Verwertungsgesellschaft
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: Buma/Stemra und Creative Commons Niederlande starten gemeinsames Pilotprojekt
: Buma/Stemra und Creative Commons Niederlande starten gemeinsames Pilotprojekt Das Projekt bietet Mitgliedern von Buma/Stemra (vergleichbar mit der deutschen GEMA) die Möglichkeit, ihre Werke unter einer Creative Commons NichtKommerziellen Lizenz zu veröffentlichen. Komponisten und Texter, die bisher ihre Werke nur unter Creative Commons Lizenz veröffentlicht haben, können nun auch Mitglied bei Buma/Stemra werden und somit an den Gebühren für die kommerzielle Nutzung verdienen. Buma/Stemra und Creative Commons Niederlande versuchen so, gemeinsam Musikern mehr Möglichkeiten zu geben, für ihr Repertoire zu werben.
Die Niederlande sind damit das erste Land, in dem eine Kooperation zwischen einer Verwertungsgesellschaft und Creative Commons zu Stande gekommen ist. Lawrence Lessig, Gründer und Vorstandsvorsitzender von Creative Commons dazu: „Diese einzigartige und innovative Zusammenarbeit zwischen Buma/Stemra und Creative Commons ist der erste Schriftt hin zu mehr Wahlfreiheit bei der Verwertung musikalischer Werke in der digitalen Welt“. Zuspruch kommt in den Niederlanden auch aus der Politik. So lobt der holländische Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft Ronald Plasterk die gemeinsame Initiative und freut sich über den dadurch entstehenden Standortvorteil für Kreative.
Möglich wurde das Projekt deshalb, weil man in den Niederlanden frühzeitig erkannt hat, dass mit dem Auftauchen des Internets mehr Flexibiltät bei der Verwaltung von Urheberrechten unausweichlich geworden ist. Bereits im Jahr 2005 startete Buma/Stemra das Flexco-Projekt um herauszufinden, welche Möglichkeiten es erlauben, den Mitgliedern mehr individuelle Lösungen zu bieten ohne dabei das Kollektiv zu schädigen. Mit der Ergänzung der existierenden Rechteverwaltungssysteme um Creative Commons Lizenzen sieht Paul Keller (Projektleiter Creative Commons Niederlande) das Ende des „Alles-oder-Nichts-Szenarios“ gekommen.
Das Pilotprojekt ist frei für alle niederländischen Komponisten und Texter und wird vom 23. August 2007 an ein Jahr lang laufen und danach evaluiert.
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: Klassiker der digitalen Depression
: Klassiker der digitalen Depression Wenn sich so mancher junge Mensch fragt, wieso Politiker eigentlich so oft eher schlichte Ansichten über das Internet haben, dann muss man Ihnen sagen, dass das an ihren Umgang liegt. Professor Dr. Reinhold Kreile und Professor Dr. Jürgen Becker sind ein solcher Umgang. Sie sind verantwortlich für einen Text, der als ein Klassiker der digitalen Depression am Anfang des 21. Jahrhunderts besprochen werden kann. Der Text kommt wie eine Schnecke daher, der hier und da ein wenig schleimt, und bei Gefahr oder Berührung mit etwas Neuem, schnell die Augen einfährt. Vor allem aber der Schluss ist gewaltig:
Die GEMA war mit Blick auf Erwartungen und Entwicklungen im Internet stets eine warnende Stimme, die ganz nüchtern darauf beharrt hat, dass die Vision eines freien, quasi anarchischen Internets ohne Schutz für die Rechteinhaber eine Fata Morgana in einer kulturellen Wüste bleiben wird. Mit allem Nachdruck ist die GEMA deshalb immer wieder der abwegigen Behauptung entgegengetreten, es sei das Urheberrecht – und gleiches soll für die Rechte der Künstler und Produzenten gelten -, das die freie Entfaltung des Webs und damit die wirtschaftliche Entwicklung dieser neuen Kommunikationstechnologie behindere. Wenn die deutsche Financial Times (8. August 2001) enttäuscht feststellt, dass der Wechsel von Musik auf traditionellen Tonträgern hin zu legaler Musik aus dem Internet, nicht in Internetgeschwindigkeit vorankomme, so kann darauf die Antwort nur lauten: Das ist auch gut so! […] Zu begrüßen sind alle neuen, sinnvollen Instrumente zum Kampf gegen Musikpiraterie im Internet. Man darf sich aber nicht der Illusion hingeben, dass damit bereits der Kampf gewonnen sei. Das Beispiel Napster hat deutlich und unmißverständlich vor Augen geführt, wie schwer, ja wie nahezu aussichtslos der juristische Kampf gegen die Piraterie im Netz ist. […] Vor diesem Hintergrund kommt den Access-Providern als Zugangsvermittlern zum Internet eine besondere Bedeutung und auch Verantwortung zu. Allein die Access-Provider sind technisch in der Lage, die notwendigen Daten über Musikpiraten im Internet zu ermitteln. […] Mit Recht werden jetzt schon die Access-Provider in den Kampf um die Verhinderung von nazistischer Propaganda im Netz einbezogen, ebenso wie bei den Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts sexuellen Mißbrauchs von Kindern. So können sie doch auch im Kampf gegen den Musikdiebstahl im Netz, der in die Milliarden geht, in die Pflicht genommen werden. Hierüber muß national und international mit den Betroffenen selbst, aber auch mit der Politik gesprochen werden. […] Auch wenn vor einer Verrechtlichung des Internets sowie vor einer Einschränkung angeblicher „digitaler Bürgerrechte“ gewarnt wird, so darf die scheinbar autonome Welt des Internets sich den bestehenden sozio-ökonomischen, politischen und juristischen Gegebenheiten der nicht virtuellen Welt nicht entwinden.
Auf diese Einschwörung folgt ein Paukenschlag, der den Leser beim Verlassen des Textes den Mund offen und das Herz warm werden lässt. Es gibt Hoffnung und die GEMA wird weiter Widerstand leisten.
Es ist eine alte Erfahrung, dass in schweren wirtschaftlichen oder auch politischen Zeiten die Musik mit ihrem unbeugsamen Optimismus stets einen Ausweg weist: 1942, in einer Zeit, in der für Optimismus gewiß kein Anlaß bestand, komponierte Michael Jary den Schlager, zu dem Bruno Balz den Text schrieb und den die unvergessene Zarah Leander auf unnachahmliche Weise interpretiert hat: „Ich weiß, es wird einmal ein Wunder gescheh’n“. Für die Musik im Internet muß man fest daran glauben.
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: Öffentliche Anhörung zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten
: Öffentliche Anhörung zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten Eine öffentliche Anhörung mit dem Titel „Öffentliche Anhörung zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten“ findet am kommenden Montag, den 29. Januar 2007 um 15.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3101, im Deutschen Bundestag statt.
Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ befasst sich am Montag, dem 29. Januar 2007, in einer öffentlichen Anhörung mit der kollektiven Wahrnehmung von Urheber- und anderen Schutzrechten. In Deutschland vertreten so genannte Verwertungsgesellschaften die Rechte von Künstlern und Kulturschaffenden und ziehen in deren Namen Tantiemen ein. Die Verwertungsgesellschaften verfügen über das nötige rechtliche Hintergrundwissen, um die Interessen der Betroffenen wahrnehmen zu können.
Die EU-Kommission und bürgerschaftlich Engagierte – aber auch Künstler – beanstanden in einigen Punkten die Arbeit der Verwertungsgesellschaften. Sie fordern mehr Transparenz und hinterfragen gesetzliche Regelungen. Besonderes Interesse gilt den Regelungen im Online-Bereich – wie beispielsweise den Kopierrechten bei digital abrufbarer Musik.
Ich hab Montag keine Zeit zum anschauen, aber drüben wird eine Reisegruppe organisiert.
Man muss sich aber vermutlich vorher anmelden und kann da nicht so einfach reinlaufen.Update:
Es ist Freitag Mittag. Da wird in deutschen Behörden nicht mehr wirklich gearbeitet und Anmeldungen angenommen. Anscheinend ist es genau andersherum, wie Ronny in den Kommentaren erklärt:
Andersrum: Anmelden kann man sich nicht mehr, sondern kommt nur noch rein, wenn man einfach so hinläuft – ein paar Plätze werden dafür wohl vorgehalten.
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: Schweiz: Wie Verwertungsgesellschaften ticken
: Schweiz: Wie Verwertungsgesellschaften ticken Der Schweizerische Tagesanzeiger berichtet in einem mit Zahlen gespickten Artikel über die SUISA (Verwertungsgesellschaft in der Schweiz).
Interessant ist unteranderem der Verwaltungsaufwand:
Die Suisa ist ein Schwergewicht unter den VGs, beschäftigt rund 200 Mitarbeiter, die in der aktuellen Bilanz mit beinahe 20 Millionen Personalkosten etwa zwei Drittel des jährlichen Aufwands ausmachen. Ungefähr 20 Prozent der Einnahmen pro Jahr werden für die Verwaltung benötigt – «ein Wert, der sich durchaus im Rahmen des Üblichen befindet», wie Emanuel Meyer vom IGE meint. «Für uns sind 25 Prozent Verwaltungsaufwand und mehr die Alarmgrenze», sagt er. Weiter gibt Emanuel Meyer zu bedenken, dass letztlich die Mitglieder der Suisa jederzeit bestimmen können, wie viel Aufwand gerechtfertigt ist.
Und das im Kontrast zu der Verteilung der Gelder:
Seit 2004 veröffentlicht die Suisa einen Verteilschlüssel, wo anonymisiert ersichtlich ist, wer wie viel erhält. Von insgesamt 10 781 Urhebern erhielten im Jahr 2005 7663 nicht mehr als 500 Franken. Nur vier Urheber erhielten Auszahlungen von über 500’000 Franken.
Der Artikel erschien im Rahmen eines Dossiers zur anstehenden Urheberrechtsrevision in der Schweiz.