Bislang ist in Europa der Schutz der Werke von Musikkünstlern auf 50 Jahre begrenzt. Hatte man mit 18 Jahren also einen Hit, konnte man sich bis 68 auf Tantiemen freuen. Einflussreiche Lobbygruppen machen sich jedoch seit Jahren für eine Verlängerung des Schutzes auf 70 oder 95 Jahre stark. So könnte ein mit 18 Jahren gewordenes One-Hit-Wonder bis ins Alter von 88 bzw. bis 113 Jahren verdienen.
An diesem Beispiel wird schnell deutlich, dass es bei der Verlängerung nicht um Musiker, sondern um deren Verwertungsrechte geht. Die Verlängerung kommt auch Angehörigen, aber vor allem diversen Organisationen und Firmen zugute, die die Verwertungsrechte innehalten.
Die Idee der Verlängerung war geboren, als die Verwerter befürchteten, die ertragreichen Lieder der 50er und 60er Jahre könnten in die Hände der Allgemeinheit fallen. Sie beschäftigten auch die EU mit ihrem Anliegen. Am 23. April stimmte das EU-Parlament für eine Verlängerung auf 70 Jahre.
Der Beschluss muss noch vom EU-Ministerrat akzeptiert werden, in dem sich noch eine Minderheit sträubt (Dänemark, Finnland, Schweden, Belgien, Niederlande, Österreich, Slowenien, Portugal, Slowakei und Ungarn). Auch gibt es vorher noch eine zweite Lesung im EU-Parlament nach den Europawahlen im Juni.
Einer der wesentlichen Kritikpunkte aus Musikersicht ist die Verringerung der Einnahmen aus Verwertungsgesellschaften für aktive bzw. nicht tote Künstler: Da der Topf der gesamten Einnahmen wahrscheinlich gedeckelt bleibt, nehmen die Toten von den Lebenden.
Hier ein Link zu Studien und Namen der protestierenden Wissenschaftler und hier ein Link zum Interview mit Martin Kretschmer.