Vergütung

  • Neues aus dem Fernsehrat (93): Durchbruch für freie Lizenzen in der ARD
    Fernseher mit Tagesschau-Logo und CC-Logo in der Ecke
    Über 55 Erklärvideos der Tagesschau sind bereits in der Wikipedia zu finden.
    Neues aus dem Fernsehrat (93) Durchbruch für freie Lizenzen in der ARD

    Erklärvideos der Tagesschau, das neue Bildungsportal des Bayrischen Rundfunks: freie, Wikipedia-kompatible Lizenzen sind 2023 auch in der ARD angekommen. Was allerdings immer noch fehlt, sind die tarifvertraglichen Voraussetzungen für frei-lizenzierte Eigenproduktionen.

    13. Januar 2023 3
  • : Ein „praktiziertes kleines Leistungsschutzrecht“ seit Jahrzehnten?
    Ein „praktiziertes kleines Leistungsschutzrecht“ seit Jahrzehnten?

    Derzeit bietet sich die seltene Gelegenheit, einmal unter die Motorhaube des Text-Verwertungsbetriebes zu schauen und die dortigen Ränkespiele zu beobachten bzw. auch im Nachhinein zu rekonstruieren. Ermöglicht wird das durch ein (nicht rechtskräftiges aber lesenswertes) Urteil des Landgerichts München I und eine daraus entstandene Debatte, die seit mehreren Wochen über Interviews, Blog-Posts und Stellungnahmen geführt wird und in der sich manche der Beteiligten zu überraschend deutlichen Worten hinreißen lassen.

    Zankapfel ist der Pauschalanteil, den Verleger an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG-Wort) jahrzehntelang erhalten haben und den das Münchner Gericht für in dieser Form unberechtigt hält. Auf einmal fällt damit ein nicht unwichtiges Konstrukt der Verwertungskette in sich zusammen und die Beteiligten streiten offen darüber, wie der Pauschalanteil eigentlich zustande kam, wie er zu rechtfertigen sei und wer über wen und wo wessen Interessen in diesem ganzen Spiel vertritt.

    18. Juli 2012 5
  • : Urheberrecht vs. Panoramafreiheit
    Urheberrecht vs. Panoramafreiheit

    Panoramafreiheit? Vielleicht sollte ich zunächst erklären, worum es bei dem Begriff überhaupt geht. Ist ganz einfach, die Wikipedia bringt es auf den Punkt:

    Unter Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) versteht man die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus auf Privatgrundstücken zu sehen sind, bildlich wiedergeben zu dürfen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung.

    So war es zumindest bisher. Was man von öffentlichem Grund aus sehen kann, darf man knippsen. Und die Bilder anschließend verkaufen. Oder verschenken. In Österreich und in der Schweiz ist die Rechtslage ähnlich. Geht es nach der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ ist die Panoramafreiheit in Deutschland aber vielleicht schon bald Geschichte.

    3. Juni 2008 13