schon früher). In der anglo-amerikanischen Rechtstradition wird der Zustand der Gemeinfreiheit über die Gesamtheit aller gemeinfreien Werke benannt, die so genannte “Public Domain”. Wenn ein Werk in der Public Domain ist, ist es gemeinfrei.

    Die frühere Public Domain Dedication bleibt weiter verfügbar, hat aber einige Schwachstellen und ist zudem ganz strikt am amerikanischen Recht ausgerichtet. Daher wurde seit 2007 an einem Nachfolger gearbeitet, der mit CC0 nun da ist. Bei seiner Entwicklung wurden die verschiedenen CC-Länderprojekte mit einbezogen und es wurde versucht, ein weltweit einsetzbares Werkzeug zu schaffen. Die Public Domain Dedication wird derweil weiterentwickelt zu einem Hilfmittel zur Markierung von Inhalten, die bereits anderweitig gemeinfrei geworden oder es schon immer gewesen sind. Gerade die mangelnde Erkennbarkeit des Status’ eines Werkes oder anderen Inhaltes verhindert oft seine Weiterverwendung.

    CC0 besteht aus zwei Erklärungen: In der ersten erklärt man verbindlich, dass man Inhaber aller urheberrechtlichen Schutzrechte und Datenbankschutzrechte am betreffenden Schutzgegenstand ist, in der zweiten, dass man auf diese Schutzrechte und ihre Durchsetzung allumfassend verzichtet. Das neue Instrument ist im Ergebnis auch und gerade für den Wissenschaftsbetrieb interessant, weil es dort in den meisten Fällen weniger um Urheber- als um Datenbankenschutzrechte geht, die allzu häufig verhindern, dass die richtigen Wissenschaftler zur richtigen Zeit an die richtigen Daten herankommen. Rechtliche Hürden bremsen die Wissenschaft auf diese Weise nicht selten aus. Es gibt dem entsprechend auch schon erste Plattformen aus dem wissenschaftlichen Bereich, die CC0 in ihre Frontends integriert haben, z.B. das Tranche Network und das Personal Genome Project.

    Die Nützlichkeit von CC0 wird sich in der nächsten Zeit erweisen müssen. Vor dem Hintergrund des deutschen Rechts gibt es ein paar Fußangeln: CC0 will eine unwiderrufliche Änderung des Schutzumfangs erzeugen, was aber nach deutschem Recht zumindest bzgl. der stark personal geprägten Rechte des Urhebers allenfalls sehr aufwendig machbar ist. Ob eine schlichte Kennzeichnung auf Webseiten und in den Metadaten der Inhalte insoweit ausreicht, ist hierzulande gerichtlich noch nicht geklärt. Auch die Frage, wie haltbar die Unwiderruflichkeit dann letztendlich ist, ist offen. Für den Fall, dass nationale Regelungen eine tatsächliche Aufgabe von Rechten gar nicht zulassen (wie bei uns bzgl. des Urheberpersönlichkeitsrechts etwa), sieht CC0 als Notnagel eine entsprechend weitreichende unbefristete Lizenz für jedermann vor. Das entspricht also einer CC-Lizenz ohne Bedingungen, ist aber ebenso von der Unklarheit in Sachen Unwiderruflichkeit betroffen. Ganz allgemein ist zu beachten, dass ein Tool wie CC0 aber auch unter amerikanischem Recht nicht die Persönlichkeitsrechte Dritter (z.B. abgebildeter Personen auf einem Foto) oder registrierte Schutzrechte wie Patente und dergleichen eliminieren kann oder will. Weitere Infos gibt es auch auf der entsprechenden FAQ-Seite bei CC.org.

    (Hinweis: Das deutsche CC-Projekt sucht noch Freiwillige, möglichst mit Erfahrung/Ausbildung im Bereich Immaterialgüterrechte, die bei der sprachlichen Übersetzung der neuen CC.org-Seiten helfen wollen. Bitte einfach Mail an die Projektleitung schreiben)

    17. März 2009 3