Verwertungsgesellschaft
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GEMA-Wucher: Städte fürchten stille Nacht auf Weihnachtsmärkten
Der Leipziger Weihnachtsmarkt 2022. GEMA-Wucher: Städte fürchten stille Nacht auf Weihnachtsmärkten Mehrere Städte klagen über horrende GEMA-Rechnungen für die Beschallung von Weihnachtsmärkten. Auch Vereins- und Stadtteilfeste könnten betroffen sein. Nun schaltet sich der Deutsche Städtetag ein und will mit der Verwertungsgesellschaft verhandeln.
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Overblocking: Netzsperren klemmen in Österreich legale Webseiten ab
Nichts ging mehr bei manchen legalen Webseiten im österreichischen Netz. (Symbolbild) Overblocking: Netzsperren klemmen in Österreich legale Webseiten ab Bis zum Montagmittag hatten überzogene Netzsperren in Österreich viele legale Inhalte blockiert. Ein Urheberrechtsvertreter hatte bei den Providern eine Sperrliste mit IP-Adressen eingereicht, die vom Unternehmen Cloudflare genutzt werden.
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Edit Policy: Die CUII-Initiative – private Netzsperren ohne Gerichtsbeschluss
Die „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ soll künftig entscheiden, welche Bereiche des Internets für Menschen in Deutschland gesperrt werden. Edit Policy: Die CUII-Initiative – private Netzsperren ohne Gerichtsbeschluss Private DNS-Sperren bedrohen das freie Internet und unsere Grundrechte. Die Provider sind vor der Unterhaltungsindustrie eingeknickt, findet Felix Reda.
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Blackbox Genf: Streit um eine internationale Urheberrechtsreform
Im September trafen sich die WIPO-Mitglieder in Genf. Blackbox Genf: Streit um eine internationale Urheberrechtsreform Der Autor setzt sich für den gemeinnützigen Verein Wikimedia Deutschland auf der internationalen Ebene für freies Wissen und ein offenes Netz ein. Er vertritt die Wikimedia-Bewegung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), wenn über eine Reform des internationalen Urheberrechts gestritten wird. Der erste Teil einer Reihe.
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: „Black Box“ Discotheken-Monitoring: GEMA kooperiert mit YACAST, Geo Tracking Identifier entwickelt Track-genaues System
http://geotrackidentifier.com : „Black Box“ Discotheken-Monitoring: GEMA kooperiert mit YACAST, Geo Tracking Identifier entwickelt Track-genaues System Seit Januar 2015 arbeitet die GEMA zum Monitoring der in deutschen Diskotheken gespielten Musik mit dem französischen Anbieter YACAST zusammen. Damit ändert sich zwar der Anbieter, aber das Monitoring-Verfahren bleibt das gleiche: In etwa 120 deutschen Diskotheken wird pro Woche je eine Stunde lang die Musik aufgezeichnet und ausgewertet. Auf dieser Datengrundlage wird die Ausschüttung an die Urheber berechnet. Als Alternative zu YACAST wird in Berlin mit dem Geo Tracking Identifier (GTI) derzeit ein Monitoring-System entwickelt, das die in der deutschen Clubszene gespielte Musik Track-genau erfassen und damit zu einer adäquaten und gerechteren Vergütung der Urheber beitragen kann.
Die Diskothekenlandschaft in Deutschland ist äußerst vielfältig. Insbesondere Berlin ist für sein reichhaltiges Angebot bekannt, das auch kleine musikalische Nischen bedient und „Underground“-Genres wie House, Techno, Drum’n’Bass, Dubstep etc. große Bühnen bietet. Diese Club-Genres werden vorwiegend von DJs mit Schallplatten, CDs oder Laptop aufgeführt. Neben Berlin gibt es natürlich auch in vielen anderen deutschen Städten Diskotheken und Veranstaltungen, die sich auf Underground-Musik aus der Clubszene verstehen.
Club-DJs mischen einzelne Stücke („Tracks“) zu stundenlangen Sets zusammen. Allerdings ist davon auszugehen, dass ein sehr großer Anteil dieser Club-Tracks nicht auf Major-Labels, sondern auf kleinen Independent-Labels erscheint. Außerdem ist zu beobachten, dass viele DJs und Produzenten aus der Clubszene nicht bei der GEMA als Mitglieder angemeldet sind, da dies erst ab einem bestimmten Absatz der eigenen Tracks lohnenswert erscheint. Dies ist bei typischen Club-Tracks mit geringen Auflagen von wenigen dutzend bis 1000 Exemplaren selten der Fall. Damit sind aber auch überwiegend viele Tracks, die beispielsweise in einem typischen Berliner Club wie dem Berghain, Sisyphos oder Prince Charles aufgelegt werden, „GEMA-frei“, also von der GEMA-Abrechnung unbetroffen. Aufgrund der GEMA-Vermutung geht man bei der GEMA jedoch davon aus, dass es sich wahrscheinlich um GEMA-Musik handelt – mit entsprechenden Folgen für die Abrechnung.
Darüber hinaus tendieren DJs aus der Clubszene dazu, sich durch die individuelle Auswahl ihrer Tracks zu profilieren. Es geht darum, Musik zu spielen, die möglichst niemand von der Szene-Konkurrenz hat. Das kann beispielsweise ein besonders rares oder unbekanntes „Vinyl-Only“-Release, ein selbst gemachter Remix, ein inoffizielles „White Label“ oder ein unveröffentlichter Track von einem befreundeten Label sein. Denn um sich von den anderen DJs abzuheben, muss man eine möglichst rare, feinsinnige oder anderweitig besondere Mischung anbieten. Unzählige Charts und DJ-Playlists zeugen von diesem Zwang zur Neuheit. Durch diese Dynamik ist eine enorme Vielseitigkeit und Varianz der gespielten Tracks zu beobachten, die aber vorwiegend außerhalb des von der GEMA erfassten Monitorings stattfindet.
YACAST wird neuer Kooperationspartner der GEMA
Um diesem Problem zu begegnen, hatte die GEMA im September 2013 zusammen mit der LiveKomm eine eigene Arbeitsgruppe für ein verbessertes Monitoring-System gegründet. Das Resultat: Seit dem 1.1.2015 arbeitet die GEMA für das Diskotheken-Monitoring mit dem französischen Anbieter YACAST zusammen (davor: MediaControl). Dies wurde in einer Presseerklärung am 26.11.2014 bekannt gegeben,
die allerdings nicht mehr auf der offiziellen Website der GEMA, sondern nur noch via Google Webcache zu finden ist., die seit dem 16.02.2015 wieder online abrufbar ist. (Alternativ: musikmart.de).Zwar ändert sich mit YACAST der Kooperationspartner, das Verfahren bleibt jedoch das gleiche, wie die Informationen zum Discotheken-Monitoring vom April 2012 zeigen: Nach wie vor werden pro Woche 120 Diskotheken jeweils eine Stunde monitoriert, d. h. die gespielte Musik wird erfasst und statistisch hochgerechnet. Unabhängig von der allgemeinen Richtigkeit der statistischen Ausgangspunkte bzgl. Stichprobenziehung und Hochrechnung auf eine Grundgesamtheit, stellt sich nach wie vor die Frage, ob die Erfassung und Berechnung von Tracks aus der Clubszene damit repräsentativ erfasst werden kann, da die Ziehung der Stichproben in Großraumdiskotheken stattfindet. Weil in solchen Diskotheken vorwiegend aktuelle Top-40-Charts oder Klassiker aus der Popmusik aufgeführt werden, ist die Größe der Stichprobe stark auf die Hits der Major-Labels gemünzt und nicht mit der enormen Varianz der Tracks aus der Clubszene zu vereinbaren. Laut GEMA-Verteilungsplan (S. 325)
erfolgt die Abrechnung der Einnahmen für die Wiedergabe von Musik aus dem Diskothekenbereich gem. § 21 UrhG in der Sparte DK auf der Grundlage eines statistisch abgesicherten Monitoring-Verfahrens, das vom Aufsichtsrat und vom Vorstand festgelegt wird. Die Grundsätze des Monitoring-Verfahrens sind zu veröffentlichen. Die Abrechnung erfolgt nach einem Aufführungswert pro Minute. Grundlage sind die per Monitoring ermittelten Minuten ohne Bewertung gemäß Abschn. X. – XII. Reklamationen einzelner Aufführungen sind wegen der Ermittlung des Repertoires aufgrund des Monitoring-Verfahrens bzw. einer repräsentativen Stichprobe ausgeschlossen.
Um etwaigen Manipulationsversuchen entgegen zu treten, wird nicht veröffentlicht, in welchen Diskos die Stichproben gezogen werden, wie die GEMA auf Nachfrage mitteilt. Die Stichproben werden mit sogenannten „Black Boxes“ zu zufälligen Zeitpunkten getätigt, wie die GEMA offiziell auf ihrer Website angibt:
Zu den insgesamt in Deutschland erfassten ca. 5.000 Tanzflächen zählen überwiegend Diskotheken, aber auch andere Tanzbetriebe mit unterschiedlichen Musikangeboten.
Aus dieser Menge werden ca. 120 Tanzflächen durch eine sogenannte „geschichtete Zufallsstichprobe“ statistisch so ermittelt, dass durch einstündiges Programm-Monitoring pro Woche und Tanzfläche (immer zu zufällig ausgewählten Tagen und Stunden) das gesamte Spektrum der in einem Jahr wiedergegebenen Musiktitel repräsentativ abgebildet wird. Eine Gewichtung der Tanzflächen nach Größe oder Lizenz-Höhe erfolgt nicht. […]
Mit Hilfe der statistischen Stichprobe wird hochgerechnet, welcher Anteil der Gesamtspieldauer aller Musikwiedergaben auf einen bestimmten Musiktitel entfällt. Durch Verwendung fortgeschrittener Verfahren der mathematischen Statistik ist diese Hochrechnung sehr genau. […]
Für jede nach statistischen Kriterien ausgewählte Tanzfläche wird eine Stunde pro Betriebswoche mitgeschnitten, d. h. pro Jahr maximal 52 Stunden. Hat man die Gesamtspieldauer eines Titels pro Tanzfläche ermittelt, muss von den zufällig gezogenen Tanzflächen einer Schicht auf alle Tanzflächen dieser Schicht hochgerechnet werden. Das Ergebnis der Addition über alle Schichten ist eine verlässliche („unverzerrte“ im Jargon der mathematischen Statistik) Hochrechnung der jährlichen Gesamtspieldauer eines bestimmten Titels auf allen Tanzflächen.
Für diese Art von Diskothekenmonitoring wurden spezielle, direkt an den Mischpulten installierte Mitschnitt-Geräte entwickelt. Es ist weder für den Diskjockey noch für die Gäste zu erkennen, ob und wann Aufzeichnungen vorgenommen werden. Störungen und Manipulationsversuche werden erfasst und dokumentiert. Zur Verbesserung der statistischen Repräsentativität wird jährlich ein Teil der ca. 120 Mitschnitt-Geräte über alle Schichten hinweg ausgetauscht.Black Boxes und die Bredouille der Clubszene
Das derzeitige statistisch-technische Verfahren arbeitet nicht nur mit Black Boxes – das Verfahren ist selbst geradezu eine Black Box, denn ein transparenter Nachvollzug ist nicht möglich. Vertreter der Clubszene geraten damit in eine Bredouille: Clubbetreiber zahlen aufgrund der GEMA-Vermutung pauschale Gebühren, auch wenn der überwiegende Teil der in ihren Clubs gespielten Musik GEMA-frei ist. Gleichfalls können Clubbetreiber, DJs und Musikproduzenten aber nicht nachweisen, welche Musik tatsächlich in der Clubszene aufgeführt wird, da Playlists von der GEMA nicht angenommen werden. Die GEMA beruft sich vielmehr auf die eigenen Erhebungen sowie auf die GEMA-Vermutung und weiß damit die Deutungshoheit auf ihrer Seite. Das in der Clubszene generierte Geld wird gar nicht oder nur in nicht nennenswerten Beträgen an die Musikproduzenten aus der Clubszene ausgeschüttet, was für diese wiederum die Tendenz verstärkt, sich nicht bei der GEMA anzumelden. Eine Track-genaue Abrechnung verbiete sich aber laut GEMA bisher, wie der GEMA-Vertreter Lorenz Schmid im Oktober 2013 bei BLN.FM sagte:
Die Einnahmen im Diskotheken– und Clubbereich sind auf der einen Seite überschaubar gering, aber die Kosten für eine trackgenaue Abrechnung sind alles andere als gering. Das heißt: da muss sehr viel investiert werden, wenn man wirklich auf eine auf den Track genaue Abrechnung kommen will. Hier muss man sehr genau hinschauen, ob die Kosten am Schluss nicht höher sind, als das Geld, was zu Verteilung ansteht.
Um diesem Dilemma zu begegnen wird in Berlin mit dem „Geo Tracking Identifier“ (GTI) derzeit ein alternatives Monitoring-System entwickelt, das Track-genau die in den Clubs gespielte Musik erfasst. Nach Angaben von Gavin Burke, dem CEO bei GTI, sind die Kosten für das GTI-System dabei sehr niedrig. Ähnlich wie YACAST arbeitet das GTI-System mit Hilfe einer kleinen Box, die via Audio-Input an die PA des Clubs angeschlossen ist. Durch eine digitale Fingerprint-Technik werden diese online mit der GTI-Datenbank abgeglichen, welche dafür auch auf die Daten des britischen Online-Plattenladens Juno und dessen Digitalableger JunoDownload zugreift. Juno ist Spezialist für Musik aus dem Clubbereich und deckt mit seinem Katalog sämtliche Subgenres sowie rare Schallplatten aus kleinen, nicht-lizensierten Auflagen („White Labels“) oder Promo-Copies ab. Um möglichst alle in den Clubs gespielten Tracks in die eigene Datenbank einzubinden, bietet GTI darüber hinaus für kleine Labels die Möglichkeit an, direkt eigene Tracks in die Datenbank hochzuladen. Laut eigenen Angaben kann die Software von GTI auch mit in der Geschwindigkeit gepitchten und anderweitig leicht editierten Tracks umgehen, was für eine adäquate Monitorierung des Clubbetriebs und seiner Remix Culture notwendige Voraussetzung ist.
GTI bietet noch einen weiteren Vorteil: Mit ihm soll nicht nur eine Stunde pro Woche, sondern die komplette Musikspieldauer des Clubs erfasst werden. Dies würde die Stichprobengröße multiplizieren, viele Berliner Clubs haben beispielsweise eine Öffnungsdauer von mehr als 20 Stunden allein am Wochenende. Außerdem sollen nach Möglichkeit alle deutschen Clubs mit der Box von GTI ausgestattet werden, um die Vielfalt der Club-orientierten Musik differenziert abdecken und genau auswerten zu können. Das GTI-System befindet sich aktuell in der Probephase: Testläufe finden in den Clubs Harry Klein (München), Robert Johnson (Offenbach), Wilde Renate und Prince Charles (Berlin) statt. Die Aufnahmen werden dabei verschlüsselt und unabhängig von der jeweiligen Running Order der DJs aufgezeichnet. Es werden also keine DJ-bezogenen Informationen erhoben, sondern lediglich die gespielten Tracks. Dies dürfte manche DJs aufatmen lassen, da Informationen über ihre Playlists nicht öffentlich gemacht werden brauchen.
Nach eigenen Angaben liegt die Trefferquote des GTI-Systems bereits bei über 90% und ist damit gegenüber YACAST konkurrenzfähig. Je mehr Tracks in die eigene Datenbank übernommen werden, desto höher wird die Trefferquote. Je mächtiger also die Datenbank, desto differenzierter und gerechter kann abgerechnet werden. Mit einem Track-genauen Monitoring-System lassen sich empirische Daten erheben, die abbilden, was tatsächlich in den deutschen Clubs aufgeführt wird – man müsste nicht mehr nur vermuten. Die erhobenen Daten könnte die Clubszene zudem in eine bessere Verhandlungsposition gegenüber der GEMA versetzen und die Attraktivität der GEMA für Clubmusik-Produzenten erhöhen.
Darüber hinaus ließe sich auch die Frage diskutieren, ob eine solch entwickelte Identifizierungstechnik zum Tracking und damit zur monetären Vergütung von Sample-basierten Tracks und Remixes genutzt werden kann, welche sich ja in einer prekären urheberrechtlichen Situation befinden. Ist ein Track registriert, könnte er mitsamt seiner Fremdsamples identifiziert und sowohl Urheber als auch Bearbeiter könnten über diesen Weg vergütet werden. Der umständliche, teure und oft erfolglose Umweg, den das Sample-Clearing in vielen Fällen mit sich bringt, könnte damit übersprungen werden.
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: Schlecht Kopiert: Urheberrechtsreform in Österreich mit Leistungsschutzrecht
: Schlecht Kopiert: Urheberrechtsreform in Österreich mit Leistungsschutzrecht Der letzte Anlauf zu einer Urheberrechtsreform in Österreich war noch vor den dortigen Parlamentswahlen 2013 gescheitert, mittlerweile kursiert aber ein neuer, noch unoffizieller Entwurf (PDF). Dieser entspricht jedoch in weiten Teilen dem alten Entwurf (PDF) und bei den wenigen Neuerungen hat man sich – noch mehr als beim letzten Mal – an Deutschland orientiert: So hat es das unsägliche Leistungsschutzrecht für Presseverleger auch in den österreichischen Reformentwurf geschafft – und zwar mit weitestgehend identischen Formulierungen:
Im deutschen §87f Abs. 1 des deutschen UrhG heißt es:
Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.
Der Entwurf für §76f Abs. 1 des österreichischen UrhG sieht nun folgende Regelung vor:
Wer eine Zeitung oder Zeitschrift in einem Massenherstellungsverfahren oder in Form einer Internetausgabe herstellt, hat das ausschließliche Recht, die Zeitung, die Zeitschrift oder Teile davon zu gewerblichen Zwecken zu vervielfältigen, zu verbreiten und der Offentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Der einzige Unterschied ist also, dass in Österreich sogar noch die Ausnahme von kleinsten Textausschnitten („Snippets“) beim Kopieren vergessen wurde. Darüber hinaus hat man sich in Österreich beim deutschen § 87g UrhG bedient. Wenn gut kopiert besser ist als schlecht erfunden, was ist dann in Fällen, wo (grotten)schlecht kopiert wurde?
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: EU-Richtlinie: GEMA & Co müssen Creative Commons erlauben
: EU-Richtlinie: GEMA & Co müssen Creative Commons erlauben Im zuständigen Rechtsausschuss JURI des EU-Parlaments wurde heute einstimmig die finale Fassung (PDF, Fettdrucke sind Änderungen zum Kommissionsentwurf) der EU-Richtline zu Verwertungsgesellschaften beschlossen, die Verabschiedung im Plenum im Februar 2014 ist damit nur noch Formsache. Hauptziel der Richtlinie ist es, die Lizenzierung von Musikstücken europaweit zu vereinfachen, indem nicht mehr in jedem einzelnen Land separat die Nutzungsrechte mit den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt werden müssen (vgl. Stefan Krempl bei heise.de).
Bislang eher wenig beachtet aber folgenreich ist die erst im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eingefügte Bestimmung in Artikel 5, Absatz 2a:
Rightholders shall have the right to grant licences for the non-commercial uses of the rights, categories of rights or types of works and other subject matter of their choice.
Mit dieser Bestimmung fordert die EU-Richtlinie, dass Mitglieder von Verwertungsgesellschaften das Recht haben müssen, Lizenzen für nicht-kommerzielle Nutzung ihrer Werke zu vergeben. Das bedeutet, dass Mitglieder von Verwertungsgesellschaft nach Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedsstaaten zumindest das Recht haben werden, Werke unter solchen Creative-Commons-Lizenzen zu veröffentlichen, die kommerzielle Nutzung vorbehalten. Konkret sind das all jene Lizenzen, die auf das NonCommercial(NC)-Lizenzmodul setzen. -
: Breitband zum Thema „Wieviel Macht der GEMA?“
: Breitband zum Thema „Wieviel Macht der GEMA?“ Heute um 14 Uhr widmet sich die Sendung Breitband auf Deutschlandradio Kultur dem Thema „Wieviel Macht der GEMA?“. Gründe diese Frage gerade jetzt zu stellen gibt es genug und sie reichen von Protesten gegen neue GEMA-Tarife über die fragwürdigen Äußerungen der GEMA zum Thema Creative Commons bis hin zur laufenden Crowdfunding-Kampagne für die GEMA-Alternative C3S.
Neben diesen Themen soll es bei Breitband aber auch um grundsätzlichere Fragen gehen:
Dahinter steht die größere Frage, wie sich die Verwertungsgesellschaften in der neuen digitalen Welt verändern müssen. Für wen sind sie da? Wessen Interessen vertreten sie? Und zuallererst: Warum gibt es überhaupt solche Verwertungsgesellschaften?
Zu Gast bei Philipp Banse sind zu diesen Fragen „Komponist, Sounddesigner, Technologieliebhaber und GEMA-Mitglied“ Hans Hafner und der Journalist und Urheberrechtsexperte Ilja Braun.
Update: Hier ist die MP3.
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: C3S: „Über GEMA meckern reicht nicht, wir wollen, dass sich tatsächlich etwas verändert“
: C3S: „Über GEMA meckern reicht nicht, wir wollen, dass sich tatsächlich etwas verändert“
Über die Idee, mit der “cultural commons collecting society” (C3S) eine faire Alternative zur GEMA per Crowdfunding zu finanzieren, haben wir heute bereits berichtet. Wir haben ein Interview mit M.eik Michalke gemacht, einem der treibenden Köpfe hinter der Initiative. In dem Interview erklärt er die Motivation und Notwendigkeit, eine freie Alternative zum Monopolisten GEMA zu schaffen.netzpolitik.org: Wie ist die Idee zur C3S entstanden und wer steckt dahinter?
M.eik Michalke: 2005 startete der erste OpenMusicContest, um Creative-Commons-Lizenzen unter Musikern bekannter zu machen. Wir hatten sofort mit der GEMA zu tun, weil wir auch einen CD-Sampler gepresst und verteilt haben, wofür wir erst eine Prüfung durch die GEMA abwarten mußten. Sie darf davon ausgehen, dass sämtliche veröffentlichte Musik aus ihrem Katalog stammt. Wir erfuhren auch, wie schwer es GEMA-Mitglieder hatten, ihre eigene Musik im Internet zu verwenden, und welche Probleme die noch recht junge Podcaster-Szene hatte, Lizenzen zu erwerben. Kurz: Seitdem war uns klar, dass das alte GEMA-Modell so nicht mehr in die Zeit passt. Einige Jahre lang hofften wir, mit Gesprächen und Argumenten eine Veränderung in der GEMA erreichen zu können. 2010 schließlich erklärten wir dieses Vorgehen für gescheitert und widmeten uns Plan B: Wir gründen eine eigene Verwertungsgesellschaft, die nach unseren Vorstellungen arbeitet. Inzwischen hat ein Team aus Musikern, Musik-Consultants, Anwälten, Programmierern, Musikwisschaftlern ein konkretes Konzept ausgearbeitet, das wir nun umsetzen wollen.
netzpolitik.org: Es gibt bereits die GEMA, warum wollt Ihr noch eine Verwertungsgesellschaft gründen?
M.eik Michalke: An der GEMA wird seit Jahren herumgemeckert. Uns genügt das nicht, wir wollen, dass sich tatsächlich etwas verändert.
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: C3S: faire Alternative zur GEMA per Crowdsourcing finanzieren
: C3S: faire Alternative zur GEMA per Crowdsourcing finanzieren
Die „cultural commons collecting society“ (C3S) ist eine 2010 gestartete Initiative, zur Gründung einer modernen Verwertungsgesellschaft für Musik. Dieser Schritt wurde als notwendig angesehen, da eine Vielzahl von Urhebern und Urheberinnen nicht oder nicht mehr von der GEMA vertreten werden wollen. Wer mit seinen Werken allerdings auch in der Öffentlichkeit stattfinden möchte, hat zur Zeit quasi keine Alternative zur GEMA. Aus diesem Grund wurde am vergangenen Sonntag eine Crowdfunding-Kampagne gestartet, mit dem Ziel die C3S als feste Alternative zur GEMA etablieren zu können.Die C3S unterscheidet sich in einigen Punkten wesentlich von der GEMA. So ist sie als Europäische Genossenschaft konzipiert und nicht als wirtschaftlicher Verein wie die GEMA. Darüber hinaus soll jedes Mitglied über gleiches Stimmrecht verfügen, unabhängig von finanziellen Umsätzen oder anderer Faktoren. Ein entscheidender Unterschied zur GEMA ist die Möglichkeit der Urheber und Urheberrinnen, der C3S nur die Vertretung einzelner Werke anzuvertrauen und nicht direkt den gesamten Werkkatalog. Und auch die Unterstützung alternativer Lizenzen als gleichberechtigtes Gegenstück zum klassischen Urheberrecht wird angestrebt. m.eik michalke, kulturpolitischer Sprecher der C3S dazu:
Unser Ziel ist eine Verwertungsgesellschaft, die sowohl für die herkömmlichen Lizenzierungsmodelle als auch für die Förderung neuer, verbraucherfreundlicher Modelle wie Creative Commons eintritt.
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: Erste Person in Neuseeland nach dem Three-Strikes-Gesetz verurteilt
: Erste Person in Neuseeland nach dem Three-Strikes-Gesetz verurteilt 2011 wurde in Neuseeland die „Copyright (Infringing File Sharing) Amendment Bill“, eine Three-Strikes-Regelung, im Schnellverfahren beschlossen und eingeführt. Nun gibt es eine erste Verurteilung vor dem „New Zealand Copyright Tribunal“, Ankläger war die Recording Industry Association of New Zealand RIANZ im Auftrag ihrer beiden Mitglieder Sony Music und Universal Music. Eine Frau wurde für das Herunterladen der Lieder „Man Down“ von Rihanna (zwei Mal) und „Tonight Tonight“ von Hot Chelle Rae mittels uTorrent zu einer Strafe von 616.57 NZ$ verurteilt. Die Strafe setzt folgendermaßen zusammen:
The fine was worked out to be the cost of purchasing the Rihanna song twice, and the Hot Chelle Rae song once through iTunes for a total of NZ$6.57, plus part of the fee RIANZ paid to send the notices (NZ$50), the application fee (NZ$200), and then a „deterrent sum“ that is designed to deter the user from infringing again (NZ$360, or NZ$120 per infringement).
RIANZ hatte das erste Mal im November 2011 der Telecom NZ eine Verletzung des Urheberrechts gemeldet (erster Rihanna Song), im Juli 2012 zum zweiten Mal (erneut der gleiche Rihanna Song). Die dritte Meldung eines Verstoßes wurde ebenfalls im Juli 2012 gemeldet (ein Hot Chelle Rae Song).
Nach dem Gesetz sind Strafen bis zu 15000NZ$ möglich. Die ‚geringe’ Strafe in diesem Fall rührt daher, dass es sich nur um drei Lieder handelt, die Betroffene nicht wusste, dass der Download illegal ist und sie sich kooperativ gezeigt hat. Sie gibt jedoch an, den zweiten Song von Hot Chelle Rae nicht heruntergeladen zu haben, ebenso sei es niemand in ihrem Haushalt gewesen. Da der Download jedoch von ihrem Account ausging, wird sie hierfür nach dem Gesetz verantwortlich gemacht – einer von vielen Kritikpunkten an dem Gesetz.
Diese erste Verurteilung wurde ‚auf dem Papier’ ausgehandelt, die erste richtige Anhörung vor dem Copyright Tribunal findet jedoch bereits im Februar statt.
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: Copyright Post-ACTA: 14 Thesen von Philippe Aigrain
: Copyright Post-ACTA: 14 Thesen von Philippe Aigrain Mit der Ablehnung von ACTA im EU-Parlament ist in Sachen Urheberrechtsreform noch nicht viel gewonnen. Zwar wurde so verhindert, dass ein nicht mehr zeitgemäßes Urheberrecht durch ein weiteres internationales Abkommen zementiert wird, die eigentlich notwendige europäische Reformdebatte hat aber noch nicht einmal richtig begonnen. Philippe Aigrain, Mitgründer der NGO La Quadrature du Net und Verfasser des Anfang des Jahres in englischer Sprache erschienenen Buchs „Sharing“, versucht nun mit 14 Thesen zu Urheberrecht und digitaler Kulturpolitik diese Debatte anzustoßen. Wie schon in seinem Buch begibt sich Agrain auch mit seinem Text „Elements for the reform of copyright and related cultural policies” in die Mühen der Ebene eines konstruktiven Diskurses zum Thema Copyright bzw. Urheberrecht. Erklärtes Ziel des Beitrags ist es, die Debatte hin zu den Chancen und neuen Möglichkeiten digitaler Technologien für Kunst und Kultur zu verschieben, mit einem besonderen Fokus auf die Erstellung kultureller Güter jenseits marktlicher Sphären.
Und so betreffen auch gleich seine ersten beiden Thesen den Bereich „nicht-marktliche Aktivitäten von Individuen“ (alle Übersetzungen von mir):
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: Initiative C3S bittet um Videostatements
: Initiative C3S bittet um Videostatements
Die Initiative zur Gründung der offenen Verwertungsgesellschaft „C3S“ (Cultural Commons Collecting Society) möchte sich nächstes Jahr im März beim Festival „South by Southwest“ (SXSW) in den USA präsentieren. Derzeit läuft das interaktive Bewerbungsverfahren für die Panels dort und es muss ein Video mit Unterstützer-Statements eingereicht werden. Darum bittet die Initiative u. a. über Facebook ihre Fans darum, in Videostatements von max. 10 Sekunden auf YouTube oder Vimeo kurz zu sagen, warum sie die Initiative unterstützen. Das ganze muss auf Englisch sein und sollte keine Musik enthalten, dafür aber Name/Künstlername/Bandname. Und es muss ziemlich schnell gehen, denn bis Samstag früh muss der Zusammenschnitt der Statements an SXSW geschickt werden. Wer ein Statement hochgeladen hat, braucht nur den Link dazu an die C3S-Initiatoren zu schicken. -
: Ein „praktiziertes kleines Leistungsschutzrecht“ seit Jahrzehnten?
: Ein „praktiziertes kleines Leistungsschutzrecht“ seit Jahrzehnten? Derzeit bietet sich die seltene Gelegenheit, einmal unter die Motorhaube des Text-Verwertungsbetriebes zu schauen und die dortigen Ränkespiele zu beobachten bzw. auch im Nachhinein zu rekonstruieren. Ermöglicht wird das durch ein (nicht rechtskräftiges aber lesenswertes) Urteil des Landgerichts München I und eine daraus entstandene Debatte, die seit mehreren Wochen über Interviews, Blog-Posts und Stellungnahmen geführt wird und in der sich manche der Beteiligten zu überraschend deutlichen Worten hinreißen lassen.
Zankapfel ist der Pauschalanteil, den Verleger an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG-Wort) jahrzehntelang erhalten haben und den das Münchner Gericht für in dieser Form unberechtigt hält. Auf einmal fällt damit ein nicht unwichtiges Konstrukt der Verwertungskette in sich zusammen und die Beteiligten streiten offen darüber, wie der Pauschalanteil eigentlich zustande kam, wie er zu rechtfertigen sei und wer über wen und wo wessen Interessen in diesem ganzen Spiel vertritt.
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: GEMA gibt neue Stellungnahme zu CC-Lizenzen ab
: GEMA gibt neue Stellungnahme zu CC-Lizenzen ab Im Nachgang zum Start des neuesten Pilotprojekts zum Einsatz von CC-Lizenzen durch Mitglieder von Musik-Verwertungsgesellschaften hat die Redaktion von telemedicus.info die GEMA um eine Stellungnahme gebeten. Darin (PDF) erfährt man einiges über angeblich eherne Vertragswerke, unwillige Mitglieder und Rosinen. Die Analysen von telemedicus und iRights (Disclaimer: Letztere von mir verfasst) untersuchen den GEMA-Text eingehend.
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: Vorschlag der Deutschen Literaturkonferenz zu verwaisten Werken
: Vorschlag der Deutschen Literaturkonferenz zu verwaisten Werken Das Urheberrechtsblog Arbeit 2.0 berichtet über einen Vorschlag der Deutschen Literaturkonferenz zum Umgang mit „verwaisten Werken“.
Der Vorschlag an den Gesetzgeber sieht im Falle von verwaisten Werken einen automatischen Rechteverlust des Urhebers an eine Verwertungsgesellschaft vor. […] Die Literaturkonferenz schlägt vor, dass Verwertungsgesellschaften zukünftig ermächtigt werden sollen, Werke solcher Urheber, die nicht auffindbar sind, für elektronische Nutzungen zu lizensieren.
Mehr dazu bei Arbeit 2.0.
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: Soll die GEMA aufgelöst werden?
: Soll die GEMA aufgelöst werden? Einige seltsame Töne waren da neulich schon zu hören, beim VUT-Panel der all2gethernow: Man sprach offen über ein neues Super-Gebilde zur Zusammenführung aller Rechte am deutschen Musikrepertoire, und sogar über eine mögliche Auflösung der GEMA und Neugründung in zeitgemäßerer Form – ganz nach dem Vorbild englischer Clubs, die bestimmte Mitglieder loswerden wollen. Man waren allerdings in diesem Falle weder Netzaktivisten noch frustrierte GEMA-Mitglieder, sondern u.a. GEMA-Syndikus Alexander Wolf, Patrick Strauch von Sony/ATV-Deutschland und Mark Chung von Freibank.
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: Musiker proben den Aufstand: Wie sieht eine Alternative zur GEMA aus?
: Musiker proben den Aufstand: Wie sieht eine Alternative zur GEMA aus? Die Sendung „Breitband“ auf Deutschlandradio Kultur hat am vergangenen Samstag über die GEMA-Problematik bei der Nutzung von Creative Commons Lizenzen berichtet. Wir bemühen uns bei Creative Commons Deutschland seit langem um einen Dialog mit der GEMA und eine Klärung, wie Künstler die Nutzung von Creative Commons Lizenzen mit einer GEMA-Mitgliedschaft vereinbaren können. Leider bisher nicht so erfolgreich, wie in anderen Ländern. Hier ist der Breitband-Beitrag: Musiker proben den Aufstand: Wie sieht eine Alternative zur GEMA aus?
Verwertungsgesellschaften wie die GEMA scheinen den Anschluss an das Zeitalter der digitalen Reproduzierbarkeit verloren zu haben. Als „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte vertritt sie diejenigen Komponisten, Textdichter und Verleger von Musikwerken die in ihr Mitglied sind.“ (wikipedia). Doch für viele Musikschaffende ist diese Interessenvertretung nur noch unbefriedigend. Der Künstler kann für seine Werke keine alternativen Lizenzen vergeben. So untersagt es die GEMA beispielsweise ihren Mitgliedern, Creative Commons oder freie Lizenzen zu verwenden: “Ein Mitglied der GEMA hat seine Nutzungsrechte alleine der GEMA übertragen und kann daher erst nach Kündigung des Berechtigungsvertrages mit der GEMA seine Rechte Creative Commons zur Verfügung stellen. Einzelne Musikstücke können nicht von der GEMA-Verwertung ausgeschlossen werden. Es gilt das “ Alles oder Nichts Prinzip“. Grund genug nachzufragen, wie eine neue Verwertungsgesellschaft aussehen müsste, in der die CC-Lizenzen miteingeschlossen werden. Oder ist die GEMA überhaupt noch reformierbar? Wir sprachen mit Volker Tripp – Jurist und Betreiber des netlabels ideology.
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: Protest gegen Verlängerung des Urheberrechtsschutz
: Protest gegen Verlängerung des Urheberrechtsschutz Bislang ist in Europa der Schutz der Werke von Musikkünstlern auf 50 Jahre begrenzt. Hatte man mit 18 Jahren also einen Hit, konnte man sich bis 68 auf Tantiemen freuen. Einflussreiche Lobbygruppen machen sich jedoch seit Jahren für eine Verlängerung des Schutzes auf 70 oder 95 Jahre stark. So könnte ein mit 18 Jahren gewordenes One-Hit-Wonder bis ins Alter von 88 bzw. bis 113 Jahren verdienen.
An diesem Beispiel wird schnell deutlich, dass es bei der Verlängerung nicht um Musiker, sondern um deren Verwertungsrechte geht. Die Verlängerung kommt auch Angehörigen, aber vor allem diversen Organisationen und Firmen zugute, die die Verwertungsrechte innehalten.
Die Idee der Verlängerung war geboren, als die Verwerter befürchteten, die ertragreichen Lieder der 50er und 60er Jahre könnten in die Hände der Allgemeinheit fallen. Sie beschäftigten auch die EU mit ihrem Anliegen. Am 23. April stimmte das EU-Parlament für eine Verlängerung auf 70 Jahre.
Der Beschluss muss noch vom EU-Ministerrat akzeptiert werden, in dem sich noch eine Minderheit sträubt (Dänemark, Finnland, Schweden, Belgien, Niederlande, Österreich, Slowenien, Portugal, Slowakei und Ungarn). Auch gibt es vorher noch eine zweite Lesung im EU-Parlament nach den Europawahlen im Juni.
Einer der wesentlichen Kritikpunkte aus Musikersicht ist die Verringerung der Einnahmen aus Verwertungsgesellschaften für aktive bzw. nicht tote Künstler: Da der Topf der gesamten Einnahmen wahrscheinlich gedeckelt bleibt, nehmen die Toten von den Lebenden.
Hier ein Link zu Studien und Namen der protestierenden Wissenschaftler und hier ein Link zum Interview mit Martin Kretschmer.
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: VG Wort im Interview
: VG Wort im Interview Theoretisch wäre die VG Wort die Verwertungsgesellschaft, in der ich Mitglied sein könnte. Bin ich aber nicht, weil das Abrechnungssystem Metis sehr kompliziert, außerdem nicht für neue Medienformen wie Weblogs geeignet ist. Hier gibts alle Texte im Vollfeed und nicht mit Anreißern versehen. Um bei dem System mitmachen zu müssen, würde das Lesevergnügen sinken, Ihr müsstet Euch durch Anreißertexte klicken und Volfeed ginge auch nicht. So bekomme ich leider kein Geld aus der Ausschüttung.
Bei Onlinejournalismus.de findet sich jetzt ein Interview mit Annette Wagner von der VG Wort: “Bitte gestehen Sie uns eine Lernphase zu”
Seit 2007 können auch Onlinejournalisten Geld für Texte bekommen, die sie bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) melden – wie es für Print‑, Radio- und Fernsehjournalisten schon seit langem möglich ist. Doch das neue Online-Meldeverfahren ist vor allem eines: ungeheuer kompliziert. […] Das offizielle Meldeverfahren der VG Wort für Internet-Texte trägt den Namen Metis. Wer sich näher damit beschäftigt, muss noch viele weitere neue Begriffe lernen. Zum Meldeverfahren und dem entsprechenden Internet-Interface gab es zeitweise gleich mehrere mehrseitige PDF-Handbücher, die trotzdem nicht einfach zu verstehen waren.
