Die hier und andernorts vertretene Rechtsmeinung, dass die Abmahnungen der Kanzlei U+C für das Betrachten von Porno-Streams nicht mit der herrschenden Rechtslage in Deutschland in Einklang zu bringen sind, wurde jetzt auch durch das Justizministerium in einer Antwort auf eine sogenannte „Kleine Anfrage“ von Abgeordneten der LINKEN bestätigt.
Während sich Spiegel Online noch damit brüstet, dass ihm die Antwort vorliegt, sie jedoch nicht verlinkt, haben die Kollegen von iRights.info das PDF zur Gänze online gestellt. Darin heißt es unter anderem:
Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung.
In der Folge verweist das Justizministerium aber noch darauf, dass bislang noch keine höchstrichterlichen Entscheidungen darüber vorliegen, „[o]b die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt, die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten verletzt“ und verweist diesbezüglich auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nur dieser könne die Frage letztgültig klären.
Die Stellungnahme des Justizministeriums ist ein weiterer Hinweis darauf, dass Streaming-Nutzern wohl nicht so schnell eine weitere Massenabmahnwelle droht – nicht zuletzt auch deshalb, weil das Landgericht Köln, das die Herausgabe der IP-Adressen angeordnet hatte, inzwischen seine Entscheidung zu überdenken scheint.