Leonhard Dobusch
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: Remixer #38 Christian von Borries: „Die Zeiten werden härter“
: Remixer #38 Christian von Borries: „Die Zeiten werden härter“ In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Christian von Borries.
Christian von Borries ist Filmemacher, Musiker und Produzent. Nach einer Ausbildung als klassischer Musiker startete er 1999 die Reihe „musikmissbrauch“ (vgl. einen FAZ-Bericht dazu) und gründete das Musiklabel „Masse und Macht“.
Wie hat sich Ihr künstlerisches Schaffen entwickelt?
Ich bin ausgebildet als klassischer Musiker. Da habe ich den Ratschlag bekommen, dass man sich am besten mit der Partitur in eine stille Ecke zurückziehen soll, nur mit dem Urtext in der Hand um der Essenz der Musik nachzuforschen. Mir schien diese hermeneutische, rein werkbezogene Herangehensweise immer absurd, wo doch die Benutzung von Musik ihren Inhalt verändert, beispielsweise wenn sie etwa in der Werbung verwendet wird, oder als Soundtrack. Wie kann man dann noch von einem Urtext sprechen? Ist „Urtext“ nicht schon eine kapitalistische, lediglich auf Verwertungszusammenhänge ausgerichtete strategische Annahme und Übereinkunft der Content Industry? Und was ist mit Tonaufnahmen existierender Musik, mit Interpretationen oder Coverversionen? Das sind bereits Aggregatzustände, die sich individuell extrem unterscheiden können, obwohl sie auf einem identischen Notentext basieren. Also scheint die Kontextualisierung oder Rekontextualisierung der entscheidende Vorgang zu sein. Der amerikanische Fotokünstler Richard Prince sagte zu seinen Fotos existierender Zigarettenwerbung „The Choice is the Act“. Es geht ihm also um nichts anderes als um Reappropriation, eine Wiederaneignung existierender Inhalte. Vielleicht, so könnte man argumentieren, ist künstlerische Produktion nie etwas anderes, zumal in Zeiten der totalen Verfügbarkeit aller existierenden Inhalte im Netz.
Auf welche Weise verwenden Sie selbst Werke Dritter?
Ich habe Ende der 90er Jahre angefangen eine Konzertreihe zu konzipieren, die sich „musikmissbrauch“ nannte. Dort ging es um das Hörbarmachen der Verwertungszusammenhänge von Musik, nicht um das Aufführen von Werken. Man nannte mich deshalb plötzlich einen Komponisten, eine zweischneidige Bezeichnung, geht sie doch vom Geniebegriff des 19. Jahrhunderts aus.
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: Twitter-Netzwerke der EU-Parlamentarier
Bild: Axel Maireder und Stephan Schlögl, CC BY-SA 4.0 : Twitter-Netzwerke der EU-Parlamentarier Nachdem der „Twitter-Trick“ (SpOn) des aktuellen EU-Parlamentspräsidenten und Spizenkandidaten der S&D‑Fraktion Martin Schulz bereits einen Vorgeschmack auf die steigende Bedeutung von Twitter im EU-Wahlkampf gegeben hatte – Schulz hatte seinen Parlaments-Account zu seinem Wahlkampf-Account umfunktioniert – , haben jetzt die beiden österreichischen Kommunikationswissenschaftler Axel Maireder und Stephan Schlögl die Twitter-Netzwerke der EU-Parlamentarier visualisiert.
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: Kommentar: Wie die Kluft zwischen Wikipedia und Wikimedia zum Autorenschwund beiträgt
Eine schöne Visualisierung von Löschdiskussionen in der Wikipedia liefert die Seite notabilia.net : Kommentar: Wie die Kluft zwischen Wikipedia und Wikimedia zum Autorenschwund beiträgt
In den letzten Wochen häufen sich bei mir wieder die Interviewanfragen zum Thema Autorenschwund in der Wikipedia (z.B. hier bei detektor.fm). Seit 2007 geht die Zahl der aktiven WikipedianerInnen langsam aber stetig zurück. Ungefähr seit damals werden auch immer dieselben beiden Fragen gestellt: Was ist der Grund für den Rückgang? Was ließe sich dagegen unternehmen?Zu den meistgenannten Gründen zählen eine wenig herzliche Willkommenskultur, die steigende Zahl an Regeln sowie technische Hürden. Zu den bislang ergriffenen Gegenmaßnahmen zählen die Einrichtung von „Teahouses“ für einen freundlichen Einstieg samt Einführung in die wichtigsten Regeln sowie die seit Jahren andauernde Entwicklung eines WYSIWYG-Editors. Soweit, so bekannt (siehe auch „Wikipedia: Grenzenlose Exklusion?“).
Eine Frage des Journalisten Johannes Fischer in einem Hintergrundgespräch hat mich jetzt aber noch einmal über eine Sache neu nachdenken lassen, die zwar vielleicht nicht für den AutorInnenschwund selbst, sehr wohl aber für dessen schleppende Bekämpfung mitverantwortlich ist: die Kluft zwischen der Community von Wikipedia-AutorInnen auf der einen und der Wikimedia Foundation bzw. nationalen Wikimedia-Vereinen („Chapters“) auf der anderen Seite. Denn die Frage von Johannes Fischer war eigentlich naheliegend: Wenn die Wikipedia ein Problem mit der Community-Kultur hat, warum werden dann nicht einfach ein paar Community-Manager eingestellt?
Spendengelder für Community-Manager?
Die Frage ist umso berechtigter, weil das Geld dafür da wäre. Die Wikimedia Foundation eilt von einem Spendenrekord zum nächsten. Aktuell sitzt die Wikimedia Foundation auf Barreserven von 55,3 Millionen US-Dollar (vgl. FAQs zum Financial Statement). Das ist viel mehr als für den technischen Betrieb der Wikipedia erforderlich ist. Die Wikimedia Foundation und die mit ihr über Verträge verbundenen Wikimedia-Vereine sind in der eigentlich beneidenswerten Situation, den größten Teil ihrer Spendengelder relativ frei einsetzen zu können.
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: Remixer #37 Ulu Braun: „Künstlerische Freiheit muss über Befindlichkeiten stehen“
: Remixer #37 Ulu Braun: „Künstlerische Freiheit muss über Befindlichkeiten stehen“ In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Ulu Braun.
Ulu Braun lebt und arbeitet in Berlin als Video- und Filmkünstler. Für seinen Film „Forst“ (siehe auch den Trailer als Embed) erhielt er 2013 den Deutschen Kurzfilmpreis für den besten Experimentalfilm. Bei der Berlinale 2014 war Braun mit seinem neuen Film „Birds“ vertreten.
Wie hat sich Ihr künstlerisches Schaffen entwickelt?
Angefangen hat es mit Graffiti. Über Zeichnungen, Malerei und Collage ging es zum Film und darüber hinaus.
Inwieweit verfügen Sie selbst über Erfahrungen als Remixer?
Wenn ich Found Footage benutze, tue ich das entweder um zu zitieren, oder eine mediale Erfahrung auf persönliche Weise zu spiegeln. Solange ich an einem gesellschaftlichen Leben teilnehme, sind Massenmedien unausweichlicher Bestandteil der Wirklichkeit geworden. Um künstlerischer Freiheit gerecht zu werden, muss die Wirklichkeit Fundament einer Auseinandersetzung sein. Bei der Benutzung von Fremd-Footage geht es ja (meist) nicht um eine Aneignung bzw. Schöpfungsbehauptung dessen.
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: Vor der Wahl in München: Zur politischen Dimension von Open Source
: Vor der Wahl in München: Zur politischen Dimension von Open Source Gerade noch rechtzeitig für der anstehenden Oberbürgermeisterwahl in München, bei der ja auch die Frage zur Fortführung des Limux-Projektes Wahlkampfhema war (siehe auch einen offenen Brief an die grüne OB-Kandidatin Nallinger sowie Anna Biselli zu den Wahlprüfsteinen), ist jetzt ein Beitrag von mir im Magazin Kommune21 zur (kommunal)politischen Dimension von Open Source erschienen. Auszug daraus:
Der größte Wandel ist aber weniger im ökonomischen als vielmehr im politischen Bereich zu beobachten. Vor zehn Jahren spielten politische Argumente für Open Source, wie größere Transparenz und ein freierer Zugang zu Wissen, nur eine untergeordnete Rolle. Heute lässt sich Open Source bis zu einem gewissen Grad als Weltanschauung bezeichnen, die weit über den Bereich von Software hinausreicht, sei es bei der Freigabe öffentlicher Datenbestände (Open Data), der Nutzung offener Lizenzen im Bildungsbereich (Open Education) oder ganz allgemeiner Prinzipien von Offenheit und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung (Open Government).
Entstanden ist der Beitrag im Nachgang eines Vortrags im Rahmen der Münchner Open Source Tage 2013 zum Thema „Wert und Wandel von Open Source“:
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: Kommentar: Im Urheberrecht fehlt es an Verhältnismäßigkeit
: Kommentar: Im Urheberrecht fehlt es an Verhältnismäßigkeit Die Abmahnung des SPD-nahen Netzwerk Berlin durch den TAZ-Redakteur Sebastian Heiser hat im Netz für viel Häme und Schadenfreude gesorgt. Tenor: Endlich erwischt eine Abmahnung einmal die Richtigen – die Politiker sollten endlich einmal das Urheberrecht reformieren! Eine gesetzliche Lösung für Fälle wie jenen von Sebastian Heiser – ein nicht-profitorientierter Verein nutzt unter freier Lizenz zugängliches Bildmaterial unter Verletzung der Lizenzbestimmungen und wird dafür vom Rechteinhaber mittels Anwalt abgemahnt – können allerdings die wenigsten KommentatorInnen anbieten.
In vordigitaler Zeit betraf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen vor allem solche, die durch diese Verletzung unmittelbare kommerzielle Vorteile erzielen wollten – sei es durch den Verkauf von Raubkopien, sei es durch die Nutzung eines Fotos im Rahmen einer kommerziellen Zeitschrift oder eines Musikstücks in einem Werbespot. Bei Urheberrechtsverletzungen, wo das diesbezügliche anwaltliche Repertoire unangemessen und unpraktikabel erschien, wurde mit Hilfe neuer Schrankenregelungen – allen voran die Privatkopie – verhindert, dass es überhaupt zu vielen Verfahren kam. Im Ergebnis konnten alle Beteiligten halbwegs gut mit dem Urheberrecht leben.
Durch Digitalisierung und Internet greifen diese Mechanismen nicht mehr. Private Nutzungshandlungen finden im Internet in der Regel auf öffentlichen Plattformen wie Facebook, YouTube oder Blogs statt. Während den einzelnen Nutzungshandlungen häufig keine Profitinteressen zu Grunde liegen, verfolgen die Plattformbetreiber sehr wohl kommerzielle Interessen. Und für viele Verletzungen des Urheberrechts, die im Internet an der Tagesordnung stehen, ja ohne die viele Plattformen gar nicht oder nur mit massiv eingeschränkter Funktionalität möglich wären, drohen exorbitante Abmahngebühren.
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: Neue Studien zu Online-Slacktivismus: Viralität versus Nachhaltigkeit
Rückgang des Aktivismuslevels im Save-Darfur-Cause im Zeitverlauf (aus: Lewis et al. 2014, S. 6) : Neue Studien zu Online-Slacktivismus: Viralität versus Nachhaltigkeit Die Forschung dazu, ob bzw. wie Online-Aktivismus anderen Logiken folgt als „Offline“-Aktivismus steckt immer noch in den Kinderschuhen. Die bisherige Diskussion ist dominiert von dem Gegensatz zwischen netzeuphorischem Optimismus (z.B. Peter Kruses „Revolution 2.0″) und netzskeptischer Kritik an bloßem Klicktivismus (z.B. Evgeny Morozovs „To Save Everything Click her“). Zwei kürzlich erschienene Studien haben sich empirisch an dieser Frage versucht.
In der ersten Ausgabe der neugegründeten Open-Access-Zeitschrift Sociological Science haben Kevin Lewis, Kurt Gray und Jens Meierhenrich „The Structure of Online Activism“ (PDF) an Hand eines großen Facebook-Causes zum Thema Darfur untersucht. „Causes“ ist eine Plattform für Online-Aktivismus, die sich mit Facebook verknüpfen lässt. Im untersuchten Fall handelte es sich um einen Cause mit 1,2 Millionen Mitgliedern und die Autoren haben vor allem untersucht, wie stark sich diese nach der Entscheidung den Cause zu unterstützen weiter einbrachten und zum Beispiel auch Geld spendeten. Das ernüchternde Ergebnis:
99,76 Prozent der Mitglieder spendeten nicht.
Bis zu einem gewissen Grad bestätigt dieses Ergebnis die seit längerem bekannte 1‑Prozent-Regel im Internet: die übergroße Mehrheit einer Online-Community trägt nichts bei, 1 Prozent ist für die Inhalte verantwortlich (wobei es in finanzieller Hinsicht im konkreten Fall nur 0,24 Prozent waren). Verglichen mit klassischen Formen der Mobilisierung wie zum Beispiel Offline-Mailings mit, so zumindest die Autoren, Spendenquoten zwischen 2 und 8 Prozent ist die Ausbeute also verschwindend gering. Hinzu kam ein rascher Rückgang des ohnehin nur geringen Aktivismus-Levels (siehe Abbildung 1).
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: RemixerInnen #36 von WhoSampled.com: „Kreativität ist entscheidend“
: RemixerInnen #36 von WhoSampled.com: „Kreativität ist entscheidend“
In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: das Team hinter whosampled.com.
WhoSampled ist eine Webseite und App, die Zugang zur weltweit größten Datenbank von sample-basierter Musik, Coverversionen und Remixes ermöglicht. Der Dienst wurde vor fünf Jahren gegründet zum Musikfans dabei zu helfen, die Verbindungslinien im Musikuniversum zu ziehen und die Originale hinter der von ihnen bevorzugten Musik zu entdecken. Für das Interview kontaktierten wir Mitgründer Nadav Poraz, der sich dazu entschied, das ganze WhoSampled-Team in die Beantwortung der Fragen miteinzubinden.
Wie kam es zur Gründung von WhoSampled? Was waren die Herausforderungen?
Wir waren schon immer große Fans von sample-basierter Musik und fanden, dass das Entdecken der Originale hinter sample-basierten Tracks ist eine der schönsten Wege ist, um zu Verstehen welche Künstler unsere Lieblingskünstler beeinflusst haben und ältere Musik zu entdecken. Wir wollten die Wertschätzung für sample-basierte Musik fördern und mehr Menschen die Erfahrung ermöglichen, welch großartiges Gefühl es es ist wenn man das originale Sample eines Songs entdeckt, den man liebt. Die Herausforderungen waren ähnlich zu jenen von vielen anderen Community-getriebenen Webseiten: ein Publikum erreichen, eine Community aufbauen und den Zustrom an Inhalten zu bewältigen.
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: RBB über EU-Konsultation zum Urheberrecht: Noch eine Woche Zeit
: RBB über EU-Konsultation zum Urheberrecht: Noch eine Woche Zeit Noch gut eine Woche bis 5. März läuft die Frist um sich bei der EU-Konsultation zur Modernsierung des Urheberrechts zu beteiligen. Wie bereits berichtet, gibt es Ausfüllhilfen wie youcan.fixcopyright.eu oder copywrongs.eu die es leichter machen, die für einen selbst relevanten der 80 Fragen herauszupicken und zu beantworten.
Für Kultur Aktuell des RBB hat Johannes Fischer jetzt auch noch einen kurzen Beitrag zum Thema gestaltet und dafür Börsenverein-Justiziar Christian Sprang und mich befragt:
Gerade führt die EU eine europaweite Konsultation zum Urheberrecht durch, die sich mittels eines Fragebogens an Konsumenten, aber auch an Kulturschaffende und Unternehmer richtet. Hintergrund sind wohl Vorbereitungen, eine neue Richtlinie für das Urheberrecht auf EU-Ebene auf den Weg zu bringen.
Die Sendung gibt es wie üblich sieben Tage lang auf der offiziellen RBB-Seite zum Nachhören, wo sich auch ein Link für den MP3-Download (5,2 MB) versteckt.
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: Remixed! Evangelische Akademie Tutzing tagt zu Remixkultur
: Remixed! Evangelische Akademie Tutzing tagt zu Remixkultur
Nachdem sich die Evangelische Akademie Tutzing bereits Ende vergangenen Jahres dem Thema Netzpolitik gewidmet hatte, geht es von 28.–30. März 2014 wieder um ein Thema von großer netzpolitischer Relevanz. Unter dem Titel „Remixed!“ steht Remixkunst und ‑kultur sowie dessen rechtliche Regelung im digitalen Zeitalter im Zentrum der Tagung (PDF des Programms):Das Internet und anverwandte Technologien machen es kinderleicht, selbst zu produzieren und ein weltweites Publikum für das eigene Werk zu finden. Ein Werk, das oft genug von Reproduktion und Verschmelzung lebt, das „kreativ kopiert“ ist, dies auch zeigt und dennoch etwas ganz Neues darstellt.
Wird der Produzent damit automatisch zum Künstler? Das Konzept des Remix zu einer allgemein anerkannten Ausdrucksform der digitalen Gesellschaft? Wie verändert das Remixen die bekannten Formen von Produktion und Verwertung künstlerischer Werke? Und welche Anforderungen stellen sie an ein zeitgemäßes Urheberrecht und die Politik?
Gemeinsam mit Dirk von Gehlen durfte ich für die Initiative „Recht auf Remix“ bei der Programmgestaltung mitwirken und freue mich, dass trotz teilweise sehr kurzer Frist eine Reihe von hochkarätigen Gästen zugesagt haben. Mit dabei sind unter anderem Ipek Ipekçioglu, die wir auch schon in unserer Gesprächsreihe mit RemixerInnen interviewt haben, HIIG-Direktorin Jeanette Hofmann und Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht.
Hier geht es zur Online-Anmeldung, die noch bis 20. März möglich ist.
Das ist ein Crosspost vom Blog der Initiative Recht auf Remix, die in einer Petition um Unterstützung samt Link zum persönlichen Lieblingsremix bittet.
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: Regierungskommission empfiehlt Australien Einführung von ‚Fair Use’ im Urheberrecht
: Regierungskommission empfiehlt Australien Einführung von ‚Fair Use’ im Urheberrecht
Auch außerhalb Europas gibt es in vielen Staaten Diskussionen darüber, wie sich das Urheberrecht mit neuen digitalen Technologien und Nutzungsformen besser in Einklang bringen lässt. Als eines der zentralen Probleme wird in den meisten Fällen die mangelnde Flexibilität und Enge von Ausnahme- und Schrankenbestimmungen gesehen.In Australien hat jetzt die Law Reform Commission der Regierung nach zweijährigem und umfassenden Konsultationsverfahren einen 478-Seiten starken Bericht zum Thema „Copyright and the Digital Economy“ (PDF) vorgelegt (eine kurze Zusammenfassung gibt es ebenfalls). Die zentrale Empfehlung des Berichts ist eindeutig: Australien soll eine Fair-Use-Klausel nach Vorbild des US-Copyrights einführen. In der Zusammenfassung (S. 12f.) werden exemplarisch folgende Gründe für diese Empfehlung aufgelistet (meine Übersetzung):
- Fair use ist flexibel und technologieneutral.
- Fair use fördert das öffentliche Interesse und transformative Nutzung.
- Fair use unterstützt Innovation.
- Fair use passt besser zu nachvollziehbaren Erwartungshaltungen von Konsumenten.
- Fair use hilft die Märkte von Rechteinhabern zu schützen.
- Fair use ist ausreichend rechtssicher und prognostizierbar.
- Fair use is kompatibel mit Urheberpersönlichkeitsrechten und internationalem Recht.
Für den Fall, dass sich das Parlament gegen eine Einführung von Fair Use entscheidet, empfiehlt die Kommission zumindest den Schrankenkatalog auszudehnen und zu flexibilisieren – etwas, das die Initiative rechtaufremix.org auch in Europa erreichen möchte. Die klare und eindeutige Empfehlung der Regierungskommission für Fair Use, vor allem auf derart solider Grundlage, sollte jedenfalls auch den Verantwortlichen in Europa zu denken geben.
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: Schweiz: FAQ zu Public Domain des Instituts für geistiges Eigentum
: Schweiz: FAQ zu Public Domain des Instituts für geistiges Eigentum Auf Anregung des Vereins Digitale Allmend hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) häufige Fragen und Antworten zum Thema Public Domain und dem Schweizer Urheberrecht veröffentlicht. Interessant beispielsweise Frage und Antwort zu Kopierschutzsystemen und gemeinfreien Werken:
5. Einige Organisationen vertreiben gemeinfreie Werke und schützen Sie durch technische Massnahmen wie DRM (Digital Rights Management). Darf ich diesen DRM Schutz umgehen?
Das Urheberrechtsgesetz unterscheidet zwei Arten von DRM. Technische Massnahmen (Technical Protection Measures, TPM) regeln die Verwendung eines Werks. Rechteinformationssysteme (Rights Management Information, RMI) informieren über die Rechtslage. Nur bei TPM ist eine Umgehung möglich. RMI verhindern keine Verwendungen und können damit auch nicht umgangen werden. Sie können aber zerstört oder entfernt werden.
Die Umgehung technischer Massnahmen ist nur dann urheberrechtlich verboten, wenn der Rechteinhaber damit die Nutzung seiner urheberrechtlich geschützten Werke regelt. An gemeinfreien Werken bestehen keine Urheberrechte, weshalb die Umgehung technischer Massnahmen in diesen Fällen keine Verletzung des Urheberrechtsgesetzes darstellt. Jedoch kann sich in diesen Fällen ein Verbot aus den Computerstraftatbeständen (unbefugte Datenbeschaffung, unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem erheben).Die FAQ richtet sich vor allem an Gedächtnisinstitutionen wie Museen und Bibliotheken, die gemeinfreie Inhalte digitalisieren. Mit der quasi offiziellen Informaton von Seiten des IGE herrscht zumindest hinsichtlich der Rechtssituation in der Schweiz für viele diesbezügliche Fragen größere Klarheit.
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: Kurzinterview mit Pixelio-Chef Markus Hein: „Creative Commons ist derzeit keine Option“
: Kurzinterview mit Pixelio-Chef Markus Hein: „Creative Commons ist derzeit keine Option“
Gerade weil das Hauptproblem bei der Entscheidung des Landesgerichts Köln rund um die Abmahnung eines Bildes trotz Urhebervermerks die Auslegung der Lizenzbestimmungen der Plattform Pixelio.de waren (siehe auch Thomas Stadler dazu), stellt sich die Frage, warum eine Plattform für „lizenzfrei“ lizenzierte Bilder nicht einfach auf den weitverbreiteten Standard Creative Commons setzt. Die großen internationalen Plattformen wie Flickr unterstützen schließlich Creative Commons auch als eine Option und die Rechtssicherheit ist bei einem etablierten Standard einfach größer. Ich habe diesbezüglich ein kurzes E‑Mail-Interview mit Pixelio-Chef Markus Hein geführt.Warum bietet Pixelio eigentlich keine Creative-Commons-Option?
Markus Hein: Pixelio ist mittlerweile über 10 Jahre alt und hat seit der Gründung eigene Lizenzbestimmungen. Meines Wissens nach gab es, zumindest im deutschsprachigen Raum, vor 10 Jahren noch keine CC-Lizenz oder wir haben damals nichts davon gewusst – daher stand dieser Punkt niemals zur Debatte.
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: Schon wieder LG Köln: Abmahnung trotz Urhebervermerk bei Pixelio-Bildern
: Schon wieder LG Köln: Abmahnung trotz Urhebervermerk bei Pixelio-Bildern Schon wieder – nach der Fehlentscheidung, die zu den redtube-Abmahnungen geführt hat – sorgt das LG Köln mit einer Entscheidung in einer Urheberrechtsangelegenheit für Aufsehen. Schon wieder ist die Entscheidung lebensfremd und betrifft allgemein verbreitete Online-Nutzungspraktiken. Diesmal geht es allerdings nicht um Video-Streaming sondern um die Beschriftung von Bildern auf Webseiten.
Nachdem zuerst Peter Wilhelm am Bestatterblog berichtet hatte, beschreibt mittlerweile Rechtsanwalt Plutte den Sachverhalt wie folgt:
Über die Fotoplattform Pixelio bezogene Bilder müssen in der Bilddatei mit einem Urhebervermerk versehen werden. Andernfalls liegt ein abmahnbarer Verstoß gegen § 13 UrhG sowie die Pixelio-Lizenzbedingungen vor (LG Köln, Urteil vom 30.01.2014, Az. 14 O 427/13).
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: White Paper zu Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
: White Paper zu Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Die Rechteprobleme rund um die Ausstrahlung des NDR-Interviews mit Edward Snowden haben wiedereinmal eine Reihe von Absurditäten rund um öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Zeitalter des Internets vor Augen geführt. Zwar wurde das Interview von einer Produktionsfirma erstellt, die eine 100-prozentige Tochter des NDR ist, dennoch war zu Beginn weder die englische Originalfassung des Interviews in Deutschland noch die deutsch synchronisierte Fassung außerhalb Deutschlands via Internet verfügbar. Als jemand, der in Deutschland seinen Rundfunkbeitrag zahlt, konnte ich so am Sonntag Abend in Wien trotz Breitbandinternet weder das Video noch die Sendung „Jauch“ ansehen; Thomas Lückerath formulierte für DWDL dementsprechend gleich eine ganze Reihe an Fragen:Das Snowden-Interview markiert – auf einem Nebenschauplatz abseits der inhaltlichen Aussagen Snowdens – damit einen neuen Höhepunkt in der Fragwürdigkeit der seit vielen Jahren massiv kritisierten Töchterfirmen-Netze der Öffentlich-Rechtlichen. Zu welchen Konditionen verkauft eigentlich eine NDR-Tochter dem eigenen Mutterhaus ein Interview? Wer hat da eigentlich wem etwas zu sagen? Wie kann es sein, dass der NDR sich von der beauftragten Firma die Rechte vorschreiben lässt? Und wie sinnvoll ist ein solches Konstrukt, dass den zunächst so spektakulär klingenden Coup eines Exklusiv-Interviews mit Edward Snowden letztlich zum geo-begrenzten Regional-Spektakel macht?
Zwar ist das Interview mittlerweile zumindest in Deutschland auch in der Originalfassung verfügbar, deshalb aber noch lange nicht frei verwendbar. Ausschnitte davon in ein eigenes Blog einzubinden ist beispielsweise nicht möglich. Marcel Weiss kommentierte die Situation auf Twitter wie folgt:
Rechtemurks beim Snowden-Interview ist ein Bsp. dafür, dass öffentlich-rechtliche Medien Inhalte auch unter CC-BY veröffentlichen sollten.
— Marcel Weiss (@marcelweiss) 26. Januar 2014
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: Remixerin #34 Elisa Kreisinger: „Nichts ist wirklich ursprünglich“
: Remixerin #34 Elisa Kreisinger: „Nichts ist wirklich ursprünglich“ In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Elise Kreisinger, die sich selbst als Pop Culture Pirate bezeichnet.
Elisa Kreisinger ist eine Video-Remixerin, die Mashups von US-amerikanischen Popkultur-Fernsehshows wie Mad Men und Sex and the City erstellt um dabei neue, andere und subversivere Erzählungen zu generieren. Sie produziert diese Mashups sowohl für eine künstlerische als auch für eine Internet-Zielgruppe. Ihre Arbeit findet sich unter popculturepirate.com.
Was macht für Dich einen guten Remix aus?
Ich liebe Remix aber meine liebsten sind solche, die Hochkultur und Populärkultur mischen, zum Beispiel einen popkulturellen Text mit feministischer oder postmoderner Theorie verknüpfen. Die besten Remixes nutzen Popkultur als den Löffel voll Zucker der sozio-politische Kritik schmackhaft macht.
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: Berliner GroKo-Senat für Urheberrechtsreform mit Recht auf Remix
: Berliner GroKo-Senat für Urheberrechtsreform mit Recht auf Remix Eine kleine Anfrage des Piraten-Abgeordneten Simon Weiß im Berliner Abgeordnetenhaus an den rot-schwarzen Senat zum Thema Urheberrecht hat durchaus Interessantes zu Tage gefördert. In der Anfragebeantwortung (PDF) des Senators für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann (CDU), spricht sich dieser im Namen des gesamten Senats unter anderem explizit für die Ermöglichung von Mashups und Remixes aus:
Im Bereich von Mashups und Remixes muss im Interesse der Förderung kreativer Leistungen einerseits und des Schutzes des Urheberpersönlichkeitsrechts und des Verwertungsrechts der Urheberinnen und Urheber andererseits für Rechtssicherheit gesorgt werden: transformative Werknutzungen sollten zugelassen, stumpfe Kopien untersagt werden.
Transformative Werknutzungen zu ermöglichen ist genau das, worum es bei einem Recht auf Remix geht. Eine entsprechende Passage war im Koalitionsvertrag auf Bundesebene in letzter Minute herausgestrichen worden. Auch in anderer Hinsicht unterscheiden sich die Urheberrechtspositionen der großen Koalition im Land Berlin positiv von jenen im Koalitionsvertrag der großen Koalition am Bund. So findet sich beispielsweise die generelle Forderung
