Erste Person in Neuseeland nach dem Three-Strikes-Gesetz verurteilt

2011 wurde in Neuseeland die „Copyright (Infringing File Sharing) Amendment Bill“, eine Three-Strikes-Regelung, im Schnellverfahren beschlossen und eingeführt. Nun gibt es eine erste Verurteilung vor dem „New Zealand Copyright Tribunal“, Ankläger war die Recording Industry Association of New Zealand RIANZ im Auftrag ihrer beiden Mitglieder Sony Music und Universal Music. Eine Frau wurde für das Herunterladen der Lieder „Man Down“ von Rihanna (zwei Mal) und „Tonight Tonight“ von Hot Chelle Rae mittels uTorrent zu einer Strafe von 616.57 NZ$ verurteilt. Die Strafe setzt folgendermaßen zusammen:

The fine was worked out to be the cost of purchasing the Rihanna song twice, and the Hot Chelle Rae song once through iTunes for a total of NZ$6.57, plus part of the fee RIANZ paid to send the notices (NZ$50), the application fee (NZ$200), and then a „deterrent sum“ that is designed to deter the user from infringing again (NZ$360, or NZ$120 per infringement).

RIANZ hatte das erste Mal im November 2011 der Telecom NZ eine Verletzung des Urheberrechts gemeldet (erster Rihanna Song), im Juli 2012 zum zweiten Mal (erneut der gleiche Rihanna Song). Die dritte Meldung eines Verstoßes wurde ebenfalls im Juli 2012 gemeldet (ein Hot Chelle Rae Song).

Nach dem Gesetz sind Strafen bis zu 15000NZ$ möglich. Die ‚geringe‘ Strafe in diesem Fall rührt daher, dass es sich nur um drei Lieder handelt, die Betroffene nicht wusste, dass der Download illegal ist und sie sich kooperativ gezeigt hat. Sie gibt jedoch an, den zweiten Song von Hot Chelle Rae nicht heruntergeladen zu haben, ebenso sei es niemand in ihrem Haushalt gewesen. Da der Download jedoch von ihrem Account ausging, wird sie hierfür nach dem Gesetz verantwortlich gemacht – einer von vielen Kritikpunkten an dem Gesetz.

Diese erste Verurteilung wurde ‚auf dem Papier‘ ausgehandelt, die erste richtige Anhörung vor dem Copyright Tribunal findet jedoch bereits im Februar statt.

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8 Ergänzungen

  1. Nur so für alle die die Wechselkurse nicht im Kopp haben:

    616 NZ$ entsprechen ungefähr 380 EUR
    15000 NZ$ entsprechen ungefähr 9200 EUR

  2. Jemand in Neuseeland müsste mal den Fall „herbeiführen“, dass sich nach einer Verurteilung der eigentlich Täter stellen will und die unschuldig Verurteilte Schadenersatz verlangt.

  3. Ich werde aus dem Beitrag nicht so ganz schlau.

    Was manche Politiker bzw. Rechteinhaber bei uns als Three-Strikes-Regelung einführen wollen, ist doch das Kappen des Internetanschlusses nach dem dritten Fehlverhalten aka Strike. Ist das auch dieser Neuseeländerin widerfahren?

    Wenn ich das richtig verstehe, klingt es hier eher so, als wenn nach dem dritten Strike eine Geldstrafe fällig wird. Wäre es nicht in Deutschland ein großer Schritt nach vorne, wenn wir genau so eine Three-Strikes-Regelung hätten?

    Wobei die zitierte Quelle, also der Beitrag bei ZDNet, hinreichend konfus ist. Da wird uTorrent mal eben zum File-Sharing-Dienst deklariert (der Dienst heißt BitTorrent. uTorrent ist ein Client für diesen Dienst).

    Trotzdem sollte man vielleicht herausstellen, dass – laut ZDNet – die erste Verwarnung im November 2011 erfolgte. Trotz Verwarnung sei der selbe Song im Juni 2012 erneut getauscht worden, was die Anschlussinhaberin damit erklärte, sie habe uTorrent nicht erfolgreich von ihrem Computer löschen können. Schließlich sei im Juli 2012 ein anderes Stück über ihren Anschluss getauscht worden. In diesem Fall verteidigte sie sich damit, sie oder andere Personen in ihrem Haushalt seien es nicht gewesen.

    Beim National Business Review, dessen Artikel bei ZDNet verlinkt ist, wird die Reihenfolge der Delikte zwei und drei genau anders herum dargestellt. Aber da man es dort mit dem Englischen nicht so zu haben scheint („… which let to an inadvertent repeat download…“ muss natürlich „… which led…“ heißen), sollte man das vielleicht ebenfalls mit Vorsicht genießen.

    So oder so. Wenn man in Deutschland eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bekommt, eine Unterlassungserklärung abgibt und anschließend das selbe Werk erneut tauscht… dann zählt „Ich habe meinen Filesharing-Client leider nicht richtig gelöscht“ nicht als Ausrede. Wobei noch dazu kommt, dass „nicht löschen“ nicht identisch ist mit „starten“. Letzteres muss ja wohl passiert sein, damit es – wie behauptet – zur Wiederholung der Urheberrechtsverletzung kommen konnte. Das ist schon blöd++.

    Bemerkenswert im negativen Sinn ist meiner Einschätzung nach lediglich, dass die dritte Urheberrechtsverletzung von der Anschlussinhaberin bestritten wird, dass dies aber laut ZDNet und NBR vollkommen unerheblich ist, da sie als Anschlussinhaberin haftet, unabhängig von der tatsächlichen Person des Rechtsverletzers. Nicht zuletzt stellt sich natürlich die Frage, ob die Urheberrechtsverletzung wirklich über ihren Anschluss erfolgte. In Deutschland gibt es da ja eine erfreuliche Tendenz, dass man den Rechteinhabern nicht mehr bedingungslos glaubt, dass ihre Behauptungen schon stimmen werden. Und auch die Frage, wer wofür haftet, scheint ja inzwischen deutlich offener zu sein als noch vor einigen Jahren.

    Aber im Ergebnis würde ich mir ein solches Three-Strikes-Modell, wo man erst nach der dritten Verwarnung überhaupt eine Geldstrafe zahlen muss, regelrecht wünschen. Das würde doch den Abmahnwahnsinn in Deutschland relativ gut einschränken können. Oder habe ich da etwas grundlegend falsch verstanden?

    1. Es geht meiner Meinung garnicht um das wirkliche kappen des Internetanschlusses. Es geht darum, wie auch in Frankreich, es anzudrohen. Es findet beim Internet User dann im Kopf eine Selbstzensur statt. Getreu dem Motto: Kontrollieren und bestrafen. Das Prinzip des gläsernen Panoptikum im Internet. Lebt die Stasi auf diese Weise weiter und benutzt so die modernen Möglichkeiten der Internet Spionage und Behörden Trojanern um alles wirklich alles von die zu wissen? Wie hieß der Film noch mal? Ach ja, “ Das Leben der Anderen“.

  4. Kleines Follow-Up beim New Zealand Herald: Music pirates: $250k reaps $616.57.

    Das sind doch mal beeindruckende Zahlen. Wir sollten ernsthaft überlegen, ob wir uns so ein Three-Strikes-Gesetz in Deutschland nicht auch geben sollten. Besser als der Status quo scheint es mir allemal. :-)

    (via Fefe, der das wenig überraschend auch sehr amüsiert zur Kenntnis nimmt)

    1. Naja, so weit ich das verstanden habe ist der Sinn auch eher die Abschreckung, als wirklich Geld damit einzunehmen. Die 616.57 gehen ja auch nicht komplett an die Musikindustrie. Die bekommen also noch weniger ;)

      Jetzt ist nur die Frage, ob sich die Leute tatsächlich davon abschrecken lassen, oder nicht. Und, wie viele unschuldige, weil ihr Konto gehackt wurde, erwischt werden.

      1. Genau. Es geht der Sony & Universal um ein Exempel! Das soll sich in die Köpfe einnisten. Das ist die Verschiebung der Baseline.

        Wann findet eigentlich Copyright Infringement statt? Wenn ich Musik aus dem Internet herunter lade, ohne dafür zu bezahlen um es dann zu monetarisieren? Liegt das hier eigentlich auch vor? Die Musik wird doch bestimmt nur für Private Zwecke benutzt und damit läge auch kein sog. illegaler Download vor, oder was denkt ihr?

  5. Krass! 2 Firmen kontrollieren das Internet in Neuseeland. Jetzt könnte ich sagen, von diesen Firmen, also Sony und Universal kann ich keine Musik mehr kaufen, denn diese Überwachung des Internet über das Userverhaltens, geht gar nicht. Allein die Tatsache das es passiert ist, hat Auswirkungen auf mein verhalten im Internet. Bestimmte Dinge, also Webseiten aufrufen usw. tue ich nur noch mit DuckDuckGo über eine https:// Verbindung. Ich tue nix verbotenes aber es geht auch niemanden etwas an was ich tue. Deswegen werde ich mir auch noch mehr Open Source Werkzeuge zulegen um unerkannt im Internet unterwegs zu sein. Auch mit meinem iphone werde ich nur noch mit Ghostery ins Internet gehen und mit OpenVPN & PrivatTunnel zulegen! Vielleicht wird das Internet auch wieder abgeschafft. Schließlich werden wir alle ja nur noch ausspioniert! Also, was haltet ihr von der Forderung? Das wäre doch radikal. Schafft das Internet wieder ab!

    Danke sehr Universal, Sony/BMG, Warner/Chappel, eplus, Springer, Burda, Merkel, Google, Polizei, BKA, Verfassungsschutz und alle die VDS und 3 oder 2 Strikes wollen. Für mich lautet die Devise ebenfalls: Save the Future with Open Source! Urheberrecht darf kein Monopol sein! Unterstützt die C3S unter htpp://www.c3s.cc

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.