Remixer #5 Oliver Lukesch von Weavly: „Es ist Zeit, dass sich etwas ändert“

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Oliver Lukesch von weavly.com

In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Oliver Lukesch.

Als einer der drei Gründer hinter weavly.com ist Oliver Lukesch für die allgemeine Ausrichtung des Projekts verantwortlich. Auf praktischer Ebene kümmerte er sich vor allem um die Themen Frontend-Development sowie Design, ist allerdings momentan mehr im Bereich Community-Aufbau und -Betreuung tätig. Vor Weavly.com hat Lukesch hat Mediendesign studiert und als freiberuflicher Grafiker und Webdesigner gearbeitet. Die Idee für Weavly.com entstand in einem Studienprojekt.

Was macht für Dich einen guten Remix aus?

Einige Remixes wollen auf rein visueller Ebene fesseln, andere mit Schenkelklopfer Humor unterhalten – und das ist gut so! Wer mich jemals über einen simplen GIF/Audio Loop hat lachen hören weiß, dass ich stellenweise ein großer Fan des Einfachen bin.

Vom Sessel wirft es mich allerdings dann, wenn durch den Akt des Remixens nicht nur etwas Eigenständiges und Unterhaltsames entsteht, sondern dem Quellmaterial vollkommen neue Facetten und Botschaften entlockt werden – etwa Inhalte, die erste durch die Darstellung in einem anderen Kontext sichtbar werden. Oder auch der Rattenschwanz an Meta-Ebenen hinter einem bekannten Clip bewusst verwendet wird, um innerhalb weniger Sekunden komplexe Inhalte auf den Punkt zu bringen oder interessante Stimmungen zu erzeugen.

Hast Du dafür auch ein paar Beispiele parat?

Der Supercut der Xbox One Vorstellung fasst etwa Microsofts Strategie im Wohnzimmer eindringlicher Zusammen als viele der Artikel, die darüber verfasst wurden. Die Pop Danthologies geben nicht nur einen technisch meisterhaften Einblick in das popkulturelle Geschehen des jeweils bearbeiteten Jahres, auch Historiker werden diesen Remixes noch dankbar sein – Redakteure etwaiger „Die 0er/10er Jahre“ Shows sowieso. Und dieser GIF Mashup (siehe auch Embed) von einem unserer User in Reaktion auf die Tumblr Übernahme spielt sich mit so vielen Ebenen, dass es eine wahre Freude ist.

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Auf welche Weise verwenden die Nutzer/innen von Weavly Werke Dritter?

Weavly ist ein Browser-basiertes Werkzeug zum einfachen und schnellen Erstellen von Video Mashups und Remixes – und ein Portal, um diese zu konsumieren, zu teilen und zu bei Bedarf sogar zu remixen. Wir nutzen die freigegebenen Schnittstellen (APIs) von Portalen wie YouTube, SoundCloud und Loopcam um es unseren Usern ermöglichen, mit den Inhalten dieser Portale kreativ zu werden und sich damit auszudrücken.

Die Inhalte verbleiben dabei zu jedem Zeitpunkt unangetastet auf den Servern der Quellen, die Kombination der Medien findet live bei jedem Abspielen über den Weavly Player direkt im Browser der User statt. Mit Weavly erstellte Mashups können dennoch wie YouTube Videos einfach auf Facebook geteilt oder in Blogs eingebettet werden.

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Logo von weavly.com

Welche rechtlichen Fragestellungen haben sich Euch bei der Entwicklung von Weavly gestellt und wie habt ihr das geklärt?

Wir haben bei der Erstellung von Weavly von Anfang an darauf geachtet, genau den Nutzungsbedingungen unserer Quellen (TOS) sowie vor allem auch den Wünschen der User dieser Portale zu entsprechen. Wir bieten ausschließlich Zugriff auf Material, welches zum Einbetten freigegeben wurde und bieten darüber hinaus Möglichkeiten, Inhalte dauerhaft von der Verwendung auf Weavly auszuschließen. Die Funktionsweise hinter Weavly haben wir uns mittlerweile nicht nur durch ein Gutachten von einem der renommiertesten Medienanwälte Europas sondern auch durch Gespräche mit den Verantwortlichen bei YouTube und unseren weiteren Quellen bestätigen lassen.

In diesem Zusammenhang: habt ihr den Prozess um YouTube-Embeds verfolgt und falls ja, wie seht ihr die Entscheidung?

Ja und die Entscheidung Bundesgerichtshof war richtig. Den Usern werden von den Portalen selbst bereits gute Möglichkeiten geboten, über die Verwendung ihrer Inhalte zu bestimmen – Vimeo und SoundCloud bieten in der Hinsicht sogar noch feinere Optionen als YouTube. Wir sind allerdings gespannt, wie die Sache in Luxemburg ihr Fortsetzung finden wird.

Wichtig ist an dieser Stelle auch die Unterscheidung zwischen dem Urheberrecht und anderen Bereichen, etwa dem Persönlichkeitsrecht. Selbst bewusst zur Einbettung freigegebene Inhalte können, gezeigt in gewissen Kontexten, schädigend auf die darin vorkommenden Personen wirken. Die Wahrung dieser Rechte ist allerdings in der bisherigen Gesetzgebung bereits stark genug verankert, neue Regeln sind meiner Einschätzung nach nicht notwendig.

Gab es seit dem Start von Weavly schon einmal rechtliche Probleme, zum Beispiel in Form von Abmahnungen?

Nein. Wir haben bisher nur eine einzige, präventive Beschwerde eines YouTube Users aus den USA per Mail erhalten. Nachdem wir ihn auf die Möglichkeit hingewiesen haben, alle Inhalte seines YouTube Accounts von Weavly auszuschließen, hatte sich die Sache für ihn erledigt.

Was hältst Du von der Idee, ein vergütetes Recht auf Remix einzuführen?

Der Forderung von „Recht auf Remix“, gegen die Zahlung einer Vergütung auch die kommerzielle Nutzung von Remixes zuzulassen, begrüße ich prinzipiell. Der Teufel schlummert wir immer im Detail. Fragen, wie weit die Vergütungskette geht, wie sich eine kommerzielle Nutzung definiert und ob eine Mindestgrenze Sinn macht, unter der keine Vergütung aufgrund von Irrelevanz stattfindet, müssen solide beantwortet werden. Im Allgemeinen ist es aber an der Zeit, dass sich auf dieser Ebene etwas ändert.

Zum Abschluss, was ist Dein persönlicher Lieblingsremix?

Für mich ist jedes kulturelle Erzeugnis ein Remix, aber das wäre zu einfach (lacht). Ich bin ein großer Fan von Eclectic Method, „Fight Dub“ und „The Future“ (siehe Embed) haben es mir im Speziellen angetan.

In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin "Embed Privacy" einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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Das ist ein Crosspost vom Blog der Initiative ‘Recht auf Remix‘, die in einer Petition um Unterstützung samt Link zum persönlichen Lieblingsremix bittet. Unter allen Nominierten wird ein Remix.Award verliehen.

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