Nachschau: Panel zu C3S, GEMA und ‚Recht auf Remix‘

Avatar_en_03 Beim diesjährigen Reeperbahn Festival Campus, dem Konferenzteil des Hamburger Musikfestivals, gab es unter anderem ein Panel mit dem Titel „Alles ist ein Remix? – Wird GEMA-freie Musik mit der C3S freier?“, bei dem neben Wolfgang Senges für die am Vortag gegründete C3S und GEMA-Justiziar Tobias Holzmüller auch ich für die Initiative „Recht auf Remix“ eingeladen waren. Dass die Themen Remix und Verwertungsgesellschaften eher quer zueinander liegen, hat sich zwar gezeigt, gleichzeitig hat die Diskussion dennoch auch neues zu Tage gefördert.

Mittlerweile gibt es zwei Berichte, die die durchaus konstruktive und lösungsorientierte Stimmung der Veranstaltung ganz gut eingefangen haben. So schreibt das NDR-Online-Magazin N-Joy:

Ein Problem kann aber auch die C3S kaum aus der Welt schaffen: Den meisten Privatleuten, die einfach aus Spaß ein Video mit Musik bei Facebook oder einer Videoplattform hochladen, werden sich kaum mit den dafür notwendigen Rechten auseinanderzusetzen. „Das ist völlig lebensfremd“, sagt Leonard Dobusch vom Verein Digitale Gesellschaft. Die Nutzer können deshalb leicht urheberrechtliche Schwierigkeiten bekommen. Dobusch fordert, dass hier die Politik das Urheberrecht lockert, um Privatleuten ein „Recht auf Remix“ zu geben.

Das Branchenportal Musikmarkt.de wiederum hat sich bemüht, auch widerstreitende Standpunkte möglichst akkurat wiederzugeben:

Sobald etwas im Netz auf YouTube auftauche, habe man es mit kommerzieller Nutzung zu tun – Internetkultur hin oder her. Dr. Holzmüller habe nicht den Eindruck, dass das Verständnis für eine solche Verwendung, auch wenn es sich um einen Remix handle, unter den GEMA-Künstlern sonderlich hoch sei.

Wolfgang Senges wies darauf hin, dass es unterschiedliche Urheber gebe und andere eben doch ein Verständnis dafür hegten. „Es gibt genauso gut die Urheber, die möchten, dass sie geremixt werden.“ Doch warum brauche diese Kategorie von Urhebern – die, die ihre Werke möglichst weit verbreitet sehen will – überhaupt eine Verwertungsgesellschaft?“, wollte Dr. Holzmüller wissen. Für Dobusch war das offensichtlich: „Nur weil ich nichts dagegen habe, dass andere Leute meine Werke remixen, heißt das doch nicht, dass ich selbst kein Geld damit verdienen möchte.“

Für mich neu und sehr erfreulich war die Ansage von Tobias Holzmüller, dass es in der GEMA ernsthafte Überlegungen dahingehend gebe, zumindest die Nutzung einer Creative-Commons-Lizenz mit NonCommercial-Modul zu erlauben. Diese vorsichtige Ankündigung hat es aber leider in keinen der beiden Medienberichte geschafft.

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