U+C
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: Justizministerium: Streams betrachten ist „keine Urheberrechtsverletzung“
: Justizministerium: Streams betrachten ist „keine Urheberrechtsverletzung“ Die hier und andernorts vertretene Rechtsmeinung, dass die Abmahnungen der Kanzlei U+C für das Betrachten von Porno-Streams nicht mit der herrschenden Rechtslage in Deutschland in Einklang zu bringen sind, wurde jetzt auch durch das Justizministerium in einer Antwort auf eine sogenannte „Kleine Anfrage“ von Abgeordneten der LINKEN bestätigt.
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: Kein Versehen: U+C‑Streaming-Abmahnwelle erst der Anfang? [2. Update]
: Kein Versehen: U+C‑Streaming-Abmahnwelle erst der Anfang? [2. Update] Während noch immer nicht bekannt ist, auf welchem Wege die Abmahnkanzlei U+C an die IP-Adressen der wegen Nutzung einer Porno-Streaming-Seite abgemahnten Personen gelangt ist (vgl. „Der dreifache Skandal der U+C‑Streaming-Abmahnwelle“), werden in anderer Hinsicht mehr und mehr Details bekannt. So berichtet Anwalt Christian Solmecke in einer Aussendung von einem ausführlichen Telefongespräch mit U+C‑Anwalt Thomas Urmann, demzufolge die Datenauskunft keineswegs versehentlich erfolgt sei:
„offenbar wurden die 62 Beschlüsse nicht einfach durchgewunken.