Leonhard Dobusch

Leonhard Dobusch, Betriebswirt und Jurist, forscht als Universitätsprofessor für Organisation an der Universität Innsbruck u.a. zum Management digitaler Gemeinschaften und Offenheit als Organisationsprinzip. Er ist als @leonido im Fediverse unterwegs und bloggt privat als Leonido sowie gemeinsam mit anderen bei governance across borders bzw. am OS ConJunction Blog und ist Mitgründer und wissenschaftlicher Leiter des Momentum Instituts sowie der Momentum-Kongressreihe. Mail: leonhard@netzpolitik.org

  • : Call for Papers für Tagung „Politisches Handeln in Digitalen Öffentlichkeiten“
    Call for Papers für Tagung „Politisches Handeln in Digitalen Öffentlichkeiten“

    Fünf NachwuchswissenschaftlerInnen aus Göttingen, Hamburg und München organisieren am 28./29. November 2014 eine Tagung zum Thema „Politisches Handeln in digitalen Öffentlichkeiten: Grassroots zwischen Autonomie, Aufschrei und Überwachung.“ Bis 20. Juni können Beiträge in Form von Abstracts (5.000–8.000 Zeichen) eingereicht werden, die eine der folgenden Fragen adressieren:

    1. Netzbasierte Formen des politischen Handelns: Wie lassen sich die netzbasierten Formen des politischen Handelns, Räume des politischen Diskurses, Vernetzungs- und Organisationformen analytisch beschreiben und theoretisieren?
    2. Politische Konflikte und Akteure der digitalen Gesellschaft: In welcher Weise ist die Gestaltung des Internets und digitaler Technologien selbst umkämpft und wie reagieren Bewegungen auf Digitalisierungsprozesse in ihren jeweiligen Handlungsfeldern?
    3. Politische Subjekte und ihre Sozialisation in digitalen Öffentlichkeiten: In welcher Weise wirken sich digitale Öffentlichkeiten auf Subjektivierungs- und Sozialisationsprozesse aus? Welche Rolle spielen Strukturen sozialer Ungleichheit in Bezug auf das politische Handeln in digitalen Öffentlichkeiten?
    4. Methodologische und methodische Herausforderungen: Welche methodologischen und methodischen Herausforderungen ergeben sich für das Forschungsfeld, z.B. hinsichtlich umfangreich anfallender Datenmengen oder in Bezug auf Aspekte der Forschungsethik?

    Neben den wissenschaftlichen Vorträgen soll es auch Praxisworkshops geben. Weitere Details unter der digitale-oeffentlichkeiten.de.

    15. Mai 2014
  • : Kommentar zum EuGH-Urteil: Zuviel des Guten – Privatisierte Rechtsdurchsetzung auf dem Vormarsch
    Google: gut oder böse?
    Kommentar zum EuGH-Urteil: Zuviel des Guten – Privatisierte Rechtsdurchsetzung auf dem Vormarsch

    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu personenbezogenen Daten und Suchmaschinen sorgt für große Aufregung. Wir haben verschiedene Spezialexperten™ angefragt, ihre Meinung zum Urteil und Erwiderungen auf gängige Argumente auszuführen. Den Anfang macht netzpolitik.org-Blogger Leonhard Dobusch:

    Im aktuellen EuGH-Urteil gibt es viele gute Punkte. Dazu zählen die Klarstellungen, dass Googles Geschäftstätigkeit von europäischer Gerichtsbarkeit erfasst ist, sowie dass die Tätigkeit einer Suchmaschine hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten unter die Europäische Datenschutz-Richtlinie fällt. Die Probleme der Entscheidung beginnen, wie Hans Peter Lehofer sehr schön aufgeschlüsselt hat, dort, wo der EuGH über die Empfehlung von Generalanwalt Jääskinen hinausgegangen ist.

    Denn klarerweise geht es hier – wie auch in den Auseinandersetzungen rund um das Urheberrecht – um eine Güterabwägung. Die Grundrechte auf Datenschutz und Privatsphäre wollen abgewogen werden gegenüber der ebenfalls grundrechtlich geschützten Meinungs- und Informationsfreiheit. Genau dieser Abwägung verweigert sich der EuGH jedoch in seinem Urteil, indem er dem Datenschutzinteresse des Einzelnen relativ weitreichenden Vorrang einräumt und qua richterlicher Rechtsfortbildung ein „Recht auf Vergessenwerden“ postuliert.

    14. Mai 2014 16
  • : Studie: Potentiale für Open Education in Berlin
    Studie: Potentiale für Open Education in Berlin

    Cover-TSB-StudieWie Sebastian Horndasch von Wikimedia Deutschland laufend berichtet, gibt es in Berlin einen parteiübergreifenden Konsens Entwicklung und Einsatz von offenen Lehr- und Lernunterlagen (Open Educational Ressources, OER) stärker zu fördern. Jenseits von diesem grundlegenden Bekenntnis zu OER ist aber keineswegs klar, auf welche Weise der politische Wille auch in konkrete Bildungspraxis übersetzt werden soll. Um hierfür einen Beitrag zu leisten, bat mich die Technologiestiftung Berlin (TSB) Anfang des Jahres darum, eine Kurzstudie zum Thema zu erstellen, die heute im Rahmen einer Pressekonferenz mit TSB-Vorstand Nicolas Zimmer und dem Berliner Bildungsstaatssekretär Mark Rackles präsentiert wurde (Studie als Download).

    Ausgehend vom politischen Bekenntnis zur Förderung von OER in Berlin untersucht die gemeinsam mit Jennifer Hill und Maximilian Heimstädt verfasste Studie vor allem zwei Fragen: Wie ist die Situation von OER in Berlin im Vergleich mit anderen Bundesländern in Deutschland? Wo können konkrete OER-Maßnahmen ansetzen, im oft unübersichtlichen und verschachtelten Kompetenzgeflecht von Schul- und Universitätsverwaltung?

    14. Mai 2014 1
  • : Erste Ergebnisse des Digitalen Offenheitsindex: Große Unterschiede zwischen Bundesländern
    Erste Ergebnisse des Digitalen Offenheitsindex: Große Unterschiede zwischen Bundesländern

    do-index-logo-neu-klIm Rahmen des Projekts Digitaler Offenheitsindex (Digital Openness Index, [do:index]) soll der Beitrag öffentlicher Körperschaften zu digitalen Gemeingütern (wie Daten, Informationen, Wissen, Infrastruktur) sicht- und vergleichbar gemacht werden. Auf Basis einer in Teilbereiche gegliederten und öffentlich diskutierten Indikatorenmatrix wurden mit finanzieller Unterstützung des Netidee-Wettbewerbs der Internetprivatstiftung Austria sowie von Wikimedia Deutschland Daten von ausgewählten Gebietskörperschaften aus Deutschland, Österreich und der Schweiz erhoben.

    Auf der re:publica14 haben wir jetzt erste Ergebnisse auf Länderebene in Form einer Public Beta unter beta.do-index.org präsentiert. Die wichtigste Funktion des Rankings liegt darin, dass im Ländervergleich der verschiedenen Bereiche digitaler Offenheit deutlich wird, wo noch Nachholbedarf besteht und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen. Konkret gliedert sich der Digitale Offenheitsindex in fünf Teilbereiche, die jeweils auch getrennt ausgewertet wurden und deren Gewichtung auf der Webseite dynamisch geändert werden kann:

    • Open Data: Wie umfassend und aktuelle sind öffentliche Datenbestände in offenen Formaten digital zugänglich?
    • Open Education: Welche Aktivitäten gibt es zur Förderung der Erstellung und nutzung von offenen Lehr- und Lernmitteln (Open Educational Ressoures, OER)?
    • Open Infrastructure: Welche Einrichtungen (z.B. Koordinationsstellen) und technologische Infrastrukturen (z.B. offene WLAN-Netze, öffentlicher Webspace) gibt es im Bereich digitaler Offenheit?
    • Open Policies: Welche Regeln und Förderprogramme zur Unterstützung digitaler Offenheit und Transparenz gibt es?
    • Open Source Software: In welchen öffentlichen Bereichen wird Freie und Open-Source-Software eingesetzt?

    7. Mai 2014 1
  • : Einladung zum virtuellen Museumsbesuch: museum.rechtaufremix.org
    Einladung zum virtuellen Museumsbesuch: museum.rechtaufremix.org

    Vor einem Jahr startete der Digitale Gesellschaft e. V. die Initiative “Recht auf Remix” mit dem Ziel, das Urheberrecht mit digitaler Remixkultur and andere Formen kreativ-digitaler Alltagspraktiken zu versöhnen. Neben dem täglichen „Remix des Tages“ via Twitter und Facebook, den wöchentlichen Interviews mit Remixerinnen und Remixern, die ab sofort unter dem Titel “Generation Remix: Zwischen Popkultur und Kunst” in Buchform erhältlich sind, war eine der zentralen Aktivitäten die Vorbereitung eines online Remix-Museums. Rechtzeitig zum 1. Geburtstag der Initiative ist dieses erste digitale Remix.Museum unter museum.rechtaufremix.org frei zugänglich.

    Logo-R2R-Museum

    Warum ein Remix.Museum?

    Für die Form des Museums sprachen eine Reihe von Gründen. Zeitgenössische Remix- und Mashupkultur im Internet im Allgemeinen und Remixpraktiken im Besonderen werden häufig immer noch als minderwertiger und deshalb weniger schützenswert beschrieben als „professionelle“, „echte“ oder „originäre“ Kunst. Auf diese Weise wird dann auch gerechtfertigt, warum die Kreativität „ursprünglicher“ UrheberInnen sehr viel höher zu gewichten ist als die Kreativität nachfolgender Remix-UrheberInnnen. Deshalb können beispielsweise auch kreative Remixkabarettisten wie maschek, die gestern bei der Eröffnung für Furore sorgten (vgl. ihren YouTube-Channel), keine DVD mit ihren Werken verkaufen: die Klärung der Rechte wäre schlicht (viel) zu aufwändig.

    5. Mai 2014 1
  • : Jetzt: Remix.Museum-Eröffnung mit Remixkabarett & Diskussion im Live-Stream
    Jetzt: Remix.Museum-Eröffnung mit Remixkabarett & Diskussion im Live-Stream

    Heute öffnet das Remix.Museum seine digitalen Pforten. Von der Eröffnungsveranstaltung in der Heinrich-Böll-Stiftung gibt gab es auch einen Live-Stream. (Aufzeichnung wird es sicher demnächst geben findet sich inzwischen auf YouTube:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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    Neben dem Museum unter museum.rechtaufremix.org ist seit heute auch der Band „Generation Remix: Zwischen Popkultur und Kunst“ sofort als E‑Book erhältlich bzw. als Printversion vorbestellbar.

    4. Mai 2014
  • : Schriftliche Anhörung zu Open Educational Ressources: Noch einmal 24 Fragen und Antworten
    Schriftliche Anhörung zu Open Educational Ressources: Noch einmal 24 Fragen und Antworten

    500px-Global_Open_Educational_Resources_Logo.svgIm November 2012 habe ich bereits einmal an dieser Stelle meine Antworten auf 35 Fragen von Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Kultusministerkonferenz (KMK) im Vorfeld einer mündlichen Anhörung verbloggt. Im Nachgang dazu (vgl. mein Protokoll des Anhörung) wurden nicht nur Studien erstellt sondern auch eine „Arbeitsgruppe KMK/BMBF zu ‚Open Educational Ressources’ (OER)“ gebildet. Diese Arbeitsgruppe hat jetzt Anfang des Monats neuerlich einen Fragenkatalog zum Thema im Rahmen einer „schriftlichen Anhörung“ ausgeschickt. Die erfreuliche Nachricht für AdressatInnen wie mich: statt 35 sind es mittlerweile nur noch 24 Fragen. Im folgenden wieder meine Antworten. Da sich einige Fragen mit jenen des OER-Fragebogens des BMBF aus dem Jahr 2012 decken, habe ich an manchen Stellen, wo keine Aktualisierung erforderlich war, auf die damaligen Antworten zurückgegriffen.

    28. April 2014 1
  • : Studie zu YouTube und Musikverkäufen: Korrelation vs. Kausalität
    Studie zu YouTube und Musikverkäufen: Korrelation vs. Kausalität

    Heise.de berichtet über eine aktuelle Studie von R. Scott Hiller and Jin-Hyuk Kim  (PDF), derzufolge sich die Musikverkäufe des Major Labels Warner Music durch Sperrung von Videos auf YouTube statistisch signifikant erhöht hätten. Der Effekt ließ sich jedoch nur für Top-50-Alben nachweisen.

    Bereits Anfang der Woche hatte allerdings Musikwirtschaftsforscher Peter Tschmuck auf seinem Blog die Ergebnisse kritisch hinterfragt – vor allem was die behauptete Kausalität der erhöhten Verkäufe betrifft. Denn just im Untersuchungszeitraum hatte Warner auf eine neue Digitalstrategie mit entsprechend erhöhten Verkäufen gesetzt:

    Die relativ höheren Albenverkäufe der WMG sind nicht auf das YouTube-Blackout zurückzuführen, sondern auf die Umsetzung der Digitalstrategie, die Warner 2009 einen vorübergehenden Vorteil im Digitalgeschäft gegenüber der Konkurrenz verschafft hat. Dieser Vorteil ging, wie die Zahlen belegen, bereits 2010 wieder verloren, was sich durchaus mit der Analyse von Hiller & Kim deckt. Auch der schwächer werdende “Warner-Effekt”, wenn immer weniger Hit-Alben in Betracht gezogen werden, kann mit der Digitalstrategie der WMG erklärt werden. Da die Konzerne vor allem ihr Superstar-Repertoire mit entsprechendem PR- und Marketingsaufwand am Markt positionieren, profitierten vor allem die Hit-Alben von der Digitalstrategie.

    Wir haben es bei dem Ergebnis der Studie also höchstwahrscheinlich mit einer Scheinkorrelation zu tun:

    dilbert-correlation-causation

    Außen vor bleibt bei der Analyse von Hiller und Kim außerdem die betriebswirtschaftliche Dimension der YouTube-Sperrung. Selbst wenn zumindest ein Teil der höheren Verkaufe auf den YouTube-Blackout zurückzuführen wäre, bedeutet das noch lange nicht, dass eine solche Entscheidung betriebswirtschaftlich von Vorteil ist. Das wäre sie nur dann, wenn die Nettoerlöse aus den höheren Verkaufseinnahmen größer als die entgangenen Einnahmen aus YouTube-Content-ID Werbeerlösen sind – deren Höhe hängt wiederum von Klickzahlen und Verträgen mit Google ab. Mit anderen Worten: selbst wenn YouTube zu einem Rückgang der Verkaufszahlen führen würde, könnte es dennoch betriebswirtschaftlich Sinn machen, Videos auf YouTube zuzulassen.

     

    26. April 2014 1
  • : USA-EU-Abkommen TTIP: Keine Ahnung in Deutschland, Kritik aus Österreich
    USA-EU-Abkommen TTIP: Keine Ahnung in Deutschland, Kritik aus Österreich

    Auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag (PDF) hin hat die Bundesregierung eingeräumt (PDF der Antworten), dass sie keinen Zugang zu den von den USA vorgelegten Verhandlungsdokumenten zur geplanten Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) hat: 

    Derzeit hat die Bundesregierung keinen Zugang zu den von den USA vorgelegten Verhandlungsdokumenten. Die Bundesregierung hat mehrfach darauf hingewiesen, dass dies für eine verantwortungsvolle Begleitung des Verhandlungsprozesses, wie es nach den EU-Verträgen in der Handelspolitik vorgesehen ist, unzureichend ist.

    Im übrigen werden in der Anfragebeantwortung jedoch vor allem die üblichen Mythen rund um erwartete positive wirtschaftliche Effekte verbreitet:

    „Alle vorliegenden Studien zu möglichen makroökonomischen Effekten eines solchen Abkommens deuten auf positive Wachstums- und Beschäftigungseffekte auf beiden Seiten des Atlantiks hin“

    An den diesbezüglichen Prognosen werden inzwischen vor allem von gewerkschaftsnaher Seite wie dem Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) starke Bedenken angemeldet. In einer Analyse der diesbezüglichen Studie (PDF) kommen die IMK-Forscher zu dem Schluss, dass

    „[s]elbst in der Bertelsmann-Studie, in der Beschäftigungsgewinne im Exportsektor fälschlicherweise als gesamtwirtschaftliche Beschäftigungsgewinne interpretiert werden, die Beschäftigungseffekte winzig [sind]“

    Besonders eindrücklich ist in diesem Zusammenhang der Vergleich ebendieser optimistischsten Schätzungen mit den jüngsten, krisenbedingten Entwicklungen in Europa:

    BE-Effekte-IMK

     

    24. April 2014 7
  • : Ein Jahr rechtaufremix.org: Museumseröffnung mit Remixkabarett, Video und Buch
    Ein Jahr rechtaufremix.org: Museumseröffnung mit Remixkabarett, Video und Buch

    Am 04. Mai, dem Sonntag vor der re:publica, feiert die Initiative für ein „Recht auf Remix“ des Digitale Gesellschaft e. V. mit der Eröffnung des Remix.Museums ersten Geburtstag. Ab 18 Uhr werden in den Räumen der mitveranstaltenden Heinrich-Böll-Stiftung zuerst die Remix-Kabarettisten von maschek. aus Wien das humoristische Potential von Remixkultur ausloten, bevor zum Thema „Everything is a Remix = Everything goes?“ eine von Judith Horchert (Spiegel Online) moderierte Runde mit dem Autor Dirk von Gehlen, dem Urheberrechtsexperten Till Kreutzer, der Medienhistorikerin Susanne Regener und dem Kulturpolitiker Carsten Werner eine kurze Stunde diskutiert. Im Anschluss daran wird es Brezn, Wein und Remixmusik von Barbnerdy geben.

    Als kleinen Teaser zur Einstimmung auf den Event haben Moritz Jacobs – der kreative Kopf hinter der Gestaltung von rechtaufremix.org – und Anne-Céline Soenke gemeinsam mit Freunden ein schönes Video rund um die Frage „Was ist eigentlich Dein Lieblingsmeme?“ gedreht:

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    coverEbenfalls am 04. Mai präsentiert wird der Sammelband “Generation Remix: Zwischen Popkultur und Kunst” (iRights.Media), das man als E‑Book bereits vorbestellen kann (1 Euro des Verkaufspreises geht als Spende an die Initiative Recht auf Remix):

    Im Buch „Generation Remix“ erklären Remixerinnen und Remixer, was einen genialen Remix auszeichnet, erzählen von ihren Kämpfen mit einem veralteten Urheberrecht und präsentieren ihren persönlichen Lieblingsremix. Ergänzt werden diese Gespräche durch Beiträge der Remixkünstlerin Cornelia Sollfrank, des Musikers Georg Fischer, des Creative-Commons-Gründers Lawrence Lessig, des Urheberrechtsexperten Till Kreutzer, des Journalisten und Meme-Experten Dirk von Gehlen und anderen.

    Der Band ist damit auch unmittelbares Ergebnis jener inzwischen 45 Gesprächen mit Remixerinnen und Remixern, die wir im Laufe des letzten Jahres hier bei netzpolitik.org veröffentlicht haben.

    17. April 2014
  • : Remixer #45 Clemens Haipl von Depeche Ambros: „Egal ob das ‚Cover’ oder ‚Remix’ heißt“
    Remixer #45 Clemens Haipl von Depeche Ambros: „Egal ob das ‚Cover’ oder ‚Remix’ heißt“

    In der Serie Remixer/in geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Clemens Haipl, Autor, Kabarettist, Radiomacher und Mitglied der Wiener Musiker Depeche Ambros.

    Clemens Haipl, geboren und wohnhaft in Wien, arbeitet als Autor, Kabarettist, Radiomacher und produziert Musik, unter anderem als Teil der Gruppe Depeche Ambros. Wie der Name schon nahelegt, handelt es sich dabei um den Versuch, Austropop mit Hilfe des Sounds von Depeche Mode neues Leben einzuhauchen.

    Wie würdest Du selbst Deine musikalische Arbeit beschreiben?

    Da ich nicht davon leben muss, leiste ich mir den Luxus, ausschliesslich die Musik zu machen, die mir Spaß macht. Das heißt: Electropop beeinflusst von New Order, OMD, Depeche Mode & Co.

    Auf welche Weise verwendet ihr bei Depeche Ambros Werke Dritter?

    Wir nehmen einen Song, der uns für sich gefällt. Dann dekonstruieren wir den auf die Basics – also Grundakkorde und Text – und rekonstruieren ihn dann im Synthpopstil, wie wenn er in den 80ern in London entstehen würde.

    16. April 2014
  • : Remixer #44 Kim Asendorf: “Das Internet als Bühne”
    Remixer #44 Kim Asendorf: “Das Internet als Bühne”

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Kim Asendorf.

    Kim Asendorf, 1981, lebt und arbeitet in Berlin als freier Künstler und als Creative Director bei NETRO. Nach Neue-Medien-Studium in Kassel an der Kunsthochschule programmiert Asendorf in allen Sprachen, auch als Freelancer. Seine Arbeiten beziehen sich in den meisten Fällen auf das Internet, oder leben im Internet.

    Wie würdest Du selbst Deine künstlerische Arbeit beschreiben?

    Ich sehe das Internet als Bühne, als Performance Stage. Ich performer digitale Kunst im Internet.

    Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?

    Auf verschiedenste Art und Weise:

    14. April 2014
  • : Remixer #43 Maik Exner und Christopher Southernwood: „Verbindung von Tradition und Innovation“
    Remixer #43 Maik Exner und Christopher Southernwood: „Verbindung von Tradition und Innovation“

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Maik Exner und Christopher Southernwood von /ˈnɔɪzɪz/.

    noises-plakatMaik Exner und Christopher Southernwood sind Teil einer Gruppe von Studierenden der Kulturwissenschaft an der Universität Koblenz. Nach dem Festival Noises /ˈnɔɪzɪz/ auf dem Gelände des Kulturzentrums b‑05 in Montabaur im vergangenen Jahr haben sie einen Verein ins Leben gerufen richten eine Veranstaltungsreihe in wechselnden Locations in der Stadt aus.Ziel ist über verschiedene Veranstaltungen Musikkultur zu vermitteln und zwar anhand von Konzerten, Performances, Vorträgen, Filmen und ähnlichem.

    Was macht für Euch einen guten Remix aus?

    Christopher: Das ist pauschal schwer zu sagen, da es verschiedene Arten des Remix gibt. Bei einem Remix eines Songs beispielsweise würde ich sagen, dass das Kunststück darin besteht, einen Teil des Ursprungs-Mix zwar erkennbar zu lassen, ihn aber vollkommen neu zu kontextualisieren. Ganz sicher jedenfalls keine stumpfe Umwandlung zu einem four-on-the-floor beat.

    Maik: Was Remixe interessant macht ist wohl die Verbindung von Tradition und Innovation. Altes kann so neu aufgearbeitet werden und manchmal wird einer neuen Generation ein Juwel aus vergangenen Jahrzehnten neu präsentiert. Ein guter Remix zeichnet sich für mich auch dadurch aus, dass auf eklektische Weise Elemente verbunden werden können, die man sonst so nicht zusammen hört. Damit meine ich nicht nur Samples aus verschiedenen Bereichen, sondern wenn z.B. ein Remix-Künstler mit einem Interpreten aus einem der elektronischen Szene eher fremden Gebiet kollaboriert.

    9. April 2014 1
  • : Remixer #42 Sebastian Schmieg: „Nicht nur bescheuerte virale Videos auf Facebook teilen“
    Remixer #42 Sebastian Schmieg: „Nicht nur bescheuerte virale Videos auf Facebook teilen“

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Sebastian Schmieg.

    Der Berliner Medienkünstler Sebastian Schmieg nutzt in seinen Arbeiten u.a. selbstgeschriebene Software – zum Beispiel um Googles umgekehrte Bildersuche tausendfach automatisiert auszuführen – und zum anderen gefundenes Material, Fotos, Programmier-Code, Textstellen, MIDI-Musikdateien usw. miteinander zu kombinieren.

    Stell Dich bitte kurz vor, wie würdest Du selbst Deine künstlerische Arbeit beschreiben?

    Als Künstler versuche ich unsere hoch technologisierte Gegenwart zu verstehen, indem ich Eigenheiten bestimmter Medienartefakte herausarbeite. Dabei interessieren mich algorithmische Prozesse und Interfaces, die oft sehr einfach und fast durchsichtig daherkommen, aber hochgradig konstruiert und aufgeladen sind. Mir geht es um das, was hinter den Fortschritts- und Glücksversprechen steht, und um das, was sich abseits davon finden und mitunter feiern lässt.

    Hier klicken, um den Inhalt von www.arte.tv anzuzeigen.

    7. April 2014
  • : Remixer #41 Iain Robert Smith: „Eine lange Geschichte kultureller Anleihen“
    Remixer #41 Iain Robert Smith: „Eine lange Geschichte kultureller Anleihen“

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Iain Robert Smith.

    Iain Robert Smith ist Lektor in Filmwissenschaft an der University of Roehampton in London. Er ist Autor des in Erscheinung befindlichen Buchs „The Hollywood Meme“ (Edinburgh University Press, 2014) und liefert damit eine erste umfassende Studie unlizenzierter Adaptionen amerikanischer Filme und Fernsehserien, von einer türkischen Version von Star Trek bis zur Bollywood-Version von Reservoir Dogs. Er ist außerdem Herausgeber der Sonderausgabe des Open-Access-Journals Scope zum Thema „Cultural Borrowings: Appropriation, Reworking, Transformation“, das eine Vielfalt an Forschung zu Adaptionen, Remakes und digitalen Video-Remixes beinhaltet.

    Aus Deiner Perspektive, was macht einen guten Remix aus?

    Im Bereich digitaler Video-Remixes ist es meiner Meinung nach das zugrundeliegende Konzept, das einen guten Remix ausmacht. Die Ausführung kann an den an den Rändern ruhig ein wenig roh sein, solange die zentrale Idee stark ist. Es gibt eine Vielzahl von Remixes die sehr gut gemacht sind aber herausragend sind solche, wo eine großartige Idee im Zentrum steht.

    2. April 2014
  • : „Die Zerstörung des Wissens?“ Lawrence Lessig u.a. im Wiener Burgtheater
    „Die Zerstörung des Wissens?“ Lawrence Lessig u.a. im Wiener Burgtheater

    Das Wiener Institut für die Wissenschaft vom Menschen lädt am 6. April ins Wiener Burgtheater zu einer Diskussionsveranstaltung mit hochkarätiger Besetzung zum Thema „Die Zerstörung des Wissens?“ statt. In der Ankündigung heißt es:

    Neue digitale Formate und eine Unzahl neuer Kanäle haben noch kaum abzusehende Auswirkungen. Suchmaschinen ersetzen das Gedächtnis, Online-Angebote bieten endlose Möglichkeiten zur Informationsgewinnung und ziellosen Zerstreuung. Die scheinbar unbegrenzte Verfügbarkeit von Wissen geht einher mit neuen Formen von Kontrolle und Kommerzialisierung, die uns in ihrer vollen Tragweite noch gar nicht bewusst sind. Wer bestimmt angesichts von Wikipedia, Google oder Twitter was Wissen ist? Welche Art von Wissen wird so zur Grundlage politischer und gesellschaftlicher Entscheidungsprozesse? Und wie sollen die traditionellen Bastionen des Wissens – die ‚alten Medien‘, Verlage, Schulen, Universitäten – damit umgehen? Stehen wir vor der paradoxen Situation, dass die Demokratisierung und Vermehrung des Wissens zugleich seine Zerstörung bedeutet?

    Es diskutieren Cornelia Klinger (Universität Tübingen), Lawrence Lessig (Harvard Law School und Mitbegründer von „Creative Commons“), Sara Miller McCune (SAGE Publications) und Armin Nassehi (Universität München). Karten gibt es noch unter www.burgtheater.at.

    1. April 2014 1
  • : Remixer #40 Martin Højland (Den Sorte Skole): „Wir hoffen die Dinge ändern sich“
    Remixer #40 Martin Højland (Den Sorte Skole): „Wir hoffen die Dinge ändern sich“

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Martin Højland vom DJ Kollektiv Den Sorte Skole.

    Den Sorte Skole ist ein Kopenhagener Kollektiv aus DJs, Produzenten und Komponisten, das von Simon Dokkedal, Martin Fernando Jakobsen und Martin Højland in 2003 gegründet wurde. Kürzlich veröffentlichten sie mit „Lektion III“ ein Album bestehend aus über 10.000 Samples von mehr als 250 alten Vinyl-Platten. Das Album ist als kostenloser Download verfügbar.

    Könntest Du kurz etwas zu Eurem künstlerischen Werdegang erzählen?

    Wir begannen gemeinsam auf vier Plattenspielern aufzulegen und starteten damit mehrere Schichten von Tracks übereinanderzulegen. Daraus entstand 2005 unser erstes Mixtape, Lektion #1, mit vielen HipHop-Mashups. Darauf folgte 2008 Lektion #2, das immer noch ein Mixtape aufgenommen von Plattenspielern war, allerdings dieses Mal mit sechs Sets und einer vielfältigeren Auswahl an Musik – alles von klassischem HipHop über Old-School-Jungle, türkisch-anatolischen Rock und klassische Musik. Und im letzten Jahr haben wir schließlich Lektion #3 veröffentlicht, ein komplett sample-basiertes Album erstellt aus Tausenden von Samples von Platten aus über 50 Ländern auf sechs Kontinenten.

    31. März 2014
  • : Raus aus dem Gruselkabinett: Vorschlag für neue Wissenschaftsschranke im Urheberrecht
    Raus aus dem Gruselkabinett: Vorschlag für neue Wissenschaftsschranke im Urheberrecht

    Cover-Durantaye2014-klEin gutes Jahre lang hat sich Katharina de la Durantaye, Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin, mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eingehend mit der Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht beschäftigt. Das 340 Seiten starke Ergebnis liegt nun vor und ist erfreulicherweise auch im Volltext zugänglich (PDF).

    Ausgangspunkt für Durantayes Analyse ist eine harte Beurteilung der bestehenden Rechtslage:

    „Die für Bildung und Wissenschaft relevanten urheberrechtlichen Schranken erfassen in der Regel nur eng umrissene Sachverhalte, sind wenig technologieoffen und nicht allgemein verständlich formuliert. Zudem sind sie über mehrere Einzelnormen hinweg verstreut. Das führt zu großer Rechtsunsicherheit für Forscher, Wissenschaftler und Lehrer, aber auch für Infrastruktureinrichtungen wie Bibliotheken, Archive und Museen.“ (S. 1)

    In ihrer Arbeit spricht sich Durantaye an Stelle der zersplitterten und auf verschiedene Paragraphen verteilten Regelungen zum Thema Bildung und Wissenschaft im Urheberrecht für eine „generalklauselartige Schrankenregelung für Bildungs- und Wissenschaftszwecke“ (S. 2) aus, „die durch Regelbeispiele konkretisiert wird“ (S. 4) . Unter anderem zeigt Durantaye in ihrer Arbeit, dass eine solche generalklauselartige Schranke auch unter den gegebenen völker- und europarechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland umgesetzt werden könnte und verweist diesbezüglich auf britische Regelungen als Vorbild.

    31. März 2014 5
  • : Remixer #39 Kurt Razelli: „Ein ganz neuer Style“
    Remixer #39 Kurt Razelli: „Ein ganz neuer Style“

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Kurt Razelli

    Kurt-Razelli-Remix-Cover-klDer Wiener Mashup-Künstler Kurt Razelli ist vor allem auf YouTube unterwegs und beschreibt seinen Ansatz als „gesampeltes Television Songwriting“.  In Österreich sorgte er vor allem mit politischen Mashups wie dem „General Stronach Song“ für Furore (siehe auch Embed).

    Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter in Deiner Arbeit?

    Ich suche mir Charaktäre bzw. Szenen von diversen TV- und Youtube-Kanälen aus und produziere aus ihnen Songs mit Musikvideos. Dabei ist der „Flow“ der Person sehr entscheidend. Die kuriosen Aussagen oder wahre Weisheiten einiger Charaktäre dürfen dabei nicht verloren gehen. Jeder Song hat  eine Kernaussage, auch wenn diese bei manchen Songs skurril ist. Weil jeder Charakter auch einen unterschiedlichen Flow hat, müssen die Instrumentals auch entsprechend verschieden sein. So bekommen die einen elektronische Disco-Beats und andere den klassischen HipHop-Beat, alle frisch von mir produziert.

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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    28. März 2014 1
  • : Urteil des LG Köln zu Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
    Nutzung des NC-Lizenzbausteins im Vergleich mit anderen Lizenzierungsformen (n=1484; Aktive Lizenzanwender, die bereits eigene Werke lizenziert haben; Mehrfachnennungen möglich; aus: Dobusch/Kapeller 2012)
    Urteil des LG Köln zu Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

    Das Creative-Commons-Lizenzmodul „NonCommercial“ (NC) ist sowohl das umstrittenste als auch das meistgenutzte der drei optionalen Lizenzmodule von Creative Commons (siehe Abbildung 1 mit Daten aus einer von Creative Common selbst beauftragten Nutzungsstudie). Umstritten ist das Modul vor allem deshalb, weil es mit anders lizenzierten Inhalten (z.B. aus der Wikipedia) inkompatibel ist und weil es viele Nutzungsszenarien gibt, in denen die Abgrenzung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung schwierig ist (als Einstieg zum Thema NC-Lizenzen empfiehlt sich ein Blick in die Broschüre von iRights.info und Wikimedia „Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung ‚nicht-kommerziell – NC’“; für Details siehe auch einen Aufsatz von Jakob Kapeller und mir zum Thema).

    Ein Beispiel für einen Grenzfall ist die Nutzung von NC-lizenzierten Inhalten durch öffentliche Rundfunkanstalten und seit kurzem gibt es auch in Deutschland ein Urteil zu diesem Thema. Das LG Köln, das gerade erst mit einer Entscheidung zur Kennzeichnung von Pixelio-Bildern für viel Aufregung gesorgt hat, behandelt in seinem Urteil 28 O 232/13 (PDF) das öffentlich-rechtliche Deutschlandradio als einen kommerziellen Nutzer. Konkret ging es um die Nutzung eines Fotos, das von dem Fotografen unter einer NC-Lizenz auf Flickr veröffentlicht und auf der Webseite des Deutschlandradios unter Verweis auf den Rechteinhaber und die CC-Lizenz verwendet worden war. Leider geht aus dem Urteil nicht hervor, um welche Lizenz es sich genau gehandelt hat; im Text ist von „Creative Commons Legal Code AttributionNonCommercial 2.0“ die Rede, was auf die internationale („generic“) Version hindeutet.

    19. März 2014 32