Der dreifache Skandal der U+C-Streaming-Abmahnungen [2. Update]

Als Ende vergangener Woche Law-Blogger wie Udo Vetter oder Thomas Stadler über die Fälle von Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte berichteten, deutete die Menge an Beschwerden bereits auf eine größere Abmahnwelle hin. Allein der bislang vor allem im Bereich von Filesharing-Abmahnungen tätige Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet von mittlerweile über 600 diesbezüglichen Anrufen und schätzt in einer Aussendung die Zahl der Abgemahnten auf Grund von früheren Erfahrungen auf über 10.000 Menschen.

Die Abmahnungen sorgen deshalb für Aufsehen, weil Nutzer von Streaming-Angeboten in der Regel selbst keine urheberrechtlich geschützten Inhalte öffentlich zugänglich machen. Genau das ist aber die Grundlage für Abmahnungen bei Filesharing. Die U+C-Anwälte begeben sich deshalb auf juristisch dünnes Eis, wie auch Vetter betont:

Die Rechtsanälte U + C berufen sich lediglich auf das Urteil des Amtsgerichts Leipzig im Fall kino.to. Dort ging es aber um die Verantwortung von Betreibern einer Streaming-Plattform, nicht um deren Nutzer. Die Abmahner vergleichen hier Äpfel mit Birnen.

Selbst wenn man die Rechtslage bei Streaming-Angeboten als umstritten ansieht, ist die Vorgehensweise, nicht erst in einem Musterprozess die Rechtslage zu klären sondern sofort massenweise Abmahnungen zu verschicken, skandalös. Hinzu kommt, dass bei Streaming-Angeboten abgesehen von der Rechtsunsicherheit auch noch schwerer festzustellen ist, ob es sich überhaupt um ein illegales Angebot handelt. So finden sich beispielsweise auf YouTube zahlreiche ohne Zustimmung von Rechteinhabern hochgeladene Inhalte, die gleichzeitig von ebendiesen Rechteinhabern monetarisiert werden (vgl. auch eine diesbezügliche Studie von Paul Heald). Ist das eine illegale Quelle? Woher sollen Nutzer von Streaming-Angeboten wissen, welche von Nutzern hochgeladenen Videos sich dort mit Tolerierung der Rechteinhaber befinden und bei welchen Videos das nicht der Fall ist?

Die Vorgehensweise der Kanzlei U+C ist aber noch aus zwei weiteren Gründen abzulehen: So ist bislang unklar, wie die Kanzlei überhaupt an die IP-Adressen der Nutzer gelangt ist, die wiederum die Basis für Auskunftsansprüche und damit Abmahnungen darstellt. Die Spekulationen reichen von Malware über Weiterleitungen ähnlichlautender Domains, wie Christian Solmecke schildert:

Möglicherweise haben die Abgemahnten die Domain redtube . net aufgesucht und wurden darüber auf redtube . com weitergeleitet, so dass auf diese Weise die IP-Adressen protokolliert werden konnte.

Achim Sawall berichtet bei Golem.de über die Möglichkeit von sogenannten Honeypots, die über eine offene Schnittstelle des Anbieters eingeschleust worden sein könnten. Egal wie die Daten tatsächlich beschafft wurden, ein datenschutzkonformes Vorgehen ist wohl eher auszuschließen. [Update, 22:46] Torsten Kleinz hat mich noch auf weitere Theorien bezüglich der Herkunft der Daten bei der Anwaltskanzlei Weiß & Partner hingewiesen, wonach diese auch über die gezielte Buchung von Werbung auf der Seite erfasst worden sein könnten. Die nächsten Tage werden hier aber wohl für Klarheit sorgen [/Update]

Der eigentliche Skandal ist deshalb die Anordnung zur Herausgabe der Nutzerdaten durch das Landgericht Köln. Dass man hier trotz mehr als fragwürdiger rechtlicher Begründung und ebenso fragwürdiger Beschaffung der IP-Adressen, die Telekom zur massenweisen Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet hat, ist schon erstaunlich. [2. Update, 9.12., 19.40] Wie inzwischen die Welt berichtet, könnte die Ursache für die Entscheidung des Landgerichts Köln, die Herausgabe der Nutzerdaten zu ermöglichen, in mangelndem technischen Verständnis auf Seiten des Richters zu verorten sein:

„Die Begründung des Landgerichts Köln entlarvt mangelndes technisches Verständnis der Kölner Richter: „Durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes über eine sogenannte Tauschbörse liegt eine Rechtsverletzung des §19 UrhG vor“, begründen die Kölner Richter ihren Beschluss, mit dem sie die Telekom zur Preisgabe der Namen und Anschriften ihrer Nutzer zwingen.

Weiterhin ungeklärt ist aber der Ursprung der IP-Adressen. [/2. Update]

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56 Ergänzungen

  1. Waren das nicht auch die Anwälte, die einen Porno-Pranger ins Netz stellen wollten? Wenn ja, dann wundert mich bei denen ehrlich gesagt nichts mehr.

  2. Das Geschäftsmodell der Zukunft für Urheber: Hoffen, dass jemand das eigene Werk ohne Genehmigung auf YouTube lädt, selbst monetarisieren und danach alle Nutzer sowie den Uploader abmahnen. Danach dann in den Ruhestand gehen.

  3. Ich kann mir vorstellen, dass besagte Kanzlei selbst Inhalte hochgeladen hat und dann über eine Referrer-Seite die IP-Adresse abgegriffen hat. Dabei würde mich interessieren ob die Herrschaften über die nötigen Rechte bzw. Lizenzen an den hochgeladenen Medien verüfgen.
    Bei dem Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz ging es in erster Linie um das Anbieten urheberrechtlich geschützen Materials – nicht um das Herunterladen oder Ansehen. Wo kämen wir dann auch hin? Stellen sie sich einmal vor, ein Fernseh- oder Radiosender hätte vergessen sich die nötigen Senderechte einzuholen und alle Zuschauer bzw. Zuhörer würden verklagt werden, weil sie sich illegal Filme angesehen bzw. Musik angehört hätten. Da vor allem auf Porno-Streamingplattformen Eigenwerbung stattfindet, kann der Kunde sich kaum ein Bild darüber machen ob das entsprechende Video von einem Raubkopierer oder sogar vom eigentlichen Urheber stammt. Da hier im großen Stil widerrechtlich abgemahnt wird, sollte seitens der Abgemahnten eine Sammelklage wegen Falscher Verdächtigung eingereicht werden. Ich empfehle außerdem eine Beschwerde bei der entsprechenden Rechtsanwaltskammer.

    1. Wie wahr, wie wahr.
      Bei Betrachtung des Mandanten „The Archive AG“ drängt sich schon der Verdacht auf, dass die Firma letzten Endes nur zum Zweck der Abmahnung gegründet wurde. Laut eigenen Angaben auf Moneyhouse.ch ist der Zweck dieser Firma : „…der Erwerb und die Auswertung von Audio-Medien und audiovisuellen Medien jeglicher Art..“
      Wer sich die Mühe macht und alle beteiligten Personen durch die Suchmaschine jagt, wird schnell Zusammenhänge finden.
      Stichwort: FDUDM2 GmbH

      1. Tolle Firma, diese „The Archive AG“ in der Schweiz. Ein Briefkasten, kein Telefon, kein Fax, keine E-Mail, keine Website. Ein Betreiber ist Geschäftsführer bei intergroove.de.

  4. „Der eigentliche Skandal ist deshalb die Anordnung zur Herausgabe der Nutzerdaten durch das Landgericht Köln. Dass man hier trotz mehr als fragwürdiger rechtlicher Begründung und ebenso fragwürdiger Beschaffung der IP-Adressen, die Telekom zur massenweisen Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet hat, ist schon erstaunlich.“

    Das ist doch schon lange die Normalität! Aber weder Awälte noch Richter interessiert das. Richter müssen sich in DE nicht für ihre Entscheidungen verantworten.

  5. erstaunlich, welch breiter raum dem thema in den öffentlich rechtlichen gewidmet wird….naja, gabriel darf ja auch unverfroren seine lügenmärchen ohne nachfrage des qualitätsjournalisten deppendorf verbreiten.

  6. In diesem Fall kommen ja sehr viele Dinge zusammen. Dazu gehört auch das Spiel mit der Angst vor Entdeckung. Viele zahlen ja, weil sie nicht wollen, dass ihr Pornokonsum öffentich wird. Der Umgang mit der alltäglichen Überwachung muss an mehreren Fronten geführt werden. Dazu gehört sicher auch, bestimmte moralisierte und kriminalisierte aber dennoch alltäglichen Verhaltensweisen zu normalisieren. Nicht nur die Sexualität ist seit jeher ein Instrument der Unterdrückung (z.B. Kirche). Neben Pornokonsum sind auch das (Nicht-)Recht auf Rausch, das Lesen „revolutionärer/extremer“ Literatur, sexuelle Orientierung, die kreative Nutzung kultureller Texte (urheberrecht vs. remix) uvm. und all dies ist hervorrragend dazu geeignet, Menschen präventiv einzuschüchtern bzw. gesellschaftlich zu diskreditieren.

  7. Ein simple Frage, die in der bisherigen Diskussion leider noch niemand gestellt hat: Wie viel Geld sind 10 000 verifizierte und detaillierte Adressen inklusive der T-com Benutzerkennung wert? Das ist kein „Beifang“, und wer weiß, zu wie vielen Freigaben von Nutzerdaten die Kölner Jecken bereits sonst noch „Alaaf“ gesagt haben?

  8. Ein Aspekt wurde noch nicht erwähnt. Es gibt keinen wirksamen Jugendschutz bei „Redtube“ und Konsorten. Jeder kann da rein, wenn er anklickt, er sei 18 Jahre alt und älter.
    Falls mich auch noch eine Abmahnung erreicht, werde ich den Enkeltrick anwenden und behaupten, einer meiner Enkel habe bei mir Pornos geguckt, weil seine Eltern es ihm verboten hätten.

  9. Bin selbst Opfer dieser fragwürdigen Juristen.
    Habe heute das Ministerium für Verbraucherschutz Bayern informiert. Dort wusste noch niemand davon. Der nette Herr des Ministeriums unterrichtete sofort das Justizministerium. Dort zuckte man jedoch nur mit den Schultern und man meinte, daß dies eine sehr umstrittene Rechtslage sei. Man müsse erst abwarten, was sich aus dieser Mahnwelle jetzt entwickelt. Andere Rechtsanwälte im www, stufen diese Abmahnungen jedoch mittlerweile als Erpressung ein. Da soll einer durchblicken?!?!

  10. Ach ja, nochwas. Der nette Herr vom Ministerium für Verbraucherschutz meinte, man sollte eine formelle Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer einreichen. Dies könne er jedem betroffenen wärmstens empfehlen. Somit könne man ebenfalls Druck gegen die U+C aufbauen und dies durchaus wirksam.

    1. So eine bescheuerte Aussage kann auch nur aus Beamtenmund kommen…

      Was damit passieren wird:
      1) Texbaustein: „es ist kein berufsrechtlich relevantes Fehlverhalten erkennbar, sodass wir die Akte geschlossen haben. MfG“
      2) RMB
      3) Wv: 10 Wochen

    1. Ja, ich hab grad zwei Emails in unterschiedlichen Postfächern gehabt. Beide sehen auf den ersten Blick offiziel aus.
      Natürlich soll man den Anhang öffnen.

      Hinweise auf Spam sind z.B. die verwendete Emailadresse – bei mir beides mal eine @t-online.de Nutzer und bei der einen der Zeitraum des Verstoßes (26.12.2013 20:62:55 :-)

      Ist aber schon ne fiese Sache mit der Angst des Menschen so zu spielen.

      1. Habe heute auch bei einem Kunden so eine Spam gesehen.
        Allerdings stand als Datum der 15.12.2013 drin.
        Also gebt gut acht.
        Immer dieser Stress mit den Massenabmahnungen…

  11. siehe heise: privacy police redtube

    „We may obtain and merge information about users and usage of the
    Service into aggregated data, which may then be used by us and/or
    shared with advertisers or others. When we provide aggregated
    information to outside companies, they will not be able to identify
    you or contact you based on that data.“

    Redtube darf also Daten über Zugriffe sammeln, insbesondere wann
    welche IP-Adresse auf welchen Inhalt zugegriffen hat, und an Werber
    oder „andere“ weitergeben.

    Sie stellen fest, dass diese Firmen nicht in der Lage seien,
    basierend auf diesen Daten jemanden zu identifizieren oder mit ihm
    Kontakt aufzunehmen.

    Was ja auch richtig ist: Mit diesen Daten *allein* kann man die User
    nicht identifizieren. Wohl aber, wenn man zusätzlich noch einen
    Gerichtsbeschluss hat, um von den Providern der User Auskunft zu
    verlangen. So wie in diesem Fall.

    Kurz, es bedarf keiner Hacks oder Ablauschaktionen, um an die IPs zu gelangen. Abmahner können die Daten sämtlicher Zugriffe von Redtube kaufen.

    1. Ich glaube, das ist zu einfach gedacht. Zwar ist Redtube zur Zeit in aller Munde, über kurz oder lang ist die Seite aber tot. Ein evtl. Angebot über den Kauf der IP-Adressen müsste somit den Wert der Internetseite deutlich überstiegen haben.

      – das kann nicht im Sinne der Betreiber sein.

  12. Ich habe heute auch eine Mail bekommen, vermute aber das es Fake ist, da die email Adresse des Versenders mit @ bluemail.ch endet.
    Denke ich richtig?

    1. Keine Garantie, aber schätze mal du denkst richtig ;-)

      „Es sind Trittbrettfahrer auf den Abmahnzug aufgesprungen. Als E-Mail versandte ZIP-Dateien erwecken den Eindruck, es handele sich um eine Abmahnung von U + C. Die Anwaltskanzlei hat jedoch nach meiner Kenntnis noch nie Abmahnungen per Mail verschickt, sondern nur per Post. Für eine Fälschung spricht auch, dass die im Text angegebenen Daten so nicht stimmen dürften.“
      https://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/10/abmahnzug-vor-vollbremsung/

  13. Jetzt wird´s interessant. Habe heute die Abmahnung bekommen (heute ist der 10.12.2013) – ich hätte am 11.12.2013 die Urheberrechtsverletzung begangen. Die können hellsehen !
    Natürlich mit der ZIP-Datei im Anhang. Wie blöd kann man sein?

  14. Hallo,

    soeben kam auch eine Mail rein, auch mit ZIP datei im Anhang. Heute ist der 10.12.13, und ich hätte um 26.12.13 unrechtmäßig gestreamt. Hammer was ich alles kann.

  15. Habe auch heute am 10.12.13 zwei Abmahnungen bekommen.
    Bei der einen werde ich am 20.12.13 und bei der anderen am 22.12.13 um 23:64 Uhr streamen.Auch mit ZIP-Datei.Die E-Mail-Adresse der „Rechtsanwälte“ Sabine@alise.de. Beim Googeln kam raus: Das Beste von Sabine @ Alise.de!!!
    Auch steht bei der IP-Adresse mein Vorname.Habe aber keinen auf meinen Namen laufenden Internetanschluss.

  16. Habe heute auch einen Abmahnbrief bekommen. Ich soll 250 Euro für einen Film bezahlen den ich im August auf Redtube angeklickt haben soll. Habe zwei Pauschalangebote von Rechtsanwaltkanzleien eingeholt mit Honoraren von 180 Euro für eine Abmahnung bei der einen, bis 595 Euro für bis zu 10 Abmahnungen innerhalb von 3 Jahren bei der anderen. Jeweils für eine außergerichtliche Einigung. Ich werde erstmal abwarten, was sich die nächsten Tage ergibt. Die einhellige Meinung der meisten RA-Kommentare ist, dass man nicht bezahlen soll und keine Unterlassungserklärung abgeben soll. Ich für meinen Teil benutze ab sofort nur noch ausländischen VPN mit weltweiten Servern und Tor. Zumindest für die meisten Seiten.

  17. A) Der Film „Amanda’s Secrets“ ist nicht käuflich zu erwerben (weltweit)!!

    B) Film nirgendwo unter dem Titel zu finden! Es gibt nur einen Film ohne “ ’s “ aber ich denke nicht, dass es sich beim Richterlichem Beschluss oder dem Abmahnbrief um einen Tippfehler handelt, außerdem geht der Film „Amanda Secret“ um „Shemale“ also eine Frau mit Penis, was sich wohl kaum 20.000 Deutsche in so kurzer Zeit angeguckt haben.

    C) Die Domain „stream-Abmahnung.de“ wurde schon am 29.11.2013 registriert! Es haben sich also Anwählte darauf spezialisiert und vorbereitet, bevor die Abmahnwelle kam?!?! Und die letzte Aktualisierung dieser Opfer-Helfer-Rechtsanwälte-Website war am 4.Dezember!!

    Die erste Abmahnung gingen aber erst am 4.Dezember raus also kamen 5 Dezember, also wie kommt es das die Vorbereitungen auf die Abmahnwelle 5 Tage vorher anliefen?

    D) Redtube.com hat laut eigenen Angaben mit allem nichts zu tun. xbiz.com/news/news_piece.php?id=172241

    E) Eine Theorie ist, dass sich jemand zum IP-Adressen abfangen, dazuwischen geschaltet hat, zum Beispiel mit einer Adresse wie Redtube.net statt .com und dann den User auf die original Webseite weiterleitet aber gleichzeitig IPs sammelt…

    Aber alles für einen unkäuflichen Film!?!?!? DAS IST DOCH TOTAL DIE ABZOCKE ZU WEIHNACHTEN

    Es liegt auf der Hand, dass hier sowohl die Abmahnenden Anwälte von U+C als auch die „Helfenden Anwälte“ wie Fuß&Jankord und andere versuchen Geld zu machen oder eventuell sogar gemeinsamme Sache machen?!?

    Die Freiheit des Internets steht auf dem Spiel, Streaming muß legal bleiben!

  18. Hallo,
    ich darf mich auch einreihen in den Club der Verarschten.Auch ich bekam gestern eine Email der Kanzlei Urmann und Collegen.Ich werde
    die angebliche Urheberrechtsverletzung am 28.12.2013- 23:03:12Uhr begehen.Der Gegenstandwert wird bei mir auf 2014€ festgelegt ohne noch die dazukommenden RAGebühren.Ich habe geschmunzelt als ich Datum laß.Ist doch offensichtlich das daß ein Versuch der Abzocke und Panikmache ist.Schaut einfach auf das Datum wann Ihr die angebliche Urheberrechtsverletzung begannen habt oder begehen sollt.Ich werde auch auf keinen Fall zahlen bzw die UE unterschreiben falls da was mit der Post kommen sollte,wovon ich derzeit nicht ausgehe!!

    1. Ich frage mich akkerdings wo da unser Datenschutz bleibt?Was hat die Kölner Richter da blo0 geritten?Normal müßte man auch den entsprechenden Richter ver klagen!!!

  19. Ich frag mich immer warum die ganzen Webseiten Betreiber immer die IP speichern – oder die aufbewahren. Ich meine bei Pörnchen OK wegen Illegalen oder so aber das wird eh immer erst geprüft BEVOR das freigeschalten wird – weiß ich aus Erfahrung ^^ Von daher macht das mit der IP Aufzeichnung eh NULL Sinn und zwar für beide Seiten.

    Weil dem Betreiber kostet das alles viel Zeit Geld und Nerven (Server für die Speicherung, Wartung, Bearbeitung durch Sachbearbeiter, falls die die Daten nicht rausrücken wollen weitere Kosten für Anwälte, Briefverkehr mit Behörden usw usw.) Und all das könnte man einfach umgehen und sich sparen indem man keine IP speichert ! Nicht nur bei Redtube.com sondern überall !!! Wenn die Bullen Anwälte oder sonst wer dann Post schicken könnte man diese entweder ganz ignorieren oder drauf verweisen dass man nix speichert und somit nix rausgeben kann. Diese ganzen IT Leute sind mittlerweile alle so dumm geworden das regt mich tierisch auf wie die dem Staat und der Justiz in den Arsch kriechen

  20. Ich habe eine für mich wichtige frage: Zählt jetzt die abnahmung nur der Telekom Leute oder auch von anderen anbieter

  21. 15% der Internetnutzer werden für Pornoseiten beansprucht.
    das belastet die server der Telekom.
    Die Telekom will Kapazitäten freischaufeln und deswegen wollte man die Geschwindigkeit drosseln. Das hat nicht geklappt-laut einem Gerichtsbeschluss.
    Nun versucht man es auf diese Weise.
    Alle betroffenen sollten sich neue Zugangsdaten besorgen!!
    Die Telekom ist der Auftraggeber der Abmahnungen.

  22. Es ist aber doch mittlerweile bekannt wie die an die IP gekommen sind:

    http://www.zeit.de/digital/internet/2013-12/redtube-porno-abmahnung-anwalt-urmann/seite-2

    „Die Ermittlungsfirma hat die IP-Adressen an den Mandanten The Archive AG übergeben, der hat sie an den Anwalt Sebastian übergeben, der hat den Antrag beim Landgericht gestellt und das zurück an den Mandanten geleitet. Der Mandant hat anschließend das ganze Paket an uns geschickt. Aber selbst wenn die IP-Adressen auf eine illegale Art erlangt worden wären, kann uns das juristisch völlig egal sein. Denn ein Gericht hat sich das angeschaut und einen Beschluss erlassen. Von einem Gericht kann ich erwarten, dass es das Verfahren prüft. Vielleicht könnte ein einzelner Gerichtsbeschluss falsch sein, aber doch nicht mehr als 60 Beschlüsse bei 16 verschiedenen Kammern.“

    Diese U+C sind doch nur die Vollstrecker – diese Archive AG Göppel sind ja die die die Nackenschellen kriegen sollten weil die das ja in Auftrag gegeben haben.
    http://www.abmahnhelfer.de/wp-content/uploads/2013/12/EV.pdf
    http://www.abmahnhelfer.de/wp-content/uploads/2013/12/Antrag.pdf

    1. Der Weg von der Ermittlungsfirma an The Archive AG (TA AG), an den Kollegen Sebastian (auch über eine vorweggenommene Konstruktion, die den Umweg über die TA AG wegen des Zeitmoments ausspart), an das Gericht, die Telekom, an Sebastian, zurück an TA AG und dann an U+C war naheliegend und als die aus den Filesharing-Verfahren durchaus nicht unbekannte Variante nicht fernliegend.

      Das ist aber nicht die Frage, wenn hier die Frage gestellt wird, wie an die IP gekommen wurde.

      Die Frage steht ausdrücklich im Text: „So ist bislang unklar, wie die Kanzlei [Anm: Sebastian] überhaupt an die IP-Adressen der Nutzer gelangt ist, die wiederum die Basis für Auskunftsansprüche und damit Abmahnungen darstellt.“. D.h. auf Deutsch: wie ist die Ermittlungsfirma an die Daten gekommen? Das ist die relevante Frage.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.