Presse-LSR scheitert wohl an EU-Orchideenrecht

Während deutsche Presse-Lobbyisten weltweit unterwegs sind, um die Strippen für eine technische „Rights Expression Language“ nach ihrem Geschmack zu ziehen, mit deren Hilfe sich Snippetrechte wie das angekündigte Presseverleger-Leistungsschutzrecht (Presse-LSR) elegant suchmaschinenlesbar machen ließen, droht der Kern der ganzen Aktion, die Verabschiedung des Presse-LSR selbst, im letzten Moment zu scheitern. Das liegt aber nicht daran, dass sich die ausnahmsweise durch Siegfried Kauder personifizierte Vernunft endlich durchgesetzt hätte. Vielmehr wurden die Vorgaben einer kleinen aber wichtigen EU-Richtlinie, die kaum jemand kennt, offenbar übersehen:

Die Richtlinie „98/48/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 zur Änderung der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften“ hat ein sogenanntes Notifizierungsverfahren etabliert, was es ähnlich auch in anderen Bereichen wie etwa dem Subventions- und dem Umweltrecht gibt. In diesem Falle handelt es sich um eine Art technokratische Synchronisierungsfunktion: Wann immer ein EU-Mitgliedsstaat Gesetze machen will, die in technische Grundlagen und Standards von Informationsdiensten eingreifen, muss er vorher die EU-Kommission in Kenntnis setzen. Es erfolgt dann eine Prüfung dahingehend, ob das geplante Gesetz negative Auswirkungen auf den freien Fluss der Informationen und Dienste innerhalb der EU haben kann. Hier geht es also um eine eher technische Bewertung zum Schutze des freien Binnenmarktes, einem der Grundpfeiler der EU.

Nun hat Prof. Thomas Hoeren in einem Interview des IGEL eines seiner Gutachten erklärt und darauf hingewiesen, dass eine solche Notifizierung auch für die Einführung eines auf Suchmaschinen und Aggregatoren ausgerichteten Presse-LSR nötig ist, oder genauer gesagt, nötig gewesen wäre. Erfolgt ist sie nach derzeitigem Kenntnisstand nicht. Und selbst wenn jetzt damit angefangen würde, müsste zunächst das entsprechende Notifizierungsschreiben verfasst und nach Brüssel geschickt werden, gefolgt von vollen drei Monaten, in denen das notifizierende Land das Gesetz nicht verabschieden darf. Und natürlich kann ein Notifizierungsschreiben erst verfasst werden, wenn die endgültige Fassung des Gesetzes vorliegt, in der der Bundestag es verabschieden möchte. Da es bisher nur eine Lesung zum Presse-LSR im Bundestag gab, gibt es diese endgültige Fassung noch gar nicht. Wenn Prof. Hoeren also richtig liegt mit seinem Verweis auf die Notifizierungspflicht, schmilzt damit die für die Initiatoren des Presse-LSR ohnehin schon sehr knapp werdende Zeit vor der Bundestagswahl auf unter Null zusammen. Vom Störfeuer des bereits laufenden Wahlkampfs und der unvermeidlichen Sommerpause einmal ganz abgesehen.

Mit anderen Worten: Das Presse-LSR ist dann faktisch nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode zu verabschieden und fällt dem „Diskontinuitätsprinzip“ zum Opfer. Es besagt, dass nicht abgeschlossene Gesetzgebungsvorhaben am Ende der Legislaturperiode verfallen. Falls es so kommen sollte, hätte gesetzgeberische Nachlässigkeit beim Presse-LSR letztlich mehr bewirkt als alle guten Argumente und kontroversen Google-Kampagnen zusammen. Vielleicht ist das Presse-LSR deshalb so überraschend von der Bundestags-Tagesordnung verschwunden

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28 Ergänzungen

  1. Muss es nicht Siegfried statt Volker Kauder heißen?

    Zum Inhalt:
    Es wäre aber insgesamt ein passendes Ende für das absurde Vorhaben…

    1. Ein Blick in die Geschäftsordnung des Bundestags zeigt, dass das nicht stimmen kann. Oder stellen die Grünen jetzt mehr als ein Drittel aller Abgeordneten? Tatsächlich versucht Beck sich zu produzieren: Fristveurzicht wurde nicht gefordert, konnte durch das Agieren der Koalition auch nicht gefordert werden.

  2. ich rate mal, dass irgendwo auf der arbeitsebene in den zuständigen ministerien gerade eilig die sektgläser weggeräumt werden. unsinniges gesetzesvorhaben gekippt, die eigene haus-spitze mit minimalem gesichtsverlust aus den peinlicheren verpflichtungen des koalitionsvertrags rausgeholt… saubere arbeit. mal ehrlich, einen öffentlichkeitstauglicheren ausweg als „ups, äh, also… die euro-bürokratie ist schuld!!1“ aus dem LSR-schlamassel hätte sonst auch keiner mehr gefunden. man will der EU ihre komplexität sogar mal fast nicht übel nehmen.
    falls ich da grob richtig liegen sollte: an dieser stelle ein herzliches dankeschön an die unbesungenen helden ;)

  3. Schade eigentlich. Anstatt das Gesetz mit einem Rumms! gegen die Wand fahren zu lassen, können sich nun die Verantwortlichen still und heimlich verdrücken und sich hinter den europäischen Gesetzen verstecken.

  4. „wichtige[n] EU-Richtlinie, die kaum jemand kenn[t]“?

    Das ist nur schwer zu glauben. Beim Netzsperrengesetz 2009 blühte diese „Orchidee“ auch schon auf. Auch damals hatte Thomas Hoeren darauf hingewiesen:

    http://blog.beck.de/2009/05/11/sperrungspflichten-und-transparenzrichtlinie-die-bundesregierung-verstoesst-gegen-europarecht

    Gestört hat das den Gesetzgeber aber nicht:

    http://www.internet-law.de/2009/07/netzsperren-deutschland-verstost-weiterhin-gegen-eu-recht.html

    Das sieht wie ein im Gesetzentstehungsakt versteckter „Sabotageversuch“ aus, der bei netzpolitisch umstrittenen (aka politisch gewollten, aber hirnrissigen) Vorhaben irgendwo im parlamentarischen Räderwerk verübt wird. Aber vielleicht sollte man nicht Vorsatz unterstellen, wenn auch Dilettantismus ausreicht.

    Vielleicht könnte man diese Notifizierungspflicht in Zukunft aber als Früherkennungssystem verwenden, um die Ernsthaftigkeit des Gesetzgebers zu bewerten.

    1. Genau mein Gedanke: Wenn die Regierungsfraktionen sich einig wären mit dem LSR, dann würde sie dieses bürokratische Stolpersteinchen auch nicht mehr weiter stören.

  5. Bei LSR geht es doch nur um das Erreichen einer Einigung der Verleger mit der Suchmaschine, nicht um Regulierung. Das Astroturfing von Google hat für mich einen miesen Beigeschmack: http://www.netz-verteidiger.de

    Mir ist nicht ersichtlich, inwiefern 98/48/EG Anwendung findet auf „gesetzliche Regelungen“. 98/48/EC ist im wesentlichen Teil der Implementierung des WTO Abkommens über technische Handelsbarrieren. Da wird immer gerne viel behauptet.

    Es ist mir unverständlich, wieso sich Bürger prima facie gegen das LSR positionieren sollten, die davon ja gar nicht betroffen sind, allenfalls, dass der Milliardenkonzern Google auch zur Finanzierung der deutschen Presselandschaft beiträgt statt sich Inhalte unentgeltlich anzueignen. Wie gesagt, ein LSR kommt sowieso nicht, es käme zu einer Einigung wie in unseren Nachbarstaaten.

      1. Habe ich es mir doch gedacht, dass No 1025/2012 damit in Verbindung steht. Also, da geht es um technische Normen und nicht-tarifäre Handelshemmnisse, nicht Gesetzgebung. Von Unwirksamkeit von Gesetzgebung ist nirgendwo die Rede. Als Richtlinie ist es nicht exekutiv, sondern muss erst im deutschen Normungsrecht implementiert sein. Schwer vorstellbar, dass deutsches Normungsrecht gesetzgeberisches Handeln in anderen Bereichen beschränkt.

        Ausdrücklich ist festgehalten: „Die ausführlichen Stellungnahmen der Kommission oder der Mitgliedstaaten zu den Entwürfen von Vorschriften betreffend Dienste dürfen nicht die kulturpolitischen Maßnahmen, insbesondere im Bereich der audiovisuellen Medien, berühren, die gegebenenfalls von den Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht unter Berücksichtigung ihrer sprachlichen Vielfalt, der nationalen und regionalen Besonderheiten sowie ihres Kulturerbes getroffen werden.“

        Sprich, es hört sich für mich nach einem Anwalt an, der Lust hat zu prozessieren.

      2. 1. Der Artikel war nur beim „Volker“ alias „Siegfried“ ungenau. Wie ich schrieb: 98/48/EG hat das Notifizierungsverfahren – wie Hoeren meint – für die hier in Rede stehenden Vorschriften etabliert. Sie tat das (wie bereits am reinkopierten Namen der RiLi ersichtlich) als Änderungsrichtlinie. Ich habe nirgends behauptet, es würde sich bei 98/48/EG um eine Stammrichtlinie handeln.
        2. Ich habe auch nicht geschrieben, dass die Richtlinie unmittelbar zur Unwirksamkeit von Gesetzgebung führen kann, sondern aufgrund der „Stillhaltepflicht“ wahrscheinlich zur Diskontinuität führt.
        3. Was die erforderliche Stellungnahme der Kommission genau berührt oder berühren darf, ist unerheblich. Hier geht es darum, ob/dass das Abwartenmüssen der StN (whatever drinstehen würde) zu einer relevanten Verzögerung führt.

      3. @Autor: Ja, meine Anmerkung war auch ungenau. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es ungünstig ist, auf Änderungsvorschriften zu verweisen. Die könnten durchaus Schnee von gestern sein, weil durch spätere Änderung „überschrieben“. Das ist hier nicht der Fall.

        Für den Leser ist es aber in jedem Fall besser, wenn er gleich die konsolidierte Fassung hat, sonst muss er erstmal selbst lange recherchieren.

        Auch wenn die VO meist auf „technische Vorschriften“ abstellt, die Begriffsbestimmungen sind recht deutlich, darunter fallen auch Vorschriften betreffend Dienste, also anwendbar ist die VO allemal – mit allen im Artikel beschriebenen Folgen.

    1. „Es ist mir unverständlich, wieso sich Bürger prima facie gegen das LSR positionieren sollten, die davon ja gar nicht betroffen sind,“

      Wieso betrifft es Bürger nicht wenn Google-News in Deutschland schließt?

      „allenfalls, dass der Milliardenkonzern Google auch zur Finanzierung der deutschen Presselandschaft beiträgt statt sich Inhalte unentgeltlich anzueignen.“

      Würdest Du mal erklären wie das „aneignen“ abläuft?

      “ Wie gesagt, ein LSR kommt sowieso nicht, es käme zu einer Einigung wie in unseren Nachbarstaaten.“

      Jau, wie in Belgien, da sah die „Einigung“ so aus dass die Erpresser (Presselandschaft) auf Knien angekrochen kamen und um Wiederaufnahme gebettelt haben.
      Wenn das mal keine Einigung. Lol

      1. Ja, nämlich Inhalte anderer zu verwerten und sich zu eigen machen ohne zu ihrer Entstehung beizutragen. Gerade bei Nachrichten ist das Kondensat in der Überschrift und im Teaser. Der wird zitiert. Nicht einfach zitiert sondern massenhaft aggregiert.

        Was für dich „lol“ ist, das ist für andere die Ausnutzung einer dominanten Marktstellung.

        Wer spricht denn von einer Schließung von Google News in Deutschland? Mich betrifft als Leser das Ausbluten der deutschen Presselandschaft, ja, das stimmt.

      2. Sehr geehrter Hr. Andre,

        Überschriften als Linkbeschreibung auszunehmen bedeutet mal genau eins: Unterbindung von Verlinkung.

        Das ist bereits möglich mittels Robots.txt.

        Das ist jedoch nicht Zielsetzung. Selbstverständlich will man verlinkt werden UND dafür bezahlt werden.

        Die Teaser-Argumentation ist eine Neblkerze da sich das LSR eben nicht nur auf Teaser bezieht. Esa geht um das Verlinken bzw. verlinkt werden,

        Mit Hinweis auf Google’a Quasimonopolstellung als Suchmaschine könnten sie natürlich auch nicht einfach sämtliche nun kostenpflichtigen Verlinkungen rausschmeissen.

        Es ist auch bezeichnend das hier immer wieder von Google als LSR Benachteiligter gefasselt wird. Fakt ist, dieses Gesetzt ist expliziet NICHT auf Google beschränkt sondern auf jeden Anwendbar der den ein oder anderen Pfennig wie auch immer verdient.

      3. Gerade bei Nachrichten ist das Kondensat in der Überschrift und im Teaser.

        Behauptet Keese. Und? Der sagt auch, Google sei wie ein Taliban. Mal abgesehen davon, wenn das zu wenig sein sollte, können die Journalisten ja gehaltvollere Nachrichten schreiben (statt bei AP schlecht abzuschreiben)

        Der wird zitiert. Nicht einfach zitiert sondern massenhaft aggregiert.

        Von wem? Ist das illegal? Warum wohl nicht?

      4. Es geht einfach darum, dass viele die Arbeit machen und ein anderer ohne großartige Gegenleistung die Rosinen pickt. Was Keese sagt, weiss ich nicht.

        Nun kann man sagen, nun ja, kann doch jeder via robot.txt ausschliessen. Schon richtig. Und auch nicht, weil robot.txt eigentlich total antiquirt ist. Und es will ja auch keiner. Google news hat eine beherrschende Stellung, und soll auch ein wenig zurückgeben. Es ist schon ein Unterschied in welchem Umfang etwas geschieht.

        Was mir vor allen Dingen nicht in den Kopf will ist diese Emotionalisierung. Da geht es nur um ein wenig Geld um den online etwas leistungsgerechter zu machen, um eine Einigung wie in unseren Nachbarländern. Kein Grund zum Drama.

      5. Sehr geehrter Hr. Andre,

        mit welchem Bezug ist robots.txt antiquirt? Fakt ist, es iat eine standardisierte Technik um Robots jeglicher Art mitzuteilen was wie zu erfassen ist oder was auch nicht.

        Robots.txt goibt die Möglichkeit Bereiche oder auch nur einzelne Seiten nur von bestimmten Services auszuschliessen. So kann man automatisiert festlegen daa Artikel X doch bitte in der Siche aber nicht auf News erscheinen soll. Des weiteren gibt es mittels Meta-Informationen auch die Möglichkeit fein granuliert weitere Einstellungen vorzunehmen. Das ist abermals ein gültiger und weit verbreiteter Web-Standar. Es ist möglich zu einem Artikel detailiert Urheber anzugeben, Lizensierung, Autorenschaft, usw. usf. All das funktioniert gestern und heute.

        Es ist eine blanke LÜGE die ihnen da von Hr. Keese untergeschoben wird. Zielsetzung ist Verlinkung, und wir reden hier nicht vin Teaser die sicht BEREITS seit Jahren expliziet ausschalten lassen, kostenpflichtig zu machen UND gleichzeitig das Nicht-Verlinken mit Bezug auf Google’s marktbeherrschende Stellung zu unterbinden. Man will Geld abschöpfen. Nicht für die Urheber, die mal genau nichts vom LSR haben, sondern für die großen Verlagshäuser a la Springer. Der Kollateralschaden der entsteht, siehe u.a. Studie vom Max-Planck-Institut für Immaterialgüterrecht, wird dabei in kauf genommen. Ist ja nicht unser Schaden aber unser Profit.

    2. Es ist mir unverständlich, wieso sich Bürger prima facie gegen das LSR positionieren sollten

      Viel umständlicher ist doch, warum sie sich dafür positionieren sollten.

      statt sich Inhalte unentgeltlich anzueignen.

      Genau, die klauen wie die Raben. Hat schon Döpfner gesagt!

      1. Von Stehlen wie die Raben ist nicht die Rede, sondern vom Beitrag. Man muss ja nicht gerade die jungen Naiven mimen für den Milliardenkonzern Google.

        Warum sie sich dafür positionieren sollten? Damit Journalisten in Deutschland weiterhin Geld verdienen.

      2. Man muss ja nicht gerade die jungen Naiven mimen für den Milliardenkonzern Google.

        Nur weil Google besser verdient, hat Springer noch lange keinen Anspruch auf Google’s Geld. Soviel zu naiv.

        Und die Tatsache, dass Journalisten von den Verlegern ausgebeutet werden hat genau gar nichts mit Google zu tun. Übrigens, was zahlen die Verleger eigentlich an Google dafür, dass die ihnen den ganzen Traffic rüberschicken?

  6. Ha.Haa. Epic Fail. ^^

    Daran kann man mal wieder sehen was die Lobbyisten und Spitzenschreiberlinge dieser schützenswerten Zunft taugen. Allesamt zu blöd um ein simples Gesetzgebungsvorhaben auf Fehler und Versäumnisse zu überprüfen.

    Können halt nur abschreiben, lügen und bestechen.

  7. Also steht wohl fest, dass „Andre“ ein bezahlter Schreiber ist.^^
    Kein Mensch der seine 5 Sinne und normalen Menschenverstand beisammen hat würde so einen Unsinn verzapfen.

    „Milliardenkonzern Google“
    Reicht schon eine gute Bilanz um als Fraß für Erpresser zu dienen?

    „Die Inhalte anderer verwerten…“
    Wie das aussehen soll willst du nicht erklären. Warum wohl? Warum leugnest du die Tatsache dass die ZEITUNGEN die Inhalte auf eigenen Wunsch bei GN veröffentlichen?
    GN geht zu NIEMANDEN und NIMMT IRGENDWAS.

    Und dann verdienen sie damit Fantastilliarden Dollar auf einer Seite gänzlich ohne Werbung. Na, das ist doch mal ein genialer Trick.
    Warum macht das der dauerzensierende, deutsche Qualitätsjournalismus nicht auch?

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