
Als Creative Commons vor etwas mehr als einem Jahr die Diskussion zu Version 4.0 ihrer Lizenzen eröffnete, sprach der damalige stellvertrende Geschäftsführer Mike Linksvayer von „a once-in-a-deacade-or-more opportunity“. Vor allem das Lizenzmodul, das kommerzielle Nutzung untersagt (NonCommercial, NC) stand im Fokus von Reformbestrebungen. Denn einerseits basieren viele Ideen für Creative-Commons-basierte Geschäftsmodelle wie z.B. Jamendo auf dem NC-Modul, andererseits führt das Modul zu Inkompatibilitäten – so können NC-lizenzierte Inhalte beispielsweise nicht in die Wikipedia integriert werden.
Die Vorschläge reichten von einer kompletten Abschaffung des Lizenzmoduls über ein Ausgliedern bis hin zu einer Umbenennung in „Commercial Rights Reserved“ um die Bedeutung des Lizenzmoduls klarer zu kommunizieren. Vor allem der letzte Vorschlag wurde ernsthaft diskutiert bis Kat Walsh heute für Creative Commons die Entscheidung verkündete: „No Change“.
In ihrer Erklärung listet Walsh drei Gründe die für und vier Gründe die gegen eine Änderung gesprochen hätten auf. Für eine Änderung zu „Commercial Rights Reserved“ sprächen demnach:
- Vermeiden, dass Leute sich für das NC-Lizenzmodul entscheiden, weil sie es auf Grund des Namens falsch verstehen. Das ist sicher der wichtigste Punkt. Vor allem in Bereichen wie Bildung (z.B. bei Open Educational Resources, OER) verwenden viele diese Lizenz, weil sie glauben, sie sei speziell auf die Bedürfnisse nicht-profit-orientierter Bereiche zugeschnitten. Das Gegenteil ist aber der Fall: das NC-Modul macht eigentlich nur im kommerziellen Bereich Sinn. Genau dort kann die Bezeichnung aber wiederum eher abschrecken.
- Es drückt besser aus, wie die Lizenz funktioniert.
- Der neue Name würde die Möglichkeit von Creative-Commons-basierten Geschäftsmodellen deutlicher machen.
Gegen die Änderung führte Walsh Folgendes ins Treffen:
- Jeder Namenswechsel der mit großem Aufwand verbunden ist, ist schwierig.
- Der Namenswechsel würde möglicherweise Leute dazu bewegen, die Lizenz zu nutzen, die davor freiere Lizenzen verwendet haben.
- Der Name ist schwerer zu verstehen, weil die Bezeichnung „juristischer“ ist.
- Die Änderung würde die Wünsche der NC-Kritiker nicht befriedigen.
Eine weitere Erläuterung, warum den Gegenargumenten der Vorzug gegeben wurde, findet sich in dem Statement nicht. Das entspricht allerdings ganz allgemein der Vorgehensweise von Creative Commons rund um die Version 4.0 ihres Lizenzbaukastens: es darf diskutiert und vorgeschlagen werden, am Ende gibt es aber wenig erläuterte Entscheidungen. Strukturierte Formen der Community-Partizipation wie zum Beispiel die unverbindlichen „Meinungsbilder“ in der Wikipedia gibt es nicht.
Was die konkrete Entscheidung zur Beibehaltung der Bezeichnung „NonCommercial“ betrifft, so halte ich diese für falsch. Dass mit einer Umbenennung kurzfristig Aufwände verbunden sind, ist klar. Aber längerfristig wiegen die Pro-Argumente einfach schwerer. Selbst wenn einige Leute von freieren auf eine umbenannte NC-Lizenz umsteigen sollten, der umgekehrte Effekt – Leute die in Hinkunft auf das NC-Modul verzichten – dürfte mit Sicherheit größer sein. Das lässt sich schon alleine aus der derzeitigen Beliebtheit des NC-Moduls unter Lizenzanwendern schließen. Dass „Commercial Rights Reserved“ schwerer zu verstehen ist, unterstützt diese These noch: derzeit glauben viele das NC-Modul zu verstehen und setzen es deshalb ohne Not ein. Und dass eine Änderung die radikaleren NC-Kritiker nicht besänftigen würde, tut ihrer Sinnhaftigkeit erst Recht keinen Abbruch. Alles in allem: eine verpasste Gelegenheit.