Schweiz: FAQ zu Public Domain des Instituts für geistiges Eigentum

Auf Anregung des Vereins Digitale Allmend hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) häufige Fragen und Antworten zum Thema Public Domain und dem Schweizer Urheberrecht veröffentlicht. Interessant beispielsweise Frage und Antwort zu Kopierschutzsystemen und gemeinfreien Werken:

5. Einige Organisationen vertreiben gemeinfreie Werke und schützen Sie durch technische Massnahmen wie DRM (Digital Rights Management). Darf ich diesen DRM Schutz umgehen?

Das Urheberrechtsgesetz unterscheidet zwei Arten von DRM. Technische Massnahmen (Technical Protection Measures, TPM) regeln die Verwendung eines Werks. Rechteinformationssysteme (Rights Management Information, RMI) informieren über die Rechtslage. Nur bei TPM ist eine Umgehung möglich. RMI verhindern keine Verwendungen und können damit auch nicht umgangen werden. Sie können aber zerstört oder entfernt werden.
Die Umgehung technischer Massnahmen ist nur dann urheberrechtlich verboten, wenn der Rechteinhaber damit die Nutzung seiner urheberrechtlich geschützten Werke regelt. An gemeinfreien Werken bestehen keine Urheberrechte, weshalb die Umgehung technischer Massnahmen in diesen Fällen keine Verletzung des Urheberrechtsgesetzes darstellt. Jedoch kann sich in diesen Fällen ein Verbot aus den Computerstraftatbeständen (unbefugte Datenbeschaffung, unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem erheben).

Die FAQ richtet sich vor allem an Gedächtnisinstitutionen wie Museen und Bibliotheken, die gemeinfreie Inhalte digitalisieren. Mit der quasi offiziellen Informaton von Seiten des IGE herrscht zumindest hinsichtlich der Rechtssituation in der Schweiz für viele diesbezügliche Fragen größere Klarheit.

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