Ab sofort bittet die Europäische Kommission um Bürgerbeteiligung zu Fragen rund um Urheberrechtsverletzungen auf Webseiten. Unter dem Titel „A clean and open Internet“ wird ein öffentlicher Konsultationsprozess über Verfahren zur Mitteilung und Verfolgung von illegalen Inhalten auf Seiten von Online-Intermediären durchgeführt. Konkret können Organisationen und Einzelpersonen sich mittels eines relativ kompakten, derzeit allerdings nur auf Englisch verfügbaren Online-Fragebogens einbringen.
Die Ergebnisse dieser Befragung wiederum werden wohl in die geplante Novellierung der EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED) einfließen, die auf Grund der ACTA-Proteste nicht mehr für den ursprünglich geplanten Beschlusszeitpunkt September 2012 (vgl. Roadmap-PDF) sondern inzwischen frühestens für 2013 angedacht ist.
Die Konsultation ist allerdings schon von ihrer Ausrichtung klar auf „clean“ und weniger auf „open“ hin orientiert. Gleichzeitig wird an Hand der Fragen ersichtlich, dass die auch in ACTA propagierte Privatisierung der Rechtsdurchsetzung erleichert oder sogar gefördert werden soll. So lautet Frage 22, ob Plattformbetreiber gegen Schadenersatzansprüche geschützt werden sollen, die aus pro-aktiven Maßnahmen resultieren könnten. Diese Frage zielt darauf ab, Dienstebetreiber zu Investitionen in automatisierte Entfernung (vermeintlich) illegaler Inhalte zu motivieren, ohne dass ihnen dadurch verstärkte Haftung droht, weil sie durch diese Technologien besser über illegale Inhalte auf ihren Plattformen Bescheid wissen. Derartige Formen privat-technologischer Rechtsdurchsetzung durch Plattformbetreiber jenseits richterlicher Kontrolle sind dabei natürlich im Interesse der Rechteinhaber. Sie stärken bis zu einem gewissen Grad aber auch die Marktmacht großer Plattformbetreiber wie Google oder Facebook, die als einzige über die Ressourcen für solch aufwändige, „pro-aktive“ Verfahren verfügen (vgl. auch „New Layer of Copyright Enforcement: Search“).
Dem zwischen „clean“ und „open“ bis zu einem gewissen Grad bestehenden Zielkonflikt wird im Rahmen des Fragebogens em ehesten noch dadurch Rechnung getragen, dass sich einige Fragen auch mit unbegründeten Maßnahmen gegen legale Inhalte beschäftigen. Denn gerade bei automatisierten Verfahren kommt es vermehrt zur Löschung oder Filterung eigentlich legaler Inhalte, wie erst kürzlich Googles Transparenz-Report zur Säuberung der Suchergebnisse von (vermeintlich) illegalen Inhalten belegt hat (vgl. „Copyright-Verstöße: Google löscht alle zwei Sekunden ein Suchergebnis“).
Der grundlegendere Punkt, dass in manchen Bereichen – allen voran Remix und transformative Werknutzung (vgl. dazu das Video vom gestrigen netzpolitischen Abend) – das Urheberrecht und nicht dessen Durchsetzung das Problem ist, kann zumindest im Rahmen dieser Konsultation schon allein wegen der nur auf Rechtsdurchsetzung hin orientierten Fragestellung nicht in den Blick der Kommission geraten.