Derzeit bietet sich die seltene Gelegenheit, einmal unter die Motorhaube des Text-Verwertungsbetriebes zu schauen und die dortigen Ränkespiele zu beobachten bzw. auch im Nachhinein zu rekonstruieren. Ermöglicht wird das durch ein (nicht rechtskräftiges aber lesenswertes) Urteil des Landgerichts München I und eine daraus entstandene Debatte, die seit mehreren Wochen über Interviews, Blog-Posts und Stellungnahmen geführt wird und in der sich manche der Beteiligten zu überraschend deutlichen Worten hinreißen lassen.
Zankapfel ist der Pauschalanteil, den Verleger an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG-Wort) jahrzehntelang erhalten haben und den das Münchner Gericht für in dieser Form unberechtigt hält. Auf einmal fällt damit ein nicht unwichtiges Konstrukt der Verwertungskette in sich zusammen und die Beteiligten streiten offen darüber, wie der Pauschalanteil eigentlich zustande kam, wie er zu rechtfertigen sei und wer über wen und wo wessen Interessen in diesem ganzen Spiel vertritt.
Die ganze Geschichte hier zusammenzufassen, würde den Rahmen sprengen, siehe dazu die Links oben im Text. Es geht jedenfalls um Geld, falsche Zahlen, plötzliche Sinneswandel, Retourkutschen und den Bruch eherner Gentlemen Agreements. Zumindest auf zwei Highlights aus den Kommentaren zum CARTA-Artikel von Wolfgang Michal möchte ich kurz hinweisen.
Benno Pöppelmann, Justiziar des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV, Stellungnahme), demonstriert die Emotionalität, die anscheinend in der Debatte steckt (Kommentar 14 am Ende):
Was zum Teufel will der Autor also mit seinen insoweit rätselhaften und neben den Fakten liegenden Ausführungen erreichen? Die Urheberverbände in Misskredit bringen? Sie als vermeintlich tumbe Toren und Büttel der Verwertungsgesellschaften hinstellen?
Ulf Froitzheim, freier Journalist und offenbar ehrenamtlich im Verwaltungsrat der VG Wort tätig, lässt darauf blicken, dass Verleger jahrzehntelang und teils an gesetzlichen Regeln vorbei für ihre Positionen einen faktischen Bestandsschutz durchsetzen konnten (Kommentar 19):
Ich möchte doch darum bitten, lieber Wolfgang Michal, nicht den Eindruck zu erwecken, als hätte sich “die VG Wort” (also Vorstand, Verwaltung und Verwaltungsrat in einen Sack gesteckt) gegen den armen Dr. Vogel verschworen. Anfangs fand ich dessen These, dass uns 100 Prozent zustünden, sogar durchaus charmant. “Sein” Gesetzentwurf – hinter dem, wie Benno Pöppelmann schon schrieb, ein veritabler Sinneswandel stand – wurde aber nun mal nicht so beschlossen, sondern speziell beim 63a in einer Form, die schon den Streit darüber in sich trug, was sich der Gesetzgeber wohl wirklich dabei gedacht hat. Allen Beteiligten war schließlich klar, dass jahrzehntelang eine Art “kleines Leistungsschutzrecht” für Printverlage praktiziert worden war. Wenn dieses hätte abgeschafft werden sollen, hätte es einer klaren Ansage im UrhG bedurft, das dann die Basis für eine neue VG Autoren (quasi VG Wort minus Verleger) hätte legen müssen. Das unterblieb aber bekanntlich, und daher kann niemand überrascht sein, dass die Verleger auf Bestandsschutz pochten.
Er fährt fort mit einer Aussage, die eine grundlegende Fehleinschätzung als Kern des Problems erkennen lässt, nämlich dass Verleger und Journalisten doch „grundsätzlich auf derselben Seite stehen“. Wenn es gegen die Politik, die Nutzer oder andere Externe geht, mag das ja oft so sein, aber wenn es um die Verteilung des Kuchens untereinander geht, gilt es – anhand des aktuellen Streits: offensichtlich – nicht mehr.
John du solltest bei solch einem Thema die Hintergründe stärker in deinem Text mit einbeziehen. Für Außenstehende, die nicht als Redakteure tätig sind, ist es ziemlich schwer nachzuvollziehen worum es eigentlich genau geht.
Ansonsten: Interessante Infos.
s/srk/skr/
.~.
Wie meinen? Sie sprechen so undeutlich.
er meint: ersetze rechtsrkäftig durch rechtskräftig
danke, habs korrigiert