Leonhard Dobusch
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: Remixerinnen und Remixer des Jahres 2013: All together now!
: Remixerinnen und Remixer des Jahres 2013: All together now! In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Die Remixer/innen 2013.
Ein guter Remix greift das Original auf, fügt eigene Gedanken hinzu, variiert und verfremdet, lässt aber das Ausgangsmaterial, die eigentlichen Künstler strahlen (#14), gelingt eine Balance zwischen der Wiedererkennung und neuen persönlichen Ausdrucksformen (#1). Ein guter Remix lässt in der Bearbeitung eine eigene kreative Leistung erkennen, die sich vom bloßen Zitat des Original klar unterscheidet (#20). Im Grunde nutzt bzw. abstrahiert ein guter Remix die Originalspuren so, dass das Original zu erkennen ist, der Remix aber gleichzeitig trotzdem wie ein neuer Track klingt, vom alten Charme vielleicht Teile beinhaltet, aber auch den (im besten Fall) unverwechselbaren Stil des Remixers unschwer erkennen lässt (#2). Und vor allem muss es grooven (#29).Die gleichen Zutaten können unterschiedliche Ergebnisse produzieren (#23). Einige Remixes wollen auf rein visueller Ebene fesseln, andere mit Schenkelklopfer Humor unterhalten – und das ist gut so! (#5). Sobald ein Werk veröffentlicht wird, entzieht es sich mehr oder weniger der Kontrolle und geht im besten Fall in eine Art Allgemeingut über (#25). Musik materialisiert sich nicht mehr vorrangig in und mit der Produktion von abgeschlossenen Werken, sondern verkörpert Reflexionsweisen; es geht heute um Handlungen und Haltungen parallel zur Kunst. Dabei kann die Kunst (Remix) auch vom Werk (Original) distanziert, entkoppelt und/oder systematisch infrage gestellt werden (#7).
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: Neunetzcast übers Urheberrecht: Mehr Optimismus wagen
: Neunetzcast übers Urheberrecht: Mehr Optimismus wagen Gestern hat mich Marcel Weiss an der FU Berlin besucht und mit mir eine Folge für seinen Neunetz-Podcast aufgenommen. Thema war vor allem das Urheberrecht im digitalen Zeitalter und das schöne an so einem Podcast-Format ist ja, dass sich manche Dinge auch etwas mehr im Detail diskutieren lassen.
Zwei Punkte sind mir vom Gespräch besonders in Erinnerung geblieben: Erstens war der Grundtenor durchaus leicht optimistisch, was angesichts des derzeit florierenden Internet-Defätismus erwähnenswert scheint. Zweitens haben wir es glaube ich geschafft herauszuarbeiten, warum mittelfristig paradoxerweise gerade Google davon profitieren dürfte, wenn beim Urheberrecht alles beim Alten bleibt und wir kein Recht auf Remix bekommen sollten: Während Google über genug Ressourcen und private Rechtsdurchsetzungswerkzeuge wie Content-ID verfügt, um auch mit einem unflexiblen und restriktiven Urheberrecht leben zu können, gilt das für (potentielle) Kokurrenten, freie Projekte und Privatpersonen nicht.
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: Studie der Otto-Brenner-Stiftung: „Verdeckte PR in Wikipedia“
: Studie der Otto-Brenner-Stiftung: „Verdeckte PR in Wikipedia“
Während Wikipedianer Dirk Franke im netzpolitik.org-Interview von bezahltem Schreiben noch als „kommende[m] Problem“ spricht, kommt der Journalist Marvin Oppong in einer Studie für die gewerkschaftsfinanzierte Otto-Brenner-Stiftung (OBS) zu dem Schluss, dass verdeckte PR in der Wikipedia (PDF der Studie) bereits heute ein großes Problem ist. So heißt es in der Pressemeldung zur Veröffentlichung der Studie:Im seltsamen Kontrast zu dem ungebrochenen Siegeszug von Wikipedia als Informations‑, Orientierungs- und Deutungsquelle steht die interne Struktur von Wikipedia, die es bisher nicht vermag, „PR in Wikipedia effektiv zu verhindern und Manipulationen in Wikipedia wirksam zu unterbinden.
Zu diesem harten Urteil kommt Oppong unter anderem an Hand von Fallstudien einzelner Artikel, u.a. über Daimler, RWE oder den FDP-Politiker Christian Lindner. Oppong argumentiert, bei Wikipedia handle es sich um eine „Diktatur der Zeitreichen“, weshalb die finanziell gut ausgestattete PR-Branche im Vorteil sei und über verschiedene Manipulationswege verfüge (S. 39). Als eine jener Branchen, in der es mutmaßlich die meisten Manipulationen gibt, nennt Oppong deshalb auch die finanzstarke Pharma-Branche (S. 41).
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: Remixer #33 Johann Fanger: „Einblick in den Nukleus des Werkes“
: Remixer #33 Johann Fanger: „Einblick in den Nukleus des Werkes“ In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Johann Fanger, Mitinitiator des Remix-Wettbewerbs des DSO.
Johann Fanger ist seit 10 Jahren als Instrumentalist in verschiedenen Ensembles unterwegs, deckt stilistisch fast alles zwischen Jazz, Klassik, Rock und Pop ab, ist seit 15 Jahren als House DJ international unterwegs und seit 5 Jahren mit ersten (Solo-) Eigenproduktionen, momentan vor allem als Live-Act . Ausserdem arbeitet er als Kurator von Konzerten und Events und berät andere Künstler und Institutionen.
Inwieweit verfügen Sie selbst über Erfahrungen als Remixer?
Ich habe bereits diverse Remixe für Künstler aus dem Pop- und Elektronik-Sektor gemacht, aktuell für das Rivulet Label aus Leipzig und auch für den #DSOremix Wettbewerb werde ich wohl noch einen neuen Mix beisteuern.
Was macht für Sie einen guten Remix aus?
Für mich ist ein guter „Remix,“ im eigentlichen Sinne des Wortes, wenn die im Original vorhandenen Elemente neu abgemischt und re-arrangiert werden und so anders oder auch überhaupt erst wahrnehmbar werden. Wenn dann noch auf intelligente Weise, die im Original angelegten musikalische Ideen weitergeführt werden und so vielleicht ein eigenständiges, neues Werk entsteht bin ich hin und Weg.
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: Interview mit Dirk Franke über „Grenzen der Bezahlung“ in der Wikipedia
Dirk Franke (Foto: Tobias Schumann, CC-BY-SA-3.0) : Interview mit Dirk Franke über „Grenzen der Bezahlung“ in der Wikipedia Die Entlassung von Sarah Stierch durch die Wikimedia Foundation, weil sie neben ihrer offiziellen Tätigkeit gegen Bezahlung in der Wikipedia geschrieben hatte (vgl. „Neue Probleme mit bezahlten Artikeln in der Wikipedia“), sorgt immer noch für Diskussionen. So widmet sich auch die aktuelle Ausgabe der Wikipedia-Onlinezeitung „Signpost“ fast ausschließlich der Angelegenheit.
Die Kontroverse bietet aber auch einen guten Anlass, noch einmal etwas grundsätzlicher über die Frage des Für und Wider von bezahltem Schreiben in der Wikipedia zu diskutieren. In Deutschland bietet sich in diesem Zusammenhang besonders der langjährige Wikipedia-Autor und seit 1. Januar 2014 Wikimedia-Deutschland-Mitarbeiter Dirk „Southpark“ Franke an. Denn Dirk Franke hat bis vor kurzem zu „Grenzen der Bezahlung“ in der Wikipedia gearbeitet und wird sich auch weiterhin in seiner Freizeit mit dem Thema beschäftigen. Das folgende Interview hat deshalb auch nichts mit seiner Tätigkeit für Wikimedia Deutschland zu tun und seine Aussagen sind rein persönlicher Natur.
Du hast Dich für die Wikimedia Foundation in einem Projekt mit den „Grenzen der Bezahlung“ auseinandergesetzt. Was war da die Fragestellung?
Dirk Franke: Das stimmt so nicht so ganz. Gefördert wurde das Projekt vom Verein Wikimedia Deutschland, der rechtlich unabhängig von der Stiftung ist. Ich habe es auch nicht für den Verein gemacht, sondern im Rahmen eines Förderprogramms in dem Mitglieder der Community verschiedene Projekte vorschlagen können – ich habe das immer so verstanden, dass ich das Projekt für die Wikipedia-Community mache, und nicht so sehr für den Verein. Die Fragestellung war auch eher eine praktische: bezahltes Schreiben ist einfach absehbar ein kommendes Problem und eine kommende Entwicklung: Wie schaffe ich es, die Community dazu zu animieren, sich Gedanken zum Thema zu machen, noch bevor das Problem in der Tür steht, und es eigentlich zu spät ist?
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: Creative Commons startet Open Policy Network und Kaderschmiede für ‚Open Leadership’
: Creative Commons startet Open Policy Network und Kaderschmiede für ‚Open Leadership’ Via Blogeintrag verkündete Creative Commons heute gleich zwei Neugründungen: Das Open Policy Network (OPN) und das Institute for Open Leadership (IOL).
Im Open Policy Network soll es um die Sammlung, Diskussion und Weiterentwicklung von Leitlinien und Vorgaben für öffentliche Einrichtungen und Förderprogramme in Sachen Offenheit gehen. Das Mission-Statement lautet wie folgt (meine Übersetzung):
Die Mission des Open Policy Networks ist die Förderung von Entwicklung, Anwendung und Implementierung von offenen Leitlinien und Praktiken zum Wohle der Allgemeinheit, indem Fürsprecher, Organisationen und Entscheidungsträger mit Informationen und Expertise unterstützt werden und auf diese Weise beim Ausschöpfen von Handlungsoptionen mitzuhelfen.
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: Online-Ratgeber der SPD: Seniorinnen und Senioren sicher im Netz
: Online-Ratgeber der SPD: Seniorinnen und Senioren sicher im Netz Die SPD hat bei irights.info eine schön gestaltete Ratgeber-Broschüre für Seniorinnen und Senioren in Auftrag gegeben (PDF):
Durch die Broschüre und die Themen führt das fiktive Paar Herr und Frau Netzbach. Sie erklären den Lesern den digitalen Alltag. Als Mitglied eines Internetforums für Hobbyköche gerät Herr Netzbach schnell mit dem Urheberrecht in Konflikt, als er sein Lieblingsrezept ins Netz stellen will. Frau Netzbach geht es ganz ähnlich, als sie Fotos aus ihrem Fotokurs bei der örtlichen Volkshochschule in einer Ausstellung verwenden will. Es geht um alltägliche Veröffentlichungen, um das Nutzen von Videostreams, um die Frage, wie man am besten selber Videos online stellt, um Lizenzfragen und freie Inhalte, die man für Remixes oder andere Zusammenstellungen verwenden kann. Weitere Themen sind Datenschutz im Netz, soziale Medien, Online-Einkauf, das private WLAN-Netzwerk und wie man Passwörter richtig erfindet.
Schön ist auch, dass freien Lizenzen eine ganze Doppelseite (S. 14–15) gewidmet ist und die Broschüre selbst unter einer der Creative-Commons-Lizenz BY-ND steht. Überhaupt denkt man sich bei einigen Texten, dass nicht nur Seniorinnen und Senioren sondern auch der eine oder die andere SPD-Bundestagsabgeordnete einen Blick in die Broschüre werfen sollten.
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: BGH-Urteil schränkt Elternhaftung bei Filesharing ein
: BGH-Urteil schränkt Elternhaftung bei Filesharing ein In einer Pressemitteilung wurde heute ein Urteil des für das Urheberrecht zuständigen I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) verkundet, demzufolge
der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht.
In der Vorinstanz beim Oberlandesgericht (OLG) Köln waren die Klägerinnen – vier führende deutsche Tonträgerhersteller – mit ihrer Klage auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 2.841 € für das Teilen von 3.749 Musikaufnahmen in einer Internettauschbörse noch erfolgreich gewesen. Der Beklagte
habe dadurch, dass er seinem 20-jährigen Stiefsohn den Internetanschluss zur Verfügung gestellt habe, die Gefahr geschaffen, dass dieser an urheberrechtsverletzenden Musiktauschbörsen teilnehme
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: Justizministerium: Streams betrachten ist „keine Urheberrechtsverletzung“
: Justizministerium: Streams betrachten ist „keine Urheberrechtsverletzung“ Die hier und andernorts vertretene Rechtsmeinung, dass die Abmahnungen der Kanzlei U+C für das Betrachten von Porno-Streams nicht mit der herrschenden Rechtslage in Deutschland in Einklang zu bringen sind, wurde jetzt auch durch das Justizministerium in einer Antwort auf eine sogenannte „Kleine Anfrage“ von Abgeordneten der LINKEN bestätigt.
Während sich Spiegel Online noch damit brüstet, dass ihm die Antwort vorliegt, sie jedoch nicht verlinkt, haben die Kollegen von iRights.info das PDF zur Gänze online gestellt. Darin heißt es unter anderem:
Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung.
In der Folge verweist das Justizministerium aber noch darauf, dass bislang noch keine höchstrichterlichen Entscheidungen darüber vorliegen, „[o]b die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt, die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten verletzt“ und verweist diesbezüglich auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nur dieser könne die Frage letztgültig klären.
Die Stellungnahme des Justizministeriums ist ein weiterer Hinweis darauf, dass Streaming-Nutzern wohl nicht so schnell eine weitere Massenabmahnwelle droht – nicht zuletzt auch deshalb, weil das Landgericht Köln, das die Herausgabe der IP-Adressen angeordnet hatte, inzwischen seine Entscheidung zu überdenken scheint.
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: Remixerin #32 Melissa Logan: „Remix erlaubt kulturelle Erneuerung“
: Remixerin #32 Melissa Logan: „Remix erlaubt kulturelle Erneuerung“ In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Melissa Logan, Mitgründerin von Chicks on Speed.
Melissa Logan gründete 1997 gemeinsam mit Alex Murray-Leslie Chicks on Speed an der Münchner Akademie der Künste mit der klaren Idee als multi-modales Kollektiv im Kulturbereich zu arbeiten und damit die Vorstellung des isolierten Künstlergenies zurückzuweisen. Chicks on Speed tourten auf der ganzen Welt als elktronische Popgruppe, waren mit Performance-Kunst in MOMA, Tate, Pompidou, MOMAK etc. präsent und haben tragbare Technologien entwickelt, die sie „Objektinstrumente“ nennen. Zu diesen zählt auch eine Serie von Apps, de mit freundlicher Unterstützung des ZKM Karlsruhe und der Initiative Musik realisiert werden.
Zur Zeit arbeitet ihr an Musik- und Remix-App – wie wird diese App funktionieren?
Die App, die wir bauen, basiert auf einem klassischen DJ-Setup mit zwei Plattenspielern samt Mixer, enthält einige Effekte, Tonhöhenregelung und natürlich kann man scratchen. Ein zweites Fenster zeigt das „Plattenregal“ an und wir suchen gerade nach Wegen, um Mixes mit anderen Nutzern austauschen und teilen zu können.
Was macht für Dich einen guten Remix aus?
Ein großartiger Remix fügt einem Song Tiefenebenen hinzu und die Umarbeitung von musikalischen und textlichen Inhalten macht ihn präziser, schärfer oder aktueller. Musik ist eine Kunstform die stark mit dem Hier und Jetzt verknüpft ist, jede Zeit und jeder Ort braucht seine Musik, der Sommerhit, das Album des Jahres. Gute Songs können für Generationen überleben und der Remix erlaubt jene kulturelle Erneuerung eines Songs, die dafür notwendig ist.
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: Vorsatz für 2014: Mithelfen das Urheberrecht zu modernisieren!
: Vorsatz für 2014: Mithelfen das Urheberrecht zu modernisieren! Das netzpolitische Jahr 2014 beginnt auf europäischer Ebene mit einer öffentlichen Konsultation zur Evaluierung der EU-Urheberrechtsrichtline. Und kaum ein Rechtsbestand ist derart überarbeitungsbedürftig wie das europäische Urheberrecht. Gleichzeitig ist die Teilnahme an so einer Konsultation gerade für Laien oft schwierig, weil die Fragenkataloge lang und unübersichtlich sind – und das, obwohl gerade der Input von „normalen“ InternetnutzerInnen besonders gefragt ist.
Umso erfreulicher ist deshalb ein Tool mit dem Titel „Help Reform Copyright!“, das Stefan Wehrmeyer von der Open Knowledge Foundation Deutschland und andere am Rande des 30C3 entworfen haben. Das Online-Werkzeug macht eine Teilnahme an den Konsultationen so unkompliziert wie nur irgend möglich. Einfach eines der aufgelisteten (Alltags-)Probleme mit dem veralteten Urheberrecht anklicken und ein konkretes Beispiel dafür angeben. Die Antworten können übrigens in jeder offiziellen EU-Landessprache gegeben werden – also gerne auch einfach deutsche Antworten eintragen.
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: Remixer #31 Andreas Paleologos: „Wie bei einer Cover-Version“
: Remixer #31 Andreas Paleologos: „Wie bei einer Cover-Version“ In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Andreas Paleologos aka CUCKOO.
Andreas Paleologos arbeitet als Computeranimator und Motion-Designer, hofft aber auch einmal mit seiner Musik Geld verdienen zu können. Sein erstes Konzert unter seinem Künstlernamen CUCKOO gab er 2009 und hat seither ein Album und einige Singles veröffentlicht. Seit 2012 veröffentlicht Paleologos seine Musik vor allem auf YouTube. Weitere Informationen finden sich unter cuckoo.no.
Was macht für Dich einen guten Remix aus?
Ein großartiger Remix enthält ein Überraschungsmomment, eine gute Prise Verspieltheit und macht letztlich ein mattes Origianl fantastisch.
Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?
Nun, wenn ich bisweilen Remixes erstelle, dann bedeutet das meistens das Remixen eines Musikvideos, und zwar indem ich mich selbst oder andere in das Remix-Video integriere. Die meiste Zeit verwende ich Kleingkeiten aus dem Originalsong und erstelle eine Art von Coverversion. Dabei erwecke ich Emotionen zum Leben, die im Original fehlen und mache auf gewisse Weise meine eigene Cuckoo-Version daraus.
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: Remixer #29 Hartmut Gieselmann: „Vor allem muss es grooven!“
: Remixer #29 Hartmut Gieselmann: „Vor allem muss es grooven!“ In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Hartmut Gieselmann.
Hartmut Gieselmann arbeite tseit rund 13 Jahren für das Computermagazin c’t aus Hannover. Als Redakteur kümmert er sich im Ressort Audio/Video neben Musik-Soft- und ‑Hardware auch noch um die Entwicklung von Videospielen.
Inwieweit verfügen Sie selbst über Erfahrungen als Remixer?
In der Theorie über den Test von Geräten schon länger. Selbst als Remixer unter dem Namen „Goat of Neptune“ bin ich erst Anfang des Jahres aktiv geworden. Gute Remixe kosten viel Zeit, und die wird bei mir erst jetzt langsam frei, wo meine Tochter aus dem Gröbsten raus ist.
Was macht für Sie einen guten Remix aus?
Er muss sich vom Original unterscheiden, aber trotzdem den Kern des Songs musikalisch unterstützen. Er muss von vorne bis hinten eine Spannungskurve halten, darf sich nicht wiederholen. Und vor allem muss es grooven.
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: Grundrecht auf Zugang zu Information: Österreichs Große Koalition für Open Government in Verfassung
: Grundrecht auf Zugang zu Information: Österreichs Große Koalition für Open Government in Verfassung In der finalen Version des Arbeitsprogramms (PDF) der großen Koalition in Österreich findet sich neben zahlreichen eher allgemeinen Formulierungen auch eine Passage, die einen endgültigen Bruch mit dem bislang immer noch verfassungsgesetzlich verankerten Prinzip des „Amtsgeheimnisses“ darstellt. Konkret heißt es in der Passage wie folgt:
Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis
Ziel:
Staatliches Handeln soll transparenter und offener gestaltet werden.
Herausforderung:
Das Amtsgeheimnis in seiner derzeitigen Form ist überholt.
Maßnahmen:
Das Amtsgeheimnis wird, unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Datenschutz, ersetzt durch
- eine verfassungsgesetzlich angeordnete Pflicht aller Staatsorgane, Informationen von allgemeinem Interesse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (Open Government) und
- ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen unter materiellem Gesetzesvorbehalt.
Dem Grundrecht auf Zugang zu Informationen unterliegen alle Organe der Gesetzgebung und Verwaltung sowie Unternehmungen, die der Kontrolle der Rechnungshöfe unterliegen.
Um notwendigen Schutzinteressen in gewissen Bereichen zu entsprechen, müssen Begleitregelungen auf einfachgesetzlicher Ebene erlassen werden. Gleichzeitig sollen von einem Strafverfahren Betroffene in ihren Persönlichkeitsrechten geschützt werden.
Umsetzung:
Vorlegen eines Begutachtungsentwurfs zur B‑VG Novelle 1. Halbjahr 2014.
Klarerweise wird es bei der Umsetzung darauf ankommen, dass die einfachgesetzlichen „Begleitregelungen“ das neue Grundrecht auf Zugang zu Information nicht unterlaufen. Die verfassungsgesetzliche Ausgestaltung als Grundrecht ist aber jedenfalls zu begrüßen und impliziert auch eine weitreichende Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs in diesbezüglichen Angelegenheiten.
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: Kein Versehen: U+C‑Streaming-Abmahnwelle erst der Anfang? [2. Update]
: Kein Versehen: U+C‑Streaming-Abmahnwelle erst der Anfang? [2. Update] Während noch immer nicht bekannt ist, auf welchem Wege die Abmahnkanzlei U+C an die IP-Adressen der wegen Nutzung einer Porno-Streaming-Seite abgemahnten Personen gelangt ist (vgl. „Der dreifache Skandal der U+C‑Streaming-Abmahnwelle“), werden in anderer Hinsicht mehr und mehr Details bekannt. So berichtet Anwalt Christian Solmecke in einer Aussendung von einem ausführlichen Telefongespräch mit U+C‑Anwalt Thomas Urmann, demzufolge die Datenauskunft keineswegs versehentlich erfolgt sei:
„offenbar wurden die 62 Beschlüsse nicht einfach durchgewunken. In einigen Verfahren hätten die Richter noch Gutachten angefordert und sich den Sachverhalt näher erklären lassen. Erst danach habe man die Auskunft gestattet. Sollte diese Aussage des Kollegen Urmann wirklich wahr sein, dann spricht das dafür, dass einige Kölner Richter nach kursorischer Prüfung das hier vorliegende Streaming tatsächlich als illegal angesehen haben.“
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: Remixer #28 Eduardo Navas: „Wir müssen geistiges Eigentum neu denken“
: Remixer #28 Eduardo Navas: „Wir müssen geistiges Eigentum neu denken“ In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Eduardo Navas.
Eduardo Navas ist der Autor des Bands Remix Theory: The Aesthetics of Sampling. Er bemüht sich vor allem um ein besseres Verständnis davon, wie wir Wissen und Ideen teilen und wiederverwerten, sowohl materiell als auch immateriell – deshalb auch seine Forschung zum Thema Remix. Er ausgebildeter Kunsthistoriker und als Künstler und Medientheoretiker tätig. Er war für rund 15 Jahre DJ in Los Angeles, bevor er ein Künstler und Dozent wurde. Vieles seiner Forschung ist transdisziplinär und betrifft u.a. Felder wie Musik, Kulturwissenschaften, Medienwissenschaften, neue Medien, digitale Geisteswissenschaften und Kunstgeschichte.
Was macht für Dich einen guten Remix aus?
Verschiedene Dinge können ein Remix sein. Es kann ein Rearrangement eines Songs, eines Videos oder eines kulturellen Artefakts sein, das gestaltet wurde um die Verkäufe eines Künstlers oder eines Unternehmers anzukurbeln. Ein Remix kann auch eine kritische Produktionsform sein, die sich ansonsten kommerzielle Werke aneignet und zweckentfremdet, um die kulturellen Implikationen der politischen Agenda hinter solchen Werken sichtbar zu machen. In beiden Fällen sind die besten Remixes solche, die in ihre jeweiligen Zielsetzungen erfüllen und gleichzeitige eine autonom bleiben – in dem Sinne, dass ein Zuhörer oder Seher die einzigartige Interpretation der im Remix verwendeten Quellen wertschätzen kann.
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: Der dreifache Skandal der U+C‑Streaming-Abmahnungen [2. Update]
: Der dreifache Skandal der U+C‑Streaming-Abmahnungen [2. Update] Als Ende vergangener Woche Law-Blogger wie Udo Vetter oder Thomas Stadler über die Fälle von Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte berichteten, deutete die Menge an Beschwerden bereits auf eine größere Abmahnwelle hin. Allein der bislang vor allem im Bereich von Filesharing-Abmahnungen tätige Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet von mittlerweile über 600 diesbezüglichen Anrufen und schätzt in einer Aussendung die Zahl der Abgemahnten auf Grund von früheren Erfahrungen auf über 10.000 Menschen.
Die Abmahnungen sorgen deshalb für Aufsehen, weil Nutzer von Streaming-Angeboten in der Regel selbst keine urheberrechtlich geschützten Inhalte öffentlich zugänglich machen. Genau das ist aber die Grundlage für Abmahnungen bei Filesharing. Die U+C‑Anwälte begeben sich deshalb auf juristisch dünnes Eis, wie auch Vetter betont:
Die Rechtsanälte U + C berufen sich lediglich auf das Urteil des Amtsgerichts Leipzig im Fall kino.to. Dort ging es aber um die Verantwortung von Betreibern einer Streaming-Plattform, nicht um deren Nutzer. Die Abmahner vergleichen hier Äpfel mit Birnen.
Selbst wenn man die Rechtslage bei Streaming-Angeboten als umstritten ansieht, ist die Vorgehensweise, nicht erst in einem Musterprozess die Rechtslage zu klären sondern sofort massenweise Abmahnungen zu verschicken, skandalös. Hinzu kommt, dass bei Streaming-Angeboten abgesehen von der Rechtsunsicherheit auch noch schwerer festzustellen ist, ob es sich überhaupt um ein illegales Angebot handelt. So finden sich beispielsweise auf YouTube zahlreiche ohne Zustimmung von Rechteinhabern hochgeladene Inhalte, die gleichzeitig von ebendiesen Rechteinhabern monetarisiert werden (vgl. auch eine diesbezügliche Studie von Paul Heald). Ist das eine illegale Quelle? Woher sollen Nutzer von Streaming-Angeboten wissen, welche von Nutzern hochgeladenen Videos sich dort mit Tolerierung der Rechteinhaber befinden und bei welchen Videos das nicht der Fall ist?
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: Widerstand gegen TTIP wächst: FS Misik über „nicht-handelspolitische Handelshemmnisse“
: Widerstand gegen TTIP wächst: FS Misik über „nicht-handelspolitische Handelshemmnisse“ Das geplante Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP zwischen Europa und den USA ist ja schon seit einiger Zeit Thema in diesem Blog, vor allem was die geplanten Regelungen im Bereich von digitalem Verbraucherschutz und Urheberrecht betrifft. Aber auch ganz allgemein bzw. über Netzpolitik hinaus wächst mittlerweile die Kritik an dem geplanten Abkommen. Befürchtet wird eine völlige Entgrenzung von Handelspolitik, wodurch Staaten in den verschiedensten Bereichen Schadenersatzzahlungen an multinationale Unternehmen drohen könnten.
Der österreichische Publizist und Video-Blogger Robert Misik hat deshalb die aktuelle Ausgabe seines FS Misik-Videoblogs auf derstandard.at ganz dem Thema TTIP gewidmet und die Probleme mit dem Abkommen sehr anschaulich dargelegt:
„Und in dem Abkommen, das da jetzt ausverhandelt wird, geht es deswegen auch um etwas anderes. ‚Handelshindernisse in nicht-handelspolitischen Bereichen’ sollen geschliffen werden. Ja, und was mag das denn sein? Etwa wenn ein Land beschließt, bestimmte Umweltnormen einzuführen. Oder wenn Du EU das als ganzes tut. Oder Mindestlöhne. Oder andere Sozialnormen. Oder Verbraucherschutznormen. […] Alle diese Regeln, wenn sie etwa in einem Land höher sind als in einem anderen, sind ’nicht-handelspolitische Handelshindernisse’.“
AbSeit Mitte der Woche ist der Videocast auch in Misiks YouTube-Channel verfügbarund dann werden wir ihn auch hier einbetten.: -
: Remixer #27 Matthijs Vlot: „Copyright sollte ans Internetzeitalter angepasst werden“
: Remixer #27 Matthijs Vlot: „Copyright sollte ans Internetzeitalter angepasst werden“ In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Matthijs Vlot.
Matthijs Vlot produziert Kurzfilme. Er besitzt keine Kamera, aber er hat einen DVD-Ripper und eine Internetverbindung. Unter seinen jüngsten Arbeiten findet sich der „Rip-Hoff pt.1“ (vgl. Vimeo-Embed).
Was macht für Dich einen guten Remix aus?
Eine neue Perspektive, die funktioniert. Keine Abkürzungen. Es kann alles sein, so lange man den richtigen Ton trifft.
Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?
Ich versuche in die DNA meiner Quellen einzudringen und wenn ich Glück habe dabei vielleicht etwas von der Essenz zu klonen.
Hast Du schon einmal aus nur aus rechtlichen Gründen ein Sample oder ähnliches nicht verwendet und warum?
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: Fabrikzeitung zum Thema Netzpolitik
: Fabrikzeitung zum Thema Netzpolitik
Die aktuelle Ausgabe der „Fabrikzeitung“ (PDF) des Kulturzentrums „Rote Fabrik“ in Zürich widmet sich ausschließlich dem Thema Netzpolitik und hat dafür eine Reihe von lesenswerten Gastbeiträgen eingeworben.Journalist Falk Steiner steuert beispielsweise einen grundlegenden Text zu „Netz & Politik“ bei, in dem er folgendes als die entscheidende Herausforderung für „Netzpolitiker“ identifiziert:
Hier setzt also das Problem derjenigen an, die landläufig als Netzpolitiker oder netzpolitische Aktivisten verstanden werden: Sie sind bis heute nicht in der Lage, genau zu beschreiben, was die neuen Qualitäten, die Effekte, die Herausforderungen und die Rückwirkungen auf die klassischen Politikfelder, auf Gesellschaften und am Ende die Weltgesellschaft sein könnten.