Leonhard Dobusch
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: Archivia 2014: Neues vom norwegischen Bokhylla-Projekt
: Archivia 2014: Neues vom norwegischen Bokhylla-Projekt Am Wochenende fand in Linz am Rande der Ars Electronica die Archivia 2014, eine Konferenz rund um die Chancen und (vor allem: urheberrechtlichen) Probleme von Online-Archiven statt. Einer der spannendsten Vorträge war dabei jener von Roger Jøsevold von der norwegischen Nationalbibliothek. Diese ist in Sachen öffentlich-digitaler Zugänglichmachung von bibliothekarischen Inhalten international ein Vorreiter.
Vor allem das Projekt „Bokhylla“ („Bücherregal“) gilt als wegweisend, weil es mit 2017 sämtliche vor dem Jahr 2000 auf norwegisch erschienen Bücher im Volltext digital und – eine norwegische IP-Adresse vorausgesetzt – kostenlos zugänglich macht (vgl. unseren Bericht über die diesbezügliche Vereinbarung mit norwegischen Verwertungsgesellschaften im Jahr 2012). Rechtliche Grundlage für Bokhylla ist „Extended Collective Licensing“ (ECL), ein bislang auf die skandinavischen Länder beschränktes Instrument der kollektiven Rechteklärung. Im deutschen und österreichischen Urheberrecht fehlt eine ECL-Bestimmung, die derartige Digitalisierungsprojekte ermöglichen würde.In seinem Archivia-Vortrag berichtete Jøsevold von den bisherigen Erfahrungen mit Bokhylla und verriet auch Details über die finanziellen Dimensionen des Projekts:
- In den vergangenen Jahren verzeichnete die Nationalbibliothek jährliche Nutzungssteigerungen von 40–50 Prozent. Allein im März 2014 besuchten rund 400.000 Menschen die Seiten der Nationalbibliothek.
- Derzeit sind 160.000 Titel im Bokhylla verfügbar, 3.000 Titel wurden von den Rechtinhabern per Antrag aus dem Volltext-Angebot entfernt. (Ein derartiges Opt-out-Recht ist in ECL-Bestimmungen zwingend vorgesehen.) Bei diesen 3.000 Titeln handelt es sich vor allem um Lexika, Kinderbücher und Lehrbücher.
- Die Vergütung, die an den Verwertungsgesellschaftsverbund Kopinor ausgeschüttet wird, beläuft sich auf jährlich 0,04 Cent je online zugänglicher Seite. In der geplanten Endausbaustufe im Jahre 2017 mit rund 250.000 Titeln werden damit Vergütungen von jährlich ca. 0,37 Euro pro Norweger, d.h. ca. 1,9 Millionen Euro pro Jahr, anfallen.
- Die Nationalbibliothek kann auf Basis der Digitalisate eine Reihe von Dienstleistungen anbieten wie zum Beispiel Volltextsuche, spezialisierte Suchfunktionen, die Erstellung eigener Online-Bibliotheken sowie die von Google bekannten N‑Gram-Auswertungen.
Eine leider nicht frei online zugänglichen Studie über die Folgen des Angebots auf Buchverkäufe und Bibliotheksnutzung kam laut Jøsevold zu folgenden Ergebnissen:
- Es gibt Auswirkungen auf die Verkaufszahlen, wobei sich Substitionseffekte und Promotionseffekte die Waage halten. Vereinfacht gesagt werden etwa genausoviele Bücher (Jøsevold sprach von 10 Prozent) wegen des Angebots der Nationalbibliothek weniger verkauft, wie Bücher nur auf Grund des freien Zugangs zusätzlich verkauft werden.
- Bei der Bibliotheksnutzung gibt es einen messbaren, allerdings statistisch nicht signifikanten Substitionseffekt, das heißt die Verleihzahlen sind leicht rückläufig.
Zum Thema Geoblocking, d.h. der Beschränkung des Angebots auf norwegische IP-Adressen, verwies Jøsevold auf erste Anzeichen einer Lockerung von Seiten der Verwertungsgesellschaften. So dürfen seit kurzem ausländische Forschungseinrichtungen und andere nicht-kommerzielle Nutzer auf Antrag ebenfalls auf den gesamten Bestand zugreifen. Und während Kopinor anfänglich maximal dreimonatigen Zugriff nur nach vorhergehender Zustimmung erlaubte, wird mittlerweile der Zugriff für ein Jahr direkt durch die norwegische Nationalbibliothek gewährt. Der Grund, warum Geoblocking überhaupt erforderlich ist, liegt nicht zuletzt in der nationalstaatlichen Konstruktion von ECL-Bestimmungen.
Angesichts des zweifellos erfolgreichen norwegischen Modellprojekts bleibt nur zu hoffen, dass es Bestimmungen zu Extended Collective Licensing auch in die ohnehin anstehenden Urheberrechtsreformen in Deutschland und Österreich schaffen.
Korrekturnotiz, 08.09.2014, 16:08 Uhr: In einer früheren Fassung des Beitrags waren fälschlicherweise 3 Euro an Stelle von 0,37 Euro pro Einwohner im Jahr als Vergütung für das Bokhylla-Projekt in der Endausbaustufe angeführt.
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: Bloggend in den Arbeitskampf: Steigende Bedeutung von gewerkschaftlichem Bloggen
: Bloggend in den Arbeitskampf: Steigende Bedeutung von gewerkschaftlichem Bloggen Jörn Boewe und Johannes Schulten berichten bei Verdi.de in einem lesenswerten Beitrag über die steigende Bedeutung von Blogs für gewerkschaftliche Arbeit:
„Blogs helfen uns, Defizite traditioneller Formen der Gewerkschaftsarbeit zu kompensieren“, sagt Hubert Thiermeyer, der Leiter des ver.di-Fachbereichs Handel in Bayern. „Besonders dort, wo die Gewerkschaften in den letzten zwei Jahrzehnten durch Flexibilisierung, Outsourcing und Prekarisierung geschwächt wurden wie im Handel.“ Verlängerte Öffnungszeiten und oft sehr kleinteilige Filialstrukturen führen dazu, dass die Leute sich kaum noch über ihre Arbeit austauschen können. „Doch die gemeinsame Reflexion ist Voraussetzung dafür, aktiv zu werden“, sagt Thiermeyer. Der Raum dafür könne heute virtuell zumindest zum Teil wiederhergestellt werden, so im gemeinsamen Blog.
Vor allem auch in akuten Tarifauseinandersetzungen und Arbeitskämpfen können Blogs den Autoren zu Folge eine entscheidende Rolle spielen:
Gerade in Arbeitskämpfen und harten Auseinandersetzungen machen Social Media die Gewerkschaften stärker. So zuletzt in der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes: Als Kitas schlossen und Busse in ihren Depots blieben, erklärten Erzieherinnen und Busfahrer bei Facebook und Twitter, warum sie sich zum Streik entschlossen hatten.
Folge und Treiber dieser Entwicklung sind Blogger-Seminare für Betriebsräte im Rahmen gewerkschaftlicher Weiterbildung.
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: Kommentar: Der „Superprotect“-Streit in Wikipedia, oder: Souverän ist, wer über Root-Zugriff verfügt
von Don-kun, CC-BY-SA-3.0 : Kommentar: Der „Superprotect“-Streit in Wikipedia, oder: Souverän ist, wer über Root-Zugriff verfügt Torsten Kleinz berichtet in einer Serie von Beiträgen bei heise.de über eine Auseinandersetzung zwischen Wikimedia Foundation und ehrenamtlichen Wikipedia Administratoren rund um die Implementierung des neuen Benutzerstatus „Superprotect“ in Wikipedias MediaWiki-Software. Durch die Einführung von „Superprotect“ versetzte sich die Wikimdia Foundation in die Lage, Änderungen wie einen neuen Medienviewer auch gegen den Widerstand von Administratoren in lokalen Länderversionen durchzusetzen. In der deutschsprachigen Wikipedia gibt es inzwischen bereits einen längeren Wikipedia-Artikel zu „Wikipedia: Superschutz“ samt „Karikatur aus der Protestbewegung gegen Superschutz“.
Wie auch Torsten Kleinz schreibt, geht es bei dem Streit um Superprotect um die grundsätzliche Frage des Verhältnisses zwischen Wikimedia Foundation und Freiwilligen-Community, die auch in Deutschland kürzlich zu einer Strategiedebatte und der Ablösung des Vorstands von Wikimedia Deutschland geführt hatte.
Bis zu einem gewissen Grad ist der Streit in der Wikipedia aber sogar noch grundsätzlicher und exemplarisch für community-basierte, freie Projekte im Allgemeinen – vor allem, wenn sie erfolgreich sind und ihren Nutzerkreis über jenen der unmittelbar zum Projekt Beitragenden hinaus vergrößern (wollen). In solchen Fällen kommt es scheinbar zwangsläufig zu Konflikten darüber, ob die Bedürfnisse und Interessen der Kern-Community oder jene der (potentiellen) Nutzer im Vordergrund von Weiterentwicklungen stehen sollen. Im Bereich Freier und Open-Source-Software fiele beispielsweise Canonicals Linux-Distribution Ubuntu in diese Kategorie. Auch dort tobt eine heftige Auseinandersetzung um die neue Benutzeroberfläche „Unity“, die Ubuntu einsteigerfreundlicher machen sollte, viele Entwickler aber zur Schwesterdistribution Linux Mint abwandern ließ. Ganz allgemein ist das geringere Interesse von Open-Source-Entwicklern an Usability-Fragen sicher mit ein Grund, warum sich Linux am Desktop bis heute so schwer tut.
Dementsprechend ist es kein Zufall, wenn die Hauptkonfliktlinien zwischen Wikimedia Foundation und Wikpedianern rund um Fragen von Usability, Design und ideologische Prinzipien verlaufen:
- Bildfilter-Streit: Lesern sollte die Möglichkeit gegeben werden (Opt-in), einzelne Bilder, oder Bilder bestimmter Filterkategorien (z.B. Nacktbilder) auszublenden. Nach Protesten aus der Community liegt das Projekt derzeit auf Eis.
- Visual Editor: Der Visual Editor erlaubt die Berarbeitung von Wiki-Seiten ohne Kenntnis der Wiki-Syntax entsprechend dem WYSIWYG-Prinzip und sollte vor allem Neulingen den Einstieg in Wikipedia erleichtern. Entgegen ursprünglichen Plänen ist der Visual Editor in Deutschland immer noch nicht die Standardbearbeitungsmethode, sondern muss explizit im Nutzeraccount freigeschalten werden, was aber natürlich gerade den Hauptzweck niedrigerer Einstiegshürden vereitelt.
- Medienviewer: Wie beim Visual Editor geht es auch in dieser jüngsten Auseinandersetzung darum, ob der neue Medienviewer als Default zum Einsatz kommt oder im Nutzeraccount freigeschalten werden muss.
Schickes Aussehen und Einsteigerfreundlichkeit sind für die erfahrensten und aktivsten Mitglieder der Wikipedia-Community von bestenfalls untergeordneter Bedeutung. Erlernte Kompetenzen und Gewöhnungseffekte von Intensivnutzern erschweren Neuerungen. So wie Linux-Cracks kein Problem mit Umwegen über die Kommandozeile haben, stört sie Wikisyntax nicht – eher im Gegenteil, es erlaubt schnelleres, präziseres und teilweise automatisiertes bearbeiten. Das erklärt wohl auch, warum die Wikipedia 2014 immer noch wie eine Webseite aus Ende der 1990er Jahre aussieht.
Für die Wikimedia Foundation ist diese konservative Tendenz von zumindest signifikanten Teilen ihrer Kerncommunity die zentrale Herausforderung. Einerseits sollen bessere Software und neue Regeln Autorenschwund und mangelnde Diversität lindern helfen, andererseits gelingt es der Foundation bislang nur schlecht für Akzeptanz ihrer Maßnahmen unter bestehenden Administratoren zu sorgen.
In der aktuellen Auseinandersetzung folgt die Einführung eines Superprotect-Status durch die Wikimedia Foundation einer Schmittschen Logik: Wenn Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet, dann bedeutet das im Kontext der Wikipedia also offensichtlich: Souverän ist, wer über Root-Zugriff verfügt.
Die Folgen der Superprotect-Nutzung dokumentieren aber gut die Grenzen einer solchen Vorgehensweise in Community-basierten Projekten wie Wikipedia. Die Diskussion über den Medienviewer wurde mit der Maßnahme nicht beendet, sondern eskalierte zur Grundsatzdebatte. Streikende Administratoren versehen ihre Benutzerseiten mit einem Protestlogo und rechtfertigen eigene technologische Umgehungsstrategien mit Meinungsbildern zum Medienviewer.
Bis zu einem gewissen Grad ist der Streit um Superprotect eine (weitere) Machtprobe zwischen Foundation und Community, die zeigt, dass sich das Problem divergierender Interessenlagen nicht mit roher technischer Gewalt wird lösen lassen. Es fehlt der Foundation einfach an Legitimität und der Rückgriff auf Root unterminiert diese Legitimität nur noch weiter. Vielleicht würde es stattdessen eher helfen, Wikipedia-Banner nicht nur zur Spendenakquise sondern auch verstärkt für (Usability-)Abstimmungen unter Wikipedianutzern einzusetzen.
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: De Maiziere zum Urheberrecht: „Debatte festgefahren“
: De Maiziere zum Urheberrecht: „Debatte festgefahren“ Wie Markus bereits gebloggt hat, beschwert sich Bundesinnenminister Thomas de Maiziere in seinem FAZ-Gastbeitrag zur Digitalen Agenda der Bundesregierung zwei Absätze lang über die Agenda-Leaks. Nur drei Sätze hingegen widmet de Maiziere einem zentralen Digitalisierungsthema, dem Urheberrecht – und zwar als Beispiel für die „Ausformulierung eines Ordnungsrahmens“:
Der Staat als Akteur dieser Debatte muss bei der Ausformulierung eines solchen Ordnungsrahmens drei Aufgaben erfüllen. Erstens: Der Staat muss die verschiedenen Positionen und Aspekte in den verschiedenen von der Digitalisierung betroffenen Feldern gegeneinander abwägen und Interessen ausgleichen. Das mag nicht spektakulär klingen, ist aber kompliziert und mühsam. Denn es ist die ureigenste Aufgabe von Politik überhaupt, das große Ganze im Blick zu behalten. Wie schwer dies ist, zeigt exemplarisch der jüngst veröffentlichte Konsultationsbericht der Europäischen Kommission zu den rund 11 000 eingegangenen Anregungen zur Weiterentwicklung des europäischen Urheberrechts. Die Ergebnisse verdeutlichen, wie festgefahren die Debatte zwischen den verschiedenen Interessensgruppen allein in diesem Aufgabenfeld der Digitalisierung ist. Sie zeigen auch, welche großen Aufgaben die Politik an dieser Stelle hat.
Wie hier bereits mehrfach dargelegt, sind die Ergebnisse der EU-Konsultation zum Urheberrecht in der Tat instruktiv. Sie zeigen allerdings mehr als nur den Umstand, dass die Debatte „festgefahren“ ist. Die Auswertung der Ergebnisse nach Stakeholder-Gruppen weist nämlich auch den Weg, um das Urheberrecht wieder besser auszubalancieren: Unzufriedenheit herrscht vor allem auf Seiten der Konsumenten und institutionellen Nutzer wie Bibliotheken und Forschungseinrichtungen, während auf Seiten der Verlage und Verwerter keinerlei Reformbedarf gesehen wird:
Wie groß der Bedarf nach Urheberrechtsreformen ist, wird noch deutlicher, wenn auch die Anzahl der Rückmeldungen im Rahmen der Konsultation berücksichtigt wird, wie das die deutsche Piratenabgeordnete im EU-Parlament Julia Reda auf Basis meiner Rohdaten getan hat:
Es stimmt also, wenn de Maiziere an dieser Stelle von „großen Aufgaben“ für die Politik schreibt. Die Ergebnisse der EU-Konsultation könnten aber eine große Hilfe dabei sein, diese auch zu bewältigen. Dazu ist es aber notwendig, nicht nur die Frontstellung sondern auch das Unzufriedenheitsgefälle zwischen Nutzern und Rechteinhabern wahr- und ernstzunehmen.
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: LG Köln und das Urheberrecht: two down, one to go
: LG Köln und das Urheberrecht: two down, one to go Ende letzten und Anfang dieses Jahres sorgte das Landesgericht Köln mit einer Serie von fragwürdigen Entscheidungen in Urheberrechtsfragen – die RedTube-Abmahnungen von Streaming-Nutzung, zu Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zur Kennzeichnung von Pixelio-Bildern – für Verunsicherung. Während das Redtube-Verfahren letztlich im Sande verlaufen ist, ging es in den beiden anderen Fällen in die nächste Instanz.
Im Fall von Pixelio hat jetzt, wie Anwalt Niklas Plutte auf seinem Blog berichtet (via), nach der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln „der Fotograf den Verfügungsantrag nach deutlichen Worten des OLG Köln zurückgenommen.“ Der Fotograf hatte geklagt, weil selbst bei Anbringungen eines Urhebervermerks auf der Webseite das Foto über einen direkten Link zur Bild-URL ohne Urhebervermerk angezeigt werden konnte. -
: Breitband-Interview zur EU-Urheberrechtskonsultation
: Breitband-Interview zur EU-Urheberrechtskonsultation Tim Wiese von Deutschland Radio Kultur hat mit mir für Breitband ein Interview über den Bericht der EU-Kommission zur öffentlichen Konsultation zum Urheberrecht gemacht, das in kompakten 6:15 Minuten noch einmal die Kernpunkte zusammenfasst (MP3 Download, 6,1 MB):
Die Nutzer sind sehr unzufrieden mit der derzeitigen Situation, haben in allen Bereichen Probleme angemeldet und wünschen sich eine Reform. Auf der anderen Seite die Produzenten, die Verlage und die Kunstschaffenden sind eigentlich ganz zufrieden mit dem Urheberrecht und würden sich eigentlich wünschen, das alles so bleibt, wie es ist.
Grafisch habe ich diese Zufriedenheitskluft hinsichtlich des Urheberrechts für die einzelnen Regelungsbereiche in einem Update zu meinem Netzpolitik-Eintrag aufbereitet, das Ergebnis ist sehr eindeutig (vgl. für Details die Rohdaten):

Interessensausgleich im Urheberrecht kann angesichts dieser Konsultationsergebnisse nur bedeuten, zumindest ein wenig auf Endnutzer und institutionelle Nutzer zuzugehen.
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: EU-Kommission legt Bericht zur Urheberrechtskonsultation vor [Update]
: EU-Kommission legt Bericht zur Urheberrechtskonsultation vor [Update] Seit gestern liegt der offizielle Bericht der EU-Kommission über die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zum Urheberrecht vor (PDF), an der sich Anfang des Jahres die vergleichsweise hohe Zahl von rund 11.000 Menschen mit knapp 10.000 Eingaben beteiligt hat. Mehr als die Hälfte der Eingaben (58,7%) kam dabei von Endnutzern (Dank Ausfüllhilfen wie fixcopyright.eu bzw. copywrongs.eu), gefolgt von Autoren und Kunstschaffenden mit knapp einem Viertel der Eingaben (24,8%, auch hier gab es eine Ausfüllhilfe unter creatorsforeurope.eu).
Der 100 Seiten starke Bericht ist dabei entlang der 80 Fragen der Konsultation gegliedert und soll in die finale Fassung des kürzlich geleakten, enttäuschenden Entwurfs für ein White Paper der Kommission zu Urheberrecht mit einfließen. Das kann man auch nur hoffen, denn wenig überraschend dokumentiert die Auswertung der Konsultation einiges an Frust rund um das herrschende EU-Urheberrecht, wie gleich im ersten Punkt zu grenzüberschreitendem Zugang zu Inhalten deutlich wird:
- Die übergroße Mehrheit („vast majority“) berichtet demnach von Problemen beim grenzüberschreitenden Zugang zu Inhalten (S. 6)
- Bibliotheken berichten von großen Schwierigkeiten Lizenzen für mehrere Mitgliedsstaaten zu klären und beklagen vor allem Probleme rund um Ausnahme- und Schrankenregelungen (S. 7)
- Auch die Kunstschaffenden fordern bessere grenzüberschreitende Verfügbarkeit von Werken, sehen den Handlungsbedarf jedoch weniger im Urheberrecht und mehr im Bereich Konsumentschutz und Zahlungsverkehr (S. 8)
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: Geoblocking der eigenen Crowdfunder: Zach Braffs neuer Film „Wish I was here“
: Geoblocking der eigenen Crowdfunder: Zach Braffs neuer Film „Wish I was here“ Schon rund um die erfolgreiche Crowdfunding-Kampagne für Zach Braffs („Scrubs“) neuen Film „Wish I was here“ war Kritik laut geworden, dass solche Stars Crowdfunding nur aus Marketingsgründen nutzen, weil sie das Geld zur Finanzierung ihrer Filme gar nicht benötigen würden. An der erfolgreichen Finanzierung mit über drei Millionen Dollar änderte das nichts.
Die damalige Kritik ist aber gar nichts, verglichen mit dem aktuellen PR-Desaster rund um das Geoblocking der eigenen Crowdfunder. Dirk von Gehlen, der selbst sein Buch „Eine Neue Version ist verfügbar“ mittels Crowdfunding finanziert hatte, in einem lesenswerten Beitrag auf seinem Blog dazu:
[N]iemand hatte den Unterstützern des Projekts vor diesem Wochenende gesagt, dass die groß angekündigte Option, den Film schon vor dem US-Start im Stream zu sehen, in Wahrheit gar nicht für jeden Unterstützer des Projekts gilt. […] Wer versucht die Seite aus einem Land aufzurufen, das laut Nutzerkommentaren bei Kickstarter nicht USA, Großbritannien oder Australien heißt, erhält keinen Zugang.
Die Moral von der Geschicht: Auch Crowdfunding schützt vor Geoblocking nicht.
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: Schlecht Kopiert: Urheberrechtsreform in Österreich mit Leistungsschutzrecht
: Schlecht Kopiert: Urheberrechtsreform in Österreich mit Leistungsschutzrecht Der letzte Anlauf zu einer Urheberrechtsreform in Österreich war noch vor den dortigen Parlamentswahlen 2013 gescheitert, mittlerweile kursiert aber ein neuer, noch unoffizieller Entwurf (PDF). Dieser entspricht jedoch in weiten Teilen dem alten Entwurf (PDF) und bei den wenigen Neuerungen hat man sich – noch mehr als beim letzten Mal – an Deutschland orientiert: So hat es das unsägliche Leistungsschutzrecht für Presseverleger auch in den österreichischen Reformentwurf geschafft – und zwar mit weitestgehend identischen Formulierungen:
Im deutschen §87f Abs. 1 des deutschen UrhG heißt es:
Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.
Der Entwurf für §76f Abs. 1 des österreichischen UrhG sieht nun folgende Regelung vor:
Wer eine Zeitung oder Zeitschrift in einem Massenherstellungsverfahren oder in Form einer Internetausgabe herstellt, hat das ausschließliche Recht, die Zeitung, die Zeitschrift oder Teile davon zu gewerblichen Zwecken zu vervielfältigen, zu verbreiten und der Offentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Der einzige Unterschied ist also, dass in Österreich sogar noch die Ausnahme von kleinsten Textausschnitten („Snippets“) beim Kopieren vergessen wurde. Darüber hinaus hat man sich in Österreich beim deutschen § 87g UrhG bedient. Wenn gut kopiert besser ist als schlecht erfunden, was ist dann in Fällen, wo (grotten)schlecht kopiert wurde?
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: Zur netzpolitischen Dimension (5) von Mindestlöhnen für Zeitungsboten
Bild: Monstourz, CC-BY-SA-3.0 : Zur netzpolitischen Dimension (5) von Mindestlöhnen für Zeitungsboten In der Serie „netzpolitische Dimension“ geht es um Themen, deren netzpolitische Relevanz sich bisweilen erst auf den zweiten Blick erschließt. Diesmal: Mindestlöhne für Zeitungsboten.
Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD zum Mindestlohn war relativ eindeutig. Ein flächendeckender Mindestlohn von €8,50/Stunde kommt ab 2015 mit Ausnahme jener Branchen, die tarifvertraglich niedrigere Löhne vereinbart haben. Diese müssen erst ab Januar 2017 ebenfalls den Mindestlohn bezahlen.
Bald nach Abschluss des Koalitionsvertrags gab es jedoch von Seiten der CDU/CSU Wünsche nach Ausnahmen, z.B. für Auszubildende, Pflichtpraktika und Saisonarbeitskräfte. Gestern wurde nun der Durchbruch bei den Verhandlungen zu der konkreten Umsetzung des Mindestlohns vermeldet und erstaunlicherweise fand dabei eine weitere Ausnahme Eingang in den Kompromiss. Obwohl es weiterhin keinen Tarifvertrag für die rund 160.000 Zeitungszusteller in Deutschland gibt, werden auch sie bis Anfang 2017 vom Mindestlohn ausgenommen sein.
Warum gerade Zeitungsboten für ihre frühmorgendliche Tätigkeit keinen Mindestlohn verdient haben, ist gleich in mehrfacher hinsicht fragwürdig. Erstens steht das Zeitungszustellgewerbe nicht im internationalen Wettbewerb, diese Dienstleistung lässt sich nicht in Billiglohnländer auslagern. Zweitens sind die betroffenen Verlage immer noch durchaus profitable Unternehmen. Drittens gilt für die Zeitungsbranche dasselbe wie für andere vom Mindestlohn betroffene Branchen: wenn die Leistung zu einem Lohn von €8,5o/Stunde keine Abnehmer findet, dann sind nicht die Löhne sondern ist die Leistung das Problem.
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: Junckers 1. Priorität als Kommissionspräsident: Digitaler Binnenmarkt
Foto: European People's Party (EPP Dublin Congress, 2014) (CC-BY-2.0) : Junckers 1. Priorität als Kommissionspräsident: Digitaler Binnenmarkt Nach seiner Nominierung durch den Rat hat der damit designierte neue Präsident der EU-Kommission Jean-Claude Juncker in allen Amtssprachen der EU fünf Prioritäten veröffentlicht. Aus netzpolitischer Sicht bemerkenswert ist dabei, dass sich gleich die 1. Priorität um den digitalen Binnenmarkt dreht. In der deutschen Fassung liest sich das so:
Um mehr Wachstum und Beschäftigung zu erreichen, wollen wir einen digitalen Binnenmarkt für Verbraucher und Unternehmen schaffen. Es gilt, das Potential auszuschöpfen, das in den digitalen Technologien steckt. Dazu müssen wir den Mut aufbringen, die bisher national isolierten Systeme in der Telekommunikationsbranche, im Urheber- und Datenschutzrecht sowie bei der Verwaltung von Funkfrequenzen und dem Wettbewerbsrecht aufzubrechen und zu einem großen Ganzen zusammenzuführen.
Das klingt nach einem Ende der Verzögerungstaktik bei der EU-Datenschutzverordnung. Und wenn hier von weitgehender Harmonisierung im Urheberrecht die Rede ist, dann geht das doch deutlich über die Position der alten Kommission hinaus, die kürzlich in einem geleakten White-Paper-Entwurf in all ihrer zögerlichen Unambitioniertheit deutlich wurde.
Vor allem aber verspricht Juncker, die Frage des digitalen Binnenmarkts zur Chefsache zu machen. So heißt es zum Abschluss:
Ich werde mich persönlich um dieses Projekt kümmern – und zwar vom allerersten Arbeitstag der nächsten Kommission an.
Man darf gespannt sein, wie ernst es Juncker ist, hier tatsächlich mehr „Mut“ aufzubringen.
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: Remix.Museum mit neuem Exponat, neues Interview: „Und alle so Yeaaah!“
: Remix.Museum mit neuem Exponat, neues Interview: „Und alle so Yeaaah!“ Seit der Eröffnung des digitalen Remix.Museums gab es eine ganze Reihe von Presseberichten, interessanterweise vor allem auf diversen Radiosendern (u.a. von Deutschlandradio über 1Live bis hin zu einem langen Gespräch bei Corax). Seit letzter Woche ist das Remix.Museum wie angekündigt auch bereits weiter gewachsen, Lorenz Gilli von der Universität Siegen hat das Exponat „Why don’t you“ von Gramophonedzie beigesteuert (siehe auch Embed).
Bei arte.tv wiederum ist unter dem Titel „Und alle so Yeaah“ ein lesenswertes und ebenfalls mit Videosequenzen bestücktes Interview von Thilo Kasper mit dem Kurator der Meme-Sammlung des Remix.Museums Dirk von Gehlen erschienen. Letzterer vergleicht dort Meme mit Zeitungskarikaturen:
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: Entwurf für EU-White-Paper zur Urheberrechtsreform geleakt
: Entwurf für EU-White-Paper zur Urheberrechtsreform geleakt
Das Blog IPKat – IP steht für „intellectual property“ – hat heute einen Entwurf für ein White Paper der EU-Kommission zur anstehenden Reform der EU-Urheberrechtsrichtlinie veröffentlicht (PDF). Das White Paper ist die erste Reaktion der EU-Kommission unter Federführung von Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier auf die öffentliche Konsultation zum Urheberrecht Anfang des Jahres. Die Beteiligung an der Konsultation war mit über 10.000 Antworten auf einen langen und komplizierten Fragebogen ungewöhnlich hoch, wofür auch Ausfüllhilfen wie youcan.fixcopyright.eu oder copywrongs.eu mitverantwortlich waren.Die Zielsetzung des White Papers ist laut Einleitung zu untersuchen, ob und inwiefern das bestehende Urheberrecht, dessen Ausübung sowie Ausnahmen auf EU-Ebene gerechtfertigt sind. Unter Bezug auf die Ergebnisse der Konsultation wird auf häufig widersprüchliche Eingaben und die daraus folgende Notwendigkeit eines empirisch fundierten („evidence-based“) Ansatzes verwiesen.
Die Gründe für eine Evaluation des bestehenden EU-Urheberrechts sind Legion, im White Paper selbst werden u.a. neue Nutzungsweisen und Märkte (z.B. nutzergenierte Inhalte), veränderte Wertschöpfungsketten (z.B. mit Plattformen als neuen Intermediären) sowie Probleme im Bereich des Binnenmarktes (z.B. unterschiedliche Ausnahmeregelungen in allen EU-Staaten). Dementsprechend werden drei Bereiche für eine eingehendere Evaluation genannt: (a) digitaler Binnenmarkt, (b) Verhältnis von Urheberrecht zu anderen Zielen im öffentlichen Interesse und © Urheberrechtsmärkte. Ein Blick in das Inhaltsverzeichnis reicht bereits um zu sehen, dass der Schwerpunkt des White Papers vor allem auf den letzten beiden Bereichen liegt.
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: Netzneutralität: 5 Gründe warum der Spotify-Tarif in Österreich ein Problem ist
: Netzneutralität: 5 Gründe warum der Spotify-Tarif in Österreich ein Problem ist Mein Landsmann und Netzneutralitätsexperte™ Thomas Lohninger hat Ende letzter Woch an dieser Stelle über die Einführung des Spotify-Tarifs beim österreischen Mobilfunkanbieter Drei gebloggt und das auf Twitter wie folgt geteilt:
Wieso der neue Spotify Tarif von @3Oesterreich eine klare Verletzung der Netzneutralität ist https://t.co/kuHKz6owyZpic.twitter.com/4GEGPWyyut
— Thomas Lohninger (@socialhack) 8. Juni 2014
Und auch wenn ich Thomas in allen Punkten zustimme, geht es meiner Meinung nach weniger darum, warum der Spotify-Tarif eine klare Verletzung von Netzneutralität ist, sondern vor allem darum, warum das ein Problem ist. Im folgenden die fünf ersten Gründe, die mir dafür eingefallen sind, verbunden mit jenen Akteuren, die das interessieren sollte.
1.) Der Spotify-Tarif ist ein Fall für den Verbraucherschutz
Angebote wie der Spotify-Tarif machen einen Vergleich von Angeboten zunehmend schwierig bis unmöglich. Schon ohne Verletzung der Netzneutralität ist es gar nicht so leicht, verschiedene Angebote für mobilen Internetzugang miteinander zu vergleichen. Tarife unterscheiden sich nicht nur preislich sondern auch hinsichtlich Übertragungsgeschwindigkeit, Inklusivvolumen, gedrosselter Geschwindigkeit bei Überschreitung und ggf. Aufstockungspreisen. Dazu kommen noch Unterschiedliche Netzabdeckung(squalität), Serviceleistungen und ggf. subventionierte Hardware. Wenn jetzt noch jeder Internetanbieter verschiedene Dienste vom Datenvolumen ausnehmen kann, dann helfen auch die besten Vergleichstabellen nicht mehr weiter. Ein seriöser Preis- und Leistungsvergleich wird auf diese Weise de facto unmöglich. In Österreich sollte sich deshalb vor allem die Arbeiterkammer noch viel stärker für eine gesetzliche Verankerung von Netzneutralität einsetzen.
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: Google präsentiert Lösch-Formular als Reaktion auf EuGH-Urteil
: Google präsentiert Lösch-Formular als Reaktion auf EuGH-Urteil Während hier am Blog noch kontrovers über Vor- und Nachteile des EuGH-Urteils zu personenbezogenen Daten und Suchmaschinen diskutiert wird, werden von Seiten von Google bereits erste konkrete Schritte zur Umsetzung der Entscheidung unternommen. So gibt es seit kurzem ein offizielles Formular, in dem Einzelpersonen die Löschung von Suchergebnissen beantragen können, „sofern diese Ergebnisse ‚in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen’ “. (Google zitiert hier direkt aus Pressemeldung zum EuGH-Urteil; vgl. auch den Volltext des Urteils).
Voraussetzung für die Bearbeitung eines Antrags auf Löschung ist auch die Übermittlung eines Identitätsnachweises in Form einer Ausweiskopie. Explizit verweist Google in den Erläuterungen zum Formular auf die mit der Löschung verbundene Abwägung:
Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen. Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.
Genau dieser Punkt, nämlich dass diese Güterabwägung quasi autonom durch den Suchmaschinenbetreiber vorgenommen wird, ist der Grund für die Idee einer unabhängigen Schlichtungsstelle, wie sie von Seiten der deutschen Bundesregierung ins Spiel gebracht worden ist.
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: Die digitale Zivilgesellschaft ist auf Twitter. Alle anderen sind bei Facebook.
Abbildung 1: Die Zahl der Twitter-Follower und Facebook-Fans ausgewählter Akteure der digitalen Zivilgesellschaft in Deutschland : Die digitale Zivilgesellschaft ist auf Twitter. Alle anderen sind bei Facebook. Im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2014 zum Thema „Digitale Gesellschaft“ wurde ich eingeladen, einen Beitrag zum dortigen „Experten-Blog“ beizusteuern. Im folgenden eine leicht adaptierte Fassung.
Ende 2013 zählte Facebook in Deutschland 25 Millionen monatliche Nutzer, von denen 19 Millionen sogar täglich aktiv sind. Für Twitter stammen die letzten Zahlen aus 2012 und belaufen sich auf gerade einmal 2,4 Millionen aktive Nutzer. Selbst bei einem (optimistisch geschätzten) Wachstum von 50 Prozent bei Twitter seit 2012 dürfte es damit in Deutschland heute immer noch knapp neun Mal mehr Facebook- als Twitter-Nutzer geben. Für die digitale Zivilgesellschaft in Deutschland sind diese Zahlen ein Problem: ihre wichtigsten Akteure sind nämlich auf Facebook gar nicht zu finden oder kaum präsent, sie tummeln sich stattdessen auf Twitter (siehe Abbildungen 1 und 2).
Entscheidend für den Erfolg politischer Mobilisierungsprozesse im Allgemeinen und für soziale Bewegungen im Besonderen ist es, (vermeintlich) unbeteiligte Dritte für ein Anliegen zu interessieren und schließlich zu Engagement zu bewegen. Schafft es eine soziale Bewegung dauerhaft nicht, über den harten Kern an überzeugten Aktivisten hinauszuwirken, wird ihr Einfluss auf gesellschaftliche Entwicklung eng begrenzt bleiben. Entscheidend dafür, zunächst noch Unbeteiligte für eine Sache zu gewinnen, ist diese dort abzuholen, wo sie stehen. Das bedeutet im übertragenen Sinn Themen so aufzubereiten – zu framen – dass sie auch für jene anschlussfähig sind, die sich zuvor kaum mit ihnen auseinandergesetzt haben. Gleichzeitig bedeutet es aber auch, dort hinzugehen, wo potentielle Unterstützerinnen und Unterstützer sich aufhalten.
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: Freiwillige vor! Strategiedebatte und Vorstandswechsel bei Wikimedia Deutschland
Logo von Wikimedia Deutschland : Freiwillige vor! Strategiedebatte und Vorstandswechsel bei Wikimedia Deutschland
Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. ist das offizielle deutsche „Chapter“ der Wikimedia Foundation, der Organisation hinter Projekten wie Wikipedia, Wikibooks oder Wiktionary. Ein beträchtlicher Teil jener Spenden, die über die Seite der deutschsprachigen Wikipedia gesammelt werden, fließt an diesen Verein. Gestern gab jetzt das ehrenamtliche Präsidium von Wikimedia für viele, laut Mailingliste auch Vereinsmitglieder, überraschend bekannt, dass man die Zusammenarbeit mit dem bisherigen hauptamtlichen Vorstand Pavel Richter auf Grund strategischer Differenzen beenden werde. Für Kritik sorgte hierbei, diese Entscheidung fünf Tage vor der 14. Mitgliederversammlung des Vereins und ohne ausführlichere Begründung veröffentlicht zu haben. Erst auf Nachfrage wurde ein Link auf ein Strategiepapier (PDF) bereitgestellt, dessen Inhalt sich aber nicht fundamental von den bisherigen Aktivitäten des Vereins unterscheidet. Bemerkenswert an der Entscheidung ist auch, dass der Sprecher des Präsidiums Nikolaus Becker sich unmittelbar nach deren Verkündung via Mail von der Entscheidung distanzierte sowie eine Reihe prominenter und langjähriger (Ex-)Vereinsfunktionäre in einem offenen Brief „blankes Entsetzen“ über die Vorgehensweise des Päsidiums zeigten (siehe auch Bericht von Torsten Kleinz bei heise.de). -
: Bibliotheken und Archive fordern von EU ausgewogeneres Urheberrecht
Logo der International Federation of Library Associations and Institutions : Bibliotheken und Archive fordern von EU ausgewogeneres Urheberrecht Wie schon 2012 (Tatort-Drehbuchautoren) und 2013 (Fiktion.cc und Kultuschaffende) wird auch im Jahr 2014 die Debatte um eine Modernisierung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter in Form von offenen Briefen (fort)geführt. Dieses Mal sind es Verbände von Bibliotheken und Archive – darunter der Deutsche Bibliotheksverband -, die sich mit dem Brief „Fulfill the promise of the Innovative Union“ (PDF) direkt an zuständigen EU-Kommisare Barroso, Kroes, Geoghean-Quinn, Barnier und Vassiliou wenden.
Am derzeitigen Urheberrechtsregime kritisieren die über 60 unterzeichnenden Organisationen vor allem drei Punkte:
- Während der Urheberrechtsschutz zwingendes Recht ist, sind die Ausnahmenbestimmungen („Schranken“) bloß optional, was zu einem unübersichtlichen Flickwerk („Patchwork“) an Ausnahmebestimmungen in Europa führt.
- Nationale Schrankenbestimmungen werden in zunehmendem Maße durch Lizenzierungsvorgaben von Rechteinhabern in anderen Ländern zu Lasten von Bibliotheken und Archiven umgangen.
- Die Komplexität der vielen unterschiedlichen Ausnahmebestimmungen erschwert europäische Forschungskooperationen und macht es Bibliotheken und Archive schwer, ihre Rolle auf legale Weise zu erfüllen.

